Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
724 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße) Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße) Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße) Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße) Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße) Bürgerantrag (Parksituation in der Peter-May-Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 724 kB

Inhalt der Datei

/ STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 6619-3137/06 öffentlich 8 7/1627 Amt: - 65BeschIAusf.: - 65- Datum: 03.01.2002 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr • ~ Anregung des Herrn Ditrnar Laufenberg, Peter-May-Straße Betrifft: Parksituation in der Peter-May-Straße 73, Erftstadt Auswirkungen: Finanzielle 181 Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 3. Januar 2002 Stellungnahme der Verwaltung: • Die Verkehrssituation auf der Peter-May-Straße (Landesstraße L 163) im Abschnitt zwischen Villenweg und Waidstraße hat sich aufgrund der Anordnung von versetzten Parkflächen wesentlich verbessert. Begegnungsverkehre sind in mehreren Abschnitten der Straße möglich. In einer Bürgerversammlung am 15.03.2001 wurden die Standorte für die markierten Parkplätze mit den Anwohnern, der Polizei und dem Straßenbaulastträger abgestimmt. Von einer nachträglichen Veränderung dieser angeordneten Parkflächen ist abzuraten, da in diesem Fall der gesamte Abschnitt neu umgestaltet werden müsste. Eine ersatzlose Entfernung der Markierung vor Haus Nr. 122 ermöglicht den Autofahrern eine ungehinderte Geradeausfahrt von ca. 150 m. Hierdurch wäre eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich nicht mehr gegeben. Die von mir vorgeschlagene Verbreiterung des Gehweges mit einer zusätzlichen Absicherung durch Poller würde das von dem Antragsteller beklagte Befahren des Gehweges vor Haus Nr. 73 weitestgehend verhindern und zusätzlich für die Fußgänger P:\SZ\ANTRÄGE\B1627.WPD - 2 - in diesem Teilbereich absichern. Der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen, müsste diese Maßnahme in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger genehmigen. Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges sind durch die Stadt als Veranlasser bzw. Baulastträger des Gehweges zu tragen. Eine entsprechende Kostenschätzung werde ich kurzfristig aufstellen lassen . • • P:\SZ\ANTRÄGE\B1627.WPD " Erftstadt, 28.10.0 I Dietmar Laufenberg Peter - May -Str, 73 50374 Erftstadt An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Postfach 2565 50359 Erftstadt • Anregung und Beschwerde gern. § 24 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung Betrifft: Befahren des Gehwegs von KFZ in Verbindung mit der Parksituation Peter-May-Str. 73 und 122 Sehr geehrte Damen und Herrn, • Aus gegebenem Anlass sehe ich mich gezwungen den nachfolgend aufgeführten Sachverhalt aktenkundig zu machen. Am Freitag dem 21.09. wurde ich gegen 17.30 Uhr beim Heraustreten von meinem Haus auf den Bürgersteig beinahe von einer PKW Fahrerin angefahren. Sie hat, wie viele andere KFZ den Bürgersteig vor unserer Haustür als Ausweichmöglichkeit genutzt. Aufgrund der jetzigen Parkregelung kommt es immer wieder dazu, dass die Fahrzeugführer durch den parkenden VW Bus vor Haus 122 keine odernur unzureichende Sicht auf den Gegenverkehr haben. Somit kommt es immer wieder dazu, dass sie nach dem Überholen dann zu dritt nebeneinander stehen und der Gegenverkehr den Gehweg als Fahrbahn benutzen muß, damit der Verkehrsfluss wieder in Gang kommt. Vor derParkregelung, die seit etwa Anfang August besteht, konnte ich ein Befahren des Gehwegs durch mein abgestelltes Fahrzeug verhindern. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr, da auf den nicht markierten Verkehrsflächen das Parken verboten ist. Am 30.08. fand um 11.00 Uhr ein Ortstermin u.a. mit den Herren: Kranz (Baulastträger Stadt Euskirchen), Herrn Holzheim und Herrn Coenders (beide Tiefbau / Straßenreinigung) statt. Die unverträgliche Situation wurde festgestellt und es wurde eine Verlegung der Parkflächen vereinbart. Letzteres wurde wiederum in einem Brief vom 5.10. von Herrn Coenders zurückgenommen (s, Anlage). Es gibt aus meiner Sicht drei Möglichkeiten die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu gewährleisten: 1. Den markierten Parkplatz vor Haus 122 zu entfernen. ,2. Den markierten Parkplatz (2 Kfz)vor Haus 122 auf ein Kfz zu verkürzen und in Richtung Kierdorf zu verschieben, sodaß ein neuer Parkplatz vor Haus 73 Platz hat, der dann wie bisher ein Überfahren'des Gehwegs verhindert. 