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Bürgerantrag (Bürgerantragsbescheidung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
642 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: B 7/1615 Amt: -10BeschIAusf.:-100Datum: 14.11.2001 An den Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung, zur Vorberatung an den Hauptausschuss • Anregung des Herrn Heinz Günter Müller, Graf-Emundus-Str. Betrifft: Bürgerantragsbescheidung 38A, Erftstadt Auswirkungen: Finanzielle 0 Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14. November 2001 Stellungnahme der Verwaltung: Alle Anregungen und Beschwerden gern. § 24 GO NW ("Bürgeranträge"), die bis zum 21. Tag vor der Sitzung des zuständigen Ausschusses eingegangen sind, werden in der folgenden Sitzung des jeweiligen Ausschusses behandelt. Dem Petenten wird dann zur Sitzung des zuständigen Ausschusses eine Einladung sowie die Stellungnahme der Verwaltung zugesandt. • Sollte zwischen dem Eingang der Beschwerde I Anregung und dem Versand der Einladung des zuständigen Ausschusses ein längerer Zeitraum (über 21 Tage) liegen, erhält der Petent einen Zwischenbescheid gern. beigefügtem Muster sowie das als Anlage beigefügte Merkblatt. Die Erteilung einer Eingangsbestätigung ist nicht vorgesehen. Nach endgültiger Beschlussfassung über die Anregung oder Beschwerde erhält der Petent eine schriftliche Mitteilung des zuständigen Amtes I Eigenbetriebes. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt. Bei ca. 100 bis 140 Anregungen und Beschwerden jährtich und insgesamt ca. 210 "Bürgeranträgen" in der laufenden Legislaturperiode ergaben sich bisher keine Beschwerden seitens der Petenten über den Verfahrensablauf. Die Verwaltung schlägt daher vor, das bisherige Verfahren beizubehalten und die Anregung bzgl. der Erteilung einer Eingangsbestätigung abzulehnen. ~ Anlcc;c .A zu 1~31/;16AJl Blatt DER BÜRGERMEISTE DER STADT ERFTSTADT Herrn Erftstadt, den 102412/4 Th • Ihre Anregung vom , hier eingegangen am - B7/ .... - Verkehrssicherheit auf den Schulwegen . . Sehr geehrter Herr ..... , hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anregung, die ich zur Einbringung in die nächste Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr weitergeleitet habe. Die nächste Sitzung des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr findet voraussichtlich 08. November 2001, 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses E.-Liblar, Holzdamm 10 statt. • Sie erhalten aufjeden Einladung. Fal/10 Tage vor der nächsten Sitzung unaufgefordert Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Mitpetenten unterichten werden. Mit freundlichem Gruß (Ernst-Dieter Bösche) Poslfa<;h2565 50359 Erftstadt Telefon 022 35/409 - 303 Telefax 022 35/409 - 300 eine Merkblatt "Anregungen und Beschwerden;..:..'~' ---:0--""""1 zu1 Iß7/ ,16'Ad 1Anlage;l. B!afi "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden." • so unsere neugefasste nordrhein-westfälische Gemeindeordnung im § 24. Eine Anregung ist zu verstehen als ein Wunsch, in einem bestimmten Sinne tätig zu werden. Es wird also ein Tun oder Unterlassen der Stadt verlangt. Eine Beschwerde ist ein konkretes Verfangen, einen Sachverhalt zu überprOfen m~ dem Wunsch, anders als bisher zu entscheiden. Damit ist auch gesagt, was diese Anregungen und Beschwerden nicht ersetzen können: weder einen Antrag in der Sache (z.B. Bauantrag, Aufnahmeantrag für Kindergärten); noch ein Rechtsmittel (z.B. Widerspruch). Beachten Sie bitte besonders, dass eine Anregung oder Beschwerde in keinem Fall den Ablauf einer Frist hemmen oder Fristen wahren kann. • Ein frühzeitiges Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeäerin oder dem zuständigen Sachbearbeiter ist gewiss hilfreich und gibt in jedem Fall nützliche Informationen. Das Ratsbüro hilft Ihnen gerne weiter, den/die richtige/n Ansprechpartner im Rathaus zu finden (Tel.-Nr. am Schluss des Merkblattes). Aufgrund Ihrer Beschwerde oder Anregung erarbeitet das zuständige Amt eine Stellungnahme, die dem in der Sache zuständigen Ausschuss zusammen m~ Ihrer Anregung oder Beschwerde vorgelegt wird. In die Tagesordnung der nächsten Sitzung werden all die Anregungen und Beschwerden aufgenommen, die bis zum 21. Tag vor der S~ung eingegangen sind. Sollte zwischen dem Eingang Ihre Anregung/Beschwerde und dem Versand der Einladung ein längerer Zeltraum liegen, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Sie werden zu der S~ung des zuständigen Ausschusses eingeladen und erhalten eine Ausfertigung der Stellungnahme der Verwaltung. In der Sitzung ist es üblich, die Antragsteller anzuhören; Sie können dort Ergänzungen und Erläuterungen vortragen. Sie sollten wissen, dass der Fachausschuss selbstverständlich keine bestehenden Beschlüsse des Rates oder anderer Ausschüsse aufheben oder anstelle dieser Gremien entscheiden kann. Kommen die M~glieder des Ausschusses zu der Überzeugung, dass Ihre Beschwerde begründet ist, Ihre Anregung in die Tat umgesetzt werden sollte und der Ausschuss zuständig ist, kann er in der Sache entscheiden. Falls weiterer Beratungsbedarf besteht, kann der Ausschuss die Oberweisunq an den Rat oder einen anderen Fachausschuss beschließen, wo dann die endgültige Entscheidung getroffen wird. Wenn der Bürgermeister zuständig ist, überweist der Ausschuss die Angelegenhe~ an ihn zur Erledigung. Der Ausschuss kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass Ihr Anliegen durch die Stellungnahme der VelWaltung erfedigt ist, weil die Übersetzung Ihrer Anregung bereits in Angriff genommen wurde oder Ihrer Beschwerde abgeholfen wird. Auch damit müssen Sie rechnen: Eine Beschwerde oder Anregung kann abgelehnt werden. Rats- und Ausschussentscheidungen sind fast immer Kompromisse, die nach Abwägung der verschiedenen Interessen getroffen werden. Auch Ihre Anregung oder Beschwerde kann ein wesentlicher Teil solcher Entscheidungsprozesse sein. Trotz alledem lassen sich Entscheidungen nicht vermeiden, die nicht die Zustimmung aller finden. Insbesondere gilt das natürlich für Beschlüsse, die Belastungen für andere bedeuten. Bitte haben Sie in diesen Fällen Verständnis, wenn Rat und Ausschüsse bei ihren Entscheidungen bleiben, sofern sich nicht neue Tatsachen ergeben, die eine Änderung rechtfertigen. Bedenken Sie bitte auch, dass der Rat in einem demokratischen Rechtsstaat an die Gesetze gebunden ist. Er kann durch Beschluß keinesfalls etwas gesetzlich Unzulässiges für zulässig erklären. Wenn der Fachausschuss die Angelegenhe~ dem Rat oder einem anderen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt hat, erhalten Sie jeweils eine Einladung zu dieser Rats- oder Ausschusssitzung, dam~ Sie die weäere Beratung und Beschlußfassung selbst verfolgen und sich damit auch aus erster Hand informieren können. Die Verwirklichung mancher Anregung erfordert erhebliche finanzielle Mittel; solche Beschwerden und Anregungen können nicht immer sofort abschließend behandelt werden, weil erst die Haushaltsplanberatungen für das nächste Jahr abgewartet werden müssen. In jedem Falle erhalten Sie nach endgültiger Beschlussfassung über Ihre Anregung oder Beschwerde eine schriftliche Mitteilung des zuständigen Fachbereiches. Für Ihre Fragen steht Ihnen das Ratsbüro ( Herr Thanner, Frau Grell, Frau Berekoven, Tel.-Nr.: 4092021-203) gerne zur Verfügung. Heinz-Günter Müller Graf-Emundus-Str. 38 A, d. 19.10.01 50374 Erftstadt 02235/75259 pr. ß7/4(dS '-I/-.-V__ " ~ ~""""'_,_,_-. /.10511~~J.~~~/ __ ~ l..nll~"":'1~81!~Dr Stadt Erftstadt über Herrn Ortsvorsteher H.-J. Wiebusch 4t 2'Cl OKT. 2001 20 EINGA;·/obORO ö"R<£""',c,srF.' 1 ~5/ i6a! r- ii:L, I, ~/;::::;-,;;::-r~T:-::l--~--...I ?1 _~2 AQ L~~L~_~~!£:J_5 I j Bürgerantrag Betr.: Bürgerantragsbescheidung Sehr geehrte Damen und Herren, • ich hatte in der Vergangenheit verschiedene Bürgeranträge gestellt. Bei dem Bürgerantrag: Nachrechnung des Kanals wurde mir ordnungsgegemäß ein Bescheid über die Tätigkeit der Verwaltung geschickt (Ab'schlußbescheidung); bei den anderen Bürgeranträgen wurde mir ein Abschlußbericht nicht zugeschickt. So wurde zwischenzeitlich ein Regenrückhaltebecken in der Ackerstraße gebaut; das Hochwasserrückhaltebecken in der Niederberg wird in 2 Jahren gebaut wie mir Herr Dr. Briechle vom Erftverband mitteilte. Den Sachverhalt wegen des Regenrückhaltebeckens in Niederberg teilte die Verwaltung nicht mit. Bei meinem Bürgerantrag: Bepflanzung des Weges am Rotbach zwischen der Weilerswister Str. und der Talstraße wur~e mir aufgrund meiner Nachfrage, ein FAX des Erftverbandes zugeschickt. Zunächst wurde mir ~ernmündlich m~tgeteilt, daß die Bepflanzung im Herbst erfolgen werde. Später wurde mir fernmündlich auf AnXrage mitgeilt, daß die Bepflanzung im Frühjahr 2002 erfolgen werde. Vorschlag: Ich schlage vor, daß die Bürger und Bürgerinnen einen Zwischen· bescheid bzw. einen Abschlußbericht der Verwaltung erhalten. Begründung: Es kann doch nur im Sinne der Demokratie sein das sich Bürger mit ihren Anträgen aktiv am kommunalpolitischen Geschehen beteiligen, &0. Dann sollten sie auch entsprechend schriftlich beschieden w~rden. 4:eidl~~iGzen _ Ich weise J~~r darauf hin, daß ich ~nen Bürgerantrag: "Änderung der Friedhofsatzung" gestellt habe, bei dem ich noch keine Ei~lgangsbestätigung bekommen habe.