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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Herrig (Teichweg); Satzungsbeschluss Bezug: V 61 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 11307, PlanA am 05.06.2001)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
897 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:61.21-20/125 - Li V 71 4t'tJ Amt: 61 An den lJfb: / Zur Sitzung Rat (q; :Jl. -(-1. cJ 4 s: -to BeschIAusf.: 61 Datum:. 19.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss • Betrifft: Bezug: für Planung Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Herrig (Teichweg); Satzungsbeschluss V 61 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 11307, PlanA am 05.06.2001 Finanzielle Auswirkungen: X Keine Unterschriftdes Budgetverantwortlichen • Erftstadt,den 19.11.2001 I.,." \ ~J Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage der "Erweiterten Abrundungssatzung" § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Staatliches Umweltamt Köln DerAnregungdes StaatlichenUmweltamtesbezüglichder hydrogeologischenRandbedingungen wird durch folgende Ergänzung in der Begründung Rechnung getragen: Die für eine Versickerung erforderlichen hydrogeologischen Voraussetzungen sind gegeben. Nach der Grundwassergleichenkarte des Erftverbandes befindet sich derzeit im Bereichdes Plangebietes im oberen Grundwasserstockwerkkein Grundwasser. Nach Beendigungder durch den BraunkohleabbaubedingtenGrundwasserabsenkungsteigt der Grundwasserspiegel auf 80 bis 81 m Ü. NN. Bei einer natürlichen Geländehöhe von 97 m Ü. NN beträgt der Grundwassertlurabstand im Plangebiet somit ca. 16 bis 17 m. P:\SZ\VORLAGEN\V6100031.325 - 2 - Nach der Bodenkarte (1: 50.000) und derGeologischen Karte (1 : 25.000) des "Geologischen Landesamtes NW besteht der geologische Untergrund aus Löss über Sand und Kies der Haupt- oder Mitteiterasse. Damit sind die gem. RdEri. d. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.Mai 1998 zur Durchführung des § 51 a des Wassergesetzes für das Land NW vom 04. Juli 1979 (GV. NW S. 488) in der Neufassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW S. 926/SGV NW 77) bei einer Mulden- oder Mulden-Rigolenversickerung erforderlichen Grundvoraussetzungen bezüglich des Grundwassers (Flurabstand mindestens 1,5 m) und der Untergrundverhältnisse gegeben. Die lokalen Bodenverhältnisse (Mächtigkeit des Löss) und die Frage, ob eine Muldenoder Mulden-Rigolenversickerung zu errichten ist, ist im Einzelfall im Rahmen der Planung des Bauvorhabens bzw. der Versickerungsanlage - unter Beachtung der wasserrechtlichen Anforderungen und der entsprechenden Genehmigung - zu prüfen. • 1.2 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim Der Anregung des Erftverbandes hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers ist bereits durch entsprechende Festsetzung im Planentwurf entsprochen. 1.3 Landwirtschaftskammer Rheinland, Gartenstraße 11a, 50765 Köln Der Hinweis der Landwirtschaftkammerwird der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.4 zur Kenntnis genommen und im Rahmen Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim Die Anregung bezüglich der Ortsrandeingrünung ist durch eine in der Zwischenzeit getroffene grundsätzliche Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des Erftkreises hinfällig geworden. • 1.5 Stadtwerke Der Anregung der Stadwerke hinsichtlich der Entwässerung bereits im Planentwurf entsprochen. II. der