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Beschlussvorlage (Anerkennung der "Kleinen Strolche" nach §75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09

Inhalt der Datei

STADT öffentlich ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51-Bt. V 7/ --1tf cf :J Amt: -51An den BeschlAusf.: -51- Jugendhilfeausschuss Datum: 07.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Ja • Betrifft: 1£~~t:?/? 5lNlJfJ~~ Anerkennung der "Kleinen Finanzielle nach § 75 SGB VIII Strolche" Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 9. November 2001 t/A~. / Beschlussentwurf: Der Verein "Die kleinen Strolche" - Haus für Kinderinteressen freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. - wird als Träger der Begründung: • Mit Schreiben vom 31.10.01 beantragt der Verein die Anerkennung nach § 75 SGB VIII. Der Verein möchte in Erftstadt-Lechenich eine Tageseinrichtung für Kinder betreiben. Voraussetzung für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist nach § 11 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder unter anderem die öffentliche Anerkennung. Eine detaillierte Darstellung der Vorstellungen des Trägers ist als Anlage beigefügt. Träqervsrtretertnnen stehen in der Sitzung zur Beantwortung weitergehender Fragen zur Verfügung. Die Konzeption eines Hauses für Kinderinteressen, wie sie dem Träger vorschwebt, wird von der Verwaltung des Jugendamtes unterstützt. Finanziell förderbar ist aber aufgrund der Finanzsituation der Stadt Erftstadt lediglich die Einrichtunq'einer Kindergartengruppe im Rahmen der gesetzlichen Betriebskostenverordnunq. Die darüber hinaus gehenden Angebote sind freiwillig. Eine einqruppiqe'Einrichtunq wird in Lechenich dringend benötigt. Zur Zeit sind die beiden städtischen Kindertagesstätten in Lechenich mit 8 bzw. 7 Kindern überbelegt. 15 Kinder werden von Lechenich nach Dirmerzheim transportiert. Wird eine eingruppige Einrichtung von den "kleinen Strolchen" in Lechenich betrieben, muss - 2 - die Notwendigkeit der Planung einer weiteren Gruppe in Herrig erneut geprüft werden. Die Inbetriebnahme einer neuen Gruppe oder Einrichtung in Erftstadt setzt die Bezuschussung mit Landesmitteln voraus. Ein entsprechender Antrag ist avisiert. Der Verein stellt gleichzeitig mit Datum vom 1.11.01 einen Antrag auf Bezuschussung der im Vorfeld der Inbetriebnahme entstandenen und weiterhin entstehenden Verwaltungskosten. Hier wurde von Seiten der Verwaltung des Jugendamtes bereits erklärt, über die gesetzlichen Zuschüsse hinaus keine Ausgaben tätigen zu können, obwohl in einem strengen Vergleich bei Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte der Stadt auch zumindest ähnliche sogenannte Trägerkosten entstehen. Bei der Inbetriebnahme der Einrichtung sollte allerdings die Leiterin bereits einen Monat vor der offiziellen Eröffnung von der Stadt Erftstadt betriebskostenmäßig gefördert werden, da ihre Anwesenheit mindestens in dieser Zeit aus pädagogischen und organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Jugendhilfeausschuss kann selbstverständlich anders entscheiden. • (, • Erner , , . :Dlsz. ,;;'.~;:j. . n2 NDV.2001 Haus für Klnderlntere".sen ßN:' . , - -r- ,.. 1;,-i;t~,;r\n(age/l. <- A H~rvj',4f~""! I':'!~\ ..._"""""'''. ' :U~)BICI!! ,".. i 6., , t~_·~ts~ _.LL.:.j Postanschrift des Vereins: E Komescher, Koiner Ring 131, 50374 Erftstadt Lechenich: Tel: 02235/987613 • -u;i ~.7.. Betreff: Antrag auf Anerkennung nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe den 31.10.01 Sehr geehrte Damen und Herren, Wir beantragen die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe. Unser Verein HDie kleinen Strolche" - Haus für Kinderinteressen - wurde am 02.10.01 von Eltern gegründet und will in Erftstadt Leeheuich eine Tageseinrichtung für Kinder (Kindergarten mit Übermittagsbetreuung und bedarfsorientierten Tagesplätzen) errichten. • @ to"~ Jugendamt der Stadt Erftstadt Z.Hd. Herrn Brost Holzdamm 10 50374 Erftstadt Erftstadt, zu Darstellung der Tätigkeiten / Konzeption Zweck und Ziel des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, sowie die Entwicklung und Durchführung weiterer sozialpädagogischer Maßnahmenund familienorientierter Betreuungskonzepte. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. Somit werden durch den Verein Kindergartenplätze gemäßdes Rechtsanspruches geschaffen. Der Verein bietet ein Platzangebot vor Ort, so daß die Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld Betreuung finden, statt auf Nachbarorte ausweichen zu müssen. Durch den Betrieb einer eingruppigen Einrichtung in Form einer Elterninitiative wird eine Sicherstellung der Pluralität von Trägern und pädagogischen Konzepten entsprechend des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern gemäߧ10 GTK unterstützt. Durch die Tageseinrichtung und die Entwicklung weiterer sozialpädagogischer Maßnahmenund familienorientierter Betreuungskonzepte unterstützt der Verein die Vereinbarkeit von Familie / Frau und Beruf. Inhalt der pädagogischen Arbeit ist die umfassende Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Umsetzung erfolgt gemäßdes Auftrages für Tageseinrichtungen §§ 2-4 GTK. Ein Faltblatt mit einer Übersicht über die pädagagischen Schwerpunkte ist diesem Antrag beigefügt. • Die Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern (Einrichtung und Eltern), sowie die Elternmitwirkung wird durch die Form der Elterninitiative grundlegend realisiert (Eltern sind Träger der Einrichtung, Gremien: Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Elternrat und Rat der Einrichtung, pädagagische Elternabende, Beratung und Information der Erziehungsberechtigen durch die Fachkräfte). Die Einrichtung ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und trägt zur Verknüpfung der Lebenswelten Kindergarten und zu Hause zum Wohl des Kindes bei. Die erforderlichen Eigenleistungen gegenüber der Stadt und überörtlicher Behörden, aber auch bezüglich der Einrichtung selbst sind u.a. Kriterium für die Aufnahme in den Verein und werden somit in Form von Vereinsbeiträgen erbracht. • Als Anlage fügen wir das Protokoll der Gründungsversammlung, unsere Satzung und die Gemeinnützigkeitbescheinigung des Finanzamtes bei. Den Vereinregisterauszug reichen wir unaufgefordert nach. Wir haben die Mitgliedschaft beim DPWV- Landesverband NW e.V. beantragt. Über diesen Spitzenverband wollen wir in Zukunft auch am Buchhaltungs- und Personalservice teilnehmen. für weitere Auskünfte steht Frau Elli Komescher, Tel.:02235 / 987613 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ----.:...>.~Ac Ce (Vereinsvorsitzender ) z; t',/tfZc4/~ (Schriftführerin) Satzung § 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Die kleinen Strolche". Haus für Kinderinteressen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt-Lechenich. • 3. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes in Brühl eingetragen werden. 4. Das Geschäftsjahr §2 ist das Kalenderjahr. Zweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige • Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes NSteuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, sowie die Entwicklung und Durchführung weiterer sozialpädagogischer Maßnahmenund familienorientierter Betreuungskonzepte. 3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder. § 3 Selbstlosigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinen Anteil des Vereinsvermögens. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch sonstige Zuwendungen begünstigt werden. • §4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das Ziel des Vereins im Sinne des § 2 dieser Satzung unterstützt. 