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Beschlusstext (Vermarktung von städt. Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
17.03.16, 18:30
Aktualisiert
17.03.16, 18:30
Beschlusstext (Vermarktung von städt. Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.03.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 05.12.2013 Vorlage Nr.: TOP 3 420/2013 Vermarktung von städt. Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seinen Beschluss vom 16.05.2013, Vorlage-Nr. 178/2013 und beschließt ergänzend, dass sich die Erwerber dazu verpflichten, eine Wohnung in dem zu errichtenden Wohngebäude für 5 Jahre ab dem Einzug selbst zu nutzen. Eine Veräußerung ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Stadt Pulheim möglich. Die Zustimmung wird unter die Bedingung gestellt, dass der neue Käufer die Verpflichtung eingeht, die Immobilie für die Restlaufzeit der ursprünglichen 5 Jahre selbst zu nutzen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Beratungsergebnis: Antrag mit Bindung für 10 Jahre Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung Antrag mit Bindung für 5 Jahre Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung