Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADTERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 082 -
V7/AS-;l,z
Amt: - 82 -
An den
Ausschuß für Wirtschaftsförderung
Werksausschuß
Immobilienwirtschaft
und
BeschIAusf.: - 082 Datum: 6. August 2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft: Festlegung der für die städtebauliche Wirkung von Gewerbegebieten
besonders relevanten Bereiche
I Bezug: A 7/0745
I
,
I
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
I
!
Beschlussentwurf:
•
Aus städtebaulichen Gründen werden für Bauvorhaben auf den in den beigefügten
Lageplänen gekennzeichneten Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 29
(Gewerbegebiet Gymnich, Justus-von-Liebig-Straße) und Nr. 125 (Gewerbegebiet
Lechenich, Zunftstraße ) erhöhte architektonische Anforderungen gestellt.
Vor einer Vergabe durch den zuständigen Ausschuss haben Grundstücksbewerber
künftig entsprechende zeichnerische Darstellungen (Ansichten, Lageplan) des beabsichtigten Bauvorhabens, anhand derer sich die architektonische Qualität des
Objektes beurteilen lässt, vorzulegen.
Begründung:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft
hat auf der Grundlage des im Bezug genannten Antrages beschlossen, die für die
städtebauliche Wirkung der Gewerbegebiete besonders relevanten Grundstücke zu
P:\082\V280.5
-
2
-
identifizieren und bei der Vergabe von städtischen Grundstücke in diesen Bereichen
auf eine gesteigerte architektonische Qualität der Bebauung hinzuwirken, was besonders für die Grundstücke gelten 5011,deren Erscheinungsbild für das gesamte
Gewerbegebiet prägende Wirkung haben.
Als Bereiche mit einer besonderen städtebaulichen Wirkung können in Gewerbegebieten grundsätzlich die Grundstücksflächen ausgemacht werden, die entweder
- an den Bereich der Haupterschließung
angrenzen und
- eine gute Sichtbarkeit von außerhalb des Gebietes haben,
•
oder
- im Zufahrts-/Eingangsbereich
des Gewerbegebietes liegen.
Entsprechende städtische Grunstücke stehen derzeit lediglich in den Gewerbegebieten
Gymnich, Justus-von-Liebig-Straße, und Lechenich, Zunftstraße, zur Verfügung. Die
diese Kriterien erfüllenden Flächen sind der Übersichtlichkeit halber in den beiliegenden
BP-Ausschnitten schraffiert gekennzeichnet.
Bei Grundstücksvergaben in diesen Bereichen sind künftig erhöhte Anforderungen an
die architektonischellund städtebaulichen Qualitäten der zu errichtenden Gebäude zu
stellen.
•
Die Einhaltung der Qualitätsstandards ist einerseits privatrechtlich in den entsprechenden Grundstücksverträgen und andererseits in verbindlichen, gemeinsamen Baubesprechungen zwischen dem Bauherrn/lnvestor und den städtischen Fachämtern
sicherzustellen .
Zudem sind vom Bauherrn oder Investor bei der Vergabeentscheidung durch den
zuständigen Fachausschuß aussagekräftige Bauzeichnungen des geplanten Bauvorhabens vorzulegen.
Bei neuen Gewerbegebieten - wie z.B. Lechenich-Südost,
der künftigen Erweiterung bestehender Gewerbegebiete
schlußfassung über die Vergabekriterien zugleich auch
Wirkung des Gebietes bedeutsamen Grundstücksflächen
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"Römerhofpark", - oder bei
sollten im Rahmen der Bedie für die städtebauliche
festgelegt werden.
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