2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Bei einer Ablehnung seiner Aufnahme hat der Bewerber das Recht, die Mitgliederversammlung anzurufen, die über das Aufnahmebegehren mit einfacher Mehrheit entscheidet. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen. Mit der Aufnahmebestätigung in den Verein erhält das Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung und der Kindergartenordnung in der jeweils gültigen Fassung. • 3. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen. Eine Ausnahme bildet die Kündigungzum Ende des zweiten Quartals. Diese Kündigungkann nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres erfolgen, es sei denn, der frei werdende Kindergartenplatz wird durch die Aufnahme eines anderen Kindes übergangslos belegt. 4. Der Verein unterscheidet zwischen aktiver Mitgliedschaft der Eltern, deren Kinder durch den Verein betreut werden, sowie der betreuenden Erzieher/innen und sonstiger pädagogischer Kräfte, sowie der fördernden Mitglieder. Letztere sind stimmberechtigt in allgemeinen Vereinsangelegenheiten, nicht jedoch in Angelegenheiten, die direkt die Arbeit des Kindergartens betreffen. 5. Die aktive Mitgliedschaft von Eltern, die ihre Kinder in dem Kindergarten des Vereins betreuen lassen, wandelt sich automatisch in eine fördernde Mitgliedschaft um, wenn die Kinder aus dem Kindergarten ausscheiden und die Eltern nicht schriftlich den Vereinsaustritt innerhalb eines halben Jahres erklären. 6. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit der Zahlung von Vereinsbeiträgen in Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied mußvor der Beschlußfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme durch das betroffene Mitglied Berufung durch dieses Mitglied bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden . • § 5 Beiträge 1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Höhe der Beiträge ist eine einfache Mehrheit erforderlich. • 2. Die Höhe der Mitgliederbeiträge mußso bemessen sein, daß damit der Betrieb des Kindergartens des Vereins ausreichend finanziert wird, unter Berücksichtigung der Richtlinien und der Betriebskostenverordnung zur Gewährung von Zuschüssen in der jeweils gültigen Fassung. § 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, der gleichzeitig Protokollführer ist, einem Kassenführer, einem Mitglied für Personalangelegenheiten und einem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit. 2. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. 3. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr. 4. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtszeit aufnehmen können. Die Wiederwahl des amtierenden Vorstandes ist unbegrenzt möglich. 5. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. 6. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefaßt werden. Wenn ein Vorstandsmitglied der telefonisch gefaßten Beschlüsse widerspricht, mußeine schriftliche Niederlegung erfolgen. • 7. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Er mußanschließend die Mitglieder über diese Änderung informieren . 8. Hauptamtliche Mitarbeiter gewählt werden. des Kindergartens dürfen nicht in den Vorstand 9. Die Einberufung einer Vorstandssitzung erfolgt durch den Vorstand oder dessen Stellvertreter, mindestens zwei Tage vor dem Termin mit der Mitteilung der Tagesordnung. 10. Als beschlußfähig gilt der Vorstand bei der Anwesenheit von mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Im Fall der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. • §7 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Berufung von 1/3 aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. 3. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder als beschlußfähig anerkannt. Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern zwingend das Gesetz oder die Satzung nichts anderes vorschriebt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und die Protokolle vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter zu unterzeichnen. 4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von vierzehn Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. 5. Über ein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen verfügen nur aktive Mitglieder. • 6. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur BeschluBfassung über die Genehmigungund Entlastung des Vorstandes vorzutragen . 7. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. die nicht dem Vorstand angehören dürfen. sich nicht in vom Vorstand berufenen Gremien befinden und keine Angestellten des Vereins sind. 8. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt (vgl. Ziffer 6). • 9. Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner über: - Satzungsänderungen Auflösung des Vereins Kindergartenordnung Beitragshöhe Aufnahmeanträge (vgl. Ziffer 4 Abs.2) AusschlieBungsanträge (vgl. Ziffer 4 Abs.6) §8 Beurkundung der Beschlüsse 1. Die in den Vorstandssitzungen und den Mitgliederversammlungen gefaSten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Diese sind vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem jeweiligen Protokollanten zu unterzeichnen. § 9 Satzungsänderungen 1. Für den Beschluß, die Satzung zu ändern, ist eine 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesendenVereinsmitglieder erforderlich. Der Beschluß kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefaSt werden. Die Einladung mußauch den neuenWortlaut der geplanten Änderung enthalten. 2. Die Änderung der Vereinszwecke bedarf einer 3/4 Mehrheit aller Vereinsmitglieder. Schriftliche Voten sind nur bei Eingang innerhalb einer Woche nach Abstimmungstermin gültig . • § 10 Auflösung des Vereins 1. Für den Beschluß zur Auflösung des Vereins bedarf es der 3/4 Mehrheit aller anwesenden Vereinsmitglieder. Die Auflösung mußim Einladungsschreiben zu dieser Mitgliederversammlung rechtzeitig angekündigt werden. • 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat . Ort, Datum Ort, Datum. ,.-Finanzamt ~ .21US J-:J 0 I 31~3 Steuernummer ~ .. ~ ,,4'j 0.04 MSC~*."tO Postfach SO:r2A ~ Telefon App. OU'] 2 - to 3 -4:?f/f ·''';t~;(~()<j (J!i;. IkJ-cM 1.... Zimmer-Nr. /f.?P ~ c/o~~·~ ~~A3A qt;Ir4 S"03 f 4- Vorläufige Bescheinigung I. Zutreffendes ist I5i:l angekreuzt A. Ie D Oie obengenannte Körperschaft ® - Die Körperschaft (Bezeichnung der K6rpef'schaft) IX. I ~ ~ I dient nach der eingereichten ~ gemeinnützigen. Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten D mildtätigen D kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ft. AD und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, gensmassen. Personenvereinigungen und Vermö- Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkelt von Spenden im Sinne von § lOb EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG beim Spender erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist. Oie Bescheinigung ~I~ngstens D e gilt 18 Monate vom Ausstellu~gSdatum ab gerechnet. bis länqstens vom B. Hinweise Für die Besteuerung der Körperschaft stellt diese Bescheinigung keine endgültige Entscheidung dar. Über die Befreiung nach den einzelnen Steuergesetzen wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums jeweils im Rahmen der Veranlagung'entschieden. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine Steuerbefreiung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Körperschaft nicht nur nach der Satzung, sondern auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung den oben bezeichneten Zwecken dient. Die Körperschaft hat deshalb durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu führen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die' ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist. Auf Anforderung sind Steuererklärungen, Geschäftsberichte und dergleichen vorzulegen. In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit steuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der keinen Zweckbetrieb darstellt. Soweit Körperschaftsteuerpflicht gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die steuerbegünstigte Tätigkeit wird die Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft grundsätzlich nicht berührt. Bei Beschäftigung abzuführen. Gern 5 ist Lohnsteuer. Solidaritätszuschlag und ggf. Lohnkirchensteuer Ao = Abgabenordnung, BStBI = Bundessteuerblatt. EStG '= Einkommensteuergesetz, GewStG .. Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergesetz Abkürzungen: Hr. 742/71 von Arbeitnehmern - Vortäufige Bescheinigung fQ1.00) OFD oc - SI 13 [F§Cyc~ngpapier aus 100% ~-=e;:spa;:i EStDV = einzubehalten und an das Finanzamt Einkommensteuet-Durchführungsverordnung, Energ---;e:ROhstotfeund AblaD I - bitte wenden - I c. Hinweise zur ~ie Körperschaft D !5a' mildtätige Ausstellung von l.uwendungsoestätigungen fördert o folgende al~mein religiöse o wissenschaftliche Zwecke. als besonders förderungswür~ig anerk~~e: gemeinnützige Zwecke: 7~dvAM'J I o kirchliche (Abschnitt A. Nr.(n) ~'-krfM/£( ~ I 4- to<~ ehr Cvkr der Anlage 1 zu § 48 EStDV). I der Anlage 1 zu § 48 EStDV). (Abschnitt S. Nr.(n) o Behandlung der Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung tür diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtliCh vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. . Behandlung ~- der Mitgliedsbeiträge Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck DDie r. Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 A.::>s.1 EStDV) auszustellen, weil nicht ausschließlich mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder Zwecke i.S. des Abschnitts A der Anlage 1 zu § 48 EStDV gefördert werden. Die Körperschaft fördert keine steuerbegünstigten Zuwendungsbestätigungen Hinweis: Zwecke i.S. des § 10 b EStG, § 9 Abs~ 1 Nr.2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG. nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) dürfen nicht ausgestellt werden. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder werveranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, hattet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer pauschal mit 40%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 10% der Spende angesetzt (§ lOb Abs. 4 EStG. §9 Abs. 3 KStG. §9 Nr. 5 GewStG). Solange noch kein Steuerbescheid vorfiegt, ist in der Zuwendungsbestätigung das Datum dieser vorläufigen Bescheinigung anzugeben. Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung aus, wenn das angegebene Datum der vorläufigen Bescheinigung länger .als 3 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurück liegt. Zuwendungen zur Förderung wissenschaftlicher. mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke sind besonders begünstigt (§ 10 b Abs. 1 Satz 2 bis 4 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 bis 4 KStG, § 9 Nr. 5 Satz 2 bis 4 GewStG). Wenn nach der Satzung neben diesen Zwecken auch andere steuerbegünstigte Zwec~e gefÖfdert"werden, müssen die Einnahmen und Ausgaben für die jeweiligen Zwecke bei der tatsächlichen Geschäftsführung klar voneinander getrennt werden. Dies gilt auch, wenn neben nach § 10 b Abs. 1 EStG steuelbegünstigten Zwecken auch gemeinnützige Zwecke, die nicht nach § 10 b Abs. 1 EStG steuerbegünstigt sind, gefördert werden. Diese Bescheinigung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des § 118 AD, so dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist. Die Hinweise in Abschnitt C sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamtes unterrichten. Über die Abziehbarkeit der Zuwendungen entSCheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt "im Rahmen des Veranlagungsverlahrens (vgL Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956. 