Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Linde in E.-Lechenich, An der Baumschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
23.06.11, 06:20
Aktualisiert
01.09.11, 06:24
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Linde in E.-Lechenich, An der Baumschule) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Linde in E.-Lechenich, An der Baumschule)

öffnen download melden Dateigröße: 30 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 134/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.03.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent 31.08.2011 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 06.07.2011 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 22.09.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Fällung einer Linde in E.-Lechenich, An der Baumschule Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Grundstück des Antragstellers befindet sich eine Winterlinde (Tilia cordata), welche aufgrund ihres Stammumfangs von 1,45 m unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) fällt. Da es sich um einen geschützten Baum handelt, hat der Baumeigentümer im März 2010 ordnungsgemäß einen Fällantrag eingereicht. Dieser ist jedoch nach der Beurteilung des Baumes vor Ort und unter Berücksichtigung sämtlicher Gesichtspunkte abgelehnt worden. Auch bei einer erneuten Begutachtung zur Bearbeitung des eingereichten Bürgerantrages konnten keine Gründe festgestellt werden, die eine Fällung der gesunden und verkehrssicheren Linde rechtfertigen ließen. Nach der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) sind keine Anzeichen einer eingeschränkten Stand- und/ oder Bruchsicherheit erkennbar gewesen. Der stark aufgeastete Baum weist einen Abstand von ungefähr 4 Metern zum Wohnhaus des Antragstellers auf. Zu erkennen ist, dass die unteren Äste zur Herstellung eines ausreichenden Fassadenabstandes entfernt worden sind. Durch zusätzlich erfolgte Rückschnittarbeiten ist ebenfalls ein ausreichender Dachabstand gegeben. Dieser ließe sich durch fachgerechte Einkürzungen auch dauerhaft aufrecht erhalten. Laub- und Fruchtfall lassen sich jedoch auch durch einen fachgerechten Rückschnitt nicht vermeiden, so dass es zu entsprechenden Beeinträchtigungen an der Dachrinne bzw. an den Fallrohren kommen kann. Geeignete Schutzvorrichtungen (z.B. Laubfanggitter) könnten derartige Beeinträchtigen weitestgehend einschränken. Innerhalb der Pflasterfläche konnten geringfügige und vermutlich wurzelbedingte Unebenheiten (keine Stolperstellen) festgestellt werden. Baumbedingte Beschädigungen an der Fassade bzw. am Dach sind hingegen nicht vorgefunden worden. Zusammenfassen ist zu sagen, dass dem Antrag, auch aufgrund der prägenden Wirkung der Linde innerhalb des Straßenbildes, nicht zugestimmt werden kann. () -2-