Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 26.01.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 13. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 15.12.2015
Vorlage Nr.:
TOP 22
357/2015
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerhof
Gemarkung Geyen
Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche)
Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig