Daten
Kommune
Erftstadt
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01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21-20/125 - Li
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71
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Amt: 61
An den
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Zur Sitzung
Rat
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BeschIAusf.: 61
Datum:. 19.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Ausschuss
•
Betrifft:
Bezug:
für Planung
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Herrig (Teichweg);
Satzungsbeschluss
V 61 0572, PlanA am 14.06.2000
V 7 11307, PlanA am 05.06.2001
Finanzielle
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
•
Erftstadt,den 19.11.2001
I.,." \ ~J
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage der "Erweiterten Abrundungssatzung" § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am
27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
1.1
Staatliches Umweltamt Köln
DerAnregungdes StaatlichenUmweltamtesbezüglichder hydrogeologischenRandbedingungen wird durch folgende Ergänzung in der Begründung Rechnung getragen:
Die für eine Versickerung erforderlichen hydrogeologischen Voraussetzungen sind
gegeben.
Nach der Grundwassergleichenkarte des Erftverbandes befindet sich derzeit im
Bereichdes Plangebietes im oberen Grundwasserstockwerkkein Grundwasser. Nach
Beendigungder durch den BraunkohleabbaubedingtenGrundwasserabsenkungsteigt
der Grundwasserspiegel auf 80 bis 81 m Ü. NN. Bei einer natürlichen Geländehöhe
von 97 m Ü. NN beträgt der Grundwassertlurabstand im Plangebiet somit ca. 16 bis
17 m.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100031.325
- 2 -
Nach der Bodenkarte (1: 50.000) und derGeologischen Karte (1 : 25.000) des "Geologischen Landesamtes NW besteht der geologische Untergrund aus Löss über Sand
und Kies der Haupt- oder Mitteiterasse.
Damit sind die gem. RdEri. d. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 18.Mai 1998 zur Durchführung des § 51 a des Wassergesetzes für das
Land NW vom 04. Juli 1979 (GV. NW S. 488) in der Neufassung vom 25. Juni 1995
(GV. NW S. 926/SGV NW 77) bei einer Mulden- oder Mulden-Rigolenversickerung
erforderlichen Grundvoraussetzungen
bezüglich des Grundwassers (Flurabstand
mindestens 1,5 m) und der Untergrundverhältnisse gegeben.
Die lokalen Bodenverhältnisse (Mächtigkeit des Löss) und die Frage, ob eine Muldenoder Mulden-Rigolenversickerung
zu errichten ist, ist im Einzelfall im Rahmen der
Planung des Bauvorhabens bzw. der Versickerungsanlage - unter Beachtung der
wasserrechtlichen Anforderungen und der entsprechenden Genehmigung - zu prüfen.
•
1.2
Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
Der Anregung des Erftverbandes hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers ist bereits durch entsprechende Festsetzung im Planentwurf entsprochen.
1.3
Landwirtschaftskammer
Rheinland, Gartenstraße 11a, 50765 Köln
Der Hinweis der Landwirtschaftkammerwird
der Ausbauplanung berücksichtigt.
1.4
zur Kenntnis genommen und im Rahmen
Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim
Die Anregung bezüglich der Ortsrandeingrünung ist durch eine in der Zwischenzeit
getroffene grundsätzliche Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des
Erftkreises hinfällig geworden.
•
1.5
Stadtwerke
Der Anregung der Stadwerke hinsichtlich der Entwässerung
bereits im Planentwurf entsprochen.
II.
der Grundstücke
ist
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt
geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert
am 28.03.2000 (GV NW S. 245), die "ErweiterteAbrundungssatzung",
Erftstadt-Herrig,
Teichweg nebst Begründung und beschlossener Ergänzung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.4:
Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vom
30.08.2001) werden im Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen
innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen
P:\SZ\VORLAGEN\V6100031.325
-
3 -
innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen
Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte
Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die
Anregung des Erftkreises hinfällig geworden.
Um dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen, die zur freien Landschaft grenzen,
die Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens vorgesehen.
Die für die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
werden außerhalb des Plangebietes auf von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Flächen nach
§ 9 (1) Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 (1a) BauGB und § 1a (§) BauGB als Fläche
zum Ausgleich festgesetzt.
•
Zu II.:
Der Rat der Stadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Erftstadt-Herrig, Teichweg beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Offenlage gern. § 3
Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die erweiterte Abrundungssatzung als Satzung zu beschließen.