8StSI 1956 11/ S. 309). Die Vorschriften der Sammlungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennunq als steuerbegünstigte Körperschaft unberührt. ( ~ 1 GrondungsprolOkoll vom 02. 10.0 I Protokoll der Gründungsversammlung Ort: Kölner Ring 131, 50374 Erftstadt, Lechenich Beginn: 19.30Uhr vom 02.10.01 Für das Protokoll: Elli Komescher " . Jb Anwesende:-&?IJ!..1?z.~!{Jj5..,...lkJ.z.f?../f~Pzf!d}i!;;f,:sff£.·/£.f .L'-J.e&aq, dz!t-..: __ T.b.o..ma_~-1iM~a.{L. __ &~gZ~L'2Z.P~ _~~~~!2Z~~~-t::____________________ !7r/ , - ~j LI?il..dt:tl:..~!Z?L.~e; . __. ____ -----------------------------------------------_.----------------------. -------------------------------------------------,--------------------------------------------------------• Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung! Mitteilungen Gemäß des Gespräches mit Herrn Brost und Frau Zierke-Kaiser vom 12.09.01 in den Räumen des Jugendamtes der Stadt Erftstadt, beschließt der Ak ,,Haus für Kinderinteressen", Arbeitskreis zur Förderung sozialen Lemens, Lechenich, die Gründung eines Vereins. Die Vereinsgründung ist voraussetzend für die weiteren Unternehmungen bezüglich der Gründung eines eingruppigen Kindergartens in Lechenich. 2. Namensgebung! Abstimmung Der Verein trägt den Namen: ,.0e-k~;"e#/ SI7~.lcJe • 3. Vereinsgründung ! Besprechung und Verabschiedung der Satzung Die Satzung wurde von allen Mitgliedern genehmigt und befürwortet. 4. Vorstandswahl Gewählt wurden: Vorsitz: AI?I:l.lt"0'5 Stellvertreter und Schriftführer: 6:/i; kPmeder Kassenftihrer: Mm.:-5dler- ","u;; !bewes V Personal: !foricl !lallloc4er Öffentlichkeitsarbeit: $,7I/c/la f>pps ,-~ . Gründungsprotokoll 2 vom 02. /0.01 • s. Mitgliedsbeiträge Zur Zeit werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Eine Erörterung findet statt, wenn neue Informationen vom Jugendamt über den Verlauf der Gründung vorliegen. . . 6. Mitgliedschaft im DPWV Eine Mitgliedschaft im DPWV wird als sinnvoll erachtet. Elli informiert sich über die Kosten. Die Zuständige Geschäftsstelle wurde bei Herrn Brost erfragt. 7. Trägerschaft der freien Jugendhilfe Das Antragsverfahren wurde schriftlich bei Herrn Brost erfragt. Eine Antwort liegt noch nicht vor. • 8. Immobiliensuche I Besetzung der Kindergartengruppe Es wird ein entsprechender Besprechungstermin mit dem Jugendamt vereinbart (Elli). Geklärt werdenmuß: • wieviel m2 / Außenfläche etc. genehmigt werden, bzw. einer Gruppe zustehen. • Die älteren Jahrgänge der Gruppe müssen besetzt werden (4,5,6jährige Kinder) Möglichkeiten sollen mit dem Jugendamt erörtert werden. Für die Gruppe ist eine Altersmischung unbedingt erforderlich, ebenso für den Fortbestand des Vereins. Ein Beratungsterrnin mit der Leitung des Kindergartens in Jakobwüllesheim steht an, da dort die gleiche Problematik gegeben war (Zuständig: Elli) • Demnach richtet sich die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder nach Alter und Geschlecht des Kindes und nach den dann zu besetzenden Ressorts (Aufgabengebiete) des Vereins. Aufnahmekriterien und ein Aufnahmeverfahren sollen in Kürze erarbeitet werden. 9. Vorstellung des Faltblattes für den Verein. • Das Faltblatt wird überarbeitet und mit dem Vereinslogo versehen. Werbung in der Öffentlichkeit wird erst organisiert, wenn die Gespräche mit dem Jugendamt abgeschlossen sind und das entsprechende Inforrnationsmaterial (Faltblatt, Infoblatt usw.) zur Verfügung steht. Zuständig: .s76,,·nCc" l1'o;;p/,J,'2(" -e • Gründungsprotokoll vom 02./0.0/ 3 10. Anerkennung der Gemeinnützigkeit I Notar I Vereinsregister- Eintrag Die weiteren Schritte für die Vereinsgründung übernimmt der Vorsitzende: ,4"cllt?]5 ;.(qm~er 11. Termine Am 24.10.01 um 20.00 Uhr, Haus Lebenshilfe e.V. Der Verein stellt sich vor. Gäste sind interessierte Mütter der Spielgruppen der VHS. / Vorbereitung und Leitung: .......f6'=!fiL:1f~· • _ Unterschriften der Mitglieder für/das Grundungsprotokolll VY4.{U- (/,U;:'UJ@' XQ(!!5« y;:-c..U£ ~"'T~'7"7tes IQ I 1 " U._l'~ ci»,WC( ( .•. d)I~ _ "b :;'O'lt'f -~ &tJQ. I ~f ';f4:f:Yf-kd.t IT!OU '?lNTC i din Vorstand mit Anschriften: ~ '-- KCYA&=UL i. C:/Lr • _. ~ tAo Y7U{(",>C'><,C • i U . -- 5-[ H(er1'.A.) ["LU . '. I J.l.r~~~c.~J..J - /' , .::,U0 r~ ~ t:H If Ü(Lf!1' ;:;' .,(t§:oa,... ...·~ rv-~~ Anlage'3 l)trL, ~Ih Biali Haus für Klnderlnteressen,.w.V. Kontakt: EKomescher, Kö1nerRing 131, 50374 Erftstadt, Tel.: 02235987613 Jugendamt der Stadt Erftstadt z.Hd. Herrn Brost Holzdamm 10 50374 Erftstadt • Betreff: AntrQg auf ZuschuB für VerwQltungskosten / Investitionskosten Erftstadt, den 1.11.01 Sehr geehrte bcmen und Herren, wir nehmen Bezug auf unseren Antrag vom 31.10.01auf Anerkennung nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe. • Gemäßder dort aufgeführten konzeptionellen Inhalte bezüglich der Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder ( Bereitstellung von Kindergartenplätzen zur Befriedigung des Rechtsanspruchs), sowie die Erweiterung des Konzeptes im Sinne eines Hauses für Kinderinteressen, möchtenwir auf die entstehenden Kosten hinweisen und um Bezuschussung und Unterstützung bitten. Zur Übersicht: Ermitteln wir den tatsächlichen Bedarf für eine eingruppige Einrichtung und in diesem Zuge den Bedcrf für die Angebote des Hauses für Kinderinteressen, entstehen Kosten. Die Durchführung der Bedarfsermittlung obliegt jedoch eigentlich der Jugendhilfe: deren Aufgabe ist es auch, familienorientierte und kindgerechte Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung zu schaffen. Als privater Träger möchten wir nun eine Bedarfslücke hinsichtlich der kind- und familienorientierten Angebote schließen und übernehmen die BedQrfsermittlung und Gründungsmodalitäten selbst. zu 3 Wir brauchenIhre Unterstützung' Bitte helfen Sie uns bei der Bedarfsermittlung Kinder in Lechenichl für die • • Im ersten Schritt werden wir in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eine Kindergartengruppe gründen. In einem zweiten Schritt soll die Einrichtung zu einem "Haus für Kinderinteressen" erweitert werden. Um dieses Projekt voranzutreiben benötigen wir einen Überblick über den tatsächlichen Bedarf in Lechenich, um dem Jugendamt unser Anliegen dringlich zu machen und lokalpolitisch endlich auch eine Lobby für die Kinder ~ drei Jahren zu schaffen. Wir bitten Sie deshalb herzlich den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt an unsere Postanschrift zu senden: Haus tür Kinderinteressen •• e.V. Das sind wir ... "Die kleinen Strolche" Haus für Kinderinteressen e.V. c/o Elli Komescher Kölner Ring 131 50374 Erftstadt ~ Elli Komeseher Kölner Ring 131 50314 Erftstadt Telefon (0223~) 987613 2. Der zweite Schritt: Ein uHaus für Kinderinteressen" Die geplanten weiteren Angebote der Elterninitiative sollen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommen. Die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder findet in unterschiedlichem Umfang statt, so dass jede Familie sich ihre individuelle Familienergänzung wählen kann, die in erster linie für das Wohl des Kindes geeignet ist. Mit den Krabbelgruppen, die beispielsweise dreimal wöchentlich unter pädagogischer Leitung stattfinden sollen, möchten wir ein Angebot schaffen, damit Kinder im familienmählichem Rahmen wichtige Sozialerfahrungen machen können. Dadurch besteht für die Eltern die Möglichkeit eines stundenweisen Wiedereinstieges in den Beruf. Gleichzeitig wird ein Raum für dreijährige Kinder geschaffen, die keinen Kindergartenplatz erhalten haben oder noch nicht kindergartenreif sind und in einer großen Einrichtung überfordert wären. In einer überschaubaren Gruppe können sie wichtige Erfahrungen als Vorbereitung für den Kindergartenbesuch sammeln. 