Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.01.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 13. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 15.12.2015
Vorlage Nr.:
TOP 27
428/2015
Widmung der "Ladestraße" in Stommeln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Ladestraße
Gemarkung Stommeln
Flur 41, Flurstücke 561 (teilweise), 338 (teilweise).
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im
Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig