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Beschlussvorlage (Einrichtung "sicherneitspräventiver Rat")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
614 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
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STADT öffentlich ERFTSTADT Der Bürgermeister V 7/ Az.: Amt: An den Zur Sitzung,A/dOu!/ Or. '1-1.tf?'1 db23 -1- BeschIAusf.: Rat - 32 - Datum: 31.10.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung • Ausschuss Betrifft: über den für öffentliche Ordnung und Verkehr Einrichtung "sicherneitspräventiver Rat" Auswirkungen: Finanzielle 181Keine Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 31. Oktober 2001 Beschlussentwurf: • Es wird ein "sicherheitspräventiver Rat" gebildet. Begründung: In letzter Zeit wird mir vermehrt mitgeteilt, dass das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt ist. Zum einen ist dies objektiv begründet, da nach Mitteilung der zuständigen Polizeibehörde gerade im Bereich der Stadt Erflstadt Wohnungs- und Hauseinbrüche weit überdurchschnittlich zugenommen haben. Zum anderen werden Sicherheitsmängel subjektivempfunden, ohne dass konkrete Beeinträchtigungsgründe tatsächlich feststellbar sind. Es gilt Gründe festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohlobjektiv begründete als auch subjektivempfundene Sicherheitsmängel beseitigen helfen. P:\SZ\VORLAGEN\VIOOOOll.304 - 2 - Einem "sicherheitspräventiven angehören: Rat" sollten - aufgaben- und themenbezogen variabel- Vertreter und Vertreterinnen der Polizeibehörde, der Ordnungsbehörde, der AHAG, der IWG, des Stadtsportverbandes, des Stadtjugendringes, des Jugendamtes, des Sozialamtes, des Schulamtes, der Schulen, des Frauenbeirates, der Dorfgemeinschatten, der Ratsfraktionen. Weiterhin sollte das Gremium offen sein für alle interessierten Gruppen und Einzelpersonen. • Ziel der Arbeit muss die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger sein. Dies kann z. B. durch Informations- und Beratungsveranstaltungen sowie durch themenspezifische Diskussionsveranstaltungen geschehen. Ich rege daher an, die Arbeit entsprechend der Zielsetzung des in der 5. Wahlperiode des Rates gebildeten sog. "runden Tisches Kriminalprävention" wieder aufzunehmen. Der genaue Laufweg der Vorlage sollte in der Ausschusssitzung • P:\SZ\VORLAGEN\VIOOOOl1.304 festgelegt werden . Anlage zu V 7/1623 Betrifft: Konzeptionelle Vorüberlegungen präventiven Rates zur Einrichtung eines sicherheits- Bezug: V 7/1623, A 6/2379, A 6/2018 Konzeptionelle Vorüberlegungen der sicherheitspräventiven Rates in Erftstadt Verwaltung zur Einrichtung eines Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 11.12.2001 in Anlehnung an die Beschlusslage der 5. Wahlperiode die Einrichtung eines sicherheitspräventiven Rates beschlossen. Damit soll unter Berücksichtigung des bereits im Jahre 1998 vorgestellten Konzepts die Arbeit eines sicherheitspräventiven Rates wieder aufgenommen werden. • Dies ist deshalb notwendig, Erftstadt beeinträchtigt ist. da das Sicherheitsgefühl vieler Bürger und Bürgerinnen in In Erftstadt gilt es daher Gründe festzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl objektiv begründete als auch subjektivempfundene Sicherheitsmängel beseitigen helfen. Dies soll Aufgabe eines sicherheitspräventiven Rates sein. Ziel des sicherheitspräventiven Rates soll es sein, - die Merkmale zu erkennen, die für die Bürger und Bürgerinnen eine Gefahr darstellen - die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin sicher zu stellen - rechtzeitig geeignete Maßnahmen, auch im präventiven Bereich zu ergreifen, die das Gefährdungspotential