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Anlagen
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ANLAGEPLAN
DER
ERWEITERTEN
ABRUNDUNGSSATZUNG
Herrig - Teichweg
UMWELT-UND
PLANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
ERfTKREIS: DGK 5
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Staatliches Umweltamt Köln
Staatliches
HauptsteIle
Umwellaml Köln
Blumenthaistraße 33
50670 Köln
Staatliches Umweltamt
Köln
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Telefon
Postfach 130244
•
E-Mail
Stadtverwaltung Erftstadt
-PlanungsamtPostfach 2565
Anlage /I
AußensteIle
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Blatt
poststelle@stua-k.nrw.de
Friedrich-Ebert-Allee
144
53113 Bonn
1\ V11-1110 \1
50359 Erftstadt
(0221) 77 40 - 0
Fax. (0221) 77 40 - 288
50496 Köln
Telefon
Fax
E-Mail
- Z~
(0228) 53 86 - 0
(0228) 230337
poststelle@stua-k.nrw.de
Auskunft erteilt Herr Mer1in
Telefon 0221m40-S05
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E-Mail
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Datum
10.09.2001
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Bauleitplanung
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Satzung Teichweg Herrig Offenlage
Ihr Schreiben vom 06.08.2001
Zu der o.g. Offenlage werden aus der Sicht des Immissionsschutzes
vorgetragen .
•
keine Anregungen und Hinweise
s fehlen die Grundaussagen zu den hydrogeologischen Randbedingungen. Sofern die Durchlässigkeit
des Bodens die Voraussetzungen von Ziffer 11.2 des Rd. Erl. Vom 18.05.1998" Niederschlagswasserbeseitigung gern. § 51a des LWG erfullt, bestehen keine Bedenken.
Im Auftrag
~
(Mertin)
AulSerhalb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-Streifenwagen
(0171' 2229496 oder (020117144 as (Nachrichten- und Bereitsehaftszentrale Essen)
In Köln ab Köln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Relchenspergerplatz
In Bonn ab Bonn-Mbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom
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Erft
I~~:
Paffendorfer Weg 42
Telefon 02271 /88 - 0
Telefax 02271 /88 210
Erftverband
0
Postfach 1320
0
50103 Bergheim
Abwasser, Technik
Abteilung
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
Postfach 2565
Fad'lbereich
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
50359 Erftstadt
Unser Zeichen
:
Abwasser, Technik
Frau Szymanski
324
910
A.1 - 40801
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I.
23.08.01
Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen
06.08.2001
/61.21-00
Satzung über die Ei~beziehung einzelner Außenbereichsflächen
"Herrig, Teichwe "
für den Ortsteil
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Satzung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers über belebte 80denschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Vorsitzender
des verbanos.ats:
Clemens
Pick MdL
Bankkonlen:
Comrnerzbank Bergheim
Kania 390 400 000 BLl 37040044
Deutsche Bank AG. Bergheim Konto 471 0000
BLZ 370 70D 60
Vorstand:
Bauassessor,
Dipl.-Ing. Jens - Christian
Rolhe
Kreissparkasse Köln Kania
142005895
8lZ 3"10 502 99
Postbank Köln
Konto 0 109 430 506 BU 370 100 50
Volksbank Erf! eG
Kania 1 001 098019 BlZ 370 692 52
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER RHEINLAND
Kreisstelle Erftkreis
Landwirtschaftskammer
Rheinland
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Gartens!
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Stadt Erftstadt
Stadtverwaltung
Umwelt-undPlanungsamt,',i
Postfach 25 65
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50359 Erftstadt
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1/5340-102
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Fax:
0221/5340-199
E-MaIl:
adaIbert.schoesser
@1w!<-rheiniand.l1IW.de
Datum:
•
07.09,01
Satzung über die Einbeziehung einzelner Au8enbereichsflächen
§ 34 Abs. 4 Nr. 3
für de: Ortsteil Herrig (Teichweg)
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gemäß
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Gegen die Abrundungssatzung am Teicttwe9bestehen'aus landWirtschaftlicher
Sicht keine grundsätzlichen BEidenken;(WlrweiSlmaber nachdrücklich darauf hin,
dass derWeg "Am Marien~.v()r1I~r)dWi#chaftliclhen
Fahrzeugen ungehindert
genutzt werden muss, um auf die Rektor-Mell8r-5traße zu gelangen, auch mit großen Geräten und Rübenfahrzeugen,,,\,
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Da es hier durch parkende Autos ~n
jä~S8hr eng geworden ist, müssen vor
allem für Neubauten an der·StraßeJ,l.Jn Marienkreuz~ausreichend Stellplätze vorgesehenwerden.
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11a, 50765 KOtn
www.landwlrtsc:haftskamrner.de
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""""'" der Hauptkasl;e der Landwlrtsdlaftslcammer
Volksbank Bonn _SIeg eG, BIZ 380 601 86, _Nr.
2100nl015
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5part<asse Bonn, BIZ 380 500 00, !CID.Nr,31036S02
Wes!d. Genos5ensdIaftszeritralbank
eG DOsseIdorf, BIZ 300 600 10, !CID.Nr.310017
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-I<. BIZ 3JO 100 SO, _Nr. 4310500
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50359 Erftstadt
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Stadt Erftstadt
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Willy-BrandI-Platz 1
50126 Bergheim
Ieleron. 02271/83-0
Fax: 02271/83-2300
Internet: wwwerttkreis.de
e-mail: landrat@erftkreiS.de
Postadresse
50124 Bergheim
Besuchszetten
Mo bis Fr 8.30 bis 12 Uhr
Do 14/)j5 16Uhr
oder nach Vereinbarung
Auskunh erteilt
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Zimmer-Nr.
Telefon-Durchwahf
Datum
Mejn Zeichen
02271/83,
Weber
3.4
4213
61,1.41,05,04
Fax: 83-2344 - e-mail:Amt61@erftkreis,de
Satzungen Ober die Ein:tung
einzelner Außenbereichsfllchen
Schlfer-5traße),
BlIesheim Lange Heide), Gymnich (Koh/straße),
öffentliche
Auslegung
.
Ihre Schreiben yom 06.08.2
1 - 61.21~
11,09.2001 be
fOr die Ortsteile Blessem (KlausHerrig (Teichweg)
.
Die Satzung fOr Blessem steht un1er landschaftsschutz gemaß der ordnungsbehördlichen Verordnung Ober
die Landschaftsschutzgebiete
im Erftkreis vom 29.08,1988, Ich weise darauf hin, dass die Aufhebung des
landschaftsschutzes
erforderlich ist, die rechtzeitig bei der Bezirksregierung Köln a.d.D, zu beantragen ist
Gegen die Satzung fOr Blessem bestehen folgende Bedenken:
Zum Ausgleich
der Beeintrachtigungen
von Natur, Landschaft und Landschaftsbild
stellt der
Flachennutzungsplan
an zukOnftigen Ortsr.!lndem Flachen fOr Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege· und
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. in den o,g. Bereichen sind zur Wiederherstellung und
Sicherung der Or1srandeingr1lnung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flachen gem, § 5 (2)
Nr.l0 BauGB dargestellt Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung
zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o,g, Abrundungssatzung
angrenzenden Flachen in die
, .undungssatzung
einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flachennutzungsplans
als
chen fOr Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als Gr1lnflache festzusetzen,
Durch die Satzung fOr Herrig wird ein Teii der jetzigen Ortsrandeingr1lnung sOdlich der Straße "Am
Marienkreuz" verloren gehen, Ich rege an. aut den im Flachennutzungspian dargestellten Flachen fOr
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen
Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen fOr die Beeintrachtigungen von Naturschutz,
Landschaftspflege und Landschaftsbild durchzufOhren,
Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. fOr die eine ausreichende
ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist Daher sind jeweils an den neuen Ortsrandem
Flachen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem, § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen, Soweit dies
nicht durchfOhrbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren LandschaftsbehOrde auf
einer Ersatzflache zu erbringen,
Im-':'ftrag
~~/tf}j
Weber
Öffentliche Verkehrsmittel zum Kreishaus:
H,IIIC\telll' K({>I\tl<-IU\/ßu\linlt'll 7 J '.i. 'In. 974. 96 f. 971. 9751
H.,lll'~I('n(' ~:nll(hd\(f,trnIllIßtI"'(lll\'n 7 r 5. 9)3. 939, 940, 96 r. 963, 971. 9751
B..ttlllho: 11t'\!1~!I(ll run {';,
Bankverbindungen:
PoslfMnk xoin
{lli.Z HUlOQ '3(1\ 1ft¥V.{).oo~(m',.oS{}';
Kf{'r~..p,llkd\~{, Koln
IBlZ 370 501 99) Konto OI-llOU r JOa
14.08.2001
81
61.21-00
Anlage d
11!7/4ff17 J
Blatt
-61z.Hd. Frau Meyer
ZlJ
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I
AufsteUilng von Abründüngssatzungen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3
Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01
•
Herrig - Teichweg
-
..
,
(
Bliesheim - Lange Heide
•
Gymnich - KohIstraße
Blessem - Klaus-Schäfer-Straße
~
~
(Leeske)
Fläche liegt teilweise
nicht Im genehmigten
Entwässerungsentwurf
Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m2)
angeschlossen werden, da die Fläche auf der
Vorflutseite liegt.
Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende
Fläche
muß Grundstücksgrößen
von 450 m2
aufweisen.
(Abflussbeiwert von '¥ = 0,40)
Flache liegt teilweise
nicht im genehmigten
Entwässerungsentwurf
In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist
eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich.
Alternativ
kann
auch
nur
Schmutzwasser
angeschlossen werden.
Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf.
Die Grundstücksgröße muß 600 m2 betragen.
.(Abflussbeiwert: '¥ = 0,25)
Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf
Es darf nur Schmutzwasser angeschlossen werden.