Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.01.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 13. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 15.12.2015
Vorlage Nr.:
TOP 25
407/2015
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße",
"Karl-Zörgiebel-Straße"
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen der Gemarkung Brauweiler
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für
den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Auf der Insel
Flur 28
Flurstück 2509
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstück 2307
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück mit Punkten dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Kaiserin - Theophanu - Straße
Flur 28
Flurstücke 2165, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs.1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2161, 2177, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Karl - Zörgiebel -Straße
Flur 28
Flurstücke 2149, 2365
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2156, 2158
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2015
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