Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
17.03.16, 18:30
Aktualisiert
17.03.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.03.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 24. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 05.12.2013
Vorlage Nr.:
TOP 3
420/2013
Vermarktung von städt. Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seinen Beschluss vom
16.05.2013, Vorlage-Nr. 178/2013 und beschließt ergänzend, dass sich die Erwerber dazu verpflichten, eine Wohnung
in dem zu errichtenden Wohngebäude für 5 Jahre ab dem Einzug selbst zu nutzen.
Eine Veräußerung ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung der Stadt Pulheim möglich. Die Zustimmung wird unter die Bedingung gestellt, dass der neue Käufer die Verpflichtung eingeht, die Immobilie für die Restlaufzeit der ursprünglichen 5
Jahre selbst zu nutzen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Beratungsergebnis:
Antrag mit Bindung für 10 Jahre
Beratungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
Antrag mit Bindung für 5 Jahre
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung