Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
10.03.11, 06:26
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Stadt Erftstadt
erstellt im Auftrag der
Stadt Erftstadt
Projektbearbeitung:
Claus Ciuraj
Rainer Schmidt-Illguth
Köln, im Februar 2011
BBE Handelsberatung GmbH
Agrippinawerft 30/D-50678 Köln
Telefon +49(0)221 93655-123
Telefax +49(0)221 93655-101
info@bbe.de
www.bbe.de
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Inhaltsverzeichnis
1
Seite
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung............................................................................. 8
1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung.................................................................................... 8
1.2 Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen ..................................................... 9
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung .............................................................. 12
2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung ........................................................................... 12
2.2 Siedlungsstruktur der Stadt Erftstadt................................................................................ 15
2.3 Demographische Entwicklung .......................................................................................... 17
2.4 Regionale Wettbewerbssituation ...................................................................................... 20
2.4.1 Stadt Köln ............................................................................................................... 21
2.4.2 Stadt Bonn .............................................................................................................. 21
2.4.3 Stadt Brühl .............................................................................................................. 22
2.4.4 Stadt Hürth.............................................................................................................. 22
2.4.5 Stadt Kerpen........................................................................................................... 23
2.4.6 Stadt Frechen ......................................................................................................... 23
2.4.7 Gemeinde Weilerswist............................................................................................ 24
2.4.8 Stadt Düren ............................................................................................................ 24
2.5 Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Stadt Erftstadt ................................. 25
2.6 Allgemeine Trends im Einzelhandel ................................................................................. 30
3
Einzelhandelssituation in der Stadt Erftstadt............................................................................ 32
3.1 Gesamtstädtische Einzelhandelsausstattung................................................................... 32
3.2 Analyse relevanter Einzelhandelsstandorte in der Stadt Erftstadt ................................... 35
3.2.1 Lechenich ............................................................................................................... 35
3.2.1.1
Ortsmitte Lechenich .................................................................................35
3.2.1.2
Gewerbegebiet Lechenich-Ost ................................................................40
3.2.1.3
Wirtschaftspark ........................................................................................43
3.2.2 Liblar ....................................................................................................................... 45
3.2.2.1
Erftstadt Center ........................................................................................45
3.2.2.2
Carl-Schurz-Straße Liblar ........................................................................49
3.2.3 Ortsmitte Gymnich.................................................................................................. 52
3.2.4 Sonstige Einzelhandelsstandorte ........................................................................... 55
3.3 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten ................................................................... 56
3.4 Wohnortnahe Versorgung................................................................................................. 61
3.5 Kundeneinzugsgebiet des Erftstädter Einzelhandels ....................................................... 71
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5.1 Standort Ortsmitte Lechenich................................................................................. 73
3.5.2 Standort „Carl-Schurz-Straße“/Liblar ..................................................................... 74
3.5.3 Standort Erftstadt-Center; Liblar............................................................................. 75
3.5.4 Einzugsgebiet des Erftstädter Einzelhandels......................................................... 77
3.6 Ergebnisse der Telefonbefragung .................................................................................... 79
3.6.1 Einkaufsorientierung in Erftstadt ............................................................................ 79
3.6.2 Der Einzelhandelsstandort Erftstadt im Meinungsbild der Befragten .................... 92
3.7 Einzelhandelsstandort Erftstadt in der Expertensicht....................................................... 94
3.8 Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse: Umsatz-Kaufkraft-Relation ........................ 95
4
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung und grundlegende Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen................................................................. 100
5
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erftstadt ........................................................................ 103
5.1 Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung ........... 103
5.2 Leitziele und Standortkonzept ........................................................................................ 107
5.2.1 Räumliche Abgrenzung des Stadtteilzentrums Liblar .......................................... 111
5.2.2 Empfehlungen zur Entwicklung des Stadtteilzentrums Liblar .............................. 112
5.2.3 Räumliche Abgrenzung des Stadtteilzentrums Lechenich................................... 114
5.2.4 Empfehlungen zur Entwicklung des Stadtteilzentrums Lechenich ...................... 115
5.2.5 Räumliche Abgrenzung des Nahversorgungszentrums „Carl-Schurz-Straße“.... 117
5.2.6 Empfehlungen zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums „Carl-SchurzStraße“.................................................................................................................. 118
5.2.7 Räumliche Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Gymnich ....................... 119
5.2.8 Empfehlungen zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums Gymnich ........... 120
5.3 Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen
Grundversorgung............................................................................................................ 121
5.4 Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen
Einzelhandels.................................................................................................................. 124
5.5 Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung....................................... 125
5.5.1 Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente .................... 125
5.5.2 Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten bei
zentrenrelevanten Sortimenten ............................................................................ 134
5.5.3 Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen
Einzelhandels ....................................................................................................... 135
5.5.4 Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen in
Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels............................................... 138
5.5.5 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten.................. 139
5.5.6 Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen in sonstigen Baugebieten ......... 140
5.5.7 Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im unbeplanten Innenbereich ............ 140
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.6 Möglichkeiten zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch die Bauleitplanung
– Zusammenfassung der Empfehlungen........................................................................ 142
5.7 Ansatzpunkte für das Stadtmarketing............................................................................. 144
5.7.1 Sortiment .............................................................................................................. 145
5.7.2 Außenfront ............................................................................................................ 146
5.7.3 Firmierung/Firmenschriftzug................................................................................. 147
5.7.4 Schaufenster ........................................................................................................ 147
5.7.5 Preisauszeichnung ............................................................................................... 148
5.7.6 Beleuchtung.......................................................................................................... 148
5.7.7 Ladengestaltung/Warenpräsentation ................................................................... 149
5.7.8 Eingangsgestaltung .............................................................................................. 150
5.7.9 Beratungsqualität.................................................................................................. 151
5.7.10 Service.................................................................................................................. 152
5.7.11 Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Events ................................................................ 153
6
Anhang ................................................................................................................................... 156
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1:
Lage im Raum und Verkehrsanbindung
12
Abbildung 2:
Einwohner der Stadt Erftstadt
15
Abbildung 3:
Stadtteilgrenzen
16
Abbildung 4:
Einwohnerentwicklung in Erftstadt und Vergleichsräumen 1998-2025
(1998=100%)
17
Abbildung 5:
Altersstruktur der Bevölkerung in Erftstadt Jahre 2008 und 2025 im Vergleich
19
Abbildung 6:
Bedeutende Einzelhandelsstandorte im regionalen Umfeld
20
Abbildung 7:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Stadt Erftstadt und in
Vergleichsräumen
25
Abbildung 8:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
26
Abbildung 9:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
28
Abbildung 10: Entwicklung der Betriebsformen des Einzelhandels 2007-2015 (Prognose)
31
Abbildung 11: Stadt Erftstadt - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach Stadtteilen
33
Abbildung 12: Räumliche Verteilung des Einzelhandels
34
Abbildung 13: Einzelhandelsituation im Stadtteil Lechenich (nach Standortbereichen)
35
Abbildung 14: Standortbereich Ortsmitte Lechenich
36
Abbildung 15: Ortsmitte Lechenich (Fotos)
39
Abbildung 16: Standortbereich Wirtschaftspark Lechenich/ Gewerbegebiet Lechenich-Ost
40
Abbildung 17: Gewerbegebiet Lechenich Ost (Fotos)
42
Abbildung 18: Wirtschaftspark (Fotos)
44
Abbildung 19: Einzelhandelsituation im Stadtteil Liblar (nach Standortbereichen)
45
Abbildung 20: Standortbereich Erftstadt-Center/Liblar
46
Abbildung 21: Erftstadt-Center Liblar (Fotos)
48
Abbildung 22: Standortbereich „Carl-Schurz-Straße“/Liblar
49
Abbildung 23: Carl-Schurz-Straße Liblar (Fotos)
51
Abbildung 24: Standortbereich Gymnich
52
Abbildung 25: Ortseingang Gymnich (Fotos)
53
Abbildung 26: Ortsmitte Gymnich (Fotos)
54
Abbildung 27: Verkaufsflächen und Umsätze in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten
