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Beschlussvorlage (Festlegung der für die städtebauliche Wirkung von Gewerbegebieten besonders relevanten Bereiche)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
612 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Festlegung der für die städtebauliche Wirkung von Gewerbegebieten
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öffentlich STADTERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 082 - V7/AS-;l,z Amt: - 82 - An den Ausschuß für Wirtschaftsförderung Werksausschuß Immobilienwirtschaft und BeschIAusf.: - 082 Datum: 6. August 2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Festlegung der für die städtebauliche Wirkung von Gewerbegebieten besonders relevanten Bereiche I Bezug: A 7/0745 I , I Finanzielle Auswirkungen: Keine I ! Beschlussentwurf: • Aus städtebaulichen Gründen werden für Bauvorhaben auf den in den beigefügten Lageplänen gekennzeichneten Grundstücke im Bereich der Bebauungspläne Nr. 29 (Gewerbegebiet Gymnich, Justus-von-Liebig-Straße) und Nr. 125 (Gewerbegebiet Lechenich, Zunftstraße ) erhöhte architektonische Anforderungen gestellt. Vor einer Vergabe durch den zuständigen Ausschuss haben Grundstücksbewerber künftig entsprechende zeichnerische Darstellungen (Ansichten, Lageplan) des beabsichtigten Bauvorhabens, anhand derer sich die architektonische Qualität des Objektes beurteilen lässt, vorzulegen. Begründung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat auf der Grundlage des im Bezug genannten Antrages beschlossen, die für die städtebauliche Wirkung der Gewerbegebiete besonders relevanten Grundstücke zu P:\082\V280.5 - 2 - identifizieren und bei der Vergabe von städtischen Grundstücke in diesen Bereichen auf eine gesteigerte architektonische Qualität der Bebauung hinzuwirken, was besonders für die Grundstücke gelten 5011,deren Erscheinungsbild für das gesamte Gewerbegebiet prägende Wirkung haben. Als Bereiche mit einer besonderen städtebaulichen Wirkung können in Gewerbegebieten grundsätzlich die Grundstücksflächen ausgemacht werden, die entweder - an den Bereich der Haupterschließung angrenzen und - eine gute Sichtbarkeit von außerhalb des Gebietes haben, • oder - im Zufahrts-/Eingangsbereich des Gewerbegebietes liegen. Entsprechende städtische Grunstücke stehen derzeit lediglich in den Gewerbegebieten Gymnich, Justus-von-Liebig-Straße, und Lechenich, Zunftstraße, zur Verfügung. Die diese Kriterien erfüllenden Flächen sind der Übersichtlichkeit halber in den beiliegenden BP-Ausschnitten schraffiert gekennzeichnet. Bei Grundstücksvergaben in diesen Bereichen sind künftig erhöhte Anforderungen an die architektonischellund städtebaulichen Qualitäten der zu errichtenden Gebäude zu stellen. • Die Einhaltung der Qualitätsstandards ist einerseits privatrechtlich in den entsprechenden Grundstücksverträgen und andererseits in verbindlichen, gemeinsamen Baubesprechungen zwischen dem Bauherrn/lnvestor und den städtischen Fachämtern sicherzustellen . Zudem sind vom Bauherrn oder Investor bei der Vergabeentscheidung durch den zuständigen Fachausschuß aussagekräftige Bauzeichnungen des geplanten Bauvorhabens vorzulegen. Bei neuen Gewerbegebieten - wie z.B. Lechenich-Südost, der künftigen Erweiterung bestehender Gewerbegebiete schlußfassung über die Vergabekriterien zugleich auch Wirkung des Gebietes bedeutsamen Grundstücksflächen /' P:\082\V2BO.5 "Römerhofpark", - oder bei sollten im Rahmen der Bedie für die städtebauliche festgelegt werden. • '/ / dem Re / I " 1 ,>Ij / / I / I I ,/ ;' !E I I'" , '" ,\L~ r::: I / 160 / ,/ / -g- - ::v .~ R. I ~ l:! , ., ----- -- =~ r::::===-,