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Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt - Präsentation Endbericht durch die BBE)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 93/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 24.02.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 23.03.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 25.05.2011 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 06.07.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 07.07.2011 vorberatend Rat 19.07.2011 beschließend Betrifft: 06.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt - Präsentation Endbericht durch die BBE Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die zukünftige Entwicklung der Zentren sowie des Einzelhandels in Erftstadt orientiert sich konsequent an den Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Somit dient das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der BBE als das grundlegende Instrumentarium für die städtische Bauleitplanung. 2. Folgende Leitziele sind dabei zu beachten: 1. Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen der beiden Stadtteilzentren Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar, 2. Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung bzw. der Nahversorgungsstandorte, 3. Konzentration des nicht zentren-relevanten großflächigen Einzelhandels auf städterbaulich geeignete und verträgliche Standorte im Stadtgebiet. 3. Die „Erftstädter Liste“ dient als die verbindliche Checkliste für die Prüfung von Ansiedlungsvorhaben. Die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nrn. 140 und 141 der Stadt Erftstadt – Wirtschaftspark – sollen entsprechend angepasst werden. Bei Bedarf sind auch die Regelungen in anderen Gewerbegebieten zu ändern. 4. Die vom Gutachter vorgeschlagene Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereich und Nahversorgungszentren sowie die Lage der Ergänzungsstandorte wird beschlossen. 5. Die vorhandenen bzw. neu zu entwickelnden Standortbereiche sind mittels gemeinsamer Marketingaktivitäten, ggf. mit den Akteuren vor Ort (Interessensund Werbegemeinschaften), zu stärken und zu profilieren. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Handlungsempfehlungen des Gutachtens zu folgen und diese über geeignete Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Begründung: (Dr. Rips) -2-