in der Stadt Erftstadt
56
Abbildung 28: Verkaufsflächen und Umsätze in den zentrenrelevanten Leitsortimenten
in der Stadt Erftstadt
57
Abbildung 29: Verkaufsflächen und Umsätze in den optional zentrenrelevanten
Leitsortimenten in der Stadt Erftstadt
58
Abbildung 30: Verkaufsflächen und Umsätze in den nicht zentrenrelevanten
Sortimenten in der Stadt Erftstadt
59
Abbildung 31: Betriebsgrößenstruktur in der Stadt Erftstadt
60
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 32: Wochenmärkte in der Stadt Erftstadt
61
Abbildung 33: Nahversorgungssituation in der Stadt Erftstadt
62
Abbildung 34: Nahversorgungsrelevante Kennziffern nach Stadtteilen
63
Abbildung 35: Standort-Check Lebensmittelbetriebe (> 250 qm)
70
Abbildung 36: Erhebungsmethodik Kundenwohnorterhebung
71
Abbildung 37: Übersichtskarte Befragungsstandorte
72
Abbildung 38: Kundenstruktur Ortsmitte Lechenich
73
Abbildung 39: Kundenstruktur „Carl-Schurz-Straße“
74
Abbildung 40: Kundenstruktur Erftstadt-Center/Liblar
75
Abbildung 41: Ergebnisse der Kundenwohnorterhebungen aus den 2008 und 2010
76
Abbildung 42: Kundenstruktur Gesamtstadt
77
Abbildung 43: Kundenherkunft insgesamt
78
Abbildung 44: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel
80
Abbildung 45: Bevorzugte Einkaufsorte für Oberbekleidung
81
Abbildung 46: Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik
82
Abbildung 47: Bevorzugte Einkaufsorte für Baumarktartikel
83
Abbildung 48: Bevorzugte Einkaufsorte für Möbel
84
Abbildung 49: Bevorzugte Einkaufsorte Gesamtüberblick
85
Abbildung 50: Einkaufshäufigkeit in ausgewählten Leitbranchen in Erftstadt
nach Altersgruppen
86
Abbildung 51: Einkaufshäufigkeit Erftstadt-Center
87
Abbildung 52: Einkaufshäufigkeit im sonstigen Liblar
88
Abbildung 53: Einkaufshäufigkeit Stadtteil Lechenich
89
Abbildung 54: Einkaufshäufigkeit Stadtteil Gymnich
90
Abbildung 55: Übersicht Einkaufshäufigkeiten nach Standorten
91
Abbildung 56: Vermisste Einzelhandelsangebote in Erftstadt
92
Abbildung 57: Diskussionspunkte der Informationsveranstaltungen
94
Abbildung 58: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente
95
Abbildung 59: Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente
96
Abbildung 60: Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente
97
Abbildung 61: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente
98
Abbildung 62: Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt
110
Abbildung 63: Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Liblar
111
Abbildung 64: Entwicklungsansätze Erftstadt-Center
113
Abbildung 65: Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Lechenich
114
Abbildung 66: Betriebsgrößenstruktur in der historischen Ortsmitte von Lechenich
115
Abbildung 67: Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum „Carl-Schurz-Straße“
117
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 68: Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Gymnich
119
Abbildung 69: Erftstädter Liste zur Definition der nahversorgungsrelevanten,
zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente
132
Abbildung 70: Fragebogen Telefonbefragung
156
Abbildung 71: Checkliste für einzelbetrieblichen Marktauftritt
158
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
1
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung
1.1
Ausgangssituation und Zielsetzung
Die Stadt Erftstadt hat ein umfassendes Standortkonzept für den Einzelhandel bei der BBE
RETAIL EXPERTS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG1 in Auftrag zu geben.
Das Gutachten soll zunächst den gegenwärtigen Zustand der Einzelhandelssituation in der
Stadt Erftstadt aufzeigen. Darauf basierend ist es Ziel der Analyse, grundsätzliche Empfehlungen zur weiteren Einzelhandelsentwicklung auszusprechen.
Diese Untersuchung baut auf den Erhebungsergebnissen des „Revitalisierungsgutachtens für
das Erftstadt-Center“ auf, das die BBE RETAIL EXPERTS Unternehmensberatung im Jahre
2007 im Auftrag der Stadt Erftstadt erarbeitet hat.
Aufgabe der nunmehr geplanten gesamtstädtischen Standortanalyse ist es weiterhin, spezifische Branchenprofile für die zentralen Versorgungsbereiche der Ortsmitten von Lechenich
und Liblar zu entwickeln und diese Zentren räumlich zu definieren. Auch ist zu prüfen, ob sich
aus der aktuellen Analyse neue Empfehlungen für die weitere Entwicklung des ErftstadtCenters ableiten lassen.
Darüber hinaus sind geeignete Entwicklungsstandorte für den großflächigen Einzelhandel und
ergänzende Nahversorgungsangebote vorzuschlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt soll schließlich in der Erarbeitung von konkreten Empfehlungen zur
planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung liegen. Dabei bilden die in
Nordrhein-Westfalen mit der Änderung des Landesentwicklungsprogramms eingeführten Neuregelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (§ 24a LEPro NRW) einen wichtigen Hintergrund. Darüber hinaus werden die Vorgaben des Einzelhandelserlasses NRW bei
der Konzepterarbeitung berücksichtigt.
Unter anderem wird es erforderlich, die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet abzugrenzen und dabei auch diejenigen Entwicklungsareale mit Anbindung an die Hauptgeschäftslagen zu identifizieren, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten für die Aufnahme weiterer
zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe geeignet sind.
Gleichzeitig ist genau zu begründen, in welchen Teilbereichen des Stadtgebiets auf die Ansiedlung zentrenrelevanter Betriebe verzichtet werden sollte.
1
Zum 30.05.2010 wurde die BBE RETAIL EXPERTS GmbH & Co. KG in die BBE Handelsberatung
GmbH umfirmiert.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
In Orientierung an die im § 24a LEPro NRW fixierten zentrenrelevanten Leitsortimente und
unter Berücksichtigung der spezifischen Angebotsstrukturen und Entwicklungspotenziale sind
in diesem Zusammenhang auch diejenigen Sortimente zu bestimmen, die für die Funktionsfähigkeit der Erftstadter Innenstadt von besonderer Bedeutung sind („Erftstädter Liste zentrenrelevanter Sortimente“).
1.2
Methodische Vorgehensweise und Primärerhebungen
Die vorliegende Analyse basiert im Einzelnen auf den nachfolgend dargestellten Erhebungen
und Datenquellen:
Begehung und Erfassung aller projektrelevanten Wettbewerbsstandorte und Anbieter
Im Februar/März 2010 wurde von der BBE in der Stadt Erftstadt eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe2 durchgeführt. Dazu wurden alle Betriebe vom BBE-Erhebungsteam besucht. Größere Betriebe und Ladenflächen, die von außen nicht vollständig einsehbar sind,
wurden begangen. Sofern nicht durch Kundengespräche gebunden, wurde das Verkaufspersonal auf die Größe der Verkaufsflächen angesprochen und diese Angaben anschließend
durch Begehung verifiziert. Insbesondere Selbstbedienungsgeschäfte wurden durch eigene
Flächenschätzung erfasst.
Die Verkaufsflächen aller Betriebe wurden nach 29 Warengruppen differenziert erhoben. Soweit einsehbar, wurden auch die leerstehenden Ladenlokale mit ihrer Verkaufsfläche erfasst.
Anschließend wurde für alle Betriebe unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformenspezifischer Leistungskennziffern die Umsatzleistung sortimentsspezifisch ermittelt.
Für die vorhandenen Lebensmitteldiscounter wurden die vorhandenen Verkaufsflächen für
Aktionswarensortimente anhand von Leistungskennziffern der BBE-Marktforschung anteilig
auf 29 Warengruppen aufgeteilt und entsprechend die jeweilige Umsatzleistung ermittelt. So
kann gewährleistet werden, dass alle Aktionssortimente, die innerhalb eines Jahres häufig
wechselnd angeboten werden, erfasst werden und nicht nur ein temporäres Sortiment zum
Zeitpunkt der Erhebung abgebildet wird.
2
Als Einzelhandelsbetriebe werden hier und im Folgenden diejenigen Betriebe bezeichnet, die Waren
ausschließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Zu den Ladenhandwerksbetrieben gehören Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer
größeren Verkaufsräumen in Tankstellen) und ähnlichen Waren.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Alle standortbezogenen Daten wurden mittels eines Geographischen Informationssystems
aufbereitet. Dabei wurden amtliche Geo-Koordinaten verwendet, so dass die von der BBE bereit gestellten empirischen Daten mit den in der Stadt Erftstadt vorliegenden Nutzungsdaten
verknüpft werden können.
Nachfrageanalyse
Die im Rahmen der Analyse verwendeten Daten zum einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial in Erftstadt stammen von der BBE-Marktforschung3.
Zur Ermittlung der räumlichen Einkaufsorientierung wurden im April 2010 in der Stadt Erftstadt
800 telefonische Interviews durchgeführt. Die Befragten wurden im Rückgriff auf elektronische
Verzeichnisse nach einem statistischen Zufallverfahren und unter Berücksichtigung der räumlichen Bevölkerungsverteilung ausgewählt. Abgefragt wurden die bevorzugten Einkaufsorte
für fünf ausgewählte Leitbranchen (Lebensmittel, Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Baumarktartikel und Möbel), die Einkaufshäufigkeit in der Ortsmitte von Lechenich, der CarlSchurz-Straße in Liblar, dem Erftstadt-Center und in Gymnich und die in Erftstadt vermissten
Angebote.
Kundenwohnorterhebung
Des Weiteren erfolgte im April 2010 eine Kundenwohnorterhebung zur Ermittlung des aktuellen Einzugsgebietes des Einzelhandels in Erftstadt. Hierzu wurden an insgesamt drei Standorten (Ortsmitte Lechenich, Carl-Schurz-Straße/Liblar und Erftstadt-Center) Kunden mittels kurzer Interviews nach ihrem Wohnort befragt. Insgesamt wurden in dieser Stichprobe an einem
Dientag und dem darauf folgenden Freitag (jeweils sechs Stunden) rd. 770 Personen interviewt.
Diskussionsrunden mit dem Erftstädter Einzelhandel
Um den ortsansässigen Einzelhandel an der Konzepterstellung zu beteiligen, wurden sowohl
in Liblar als auch in Lechenich die Mitglieder der jeweiligen Werbe- und Interessen- bzw. Aktionsgemeinschaften zu einer Informations- und Diskussionsrunde geladen. Der Informationsaustausch mit den Einzelhändlern vor Ort lieferte wichtige Einblicke in die derzeitige Einzelhandelssituation sowie Entwicklungsperspektiven zur Fortentwicklung der einzelnen Standortbereiche.
3
Die BBE-Marktforschung analysiert und dokumentiert die Entwicklungstendenzen im Bereich Einzelhandel. Es werden jährlich mehrere aktuelle Fachdokumentationen und Publikationen erstellt und über
den hauseigenen Verlag publiziert.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Auswertung vorliegender Gutachten und sonstiger Informationsquellen
Bei der Erarbeitung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes wurden insbesondere
folgende Unterlagen ausgewertet und berücksichtigt:
Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt (Büro Dr. Jansen; 1999)
Revitalisierungsgutachten für das Erftstadt-Center (BBE Unternehmensberatung; 2007)
Auswertung der Fragebogenaktion „Seniorengerechtes Einkaufen in Erftstadt“ (Stadt
Erftstadt - Amt für Jugend, Familie und Soziales, 2008)
Weiterhin wurde auf relevante Daten aus sekundärstatistischen Quellen sowie einzelhandelsbezogene Kenndaten der BBE Regionalforschung zurückgegriffen. Vorliegende
Planungsunterlagen der Stadt Erftstadt wie Flächennutzungsplan, Katasterpläne, Bebauungspläne, Bauvoranfragen sowie sonstige vorhandene Gutachten wurden ebenfalls ausgewertet.
Alle Erhebungsprogramme wurden mit dem Auftraggeber abgestimmt, die Datenschutzbestimmungen sind bei dieser Untersuchung gewährleistet.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung
2.1
Lage im Raum und Verkehrsanbindung
Die Stadt Erftstadt liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen im Rhein-Erft-Kreis
und ist dem Regierungsbezirk Köln angehörig. Innerhalb des Kreisgebiets nimmt Erftstadt eine südliche Randlage ein, die Stadtgrenzen sind demnach deckungsgleich mit den Kreisgrenzen gegen die Kreise Düren im Westen sowie Euskirchen im Süden. Angrenzende Gemeinden und Städte sind Weilerswist und Zülpich im Süden, Nörvenich und Vettweiß im Westen
sowie Kerpen, Hürth und Brühl im Norden und Osten. Die drei zuletzt genannten Städte stellen dabei mit rd. 64.710 Einwohnern (Kerpen), rd. 57.100 Einwohnern (Hürth) bzw. rd. 44.460
Einwohnern (Brühl) die bevölkerungsreichsten Nachbarstädte dar. 4
Abbildung 1: Lage im Raum und Verkehrsanbindung
Quelle: Stadt Erftstadt; eigene Darstellung
4
Quelle: Information und Technik NRW, Stand: 30.07.2009
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) weist Erftstadt die Funktion eines Mittelzentrums zu. Die nächstgelegenen größeren Zentren sind die Mittelzentren Kerpen,
Frechen, Hürth, Brühl und Bornheim sowie die Oberzentren Köln und Bonn. Die Stadt Köln
weist dabei aufgrund der geringen Distanz von lediglich rd. 20 km eine besondere Bedeutung
als Versorgungs- und Wettbewerbsstandort auf. Mit Ausnahme der Stadt Kerpen zählen die
aufgeführten Nachbarkommunen alle zur europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr.
Bezüglich der verkehrlichen Erreichbarkeit weist die Stadt Erftstadt mit zwei Bundesautobahnen (BAB) und einer Bundesstraße eine sehr gute Anbindung an das überregionale Straßennetz auf. An die Bundesautobahn 61, welche das Stadtgebiet in nordwest- bzw. südöstlicher
Richtung quert, ist Erftstadt mit den beiden Anschlussstellen „Erftstadt“ und „Gymnich“ angeschlossen. Die BAB 61 (Venlo – Koblenz - Hockenheim) verbindet die Stadt insbesondere mit
dem süddeutschen Autobahnnetz, dem Niederrhein und den Niederlanden. Durch die Bundesautobahn 1 (Heiligenhafen - Saarbrücken), die in nordöstlicher bzw. südwestlicher Richtung durch das Stadtgebiet führt, erfolgt eine Anbindung an den Großraum Köln sowie die Eifel. Über die BAB 1 sind dabei sowohl die Nachbarstädte Frechen und Hürth (Anschlussstelle
„Hürth“) als auch die Gewerbegebietslagen Frechen sowie Köln-Marsdorf (Anschlussstelle
„Frechen“) an die Stadt Erftstadt angeschlossen. Der Verlauf der BAB 61 stimmt dabei ab
dem Autobahndreieck Erfttal mit dem Verlauf der BAB 1 überein, die Trennung erfolgt am Autobahndreieck „Erfttal“ sowie im Süden - erst nach Durchquerung des Stadtgebiets - am Autobahnkreuz „Bliesheim“. Ein weiterer direkter Anschluss Erftstadts an das Oberzentrum Köln ist
sowohl durch die östlich gelegene Bundesautobahn 553 (Erftstadt – Köln) als auch durch die
in ost-westlicher Richtung das Stadtgebiet querende Bundesstraße 265 gegeben. Letztere
führt am benachbarten Mittelzentrum Brühl vorbei und durch die Nachbarstadt Hürth unmittelbar in das südlich Stadtgebiet des Oberzentrums Köln. In südwestlicher Richtung stellt die
B 265 ein Anbindung an den Eifelraum (Gemünd, Schleiden, Prüm) dar.
