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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
24.10.16, 18:34
Aktualisiert
24.10.16, 18:34
Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 24.10.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 28.09.2016 Vorlage Nr.: TOP 7 210/2016 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Vochemsgasse Gemarkung Brauweiler Flur 19 Flur 27 Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491 Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)