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Kommune
Erftstadt
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31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..:
B 7/1615
Amt: -10BeschIAusf.:-100Datum: 14.11.2001
An den
Rat
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung,
zur Vorberatung
an den Hauptausschuss
•
Anregung des Herrn Heinz Günter Müller, Graf-Emundus-Str.
Betrifft: Bürgerantragsbescheidung
38A, Erftstadt
Auswirkungen:
Finanzielle
0
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14. November 2001
Stellungnahme der Verwaltung:
Alle Anregungen und Beschwerden gern. § 24 GO NW ("Bürgeranträge"), die bis zum 21.
Tag vor der Sitzung des zuständigen Ausschusses eingegangen sind, werden in der folgenden Sitzung des jeweiligen Ausschusses behandelt.
Dem Petenten wird dann zur Sitzung des zuständigen Ausschusses eine Einladung sowie
die Stellungnahme der Verwaltung zugesandt.
•
Sollte zwischen dem Eingang der Beschwerde I Anregung und dem Versand der Einladung
des zuständigen Ausschusses ein längerer Zeitraum (über 21 Tage) liegen, erhält der Petent einen Zwischenbescheid gern. beigefügtem Muster sowie das als Anlage beigefügte
Merkblatt.
Die Erteilung einer Eingangsbestätigung ist nicht vorgesehen. Nach endgültiger Beschlussfassung über die Anregung oder Beschwerde erhält der Petent eine schriftliche Mitteilung
des zuständigen Amtes I Eigenbetriebes.
Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt. Bei ca. 100 bis 140 Anregungen und Beschwerden jährtich und insgesamt ca. 210 "Bürgeranträgen" in der laufenden Legislaturperiode
ergaben sich bisher keine Beschwerden seitens der Petenten über den Verfahrensablauf.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das bisherige Verfahren beizubehalten und die Anregung
bzgl. der Erteilung einer Eingangsbestätigung abzulehnen.
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zu
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Blatt
DER BÜRGERMEISTE
DER STADT ERFTSTADT
Herrn
Erftstadt, den
102412/4 Th
•
Ihre Anregung vom
, hier eingegangen am
- B7/ .... - Verkehrssicherheit auf den Schulwegen
.
.
Sehr geehrter Herr ..... ,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anregung, die ich zur Einbringung in die nächste
Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr weitergeleitet habe.
Die nächste Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr findet
voraussichtlich
08. November 2001, 18:00 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses E.-Liblar, Holzdamm 10
statt.
•
Sie erhalten aufjeden
Einladung.
Fal/10 Tage vor der nächsten Sitzung unaufgefordert
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Mitpetenten unterichten werden.
Mit freundlichem Gruß
(Ernst-Dieter Bösche)
Poslfa<;h2565
50359 Erftstadt
Telefon 022 35/409 - 303
Telefax 022 35/409 - 300
eine
Merkblatt "Anregungen und Beschwerden;..:..'~' ---:0--""""1
zu1
Iß7/ ,16'Ad
1Anlage;l.
B!afi
"Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich
mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten
der Gemeinde an den Rat zu wenden."
•
so unsere neugefasste nordrhein-westfälische
Gemeindeordnung im § 24.
Eine Anregung ist zu verstehen als ein Wunsch, in einem
bestimmten Sinne tätig zu werden. Es wird also ein Tun
oder Unterlassen der Stadt verlangt. Eine Beschwerde
ist ein konkretes Verfangen, einen Sachverhalt zu überprOfen m~ dem Wunsch, anders als bisher zu entscheiden.
Damit ist auch gesagt, was diese Anregungen und Beschwerden nicht ersetzen können:
weder einen Antrag in der Sache (z.B. Bauantrag,
Aufnahmeantrag für Kindergärten);
noch ein Rechtsmittel (z.B. Widerspruch).
Beachten Sie bitte besonders, dass eine Anregung oder
Beschwerde in keinem Fall den Ablauf einer Frist hemmen oder Fristen wahren kann.
•
Ein frühzeitiges Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeäerin oder dem zuständigen Sachbearbeiter ist
gewiss hilfreich und gibt in jedem Fall nützliche Informationen. Das Ratsbüro hilft Ihnen gerne weiter, den/die
richtige/n Ansprechpartner im Rathaus zu finden (Tel.-Nr.
am Schluss des Merkblattes).
Aufgrund Ihrer Beschwerde oder Anregung erarbeitet das
zuständige Amt eine Stellungnahme, die dem in der
Sache zuständigen Ausschuss zusammen m~ Ihrer
Anregung oder Beschwerde vorgelegt wird.
In die Tagesordnung der nächsten Sitzung werden all
die Anregungen und Beschwerden aufgenommen, die
bis zum 21. Tag vor der S~ung eingegangen sind. Sollte
zwischen dem Eingang Ihre Anregung/Beschwerde und
dem Versand der Einladung ein längerer Zeltraum liegen,
erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
Sie werden zu der S~ung des zuständigen Ausschusses
eingeladen und erhalten eine Ausfertigung der Stellungnahme der Verwaltung. In der Sitzung ist es üblich, die
Antragsteller anzuhören; Sie können dort Ergänzungen
und Erläuterungen vortragen.
