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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.01.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 15.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 28 371/2015 Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Lindlacher Weg Gemarkung Stommeln Flur 1, Flurstücke 210, 221 (teilweise) Flur 5, Flurstücke 444 (teilweise), 602, 606, 617 (teilweise), 630 (teilweise). Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig