Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
öffentlich
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51-Bt.
V 7/
--1tf
cf :J
Amt: -51An den
BeschlAusf.: -51-
Jugendhilfeausschuss
Datum: 07.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Ja
•
Betrifft:
1£~~t:?/?
5lNlJfJ~~
Anerkennung
der "Kleinen
Finanzielle
nach § 75 SGB VIII
Strolche"
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 9. November 2001
t/A~.
/
Beschlussentwurf:
Der Verein "Die kleinen Strolche" - Haus für Kinderinteressen
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
- wird als Träger der
Begründung:
•
Mit Schreiben vom 31.10.01 beantragt der Verein die Anerkennung nach § 75 SGB
VIII. Der Verein möchte in Erftstadt-Lechenich eine Tageseinrichtung für Kinder
betreiben. Voraussetzung für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist nach § 11 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder unter anderem die öffentliche Anerkennung.
Eine detaillierte Darstellung der Vorstellungen des Trägers ist als Anlage beigefügt. Träqervsrtretertnnen stehen in der Sitzung zur Beantwortung weitergehender
Fragen zur Verfügung.
Die Konzeption eines Hauses für Kinderinteressen, wie sie dem Träger vorschwebt, wird von der Verwaltung des Jugendamtes unterstützt.
Finanziell förderbar ist aber aufgrund der Finanzsituation der Stadt Erftstadt lediglich die Einrichtunq'einer Kindergartengruppe im Rahmen der gesetzlichen Betriebskostenverordnunq. Die darüber hinaus gehenden Angebote sind freiwillig.
Eine einqruppiqe'Einrichtunq
wird in Lechenich dringend benötigt. Zur Zeit sind die
beiden städtischen Kindertagesstätten in Lechenich mit 8 bzw. 7 Kindern überbelegt. 15 Kinder werden von Lechenich nach Dirmerzheim transportiert. Wird eine
eingruppige Einrichtung von den "kleinen Strolchen" in Lechenich betrieben, muss
-
2 -
die Notwendigkeit der Planung einer weiteren Gruppe in Herrig erneut geprüft
werden.
Die Inbetriebnahme einer neuen Gruppe oder Einrichtung in Erftstadt setzt die
Bezuschussung mit Landesmitteln voraus. Ein entsprechender Antrag ist avisiert.
Der Verein stellt gleichzeitig mit Datum vom 1.11.01 einen Antrag auf Bezuschussung der im Vorfeld der Inbetriebnahme entstandenen und weiterhin entstehenden
Verwaltungskosten. Hier wurde von Seiten der Verwaltung des Jugendamtes bereits erklärt, über die gesetzlichen Zuschüsse hinaus keine Ausgaben tätigen zu
können, obwohl in einem strengen Vergleich bei Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte der Stadt auch zumindest ähnliche sogenannte Trägerkosten entstehen.
Bei der Inbetriebnahme der Einrichtung sollte allerdings die Leiterin bereits einen
Monat vor der offiziellen Eröffnung von der Stadt Erftstadt betriebskostenmäßig
gefördert werden, da ihre Anwesenheit mindestens in dieser Zeit aus pädagogischen und organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Der Jugendhilfeausschuss kann selbstverständlich anders entscheiden.
•
(,
•
Erner
, ,
.
:Dlsz.
,;;'.~;:j.
.
n2 NDV.2001
Haus für Klnderlntere".sen ßN:' .
,
-
-r-
,..
1;,-i;t~,;r\n(age/l.
<-
A
H~rvj',4f~""!
I':'!~\
..._"""""'''.
'
:U~)BICI!!
,".. i 6., ,
t~_·~ts~
_.LL.:.j
Postanschrift des Vereins:
E Komescher, Koiner Ring 131, 50374 Erftstadt Lechenich:
Tel: 02235/987613
•
-u;i
~.7..
Betreff: Antrag auf Anerkennung nach § 75 KJHG als Träger der freien
Jugendhilfe
den 31.10.01
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir beantragen die Anerkennung als Freier Träger der Jugendhilfe. Unser
Verein HDie kleinen Strolche" - Haus für Kinderinteressen - wurde am 02.10.01
von Eltern gegründet und will in Erftstadt Leeheuich eine Tageseinrichtung für
Kinder (Kindergarten mit Übermittagsbetreuung und bedarfsorientierten
Tagesplätzen) errichten.
•
@
to"~
Jugendamt der Stadt Erftstadt
Z.Hd. Herrn Brost
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erftstadt,
zu
Darstellung der Tätigkeiten / Konzeption
Zweck und Ziel des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern, sowie die Entwicklung und Durchführung weiterer
sozialpädagogischer Maßnahmenund familienorientierter
Betreuungskonzepte.
Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Der Vereinszweck wird
insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer
Tageseinrichtung für Kinder. Somit werden durch den Verein Kindergartenplätze
gemäßdes Rechtsanspruches geschaffen. Der Verein bietet ein Platzangebot vor
Ort, so daß die Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld Betreuung finden, statt
auf Nachbarorte ausweichen zu müssen.
Durch den Betrieb einer eingruppigen Einrichtung in Form einer Elterninitiative
wird eine Sicherstellung der Pluralität von Trägern und pädagogischen Konzepten
entsprechend des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern gemäß§10 GTK
unterstützt.
Durch die Tageseinrichtung und die Entwicklung weiterer sozialpädagogischer
Maßnahmenund familienorientierter Betreuungskonzepte unterstützt der Verein
die Vereinbarkeit von Familie / Frau und Beruf.
Inhalt der pädagogischen Arbeit ist die umfassende Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Umsetzung erfolgt gemäßdes
Auftrages für Tageseinrichtungen §§ 2-4 GTK. Ein Faltblatt mit einer Übersicht
über die pädagagischen Schwerpunkte ist diesem Antrag beigefügt.
•
Die Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern (Einrichtung und Eltern), sowie die
Elternmitwirkung wird durch die Form der Elterninitiative grundlegend realisiert
(Eltern sind Träger der Einrichtung, Gremien: Mitgliederversammlungen,
Vorstandssitzungen, Elternrat und Rat der Einrichtung, pädagagische
Elternabende, Beratung und Information der Erziehungsberechtigen durch die
Fachkräfte). Die Einrichtung ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes
in der Familie und trägt zur Verknüpfung der Lebenswelten Kindergarten und zu
Hause zum Wohl des Kindes bei.
Die erforderlichen Eigenleistungen gegenüber der Stadt und überörtlicher
Behörden, aber auch bezüglich der Einrichtung selbst sind u.a. Kriterium für die
Aufnahme in den Verein und werden somit in Form von Vereinsbeiträgen
erbracht.
•
Als Anlage fügen wir das Protokoll der Gründungsversammlung, unsere Satzung
und die Gemeinnützigkeitbescheinigung des Finanzamtes bei. Den
Vereinregisterauszug reichen wir unaufgefordert nach.
Wir haben die Mitgliedschaft beim DPWV- Landesverband NW e.V. beantragt.
Über diesen Spitzenverband wollen wir in Zukunft auch am Buchhaltungs- und
Personalservice teilnehmen.
für weitere Auskünfte steht Frau Elli Komescher,
Tel.:02235 / 987613 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
----.:...>.~Ac
Ce
(Vereinsvorsitzender )
z; t',/tfZc4/~
(Schriftführerin)
Satzung
§ 1
Name und Sitz
1. Der Verein trägt den Namen "Die kleinen Strolche". Haus für Kinderinteressen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt-Lechenich.
•
3. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes in Brühl eingetragen
werden.
4. Das Geschäftsjahr
§2
ist das Kalenderjahr.
Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
•
Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes NSteuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern, sowie die Entwicklung und Durchführung weiterer
sozialpädagogischer Maßnahmenund familienorientierter
Betreuungskonzepte.
3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und
den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des
Vereins keinen Anteil des Vereinsvermögens.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd
sind, oder durch sonstige Zuwendungen begünstigt werden.
•
§4
Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das Ziel des
Vereins im Sinne des § 2 dieser Satzung unterstützt.
2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu
stellen. Bei einer Ablehnung seiner Aufnahme hat der Bewerber das Recht, die
Mitgliederversammlung anzurufen, die über das Aufnahmebegehren mit
einfacher Mehrheit entscheidet. Diese Mitgliederversammlung ist innerhalb
eines Monats einzuberufen.
Mit der Aufnahmebestätigung in den Verein erhält das Mitglied ein Exemplar
der Vereinssatzung und der Kindergartenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
•
3. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende möglich. Er erfolgt
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer
Frist von sechs Wochen.
Eine Ausnahme bildet die Kündigungzum Ende des zweiten Quartals. Diese
Kündigungkann nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres erfolgen, es sei
denn, der frei werdende Kindergartenplatz wird durch die Aufnahme eines
anderen Kindes übergangslos belegt.
4. Der Verein unterscheidet zwischen aktiver Mitgliedschaft der Eltern, deren
Kinder durch den Verein betreut werden, sowie der betreuenden Erzieher/innen
und sonstiger pädagogischer Kräfte, sowie der fördernden Mitglieder. Letztere
sind stimmberechtigt in allgemeinen Vereinsangelegenheiten, nicht jedoch in
Angelegenheiten, die direkt die Arbeit des Kindergartens betreffen.
5. Die aktive Mitgliedschaft von Eltern, die ihre Kinder in dem Kindergarten des
Vereins betreuen lassen, wandelt sich automatisch in eine fördernde
Mitgliedschaft um, wenn die Kinder aus dem Kindergarten ausscheiden und die
Eltern nicht schriftlich den Vereinsaustritt innerhalb eines halben Jahres
erklären.
6. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
verstoßen hat oder trotz Mahnung mit der Zahlung von Vereinsbeiträgen in
Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung
ausgeschlossen werden. Dem Mitglied mußvor der Beschlußfassung Gelegenheit
zur Rechtfertigung gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluß kann
innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme durch das betroffene Mitglied
Berufung durch dieses Mitglied bei der Mitgliederversammlung eingelegt
werden .
•
§
5 Beiträge
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Höhe der Beiträge ist eine
einfache Mehrheit erforderlich.
•
2. Die Höhe der Mitgliederbeiträge mußso bemessen sein, daß damit der Betrieb
des Kindergartens des Vereins ausreichend finanziert wird, unter
Berücksichtigung der Richtlinien und der Betriebskostenverordnung zur
Gewährung von Zuschüssen in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter,
der
gleichzeitig Protokollführer ist, einem Kassenführer, einem Mitglied für
Personalangelegenheiten und einem Mitglied für Öffentlichkeitsarbeit.
2. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich
und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
3. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr.
4. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer
Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtszeit
aufnehmen können. Die Wiederwahl des amtierenden Vorstandes ist unbegrenzt
möglich.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
6. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder
fernmündlich gefaßt werden. Wenn ein Vorstandsmitglied der telefonisch
gefaßten Beschlüsse widerspricht, mußeine schriftliche Niederlegung erfolgen.
•
7. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus
formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
Er mußanschließend die Mitglieder über diese Änderung informieren .
8. Hauptamtliche Mitarbeiter
gewählt werden.
des Kindergartens dürfen nicht in den Vorstand
9. Die Einberufung einer Vorstandssitzung erfolgt durch den Vorstand oder
dessen Stellvertreter,
mindestens zwei Tage vor dem Termin mit der Mitteilung
der Tagesordnung.
10. Als beschlußfähig gilt der Vorstand bei der Anwesenheit von mindestens drei
Vorstandsmitgliedern. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Im Fall der
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.
•
§7
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das
Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Berufung von 1/3 aller
stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks
und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
3. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder als beschlußfähig anerkannt. Die
Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern
zwingend das Gesetz oder die Satzung nichts anderes vorschriebt. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Alle Beschlüsse der
Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und die Protokolle vom
Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter
zu unterzeichnen.
4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den
Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von vierzehn Tagen bei
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
5. Über ein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen verfügen nur aktive
Mitglieder.
•
6. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht
zur BeschluBfassung über die Genehmigungund Entlastung des Vorstandes
vorzutragen .
7. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. die nicht dem Vorstand
angehören dürfen. sich nicht in vom Vorstand berufenen Gremien befinden und
keine Angestellten des Vereins sind.
8. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt (vgl.
Ziffer 6).
•
9. Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner über:
- Satzungsänderungen
Auflösung des Vereins
Kindergartenordnung
Beitragshöhe
Aufnahmeanträge (vgl. Ziffer 4 Abs.2)
AusschlieBungsanträge (vgl. Ziffer 4 Abs.6)
§8
Beurkundung der Beschlüsse
1. Die in den Vorstandssitzungen und den Mitgliederversammlungen gefaSten
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Diese sind vom jeweiligen
Versammlungsleiter und dem jeweiligen Protokollanten zu unterzeichnen.
§ 9 Satzungsänderungen
1. Für den Beschluß, die Satzung zu ändern, ist eine 3/4 Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesendenVereinsmitglieder erforderlich. Der
Beschluß kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur
Mitgliederversammlung gefaSt werden.
Die Einladung mußauch den neuenWortlaut der geplanten Änderung enthalten.
2. Die Änderung der Vereinszwecke bedarf einer 3/4 Mehrheit aller
Vereinsmitglieder.
Schriftliche Voten sind nur bei Eingang innerhalb einer Woche nach
Abstimmungstermin gültig .
•
§ 10
Auflösung des Vereins
1. Für den Beschluß zur Auflösung des Vereins bedarf es der 3/4 Mehrheit aller
anwesenden Vereinsmitglieder. Die Auflösung mußim Einladungsschreiben zu
dieser Mitgliederversammlung rechtzeitig angekündigt werden.
•
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband Landesverband NRW e.V., der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat .
Ort, Datum
Ort, Datum. ,.-Finanzamt
~
.21US J-:J 0 I 31~3
Steuernummer
~ ..
~
,,4'j 0.04
MSC~*."tO
Postfach
SO:r2A
~
Telefon
App.
OU'] 2 - to 3 -4:?f/f
·''';t~;(~()<j
(J!i;.
IkJ-cM
1....
Zimmer-Nr.
/f.?P
~
c/o~~·~
~~A3A
qt;Ir4
S"03 f 4-
Vorläufige Bescheinigung
I. Zutreffendes
ist I5i:l angekreuzt
A.
Ie
D
Oie obengenannte
Körperschaft
®
-
Die Körperschaft
(Bezeichnung der K6rpef'schaft)
IX.
I
~
~
I
dient nach der eingereichten
~
gemeinnützigen.
Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
D
mildtätigen
D
kirchlichen
Zwecken im Sinne der §§ 51 ft. AD und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften,
gensmassen.
Personenvereinigungen
und Vermö-
Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkelt von Spenden im Sinne von § lOb EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2
KStG und § 9 Nr. 5 GewStG beim Spender erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder
Freistellungsbescheid
für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist.
Oie Bescheinigung
~I~ngstens
D
e
gilt
18 Monate vom Ausstellu~gSdatum
ab gerechnet.
bis länqstens
vom
B.
Hinweise
Für die Besteuerung der Körperschaft stellt diese Bescheinigung keine endgültige Entscheidung dar. Über die Befreiung nach den einzelnen
Steuergesetzen wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums jeweils im Rahmen der Veranlagung'entschieden.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass eine Steuerbefreiung nur ausgesprochen werden kann, wenn die Körperschaft nicht nur nach der
Satzung, sondern auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung den oben bezeichneten Zwecken dient. Die Körperschaft hat deshalb durch
ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu führen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die'
ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist. Auf Anforderung sind Steuererklärungen, Geschäftsberichte und dergleichen vorzulegen.
In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit steuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der keinen Zweckbetrieb
darstellt. Soweit Körperschaftsteuerpflicht
gegeben ist, besteht im gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die steuerbegünstigte Tätigkeit
wird die Umsatzsteuerpflicht
der Körperschaft grundsätzlich nicht berührt.
Bei Beschäftigung
abzuführen.
Gern 5
ist Lohnsteuer. Solidaritätszuschlag
und ggf. Lohnkirchensteuer
Ao = Abgabenordnung, BStBI = Bundessteuerblatt. EStG '= Einkommensteuergesetz,
GewStG .. Gewerbesteuergesetz,
KStG = Körperschaftsteuergesetz
Abkürzungen:
Hr. 742/71
von Arbeitnehmern
-
Vortäufige Bescheinigung
fQ1.00) OFD
oc - SI
13
[F§Cyc~ngpapier
aus 100% ~-=e;:spa;:i
EStDV
=
einzubehalten
und an das Finanzamt
Einkommensteuet-Durchführungsverordnung,
Energ---;e:ROhstotfeund AblaD
I
- bitte wenden -
I
c. Hinweise zur
~ie
Körperschaft
D
!5a'
mildtätige
Ausstellung von l.uwendungsoestätigungen
fördert
o
folgende al~mein
religiöse
o
wissenschaftliche
Zwecke.
als besonders förderungswür~ig anerk~~e: gemeinnützige Zwecke:
7~dvAM'J
I
o
kirchliche
(Abschnitt A. Nr.(n)
~'-krfM/£(
~
I
4-
to<~
ehr
Cvkr
der Anlage 1 zu § 48 EStDV).
I
der Anlage 1 zu § 48 EStDV).
(Abschnitt S. Nr.(n)
o
Behandlung
der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung tür diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtliCh vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
.
Behandlung
~-
der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge
(§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Zuwendungsbestätigungen
nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck
DDie
r.
Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
(§ 50 A.::>s.1 EStDV) auszustellen, weil nicht ausschließlich mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder Zwecke i.S. des
Abschnitts A der Anlage 1 zu § 48 EStDV gefördert werden.
Die Körperschaft
fördert keine steuerbegünstigten
Zuwendungsbestätigungen
Hinweis:
Zwecke i.S. des § 10 b EStG, § 9 Abs~ 1 Nr.2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG.
nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) dürfen nicht ausgestellt werden.
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung
ausstellt oder werveranlasst, dass Zuwendungen nicht
zu den in der Zuwendungsbestätigung
angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, hattet für die Steuer, die dem
Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer
oder Körperschaftsteuer pauschal mit 40%, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 10% der Spende angesetzt (§ lOb Abs. 4
EStG. §9 Abs. 3 KStG. §9 Nr. 5 GewStG).
Solange noch kein Steuerbescheid vorfiegt, ist in der Zuwendungsbestätigung
das Datum dieser vorläufigen Bescheinigung anzugeben. Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung
aus, wenn das angegebene Datum
der vorläufigen Bescheinigung länger .als 3 Jahre seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung
zurück liegt.
Zuwendungen zur Förderung wissenschaftlicher. mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke
sind besonders begünstigt (§ 10 b Abs. 1 Satz 2 bis 4 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 bis 4 KStG, § 9 Nr. 5 Satz 2 bis 4 GewStG). Wenn
nach der Satzung neben diesen Zwecken auch andere steuerbegünstigte Zwec~e gefÖfdert"werden, müssen die Einnahmen und
Ausgaben für die jeweiligen Zwecke bei der tatsächlichen Geschäftsführung klar voneinander getrennt werden. Dies gilt auch, wenn
neben nach § 10 b Abs. 1 EStG steuelbegünstigten Zwecken auch gemeinnützige Zwecke, die nicht nach § 10 b Abs. 1 EStG steuerbegünstigt sind, gefördert werden.
Diese Bescheinigung
ist kein Verwaltungsakt
im Sinne des § 118 AD, so dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist.
Die Hinweise in Abschnitt C sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamtes unterrichten. Über die Abziehbarkeit der Zuwendungen entSCheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt "im Rahmen des Veranlagungsverlahrens
(vgL Urteil des Bundesfinanzhofes vom
11. September 1956. 8StSI 1956 11/ S. 309).
Die Vorschriften der Sammlungsgesetze
der Länder bleiben von der Anerkennunq als steuerbegünstigte
Körperschaft
unberührt.
(
~
1
GrondungsprolOkoll vom 02. 10.0 I
Protokoll der Gründungsversammlung
Ort:
Kölner Ring 131, 50374 Erftstadt, Lechenich
Beginn:
19.30Uhr
vom 02.10.01
Für das Protokoll: Elli Komescher
" .
Jb
Anwesende:-&?IJ!..1?z.~!{Jj5..,...lkJ.z.f?../f~Pzf!d}i!;;f,:sff£.·/£.f .L'-J.e&aq,
dz!t-..:
__
T.b.o..ma_~-1iM~a.{L.
__
&~gZ~L'2Z.P~
_~~~~!2Z~~~-t::____________________
!7r/ ,
-
~j
LI?il..dt:tl:..~!Z?L.~e;
.
__. ____
-----------------------------------------------_.----------------------.
-------------------------------------------------,--------------------------------------------------------•
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung! Mitteilungen
Gemäß des Gespräches mit Herrn Brost und Frau Zierke-Kaiser vom 12.09.01 in den Räumen
des Jugendamtes der Stadt Erftstadt, beschließt der Ak ,,Haus für Kinderinteressen",
Arbeitskreis zur Förderung sozialen Lemens, Lechenich, die Gründung eines Vereins. Die
Vereinsgründung ist voraussetzend für die weiteren Unternehmungen bezüglich der Gründung
eines eingruppigen Kindergartens in Lechenich.
2. Namensgebung! Abstimmung
Der Verein trägt den Namen:
,.0e-k~;"e#/ SI7~.lcJe
•
3. Vereinsgründung ! Besprechung und Verabschiedung der Satzung
Die Satzung wurde von allen Mitgliedern genehmigt und befürwortet.
4. Vorstandswahl
Gewählt wurden:
Vorsitz:
AI?I:l.lt"0'5
Stellvertreter und Schriftführer:
6:/i; kPmeder
Kassenftihrer:
Mm.:-5dler-
","u;; !bewes
V
Personal:
!foricl !lallloc4er
Öffentlichkeitsarbeit:
$,7I/c/la f>pps
,-~
.
Gründungsprotokoll
2
vom 02. /0.01
•
s.
Mitgliedsbeiträge
Zur Zeit werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Eine Erörterung findet statt, wenn neue
Informationen vom Jugendamt über den Verlauf der Gründung vorliegen.
.
.
6. Mitgliedschaft im DPWV
Eine Mitgliedschaft im DPWV wird als sinnvoll erachtet. Elli informiert sich über die Kosten.
Die Zuständige Geschäftsstelle wurde bei Herrn Brost erfragt.
7. Trägerschaft der freien Jugendhilfe
Das Antragsverfahren wurde schriftlich bei Herrn Brost erfragt. Eine Antwort liegt noch nicht
vor.
•
8. Immobiliensuche I Besetzung der Kindergartengruppe
Es wird ein entsprechender Besprechungstermin mit dem Jugendamt vereinbart (Elli). Geklärt
werdenmuß:
• wieviel m2 / Außenfläche etc. genehmigt werden, bzw. einer Gruppe zustehen.
• Die älteren Jahrgänge der Gruppe müssen besetzt werden (4,5,6jährige Kinder)
Möglichkeiten sollen mit dem Jugendamt erörtert werden. Für die Gruppe ist eine
Altersmischung unbedingt erforderlich, ebenso für den Fortbestand des Vereins. Ein
Beratungsterrnin mit der Leitung des Kindergartens in Jakobwüllesheim steht an, da dort
die gleiche Problematik gegeben war (Zuständig: Elli)
• Demnach richtet sich die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder nach Alter und Geschlecht
des Kindes und nach den dann zu besetzenden Ressorts (Aufgabengebiete) des Vereins.
Aufnahmekriterien und ein Aufnahmeverfahren sollen in Kürze erarbeitet werden.
9. Vorstellung des Faltblattes für den Verein.
•
Das Faltblatt wird überarbeitet und mit dem Vereinslogo versehen. Werbung in der
Öffentlichkeit wird erst organisiert, wenn die Gespräche mit dem Jugendamt abgeschlossen
sind und das entsprechende Inforrnationsmaterial (Faltblatt, Infoblatt usw.) zur Verfügung
steht.
Zuständig:
.s76,,·nCc" l1'o;;p/,J,'2("
-e •
Gründungsprotokoll vom 02./0.0/
3
10. Anerkennung der Gemeinnützigkeit I Notar I Vereinsregister- Eintrag
Die weiteren Schritte für die Vereinsgründung übernimmt der
Vorsitzende: ,4"cllt?]5 ;.(qm~er
11. Termine
Am 24.10.01 um 20.00 Uhr, Haus Lebenshilfe e.V.
Der Verein stellt sich vor. Gäste sind interessierte Mütter der Spielgruppen der VHS.
/
Vorbereitung und Leitung: .......f6'=!fiL:1f~·
•
_
Unterschriften der Mitglieder für/das Grundungsprotokolll
VY4.{U-
(/,U;:'UJ@'
XQ(!!5«
y;:-c..U£
~"'T~'7"7tes
IQ
I
1
"
U._l'~
ci»,WC(
(
.•.
d)I~
_
"b
:;'O'lt'f -~
&tJQ.
I
~f
';f4:f:Yf-kd.t
IT!OU '?lNTC
i
din
Vorstand mit Anschriften:
~
'--
KCYA&=UL
i.