Das übergeordnete System der vorgenannten Fernstraßen wird durch ein engmaschiges Netz
an Landes- und Kreisstraßen ergänzt, welches Erftstadt mit den umliegenden Städten und
Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises verbindet.
Auch im Schienenverkehr kann eine gute Anbindung der Stadt Erftstadt an das regionale Umfeld festgestellt werden. Der Bahnhof Erftstadt, welcher sich im östlichen Stadtteil Liblar befindet, wird von den Deutsche Bahn-Linien RE12 (Eifel-Mosel-Express), RE22 (Eifel-Express)
und RB24 (Eifel-Bahn) angefahren. Durch die geringe räumliche Distanz zum Eisenbahnknoten Köln (< 25 Minuten) ist eine indirekte Anbindung an den überregionalen Schienen- bzw.
Fern(schnell)verkehr gegeben.
Das Verkehrsangebot des öffentlichen Nahverkehrs wird durch ein gut ausgebautes Busliniennetz ergänzt, welches dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angehört. Die Stadt Erftstadt wird von neun verschiedenen Buslinien angefahren (AVV212, AVV228, 807, 920, 955,
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
977, 979, 984, 990) durch welche die Stadt unter anderem mit den Nachbarorten Frechen,
Kerpen, Wesseling und Zülpich verbunden ist. Gleichzeitig sind die einzelnen Stadtteile der
Flächengemeinde Erftstadt durch das vorhandene Busliniennetz v.a. an die beiden Hauptsiedlungskörper von Lechenich und Liblar sehr gut angebunden. Zentrale Abfahrts- und Ankunftspunkte sind demnach auch die Haltepunkte am Bahnhof/Liblar sowie am Lechenicher Markt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.2
Siedlungsstruktur der Stadt Erftstadt
Die Stadt Erftstadt in ihrer heutigen Form geht auf die Gebietsreform im Rahmen des 1969
verabschiedeten Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen zurück. Dabei
wurden die Städte und Gemeinden Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Dorweiler, Erp, Friesheim,
Gymnich, Kierdorf, Lechenich, Liblar, Niederberg, Pingsheim und Wissersheim zur neuen
„Stadt Erftstadt“ zusammengefasst. Die Namensgebung der neu geschaffenen Kommune
geht dabei auf die das Stadtgebiet querende Erft zurück, da mit den beiden nahezu gleichgroßen Ortslagen von Lechenich und Liblar kein das neue Siedlungsgefüge dominierender
Hauptort festgelegt werden konnte.
Heute besteht die Stadt Erftstadt demnach aus den folgenden Stadtteilen: Ahrem, Blessen,
Bliesheim, Borr und Scheuren, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal, Friesheim, Gymnich, Herrig,
Kierdorf, Köttingen, Lechenich und Konradsheim, Liblar sowie Niederberg.
Die Bevölkerung der einzelnen Stadtteile verteilt sich dabei wie folgt:
Abbildung 2: Einwohner der Stadt Erftstadt
Einwohner
abs.
in %
Ahrem
1.089
2,2
Blessem
1.507
3,0
Bliesheim
3.296
6,6
386
0,8
Dirmerzheim
2.047
4,1
Erp
2.535
5,1
173
0,3
Friesheim
2.907
5,8
Gymnich/Mellerhöfe
4.223
8,5
575
1,2
Kierdorf
3.154
6,3
Köttingen
3.734
7,5
Lechenich/Konradsheim
11.178
22,5
Liblar
12.344
24,8
557
1,1
49.705
100,0
Stadtteil
Borr/Scheuren
Frauenthal
Herrig
Niederberg
Stadt Erftstadt gesamt
Quelle: Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt, Stand: 31.01.2009
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die Flächengemeinde ist dezentral strukturiert, es gibt keinen Gesamtstadtkern, dafür aber
mit Liblar und Lechenich zwei annähernd gleich große Siedlungskörper. Diese werden durch
die zwischen den beiden Siedlungskörpern verlaufende Bundesautobahn 61 sowie den nahezu parallel dazu verlaufenden Flusslauf der Erft räumlich deutlich voneinander getrennt. Die
Mehrzahl der Stadtteile befindet sich im Nordosten Erftstadts während vor allem der Südwesten eher schwach besiedelt und daher weniger verdichtet ist.
Abbildung 3: Stadtteilgrenzen
Quelle: Stadt Erftstadt; eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.3
Demographische Entwicklung
Das Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen5 weist für die Stadt Erftstadt aktuell eine
Einwohnerzahl von rd. 50.700 Personen aus.6 Wie Abbildung 4 illustriert verzeichnet die Stadt
Erftstadt damit im Vergleich zum Jahr 1998 einen leichten Bevölkerungsanstieg von knapp
2 %.7 Die Zunahme beruht dabei maßgeblich auf einem positiven Wanderungssaldo, welcher
insbesondere zwischen 1998 und 2004 zu steigenden Einwohnerzahlen geführt hat und Erftstadt als attraktiven Wohnstandort von hoher Wohnqualität im Einzugsgebiet von Köln ausweist. Seit 2005 überwiegt hingegen der negative Saldo der Geburten-/Sterbefälle, so dass
aktuell sogar ein leichter Rückgang der Bevölkerungszahl festzustellen ist. Im Jahr 2008
konnte zudem der erste negative Wanderungssaldo seit Gründung der Stadt Erftstadt verzeichnet werden.
Abbildung 4: Einwohnerentwicklung in Erftstadt und Vergleichsräumen 1998-2025
(1998=100%)
110
108
Beginn
Prognosezeitraum
106
Rhein-Erft-Kreis
104
102
Stadt Erftstadt
100
Land Nordrhein-Westfalen
98
96
94
92
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
90
* Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: Stadt Erftstadt nach Daten des Landesamts für die Datenverarbeitung und Statistik in Nordhein-Westfalen
5
Die offizielle Bezeichnung ist „Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW)
6
Stand: 31.08.2009
7
Bevölkerungsstand zum 31.12.1998: 49.854 Einwohner (Quelle: IT.NRW)
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die Bevölkerungsentwicklung des Rhein-Erft-Kreises weist in den Jahren von 1998 bis 2003
zunächst einen ähnlichen Fortgang wie die Stadt Erftstadt auf, unterscheidet sich jedoch in
einer bis heute andauernden Bevölkerungszunahme. So ist die Bevölkerungszahl des gesamten Rhein-Erft-Kreises bis Ende das Jahres 2008 auf rd. 464.300 Personen angewachsen –
was einem Bevölkerungswachstum um rd. 3,5 % im Vergleich zu 1998 entspricht. Abweichend stellt sich die Situation auf Landesebene dar: Einem leichten Anstieg zu Beginn des
Betrachtungszeitraumes folgte ein gleichgroßer Bevölkerungsrückgang, so dass die Bevölkerungszahl des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt nahezu konstant geblieben ist.
Der Trend eines Bevölkerungsrückgangs in der Stadt Erftstadt wird sich laut den Prognosen
des Statistischen Landesamtes auch zukünftig fortsetzen. Bis zum Jahr 2025 prognostiziert
das Statistische Landesamt NRW eine Abnahme um rd. 2,6 % auf dann etwa 49.640 Einwohner im Vergleich zum Basisjahr 2008.8 Somit stellt sich die perspektivische Bevölkerungsentwicklung nur geringfügig positiver dar als auf Bundeslandebene, wo laut Statistischen Landesamt NRW bis zum Jahr 2025 mit einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang von rd.
2,7 % gerechnet werden muss. Demgegenüber steht ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum im Rhein-Erft-Kreis. Hier soll die Bevölkerung bis zum Jahr 2025 sogar um rd. 2,7 % auf
zukünftig rd. 476.400 Personen ansteigen.
8
Quelle: Stadt Erftstadt nach Daten des IT NRW
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung in Erftstadt Jahre 2008 und 2025
im Vergleich
100%
4,3
9,7
22,3
80%
27,8
60%
32,3
25,4
40%
21,3
21,7
20%
19,7
15,4
0%
2008
<19 Jahre
19 - <40 Jahre
2025
40 - <60 Jahre
60 - <75 Jahre
>75 Jahre
Quelle: Stadt Erftstadt nach Daten des Landesamts für die Datenverarbeitung und Statistik in Nordhein-Westfalen
Wie Abbildung 5 veranschaulicht sind infolge des demographischen Wandels zudem deutliche
Veränderungen in der Alterszusammensetzung der Erftstädter Bevölkerung zu erwarten. Vor
allem die Bevölkerungsgruppen der über 60-Jährigen sowie der 40- unter 60-Jährigen zeigen
eine starke Dynamik. Während der Anteil der über 60-Jährigen zukünftig um rund 11 Prozentpunkte von rd. 13.600 Personen im Jahr 2008 auf rd. 18.600 Personen im Jahr 2025 steigen
wird, soll der Anteil der 40- unter 60-Jährigen im gleichen Zeitraum um rd. 7 Prozentpunkte
von rd. 16.500 auf dann rd. 12.600 Personen sinken. Gleichzeitig wird die Altersgruppe der
bis 19-Jährigen sowohl absolut als auch relativ ebenfalls zurückgehen. Folglich ist davon auszugehen, dass –dem generellen Trend der demografischen Entwicklung in Deutschland folgend – auch die Bevölkerung der Stadt Erftstadt immer älter werden wird, der sich in einem
Anteil der über 60-Jährigen von etwa 40 % widerspiegelt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.4
Regionale Wettbewerbssituation
Das Einzelhandelsangebot der Stadt Erftstadt steht vor allem mit den umliegenden Mittelzentren sowie dem Oberzentrum Köln in Wettbewerbsbeziehungen. Die aus Sicht der BBE wesentlichen Wettbewerbsstandorte sollen im Folgenden kurz skizziert werden.