3. Den Vorschlag von Herrn Coenders im Brief vom 05.10. umzusetzen: Es kann nicht angehen das ein umgesetzter Vorschlag einer Bürgerversammlung Gefährdung, von Fußgängern und Anwohnern führt. zur , 2 " Ich bitte Sie aus aktuellen Anlass und aufgrund der Verkehrssicherungspflicht schnellstens zu reagieren Mit freundlichem Gruß -1). ~M Anlage: bisheriger Schriftverkehr • • zur Sache der Stadt Eigenbetrieb Straßen: Postfach 2565 • 50359 Erftstadt Holzdamm 10 • 50374 Erftstadt e-mail: stadtdirektor@stacH-erftstadt.de Dietmar Laufenberg Peter- May- Straße 73 50374 Erftstadt Dienststelle Telefax 0 22 35/409-563 Tiefbau /Straßenreinigung Holzdamm 10 • Tiefbau Straßenreinigtlng Gartenbau '. Friedhöfe Eigenbetriet) Straßen Erftstadf " ~4 t7/d{Zl Ansprechpartnerlin Telefon- Durchwahl (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum: Herr Coenders 02235/409-402(402) 6619-3137/06 05,10.2001 Parksituation auf der Peter- May- Straße (L 163) Ihr Schreiben vom 22.09.2001 Sehr geehrter Herr Laufenberg, auf der Bürgerversammlung vom 15.03.2001 zur Parksituation auf der Peter- May- Straße haben die Anwohner sich fur die Markierung der Parkplätze, so wie sie jetzt im August aufgetragen wurde, ausgesprochen. Dieses habe ich aufgrund Ihres Anliegens nochmals mit dem Ortsvorsteher, der die. Versammlung geleitet hat und dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes überprüft. Für die nachträgliche Änderung von Parldlächen wäre eine erneute Bürgerversammlung notwendig. Insgesamt hat sich die Verkehrssituation auf der Peter - May- Straße im Abschnitt zvAschen Waldstraße und Ortsausgang Richtung Kierdorf verbessert. • Um ein Befahren des Gehweges vor Ihrem Haus zu vermeiden, sehe ich nur die Möglichkeit, den Gehweg entsprechend zu verbreitern und mit Stahlpollern abzusichern. Hierzu wäre eine Abstirnmumg mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger notwendig und es müssten entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Mit freundliehen Grüßen Die Werkleitung Im Auftrag f/ifA~ (Coenders) peterm.I Besuchszeiten: montags - freitags von 08.00-12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.00.16.00 Uhr Ordnungsamt, Sozialamt und Stadtkasse donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Sozialamt mittwochs und donnerstags YOm\ittags geschlossen Rentenabteitung mitlw'Ochs geschlossen Bauonlnungsamt montags und donnetsIags von 08.00-12.00 Uhr donnerstags außerdem von 14.CJO..18.00Uhr Konto der Stadtkasse: Kreisspar1<asse KOtn0191002810 (BLZ 37050299) _ Busverbindungen: linien 920, 979, 990 Rathaus liblar Haltestene liblar EKZ Haus Ganser Rathaus Leebenich Halteslelle lechenich Markt ... Eigenbetrieb Straßen: Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10·50374 Erftstadt e-mail: stadtdirektor@stadt-erttstadt.de 2-4 Herrn Dietmar Laufenberg Peter-May-Str. 73 50374 Erftstadt • Tiefbau Straßenrelnipung Gartenbau ., . Friedhöfe EigenbetrielJ Straßen Erftstadf [,7//( 2; Dienststelle Telefax 0 22 35 / 409-563 Ansprechpartner/in Telefon- Durchwahl (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Datum: Tiefbau I Straßenreinigung Johnson 022 35/409-402 6619-3137/06 09.08.2000 Holzdamm 10 Ihr Zeichen Betrifft: Verkehrssituation auf der Peter-May-Straße in Erftstadt- Köttingen ( Engpass hinter der S-Kun'e in Richtung Kierdorf) Sehr geehrter Herr Laufenberg, bezugnehmend aufIhr Schreiben vom 26.07.2000 bestätige ich, dass parkende Fahrzeuge in oben bezeichnetem Abschnitt der Peter-May-Straße den Verkehrsfluss auf dieser Hauptverkehrsstraße erheblich behindern. Das liegt zum einen am hohen Verkehrsaufkommen zum anderen an der hier vorhandenen Straßenbreite von nur 5,80 m. • Ich greife deshalb Ihre Anregung auf und werde ein beidseitiges eingeschränktes Haitverbot (VZ 286 StVO) an der Engpassstelle einrichten. So wird auch der Lkw-Verkehr nicht mehr genötigt, wegen Answeichmanövern den Bürgersteig zu befahren. Außerdem ist ungehindertes Ein- und Ausfahren aus den Hauszufahrten ermöglicht. Ich hoffe, dass diese Regelung Ihren Vorstellungen entspricht. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. "1_ f'. . ;Vokz. _o."!:sf.eE,>,·,, - .~.£!.e. r~J-eJ~ Mit freundliehen Grüßen ?..-ft;-/'-c,.yJ'f,(. £1,·(': (Johnson) vcr .- /4& Vclcj""'::; 0['-'" 2 /1.,1 &C cA If.i 13 2..,c-' tf5 /lU Ir~c...z . Lü./e.<-.k:j I t'nrr,./!c,cf...c..., w...;.~ L-e--e..''''~-f /I (I:; "'1(' Vor ~((e-.t'-''!:!:, , von 08.()()'12.00 Uhr donnerstags außerdem Ordnungsamt, Sozialamt und Stadtkasse von 14.00-16.00 Uhr montags und donnerslags donnerstags außerdem donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Konto der Stadtkasse: xrelssparcasse Köln 0191002810 (BLl 370 502 99) geschlossen //. .v " . Besuchszeiten: montags· freitags Sozialamt mittwochs und donnerstags vonniltags Rentenaoteiiung miCl\vocfls gesd'liassarr , .. p/411/.ti"..;./I{oe./i-:(,;j Bauorcfnungsamt von 08.00-12.00 von 14.00-18.00 Uhr Uhr Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Ublat aanesteue Haus Ganser Rathaus Lechenich SladtweÖ'.e Haltestelle Lechenich Mar\o.l llblar EKZ