C:/Lr
•
_.
~
tAo Y7U{(",>C'><,C
•
i
U
.
--
5-[ H(er1'.A.)
["LU
.
'.
I
J.l.r~~~c.~J..J
-
/' , .::,U0 r~
~
t:H
If
Ü(Lf!1'
;:;' .,(t§:oa,...
...·~
rv-~~
Anlage'3
l)trL,
~Ih
Biali
Haus für Klnderlnteressen,.w.V.
Kontakt:
EKomescher, Kö1nerRing 131, 50374 Erftstadt,
Tel.: 02235987613
Jugendamt der Stadt Erftstadt
z.Hd. Herrn Brost
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
•
Betreff: AntrQg auf ZuschuB für VerwQltungskosten / Investitionskosten
Erftstadt,
den 1.11.01
Sehr geehrte bcmen und Herren,
wir nehmen Bezug auf unseren Antrag vom 31.10.01auf Anerkennung nach § 75
KJHG als Träger der freien Jugendhilfe.
•
Gemäßder dort aufgeführten konzeptionellen Inhalte bezüglich der Gründung
einer Tageseinrichtung für Kinder ( Bereitstellung von Kindergartenplätzen zur
Befriedigung des Rechtsanspruchs), sowie die Erweiterung des Konzeptes im
Sinne eines Hauses für Kinderinteressen, möchtenwir auf die entstehenden
Kosten hinweisen und um Bezuschussung und Unterstützung bitten.
Zur Übersicht:
Ermitteln wir den tatsächlichen Bedarf für eine eingruppige Einrichtung und in
diesem Zuge den Bedcrf für die Angebote des Hauses für Kinderinteressen,
entstehen Kosten. Die Durchführung der Bedarfsermittlung obliegt jedoch
eigentlich der Jugendhilfe: deren Aufgabe ist es auch, familienorientierte und
kindgerechte Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung zu schaffen. Als
privater Träger möchten wir nun eine Bedarfslücke hinsichtlich der kind- und
familienorientierten Angebote schließen und übernehmen die BedQrfsermittlung
und Gründungsmodalitäten selbst.
zu
3 Wir brauchenIhre Unterstützung'
Bitte helfen Sie uns bei der Bedarfsermittlung
Kinder in Lechenichl
für die
• •
Im ersten Schritt werden wir in Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt eine Kindergartengruppe gründen. In einem
zweiten Schritt soll die Einrichtung zu einem "Haus für
Kinderinteressen" erweitert werden.
Um dieses Projekt voranzutreiben benötigen wir einen
Überblick über den tatsächlichen Bedarf in Lechenich,
um dem Jugendamt unser Anliegen dringlich zu machen
und lokalpolitisch endlich auch eine Lobby für die Kinder
~
drei Jahren zu schaffen.
Wir bitten Sie deshalb herzlich den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt an unsere Postanschrift zu senden:
Haus tür Kinderinteressen
••
e.V.
Das sind wir ...
"Die kleinen Strolche"
Haus für Kinderinteressen e.V.
c/o Elli Komescher
Kölner Ring 131
50374 Erftstadt
~
Elli Komeseher
Kölner Ring 131 50314 Erftstadt
Telefon (0223~) 987613
2. Der zweite Schritt:
Ein uHaus für Kinderinteressen"
Die geplanten weiteren Angebote der Elterninitiative sollen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommen. Die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder findet in unterschiedlichem Umfang statt, so dass
jede Familie sich ihre individuelle Familienergänzung
wählen kann, die in erster linie für das Wohl des Kindes
geeignet ist. Mit den Krabbelgruppen, die beispielsweise
dreimal wöchentlich unter pädagogischer Leitung stattfinden sollen, möchten wir ein Angebot schaffen, damit
Kinder im familienmählichem Rahmen wichtige Sozialerfahrungen machen können.
Dadurch besteht für die Eltern die Möglichkeit eines
stundenweisen Wiedereinstieges in den Beruf. Gleichzeitig wird ein Raum für dreijährige Kinder geschaffen, die
keinen Kindergartenplatz erhalten haben oder noch nicht
kindergartenreif sind und in einer großen Einrichtung überfordert wären. In einer überschaubaren Gruppe können sie wichtige Erfahrungen als Vorbereitung für den
Kindergartenbesuch sammeln.
2.1 Krabbelgruppe-Spielgruppe-Babytreff
Kinder unter drei Jahren haben nicht nur das Bedürfnis
nach Wärme und Geborgenheit, sondern auch einen Lebensappetit, der gestillt werden will. Gerade die Kleinsten freuen sich über Sing- und Bewegungsspiele,Tanzund Schmuselieder. Die Kontaktaufnahme und das Spielen mit Gleichaltrigen ist wichtig für die gesunde emotionale Entwicklungdes Kindes.
Das Fühlen, Tasten und Experimentieren mit verschiedensten Materialien ist lustig, spannend und weckt Lebensfreude. Ein altergemäßer Spielzeugfundus fördert
••
••
o Wer
wir sind
Wir sind ein Verein von Eltern, der sich für die Erziehung,
Bildung und kindgerechten Betreuung von Kindern ab der
Geburt bis zum SChuleintritt in Lechenich einsetzt. Unser
Ziel ist es in Lechenich ein Angebot zu schaffen, das im
Schwerpunkt die Interessen und das Wohl der Kinder
berücksichtigt. Wir wollen für eine Kindergartengruppe
kindgerecht gestaltete Räume schaffen. betreute Krabbelgruppen für Kinder bis drei Jahren und vieles mehr.
Die Kinder sollen in einer konstanten Gruppe unter fachkundiger Anleitung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung
unterstützt werden.
1 Der erste Schritt: Ein Kindergarten
Mit dem Jugendamt Erftstadt planen wir die Eröffnung
eines Regelkindergartensin Form einer Elterninitiative.
Wir möchten ein Haus schaffen in dem Kinder sich in
einer überschaubaren Gruppe wohl und geborgenfühlen.
Auf dieser Grundlage können die Kinder soziale Beziehungen im gemeinsamen Spiel und im alltäglichen Miteinander aufbauen und so ihre Individualität entfalten.
Sie haben die Möglichkeit mit anderen Kindern ihres direkten Lebensumfeldes den gleichen Kindergarten zu
besuchen.
Wir schaffen mit der Gründung eines eingruppigen Kindergartens und der Erweiterung des Konzeptes zu einem
"Haus für Kinderinteressen" ein alternatives Angebot zu
den bestehenden Einrichtungen in Lechenich.
•
~~
Haus tü, Kinderinferessen
e. V.
Fragebogen
Ich hGbc Interesse an (bitte CIIIkreuzen):
o
o
•
der Gründung einer Kindergartengruppe
o ohne Übermittagbetreuung
o Init Überlnittagbetreuung
einer Krabbelgruppe (Betreuung für Kinder bis drei
J ohre) unter pädagogischer Leitung
o
o
o
o
o
2 11101
wöchentlich
3 Inal wöchentlich
4 tnal wöchentlich
ohne Übermittagbetreuung
Init Überlnittagbetreuung
o
einer Spielgruppe (Eltern-Kindl in kindgerechten
RöUtnen unter pödagogischer Leitung
o
Babytreff (PEKiP)
o
Erwachsenenbildung Init Infos rund UlnSKind
Meine Anschrift:
Geburtsdatuln
des Kindes/der Kinder:
•
Folgende Kosten sind bisher entstt1nden bzw. werden entstehen :
•
,. Versammlungen und Informationsabende (Raummiete, Getränke,
Informationsmaterial)
,. Erstellung und Druck von Informationsfaltblättern
inklusive eines
Fragebogens zur Bedarfsermittlung (liegt dem Antrag auf Anerkennung nach
§75 KJHG bei) (Druckkosten)
,. Erstellung und Druck von Anmeldeunterlagen zur Mitgliedschaft / Warteliste
,. Porto-und Versandkosten
,. Organisation von Informationsständen (Weihnachtsmarkt)
,. Auslagen von Fragebögen zur Bedarfsermittlung bei Ärzten, Apotheken,
Kindermodengeschäften, Schuhgeschäften usw.
,. Anzeigenschaltungen zur Immobiliensuche für die Tageseinrichtung
,. Unter Umständen entstehen Provisionskosten für einen Immobilienmakler
Mit der Bitte um einen ZuschuB für unsere Verwaltungskosten /
Investitionskosten, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
P ?(6?üef!r
•
v
~Gq,lS