Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 93/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 24.02.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
25.05.2011
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
06.07.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
07.07.2011
vorberatend
Rat
19.07.2011
beschließend
Betrifft:
06.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt - Präsentation Endbericht
durch die BBE
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die zukünftige Entwicklung der Zentren sowie des Einzelhandels in Erftstadt orientiert sich
konsequent an den Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Somit dient das
vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der BBE als das grundlegende
Instrumentarium für die städtische Bauleitplanung.
2.
Folgende Leitziele sind dabei zu beachten:
1.
Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen der beiden
Stadtteilzentren Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar,
2.
Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung bzw. der
Nahversorgungsstandorte,
3.
Konzentration des nicht zentren-relevanten großflächigen Einzelhandels auf
städterbaulich geeignete und verträgliche Standorte im Stadtgebiet.
3.
Die „Erftstädter Liste“ dient als die verbindliche Checkliste für die Prüfung von
Ansiedlungsvorhaben. Die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nrn. 140 und
141 der Stadt Erftstadt – Wirtschaftspark – sollen entsprechend angepasst werden. Bei
Bedarf sind auch die Regelungen in anderen Gewerbegebieten zu ändern.
4.
Die vom Gutachter vorgeschlagene Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereich und
Nahversorgungszentren sowie die Lage der Ergänzungsstandorte wird beschlossen.
5.
Die vorhandenen bzw. neu zu entwickelnden Standortbereiche sind mittels gemeinsamer
Marketingaktivitäten,
ggf.
mit
den
Akteuren
vor
Ort
(Interessensund
Werbegemeinschaften), zu stärken und zu profilieren.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Handlungsempfehlungen des Gutachtens zu folgen
und diese über geeignete Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Begründung:
(Dr. Rips)
-2-