Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
24.10.16, 18:34
Aktualisiert
24.10.16, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 24.10.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 12. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 28.09.2016
Vorlage Nr.:
TOP 7
210/2016
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler
Empfehlung:
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend
genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Vochemsgasse
Gemarkung Brauweiler
Flur 19
Flur 27
Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491
Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)