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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg; Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
576 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister AZ.:61.21-20/125 - Lirw öffentlich V 7/ 45'15 Amt: 61 An den .4 (}{;:(Zf.tJ7? Zur Sll'zung_~ BeschIAusf.: 61 Rat Datum: 27.08.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuß für Planung • Betrifft: Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt Beschluss über das gemeindliche Finanzielle - Lechenich, Römerhofweg; Einvernehmen gem. 36 BauGB Auswirkungen: X Keine Unterschriftdes BUdgetveran~ortlichen , Erftstadt,den27.08.2001 t l'\J\~ll'\ Beschlussentwurf: Im Rahmen des laufenden Planverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 125, E.- Lechenich, RömerhofWeg(Offenlage durchgeführt) wird für das Bauvorhaben (Errichtung I Erweiterung eines Abstellplatzes für Busse) der Firma Gäke (Bonner Ring 25a, Flur 36, Flurstück 112 teilw.)nach vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 33 (1) BauGB erteilt. • Begründung: Am 31.08.1999 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125. E.Lechenich, Römerhofweg beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren, der Bekanntmachung und der Beteiligungder Träger öffentlicher Belangegern. § 4 BauGB sowieder frühzeitigen Bürgerbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) am 16.02.2000 fand in der Zeit vom 08.01.2001 bis 07.02.2001 die einmonatige Offenlage gern. § 3 Abs. 2 statt. Mit dem O.g.Beschluss soll die planungsrechtlicheVoraussetzung für die Errichtung I Eiweiterung eines Abstellplatzes für Busse geschaffen werden. Damit eine Verzögerung des Bauvorhabens vermieden wird - der Satzungsbeschluss liegt noch nicht vor -, sollte nach Vorliegender rechtlichen Voraussetzungen das Benehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt werden. ~ Anlage P:\SZ\VORLAGEN\V6100011.241 HI· \1'.r-. .e> - ~\"-{ I _ '- ~. • I ~- ,- .~ .'/ \ \ I I •, ",,,,' ", .", / -- ::.--=---- , , •,, \" -, " -< , /' \', \ .l , '- ,,--_.-.--._-...-.-,-_ I , , , - .!Q!1' I ... ......_'" - , ';'0':-'- \ .' '-/ ~ ~.. ,...- I - .. ---- '-' '-'Ir.I,--, • ~--... .\.:-~ --- .......... ' I'" tH!ll ,..-, -, t- ',.. I ,-- . I -I " /' I ,~ ' ' ,,,~-:: ' '-<'J: ~ß)J BEBAU I .. ~MWELTERFTSTADT UND UNGSP PLANUNGSAMT OEN LAN 1 E:RFTKREIS, NR.125 -DGK 5 ( 71B - 94 )