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Beschlusstext (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Beschlusstext (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße") Beschlusstext (Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße")

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.01.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 15.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 25 407/2015 Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße", "Karl-Zörgiebel-Straße" Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen der Gemarkung Brauweiler gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Auf der Insel Flur 28 Flurstück 2509 In der Anlage 1 ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt. Das Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstück 2307 In der Anlage 1 ist dieses Flurstück mit Punkten dargestellt. Das Flurstück wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Kaiserin - Theophanu - Straße Flur 28 Flurstücke 2165, 2164 (teilweise) In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs.1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstücke 2161, 2177, 2164 (teilweise) In der Anlage 2 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Karl - Zörgiebel -Straße Flur 28 Flurstücke 2149, 2365 In der Anlage 3 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Flur 28 Flurstücke 2156, 2158 In der Anlage 3 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2015 Seite 2