Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 373/2011
Az.: 65.4
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 24.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
- 20 -
Termin
29.09.2011
BM / Dezernent
01.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des
Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen
für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Erschließungsanlage „Grüner Weg“ im Bebauungsplangebiet Nr. 121 im Stadtteil Gymnich ist
fertiggestellt. Die Kanalisation wurde in Form eines Mischsystems (gleichzeitig der
Schmutzwasser- und der Oberflächenwasserbeseitigung dienend) ausgebaut.
Im Plangebiet ist eine eingeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig.
Auf Basis der feststehenden Herstellungskosten (Schlussrechnung liegt bereits vor) und in
Anwendung der sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke Erftstadt
ergebenen Verteilungskriterien ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke ein
Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung i.H.v. insgesamt
18,823488 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücks- bzw. Verteilungsfläche.
Der Baukostenzuschuss Kanal ist ein von den Eigentümern der durch die Maßnahme
erschlossenen Grundstücke einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage.
Begründung:
Die Stadtwerke Erftstadt und der Eigenbetrieb Straßen haben die Kanalisation bzw. den
Straßenausbau im Bebauungsplangebiet Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich hergestellt.
Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist nun möglich.
Ein Bauwilliger hat für sein Bauvorhaben bereits den Anschluss an die öffentliche Kanalisation
beantragt.
Der von den Grundstückseigentümern bzw. den Bauwilligen zu erhebende Baukostenzuschuss
Kanal ist nach den einschlägigen Vorgaben einzelfallbezogen zu ermitteln und formell festzulegen.
(Dr. Rips)
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