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Beschlusstext (2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.09.14, 10:29
Aktualisiert
25.09.14, 10:29
Beschlusstext (2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.09.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 03.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 2 277/2014 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim Beschluss: Der Rat verzichtet gem. Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt folgende zweite Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim: 1. § 10 (1) erhält folgende Fassung: „Der Rat beschließt, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüsse gebildet werden. Der Rat beschließt, welche Beiräte gebildet werden.“ 2. § 10 (2) erhält folgende Fassung: „Der Hauptausschuss ist gleichzeitig Finanzausschuss und Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.“ 3. § 10 (3) erhält folgende Fassung: „Der Planungsausschuss ist gleichzeitig Denkmalausschuss. Für die Beratungen als Denkmalausschuss können gemäß § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger/innen bestellt werden. Sie haben beratende Stimme, kein Stimmrecht.“ 4. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig