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Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.01.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 15.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 22 357/2015 Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Römerhof Gemarkung Geyen Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig