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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Bereich: Venloer Straße 627 Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 169/2016 und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln) Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ (W-Fläche))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
12.01.17, 18:31
Aktualisiert
12.01.17, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 169/2016
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ (W-Fläche))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.01.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 07.12.2016 Vorlage Nr.: TOP 2 351/2016 Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Bereich: Venloer Straße 627 Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 169/2016 und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln) Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ (W-Fläche) Empfehlung: Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür