Daten
Kommune
Erftstadt
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31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
öffentlich
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V 7/
Az.:
Amt:
An den
Zur
Sitzung,A/dOu!/ Or. '1-1.tf?'1
db23
-1-
BeschIAusf.:
Rat
- 32 -
Datum: 31.10.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
•
Ausschuss
Betrifft:
über den
für öffentliche
Ordnung
und Verkehr
Einrichtung "sicherneitspräventiver
Rat"
Auswirkungen:
Finanzielle
181Keine
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 31. Oktober 2001
Beschlussentwurf:
•
Es wird ein "sicherheitspräventiver
Rat" gebildet.
Begründung:
In letzter Zeit wird mir vermehrt mitgeteilt, dass das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen
und Bürger beeinträchtigt ist.
Zum einen ist dies objektiv begründet, da nach Mitteilung der zuständigen Polizeibehörde gerade im Bereich der Stadt Erflstadt Wohnungs- und Hauseinbrüche weit überdurchschnittlich zugenommen haben.
Zum anderen werden Sicherheitsmängel subjektivempfunden,
ohne dass konkrete
Beeinträchtigungsgründe tatsächlich feststellbar sind.
Es gilt Gründe festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohlobjektiv begründete als auch subjektivempfundene
Sicherheitsmängel beseitigen helfen.
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- 2 -
Einem "sicherheitspräventiven
angehören:
Rat" sollten - aufgaben- und themenbezogen variabel-
Vertreter und Vertreterinnen der Polizeibehörde, der Ordnungsbehörde, der AHAG,
der IWG, des Stadtsportverbandes, des Stadtjugendringes, des Jugendamtes, des
Sozialamtes, des Schulamtes, der Schulen, des Frauenbeirates, der Dorfgemeinschatten, der Ratsfraktionen.
Weiterhin sollte das Gremium offen sein für alle interessierten Gruppen und Einzelpersonen.
•
Ziel der Arbeit muss die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger
sein. Dies kann z. B. durch Informations- und Beratungsveranstaltungen sowie durch
themenspezifische Diskussionsveranstaltungen
geschehen.
Ich rege daher an, die Arbeit entsprechend der Zielsetzung des in der 5. Wahlperiode
des Rates gebildeten sog. "runden Tisches Kriminalprävention" wieder aufzunehmen.
Der genaue Laufweg der Vorlage sollte in der Ausschusssitzung
•
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festgelegt werden .
Anlage zu V 7/1623
Betrifft: Konzeptionelle Vorüberlegungen
präventiven Rates
zur Einrichtung eines sicherheits-
Bezug: V 7/1623, A 6/2379, A 6/2018
Konzeptionelle
Vorüberlegungen
der
sicherheitspräventiven
Rates in Erftstadt
Verwaltung
zur
Einrichtung
eines
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2001 in Anlehnung an die
Beschlusslage der 5. Wahlperiode die Einrichtung eines sicherheitspräventiven
Rates
beschlossen. Damit soll unter Berücksichtigung des bereits im Jahre 1998 vorgestellten
Konzepts die Arbeit eines sicherheitspräventiven Rates wieder aufgenommen werden.
•
Dies ist deshalb notwendig,
Erftstadt beeinträchtigt ist.
da das Sicherheitsgefühl
vieler Bürger und Bürgerinnen
in
In Erftstadt gilt es daher Gründe festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl
objektiv begründete als auch subjektivempfundene
Sicherheitsmängel beseitigen helfen.
Dies soll Aufgabe eines sicherheitspräventiven Rates sein.
Ziel des sicherheitspräventiven
Rates soll es sein,
- die Merkmale zu erkennen, die für die Bürger und Bürgerinnen eine Gefahr darstellen
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin sicher zu stellen
- rechtzeitig geeignete Maßnahmen, auch im präventiven Bereich zu ergreifen, die das
Gefährdungspotential hemmen.
Dem sicherheitspräventiven
•
Rat sollen angehören:
Ortsvorsteher aller Erftstädter Stadtteile
Vertreter der Polizeiwache Erftstadt
Vertreter des Ordnungs- und Jugendamtes der Stadt Erftstadt
Entsprechend des Beschlusses des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr in
seiner Sitzung vom 08.11.2001 (vgl. TOP 16.) sowie des Rates in seiner Sitzung vom
11.12.2001 (vgl. TOP 7) jeweils zu der unter dem Aktenzeichen V7/1623 geführten
Verwaltungsvorlage soll der Vorsitz des sicherheitspräventiven Rates vom Vorsitzenden des
vg. Fachausschusses, Herrn Dr. Felix Becker, übernommen werden.
Eine erste konstituierende
Sitzung - zu der vom Vorsitzenden des Ausschusses für
öffentliche Ordnung und Verkehr eingeladen wird - sollte möglichst bald erfolgen. In dieser
Sitzung sollen sich für jeden einzelnen Erftstädter Stadtteil Arbeitskreise bilden. Aufgabe
dieser Arbeitskreise ist es, entsprechend der Zielsetzung des sicherheitspräventiven
Rates
für jeden Ortsteil ein eigenes und flexibles Sicherheitskonzept zu erstellen.
Die ortsorientierten Konzepte ermöglichen ein angemessenes Reagieren und Agieren auf
die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ortsteilen.
In den Arbeitskreisen
unter Vorsitz des jeweiligen Ortsvorstehers
die Bezirksdienstbeamten
der Polizeiwache Erftstadt,
die zuständigen Außendienstmitarbeiterlinnen
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INGFN liNn VOR I.AflFN\ANI.AGF.
des Ordnungsamtes
7.11V 7 nor
sollen tätig sein:
die Mitarbeiter/innen
des Jugendamtes,
Team Mobile.
Die mannigfaltigen Problemfelder auf den öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen
Einrichtungen werden von dem Personenkreis bürgernah erkannt, die in den einzelnen
Ortsteilen gesellschaftlich Aufgaben wahrnehmen und von den Beamten/Beamtinnen,
die
täglich vor Ort die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung
tragen sowie die Schutz- und die Abwehrmaßnahmen
mit den geeigneten Mitteln
durchsetzen.
Dieser Personenkreis kann, bedingt durch die täglichen Kontakte vor Ort, den tatsächlichen
Handlungsbedarf, der ggf. beraten werden soll, feststellen.
•
Sie sollen die Problemfelder vor Ort erkennen und Fachkräfte ermitteln, die für die
Erarbeitung und Durchsetzung eines örtliches Sicherheitskonzeptes angesprochen werden
können. Hier sollte es dann durchaus dazu kommen, dass Vertreter der örtlichen Vereine,
der örtlichen
Kirchengemeinden,
der Schulen, einzelner
Interessenverbände
etc.
angesprochen werden .
Die örtlichen Arbeitskreise erarbeiten ein Konzept, welches
jeweiligen Ortsteile zum stets aktuellen Zeitpunkt abdeckt.
den .örtlichen
Bedarf der
Ist ein Konzept durch diesen Arbeitskreis erstellt, identifizieren sich die betreffenden
Mitglieder des Arbeitskreises mit dieser Aufgabe und bilden ein solides Potential zur
Beobachtung, Durchsetzung und ggf. Anpassung des örtlichen Sicherungskonzeptes.
Vermieden werden soll, dass ein global erarbeitetes Konzept für das Stadtgebiet
auf den jeweiligen Ortsbedarf angewendet und angepasst wird.
Erftstadt
Die einzelnen Konzepte der örtlichen Arbeitskreise werden nach der Fertigstellung dem
sicherheitspräventiven
Rat vorgelegt und im Anschluss daran in zusammengefasster
Form
dem zuständigen Ausschuss und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
•
Der sicherheitspräventive Rat soll den Arbeitskreisen einen Zeitrahmen für die Erstellung der
einzelnen Konzepte vorgeben .
Weitere Aufgabe des sicherheitspräventiven
Aktivitäten,
wie
zum
Beispiel
die
Beratungsveranstaltungen
zu planen.
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Rates soll es sein,
Durchführung
von
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