Sie sollten wissen, dass der Fachausschuss selbstverständlich keine bestehenden Beschlüsse des Rates oder
anderer Ausschüsse aufheben oder anstelle dieser Gremien entscheiden kann. Kommen die M~glieder des
Ausschusses zu der Überzeugung, dass Ihre Beschwerde begründet ist, Ihre Anregung in die Tat umgesetzt
werden sollte und der Ausschuss zuständig ist, kann er
in der Sache entscheiden. Falls weiterer Beratungsbedarf
besteht, kann der Ausschuss die Oberweisunq an den
Rat oder einen anderen Fachausschuss beschließen,
wo dann die endgültige Entscheidung getroffen wird.
Wenn der Bürgermeister zuständig ist, überweist der
Ausschuss die Angelegenhe~ an ihn zur Erledigung.
Der Ausschuss kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass Ihr Anliegen durch die Stellungnahme der
VelWaltung erfedigt ist, weil die Übersetzung Ihrer Anregung bereits in Angriff genommen wurde oder Ihrer
Beschwerde abgeholfen wird.
Auch damit müssen Sie rechnen:
Eine Beschwerde oder Anregung kann abgelehnt werden. Rats- und Ausschussentscheidungen sind fast immer Kompromisse, die nach Abwägung der verschiedenen Interessen getroffen werden. Auch Ihre Anregung
oder Beschwerde kann ein wesentlicher Teil solcher
Entscheidungsprozesse sein. Trotz alledem lassen sich
Entscheidungen nicht vermeiden, die nicht die Zustimmung aller finden. Insbesondere gilt das natürlich für
Beschlüsse, die Belastungen für andere bedeuten.
Bitte haben Sie in diesen Fällen Verständnis, wenn Rat
und Ausschüsse bei ihren Entscheidungen bleiben, sofern sich nicht neue Tatsachen ergeben, die eine Änderung rechtfertigen.
Bedenken Sie bitte auch, dass der Rat in einem demokratischen Rechtsstaat an die Gesetze gebunden ist. Er kann
durch Beschluß keinesfalls etwas gesetzlich Unzulässiges für zulässig erklären.
Wenn der Fachausschuss die Angelegenhe~ dem Rat
oder einem anderen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt hat, erhalten Sie jeweils eine Einladung zu dieser
Rats- oder Ausschusssitzung, dam~ Sie die weäere Beratung und Beschlußfassung selbst verfolgen und sich
damit auch aus erster Hand informieren können.
Die Verwirklichung mancher Anregung erfordert erhebliche finanzielle Mittel; solche Beschwerden und Anregungen können nicht immer sofort abschließend behandelt
werden, weil erst die Haushaltsplanberatungen für das
nächste Jahr abgewartet werden müssen.
In jedem Falle erhalten Sie nach endgültiger Beschlussfassung über Ihre Anregung oder Beschwerde eine
schriftliche Mitteilung des zuständigen Fachbereiches.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Ratsbüro ( Herr
Thanner, Frau Grell, Frau Berekoven, Tel.-Nr.: 4092021-203) gerne zur Verfügung.
Heinz-Günter Müller
Graf-Emundus-Str. 38 A, d. 19.10.01
50374 Erftstadt
02235/75259 pr.
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Stadt Erftstadt
über
Herrn
Ortsvorsteher H.-J. Wiebusch
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Bürgerantrag
Betr.: Bürgerantragsbescheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
•
ich hatte in der Vergangenheit verschiedene Bürgeranträge gestellt.
Bei dem Bürgerantrag: Nachrechnung des Kanals wurde mir ordnungsgegemäß ein Bescheid über die Tätigkeit der Verwaltung geschickt (Ab'schlußbescheidung); bei den anderen Bürgeranträgen wurde mir ein
Abschlußbericht nicht zugeschickt. So wurde zwischenzeitlich ein
Regenrückhaltebecken in der Ackerstraße gebaut; das Hochwasserrückhaltebecken in der Niederberg wird in 2 Jahren gebaut wie mir
Herr Dr. Briechle vom Erftverband mitteilte. Den Sachverhalt wegen
des Regenrückhaltebeckens in Niederberg teilte die Verwaltung nicht mit.
Bei meinem Bürgerantrag: Bepflanzung des Weges am Rotbach zwischen der
Weilerswister Str. und der Talstraße wur~e mir aufgrund meiner Nachfrage, ein FAX des Erftverbandes zugeschickt. Zunächst wurde mir
~ernmündlich m~tgeteilt, daß die Bepflanzung im Herbst erfolgen werde.
Später wurde mir fernmündlich auf AnXrage mitgeilt, daß die Bepflanzung
im Frühjahr 2002 erfolgen werde.
Vorschlag: Ich schlage vor, daß die Bürger und Bürgerinnen einen Zwischen·
bescheid bzw. einen Abschlußbericht der Verwaltung erhalten.
Begründung: Es kann doch nur im Sinne der Demokratie sein das sich
Bürger mit ihren Anträgen aktiv am kommunalpolitischen
Geschehen beteiligen, &0. Dann sollten sie auch entsprechend
schriftlich beschieden w~rden.
4:eidl~~iGzen
_
Ich weise J~~r
darauf hin, daß ich ~nen Bürgerantrag: "Änderung
der Friedhofsatzung" gestellt habe, bei dem ich noch keine Ei~lgangsbestätigung bekommen habe.