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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UA vom 02.03.2016, Niederschrift TOP 6 siehe PA vom 09.03.2016, Niederschrift TOP 10)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
29.07.16, 18:31
Aktualisiert
29.07.16, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UA vom 02.03.2016, Niederschrift TOP 6
siehe PA vom 09.03.2016, Niederschrift TOP 10)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 28.07.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 05.07.2016 Vorlage Nr.: TOP 19 182/2016 Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 u. 2) und 4 (1 u. 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UA vom 02.03.2016, Niederschrift TOP 6 siehe PA vom 09.03.2016, Niederschrift TOP 10 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 119 Teil A Brauweiler als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen