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Beschlussvorlage (Sanierungsprogramm Wasserleitungen Erftstadt 2001)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
365 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Beschlussvorlage (Sanierungsprogramm Wasserleitungen Erftstadt 2001) Beschlussvorlage (Sanierungsprogramm Wasserleitungen Erftstadt 2001)

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Stadt Der Erftstadt Bürgermeister öffentlich Az.: 81 15-00/2001 An den V Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfussung; Amt: -81Beschl.Ausf: -81Datum: 22.10.2001 Zur Vorberatung über den Werksausschuss Stadtwerke Betrifft: • Sanierungsprogramm Haushaltsrechtliche Die Mittel stehen dt {)j 7/ Wasserleitungen Erftstadt 2001 Auswirkungen: im Wirtschaftsplan Wasserversorgung zur Verfügung. Beschlußentwurf: Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 28.09.2001 erhält die Firma Lück + Wahlen Straßen- und Tiefbau GmbH, Mühlcnstr. 12, Niedcrzier bei einem Angebotspreis von 689.678,00 DM den Auftrag für die Tiefbauarbeiten zur Sanierung von Wasserleitungen. • Begründung: Die Tiefbauarbeiten für das Sanierungsprogramm Wasserleitungen 2001 wurden öffentlich ausgeschrieben. 20 Firmen haben Angebotsunterlagen angefordert und sie erhalten; sieben gaben ein Angebot ab. Das Ergebnis nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung gemäß §§ 23 und 25 VOB (A) lautet: Hauptangebot Firma Lück + Wahlen, Niederzier Schmitz u. Sohn, Hürth Canoende, Bergheim Nowotuik, Erftstadt Paffendorf, Zülpich Kost, Kerpen Thönissen, Brühl 905.397,93 943.735,40 991.766,36 1.039.799,91 1.065.949,45 1.212.098,74 1.488.112,96 DM DM DM DM DM DM DM Nebenangebot 689.678,00 DM ohne ohne ohne ohne ohne ohne Das Nebenangebot der Fa. Lück + Wahlen unterscheidet sich vom Hauptangebot lediglich darin, dass die Abrechnung pauschal nach den 2 Positionen "Graben Hauptleitung" und "Graben Hausanschluss" erfolgt. Nach den Ausschreibungsvorgaben kann es gewertet werden. - 2 - -2 - In Anbetracht der ganz erheblichen Einsparungen das N ebenangebot zurückgegriffen werden soll. ist es selbstverständlich, dass auf Gegen die Empfehlung des bauleitenden Ing.Büros, der Fa. Lück + Wahlen zu den Konditionen des N ebenangebotes den Auftrag zu erteilen, bestehen keine Bedenken . • •