Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A))

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 373/2011 Az.: 65.4 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 24.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: - 20 - Termin 29.09.2011 BM / Dezernent 01.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A) Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Erschließungsanlage „Grüner Weg“ im Bebauungsplangebiet Nr. 121 im Stadtteil Gymnich ist fertiggestellt. Die Kanalisation wurde in Form eines Mischsystems (gleichzeitig der Schmutzwasser- und der Oberflächenwasserbeseitigung dienend) ausgebaut. Im Plangebiet ist eine eingeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Auf Basis der feststehenden Herstellungskosten (Schlussrechnung liegt bereits vor) und in Anwendung der sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke Erftstadt ergebenen Verteilungskriterien ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke ein Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung i.H.v. insgesamt 18,823488 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücks- bzw. Verteilungsfläche. Der Baukostenzuschuss Kanal ist ein von den Eigentümern der durch die Maßnahme erschlossenen Grundstücke einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Begründung: Die Stadtwerke Erftstadt und der Eigenbetrieb Straßen haben die Kanalisation bzw. den Straßenausbau im Bebauungsplangebiet Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich hergestellt. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist nun möglich. Ein Bauwilliger hat für sein Bauvorhaben bereits den Anschluss an die öffentliche Kanalisation beantragt. Der von den Grundstückseigentümern bzw. den Bauwilligen zu erhebende Baukostenzuschuss Kanal ist nach den einschlägigen Vorgaben einzelfallbezogen zu ermitteln und formell festzulegen. (Dr. Rips) -2-