Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
576 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
AZ.:61.21-20/125 - Lirw
öffentlich
V
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45'15
Amt: 61
An den
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Zur Sll'zung_~
BeschIAusf.: 61
Rat
Datum: 27.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Ausschuß für Planung
•
Betrifft:
Bebauungsplan
Nr. 125, Erftstadt
Beschluss über das gemeindliche
Finanzielle
- Lechenich, Römerhofweg;
Einvernehmen gem. 36 BauGB
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschriftdes BUdgetveran~ortlichen
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Erftstadt,den27.08.2001
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Beschlussentwurf:
Im Rahmen des laufenden Planverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 125, E.- Lechenich, RömerhofWeg(Offenlage durchgeführt) wird für das Bauvorhaben (Errichtung I Erweiterung eines
Abstellplatzes für Busse) der Firma Gäke (Bonner Ring 25a, Flur 36, Flurstück 112 teilw.)nach
vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in
Verbindung mit § 33 (1) BauGB erteilt.
•
Begründung:
Am 31.08.1999 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125. E.Lechenich, Römerhofweg beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren, der Bekanntmachung und
der Beteiligungder Träger öffentlicher Belangegern. § 4 BauGB sowieder frühzeitigen Bürgerbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) am 16.02.2000 fand in der Zeit vom 08.01.2001 bis
07.02.2001 die einmonatige Offenlage gern. § 3 Abs. 2 statt.
Mit dem O.g.Beschluss soll die planungsrechtlicheVoraussetzung für die Errichtung I Eiweiterung
eines Abstellplatzes für Busse geschaffen werden.
Damit eine Verzögerung des Bauvorhabens vermieden wird - der Satzungsbeschluss liegt noch
nicht vor -, sollte nach Vorliegender rechtlichen Voraussetzungen das Benehmen der Gemeinde
gem. § 36 BauGB erteilt werden.
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Anlage
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