Grundstücke ist Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), die "ErweiterteAbrundungssatzung", Erftstadt-Herrig, Teichweg nebst Begründung und beschlossener Ergänzung als Satzung beschlossen. Begründung: Zu 1.4: Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vom 30.08.2001) werden im Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen P:\SZ\VORLAGEN\V6100031.325 - 3 - innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die Anregung des Erftkreises hinfällig geworden. Um dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen, die zur freien Landschaft grenzen, die Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens vorgesehen. Die für die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Plangebietes auf von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Flächen nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 (1a) BauGB und § 1a (§) BauGB als Fläche zum Ausgleich festgesetzt. • Zu II.: Der Rat der Stadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Erftstadt-Herrig, Teichweg beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die erweiterte Abrundungssatzung als Satzung zu beschließen. " Anlagen • P:\SZ\VORLAGEN\V6100031.325 Anlage il 1 zu "ll vl!4{90 -,. - Blatt Lil ~ 1011.-0 ,, • \011.3 " ~ I ·ll0~.1 Spor1p1atz \\ l1lB.3 o, -,-;/" • ~ -"- tOkV \ '- ill! '~)' 1- .. Am-~öttc~en' r" i , " ~ Herrig '< ~ .<;f-' "~H . ,,0 109. l\./ I·v. '"-. ,------ -- -__Olt ~h\ - '-~ . '" , , g;- ANLAGEPLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNGSSATZUNG Herrig - Teichweg UMWELT-UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ERfTKREIS: DGK 5 \ 113 I q~ ) ~ ftl".......... StUaK __A Staatliches Umweltamt Köln Staatliches HauptsteIle Umwellaml Köln Blumenthaistraße 33 50670 Köln Staatliches Umweltamt Köln * Telefon Postfach 130244 • E-Mail Stadtverwaltung Erftstadt -PlanungsamtPostfach 2565 Anlage /I AußensteIle zU Blatt poststelle@stua-k.nrw.de Friedrich-Ebert-Allee 144 53113 Bonn 1\ V11-1110 \1 50359 Erftstadt (0221) 77 40 - 0 Fax. (0221) 77 40 - 288 50496 Köln Telefon Fax E-Mail - Z~ (0228) 53 86 - 0 (0228) 230337 poststelle@stua-k.nrw.de Auskunft erteilt Herr Mer1in Telefon 0221m40-S05 ,- ,- . ..' .. Je . E-Mail ./=_.~ ~~Wt~i~Mg~~:a~.iffi Datum 10.09.2001 I ,. Bauleitplanung , I i Satzung Teichweg Herrig Offenlage Ihr Schreiben vom 06.08.2001 Zu der o.g. Offenlage werden aus der Sicht des Immissionsschutzes vorgetragen . • keine Anregungen und Hinweise s fehlen die Grundaussagen zu den hydrogeologischen Randbedingungen. Sofern die Durchlässigkeit des Bodens die Voraussetzungen von Ziffer 11.2 des Rd. Erl. Vom 18.05.1998" Niederschlagswasserbeseitigung gern. § 51a des LWG erfullt, bestehen keine Bedenken. Im Auftrag ~ (Mertin) AulSerhalb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-Streifenwagen (0171' 2229496 oder (020117144 as (Nachrichten- und Bereitsehaftszentrale Essen) In Köln ab Köln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Relchenspergerplatz In Bonn ab Bonn-Mbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom , · Erft I~~: Paffendorfer Weg 42 Telefon 02271 /88 - 0 Telefax 02271 /88 210 Erftverband 0 Postfach 1320 0 50103 Bergheim Abwasser, Technik Abteilung Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Postfach 2565 Fad'lbereich Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax 50359 Erftstadt Unser Zeichen : Abwasser, Technik Frau Szymanski 324 910 A.1 - 40801 1:\SZY\2001\401101.1XlC I. 23.08.01 Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen 06.08.2001 /61.21-00 Satzung über die Ei~beziehung einzelner Außenbereichsflächen "Herrig, Teichwe " für den Ortsteil Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Satzung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers über belebte 80denschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Vorsitzender des verbanos.ats: Clemens Pick MdL Bankkonlen: Comrnerzbank Bergheim Kania 390 400 000 BLl 37040044 Deutsche Bank AG. Bergheim Konto 471 0000 BLZ 370 70D 60 Vorstand: Bauassessor, Dipl.-Ing. Jens - Christian Rolhe Kreissparkasse Köln Kania 142005895 8lZ 3"10 502 99 Postbank Köln Konto 0 109 430 506 BU 370 100 50 Volksbank Erf! eG Kania 1 001 098019 BlZ 370 692 52 LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND Kreisstelle Erftkreis Landwirtschaftskammer Rheinland ~ Gartens! l1a.507~ KÖln ., ~ l' '.,.,.J;. V . Stadt Erftstadt Stadtverwaltung Umwelt-undPlanungsamt,',i Postfach 25 65 ," ,.... . ,_ . .-.~.:;.i' ' Ihr lei hen' e :",:;C,',:' ,'::tl, : 'unskre~: ",; ,:.,t,'C:, ': ".~: 1,,1. SE,P '-~~:i':::" ' . Bearbei .... /I' .. ~'"..l· . . ,." -1-"'-- 50359 Erftstadt 61 21-00 c. " . ,:',:' 'T" ,. , . I 3.36205 sch/Iö Anlage /1, • 221/5341).100 Schö6er ....:., ' ',:,' i ':," ,Durc/1Wa: 1/5340-102 [/ff/l{fo Blan '7':3;';., Fax: 0221/5340-199 E-MaIl: adaIbert.schoesser @1w!<-rheiniand.l1IW.de Datum: • 07.09,01 Satzung über die Einbeziehung einzelner Au8enbereichsflächen § 34 Abs. 4 Nr. 3 für de: Ortsteil Herrig (Teichweg) TUGB " . '. gemäß '.' Gegen die Abrundungssatzung am Teicttwe9bestehen'aus landWirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen BEidenken;(WlrweiSlmaber nachdrücklich darauf hin, dass derWeg "Am Marien~.v()r1I~r)dWi#chaftliclhen Fahrzeugen ungehindert genutzt werden muss, um auf die Rektor-Mell8r-5traße zu gelangen, auch mit großen Geräten und Rübenfahrzeugen,,,\, '/'," ", " , Da es hier durch parkende Autos ~n jä~S8hr eng geworden ist, müssen vor allem für Neubauten an der·StraßeJ,l.Jn Marienkreuz~ausreichend Stellplätze vorgesehenwerden. ' ",. ,'" , • 'r. Ne " Ga~ I~: 11a, 50765 KOtn www.landwlrtsc:haftskamrner.de .·f··-". , """"'" der Hauptkasl;e der Landwlrtsdlaftslcammer Volksbank Bonn _SIeg eG, BIZ 380 601 86, _Nr. 2100nl015 , 5part<asse Bonn, BIZ 380 500 00, !CID.Nr,31036S02 Wes!d. Genos5ensdIaftszeritralbank eG DOsseIdorf, BIZ 300 600 10, !CID.Nr.310017 ,' ",.' ' -I<. BIZ 3JO 100 SO, _Nr. 4310500 . '.-~~?;;X;!}/ .;l ~. I zu < .s: A,';,. '_"~" ,'/" • ,." .> </~~S;,r tr": ,,!,' .J....~.,~.~!',.. ,"","" .~.~ ~"""" ~VI' <~'" .r.' ... !~ • k' ' iff Erftkreis· Der tanorat ''I '~A~ <I, ~r .{", .::1) ....Mt» v: t;~~It !l;\" ,,-, ~~fel("".. ,,,,"'"Ill' .v,,~, ..' DER '/;"'f,, ..J}.4? <?f.l'" ,~~. ".I-""f.'l'[ "J,li!£"'WJ"h" .Il'fu'"'''' .,'AI"""~'" r.Tllpj; ,:'ffi • "tJ''''''\,J r 9- ...."fIJ."'-.. LANDRAT Hausadresse 4~~ 50359 Erftstadt ~ ~.';t' ;.).~. ~ tio·,,~ . 5012'\ Berqherrn Stadt Erftstadt IB\ ,.j.' '/ J'f;( '<'{l.'?':;(' ßU.lt,'~':'t,~~" ~. Willy-BrandI-Platz 1 50126 Bergheim Ieleron. 02271/83-0 Fax: 02271/83-2300 Internet: wwwerttkreis.de e-mail: landrat@erftkreiS.de Postadresse 50124 Bergheim Besuchszetten Mo bis Fr 8.30 bis 12 Uhr Do 14/)j5 16Uhr oder nach Vereinbarung Auskunh erteilt ,err I Zimmer-Nr. Telefon-Durchwahf Datum Mejn Zeichen 02271/83, Weber 3.4 4213 61,1.41,05,04 Fax: 83-2344 - e-mail:Amt61@erftkreis,de Satzungen Ober die Ein:tung einzelner Außenbereichsfllchen Schlfer-5traße), BlIesheim Lange Heide), Gymnich (Koh/straße), öffentliche Auslegung . Ihre Schreiben yom 06.08.2 1 - 61.21~ 11,09.2001 be fOr die Ortsteile Blessem (KlausHerrig (Teichweg) . Die Satzung fOr Blessem steht un1er landschaftsschutz gemaß der ordnungsbehördlichen Verordnung Ober die Landschaftsschutzgebiete im Erftkreis vom 29.08,1988, Ich weise darauf hin, dass die Aufhebung des landschaftsschutzes erforderlich ist, die rechtzeitig bei der Bezirksregierung Köln a.d.D, zu beantragen ist Gegen die Satzung fOr Blessem bestehen folgende Bedenken: Zum Ausgleich der Beeintrachtigungen von Natur, Landschaft und Landschaftsbild stellt der Flachennutzungsplan an zukOnftigen Ortsr.!lndem Flachen fOr Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege· und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. in den o,g. Bereichen sind zur Wiederherstellung und Sicherung der Or1srandeingr1lnung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flachen gem, § 5 (2) Nr.l0 BauGB dargestellt Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o,g, Abrundungssatzung angrenzenden Flachen in die , .undungssatzung einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flachennutzungsplans als chen fOr Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als Gr1lnflache festzusetzen, Durch die Satzung fOr Herrig wird ein Teii der jetzigen Ortsrandeingr1lnung sOdlich der Straße "Am Marienkreuz" verloren gehen, Ich rege an. aut den im Flachennutzungspian dargestellten Flachen fOr Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen fOr die Beeintrachtigungen von Naturschutz, Landschaftspflege und Landschaftsbild durchzufOhren, Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. fOr die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist Daher sind jeweils an den neuen Ortsrandem Flachen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem, § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen, Soweit dies nicht durchfOhrbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren LandschaftsbehOrde auf einer Ersatzflache zu erbringen, Im-':'ftrag ~~/tf}j Weber Öffentliche Verkehrsmittel zum Kreishaus: H,IIIC\telll' K({>I\tl<-IU\/ßu\linlt'll 7 J '.i. 'In. 974. 96 f. 971. 9751 H.,lll'~I('n(' ~:nll(hd\(f,trnIllIßtI"'(lll\'n 7 r 5. 9)3. 939, 940, 96 r. 963, 971. 9751 B..ttlllho: 11t'\!1~!I(ll run {';, Bankverbindungen: PoslfMnk xoin {lli.Z HUlOQ '3(1\ 1ft¥V.{).oo~(m',.oS{}'; Kf{'r~..p,llkd\~{, Koln IBlZ 370 501 99) Konto OI-llOU r JOa 14.08.2001 81 61.21-00 Anlage d 11!7/4ff17 J Blatt -61z.Hd. Frau Meyer ZlJ r -It ~ I AufsteUilng von Abründüngssatzungen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01 • Herrig - Teichweg - .. , ( Bliesheim - Lange Heide • Gymnich - KohIstraße Blessem - Klaus-Schäfer-Straße ~ ~ (Leeske) Fläche liegt teilweise nicht Im genehmigten Entwässerungsentwurf Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m2) angeschlossen werden, da die Fläche auf der Vorflutseite liegt. Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende Fläche muß Grundstücksgrößen von 450 m2 aufweisen. (Abflussbeiwert von '¥ = 0,40) Flache liegt teilweise nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich. Alternativ kann auch nur Schmutzwasser angeschlossen werden. Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf. Die Grundstücksgröße muß 600 m2 betragen. .(Abflussbeiwert: '¥ = 0,25) Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf Es darf nur Schmutzwasser angeschlossen werden.