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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1612)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
344 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/1612)

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Stadt Erftstadt Der Bü r g e r'm e ls r e r öffentlich Az.: 81 04-10 ''0 An den Herrn Bürgermeister • /ltd] Amt: 81 Beschl.Ausf: 81 Datum: 22.10.2001 im Hause Die Vorlage Nr. V 7/ j 7/ 6;f2 wird gern. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Am 01.11. beginnt wie in jedem Jahr die Winterdienstbereitschaft. Es sollte zwar nicht unbedingt damit zu rechnen sein, dass es dann gleich zu so vereisten oder verschneiten Straßen kommt, dass der Einsatz von Streufuhrzeugen erforderlich wird; gleichwohl sollte es vorsorglich zweckmäßig sein, das Gerät aber doch wenigstens im Laufe des November verfügbar zu haben. Dazu ist eine Vergabe im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nabdingbar. (Schäfers) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG • Der Vorlage D 7/ Erftstadt, den .A(,//.3 wird zugestimmt . ;;9.;10, J.o 0 /I ~ Bürgermeister ;Y~) Stadtverordneter Q C