2.1 Krabbelgruppe-Spielgruppe-Babytreff Kinder unter drei Jahren haben nicht nur das Bedürfnis nach Wärme und Geborgenheit, sondern auch einen Lebensappetit, der gestillt werden will. Gerade die Kleinsten freuen sich über Sing- und Bewegungsspiele,Tanzund Schmuselieder. Die Kontaktaufnahme und das Spielen mit Gleichaltrigen ist wichtig für die gesunde emotionale Entwicklungdes Kindes. Das Fühlen, Tasten und Experimentieren mit verschiedensten Materialien ist lustig, spannend und weckt Lebensfreude. Ein altergemäßer Spielzeugfundus fördert •• •• o Wer wir sind Wir sind ein Verein von Eltern, der sich für die Erziehung, Bildung und kindgerechten Betreuung von Kindern ab der Geburt bis zum SChuleintritt in Lechenich einsetzt. Unser Ziel ist es in Lechenich ein Angebot zu schaffen, das im Schwerpunkt die Interessen und das Wohl der Kinder berücksichtigt. Wir wollen für eine Kindergartengruppe kindgerecht gestaltete Räume schaffen. betreute Krabbelgruppen für Kinder bis drei Jahren und vieles mehr. Die Kinder sollen in einer konstanten Gruppe unter fachkundiger Anleitung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden. 1 Der erste Schritt: Ein Kindergarten Mit dem Jugendamt Erftstadt planen wir die Eröffnung eines Regelkindergartensin Form einer Elterninitiative. Wir möchten ein Haus schaffen in dem Kinder sich in einer überschaubaren Gruppe wohl und geborgenfühlen. Auf dieser Grundlage können die Kinder soziale Beziehungen im gemeinsamen Spiel und im alltäglichen Miteinander aufbauen und so ihre Individualität entfalten. Sie haben die Möglichkeit mit anderen Kindern ihres direkten Lebensumfeldes den gleichen Kindergarten zu besuchen. Wir schaffen mit der Gründung eines eingruppigen Kindergartens und der Erweiterung des Konzeptes zu einem "Haus für Kinderinteressen" ein alternatives Angebot zu den bestehenden Einrichtungen in Lechenich. • ~~ Haus tü, Kinderinferessen e. V. Fragebogen Ich hGbc Interesse an (bitte CIIIkreuzen): o o • der Gründung einer Kindergartengruppe o ohne Übermittagbetreuung o Init Überlnittagbetreuung einer Krabbelgruppe (Betreuung für Kinder bis drei J ohre) unter pädagogischer Leitung o o o o o 2 11101 wöchentlich 3 Inal wöchentlich 4 tnal wöchentlich ohne Übermittagbetreuung Init Überlnittagbetreuung o einer Spielgruppe (Eltern-Kindl in kindgerechten RöUtnen unter pödagogischer Leitung o Babytreff (PEKiP) o Erwachsenenbildung Init Infos rund UlnSKind Meine Anschrift: Geburtsdatuln des Kindes/der Kinder: • Folgende Kosten sind bisher entstt1nden bzw. werden entstehen : • ,. Versammlungen und Informationsabende (Raummiete, Getränke, Informationsmaterial) ,. Erstellung und Druck von Informationsfaltblättern inklusive eines Fragebogens zur Bedarfsermittlung (liegt dem Antrag auf Anerkennung nach §75 KJHG bei) (Druckkosten) ,. Erstellung und Druck von Anmeldeunterlagen zur Mitgliedschaft / Warteliste ,. Porto-und Versandkosten ,. Organisation von Informationsständen (Weihnachtsmarkt) ,. Auslagen von Fragebögen zur Bedarfsermittlung bei Ärzten, Apotheken, Kindermodengeschäften, Schuhgeschäften usw. ,. Anzeigenschaltungen zur Immobiliensuche für die Tageseinrichtung ,. Unter Umständen entstehen Provisionskosten für einen Immobilienmakler Mit der Bitte um einen ZuschuB für unsere Verwaltungskosten / Investitionskosten, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen P ?(6?üef!r • v ~Gq,lS