hemmen. Dem sicherheitspräventiven • Rat sollen angehören: Ortsvorsteher aller Erftstädter Stadtteile Vertreter der Polizeiwache Erftstadt Vertreter des Ordnungs- und Jugendamtes der Stadt Erftstadt Entsprechend des Beschlusses des Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr in seiner Sitzung vom 08.11.2001 (vgl. TOP 16.) sowie des Rates in seiner Sitzung vom 11.12.2001 (vgl. TOP 7) jeweils zu der unter dem Aktenzeichen V7/1623 geführten Verwaltungsvorlage soll der Vorsitz des sicherheitspräventiven Rates vom Vorsitzenden des vg. Fachausschusses, Herrn Dr. Felix Becker, übernommen werden. Eine erste konstituierende Sitzung - zu der vom Vorsitzenden des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr eingeladen wird - sollte möglichst bald erfolgen. In dieser Sitzung sollen sich für jeden einzelnen Erftstädter Stadtteil Arbeitskreise bilden. Aufgabe dieser Arbeitskreise ist es, entsprechend der Zielsetzung des sicherheitspräventiven Rates für jeden Ortsteil ein eigenes und flexibles Sicherheitskonzept zu erstellen. Die ortsorientierten Konzepte ermöglichen ein angemessenes Reagieren und Agieren auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ortsteilen. In den Arbeitskreisen unter Vorsitz des jeweiligen Ortsvorstehers die Bezirksdienstbeamten der Polizeiwache Erftstadt, die zuständigen Außendienstmitarbeiterlinnen P·\UO\l-1d\SAT7.1 INGFN liNn VOR I.AflFN\ANI.AGF. des Ordnungsamtes 7.11V 7 nor sollen tätig sein: die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, Team Mobile. Die mannigfaltigen Problemfelder auf den öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Einrichtungen werden von dem Personenkreis bürgernah erkannt, die in den einzelnen Ortsteilen gesellschaftlich Aufgaben wahrnehmen und von den Beamten/Beamtinnen, die täglich vor Ort die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung tragen sowie die Schutz- und die Abwehrmaßnahmen mit den geeigneten Mitteln durchsetzen. Dieser Personenkreis kann, bedingt durch die täglichen Kontakte vor Ort, den tatsächlichen Handlungsbedarf, der ggf. beraten werden soll, feststellen. • Sie sollen die Problemfelder vor Ort erkennen und Fachkräfte ermitteln, die für die Erarbeitung und Durchsetzung eines örtliches Sicherheitskonzeptes angesprochen werden können. Hier sollte es dann durchaus dazu kommen, dass Vertreter der örtlichen Vereine, der örtlichen Kirchengemeinden, der Schulen, einzelner Interessenverbände etc. angesprochen werden . Die örtlichen Arbeitskreise erarbeiten ein Konzept, welches jeweiligen Ortsteile zum stets aktuellen Zeitpunkt abdeckt. den .örtlichen Bedarf der Ist ein Konzept durch diesen Arbeitskreis erstellt, identifizieren sich die betreffenden Mitglieder des Arbeitskreises mit dieser Aufgabe und bilden ein solides Potential zur Beobachtung, Durchsetzung und ggf. Anpassung des örtlichen Sicherungskonzeptes. Vermieden werden soll, dass ein global erarbeitetes Konzept für das Stadtgebiet auf den jeweiligen Ortsbedarf angewendet und angepasst wird. Erftstadt Die einzelnen Konzepte der örtlichen Arbeitskreise werden nach der Fertigstellung dem sicherheitspräventiven Rat vorgelegt und im Anschluss daran in zusammengefasster Form dem zuständigen Ausschuss und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. • Der sicherheitspräventive Rat soll den Arbeitskreisen einen Zeitrahmen für die Erstellung der einzelnen Konzepte vorgeben . Weitere Aufgabe des sicherheitspräventiven Aktivitäten, wie zum Beispiel die Beratungsveranstaltungen zu planen. Iii! Vertretung r.·\TFMP\SII'HFRHF.!TSPR Ä VFNTTVF.R R AT nor Rates soll es sein, Durchführung von ortsteilübergreifende Informationsund