Abbildung 6: Bedeutende Einzelhandelsstandorte im regionalen Umfeld
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.4.1 Stadt Köln
Mit deutlichem Abstand der wichtigste Einzelhandelsstandort in der Umgebung von Erftstadt
ist das Stadtzentrum des rd. 20 km nordöstlich gelegenen Oberzentrums Köln. Die Hauptgeschäftslagen der City befinden sich in den Bereichen Hohe Straße und Schildergasse bzw.
der Breite Straße, wo auch regelmäßig die höchsten Passantenfrequenzen gemessen werden. Dort finden sich zahlreiche namhafte Filialisten, die teilweise bis zu 90 % des Einzelhandelsbesatzes ausmachen (Schildergasse). Magnetbetriebe sind neben den beiden Warenhäusern Karstadt und Kaufhof eine Vielzahl an Textilkaufhäusern (u.a. H&M, Peek & Cloppenburg, C&A), die Elektronikfachmärkte Saturn und Media-Markt sowie die großflächigen
Angebote von Mayersche Buchhandlung, Globetrotter, Görtz etc.
Neben der Innenstadt verfügt Köln über weitere bedeutende Einzelhandelsagglomerationen.
Für die Wettbewerbssituation des Einzelhandels in Erftstadt sind dabei vor allem die verkehrlich gut erreichbaren Sondergebietsstandorte von Bedeutung. Insbesondere die Fachmarktagglomeration in Köln-Marsdorf (u.a. Media Markt, Obi, Toys R us, Möbel Roller, Polstermöbel
Trösser, Tedox, Globus), Köln-Godorf (u.a. Ikea, Obi) sowie der im Frühjahr 2009 eröffnete
Standortbereich „Butzweiler Hof“ (Ikea mit angegliedertem „Homepark“) im nordwestlichen
Stadtgebiet stellen Einzelhandelsstandorte dar, die weit über die Stadt Köln hinaus wahrgenommen werden.
2.4.2 Stadt Bonn
Das zweite, nahegelegene Oberzentrum ist die rd. 25 südöstlich der Stadt Erftstadt gelegene
Stadt Bonn. Im Vergleich zu Köln ist das Einzelhandelsangebot der Stadt Bonn geringer, wobei der oberzentralen Versorgungsfunktion entsprechend ebenfalls ein sehr breites und attraktives Einzelhandelsangebot in allen Preis- und Qualitätsgenres vorhanden ist. Die Gesamtverkaufsfläche beläuft sich auf rd. 530.000 qm, wobei die Innenstadt mit etwa 130.000 qm
deutlich kleiner ist als die des nahegelegenen Oberzentrums Köln. Der Innenstadtbereich
konzentriert sich im Wesentlichen auf das Karree aus Oxfordstraße im Norden, den Universitätsbereich im Osten, Hauptbahnhof im Süden und Florentiusgraben im Westen. Ebenso wie
in der Kölner Innenstadt sind auch hier eine Vielzahl namhafter Filialbetriebe vorhanden (u.a.
Kaufhof, Karstadt, H&M, C&A).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.4.3 Stadt Brühl
Das Mittelzentrum Brühl liegt östlich der Stadt Erftstadt und grenzt unmittelbar an die Stadtgrenze an. Der Hauptgeschäftsbereich der Brühler Innenstadt erstreckt sich im Wesentlichen
über den Markt, den südlichen Abschnitt der Kölner Straße, den Steinweg und die Uhlstraße.
Mit der Eröffnung der Giesler-Galerie Ende des Jahres 2006 ist die Gesamtverkaufsfläche der
Brühler Innenstadt auf rd. 28.000 qm angestiegen. Die beiden größten innerstädtischen Einzelhandelsstandorte sind das Kaufhof Warenhaus sowie die Giesler Galerie mit rd. 11.000 qm
Einzelhandelsverkaufsflächen, zu deren Ankermietern ein Toom-Verbrauchermarkt, ein Promarkt Elektrofachmarkt und das Bekleidungskaufhaus C&A gehören.
Außerhalb der Brühler Innenstadt sind einige großflächige Einzelhandelsbetriebe vertreten.
Über eine ausgeprägte Fachmarktagglomeration verfügt die Stadt Brühl jedoch nicht. Zu den
größten Einzelhandelsbetrieben im sonstigen Stadtgebiet zählen die Bau- und Heimwerkermärkte Globus und Praktiker sowie die Verbrauchermärkte Rewe und Hit.
2.4.4 Stadt Hürth
Das benachbarte Mittelzentrum Hürth grenzt im Nordosten unmittelbar an die Stadtgrenze von
Erftstadt. Der Hürth-Park, der innerhalb der Stadt den mit Abstand wichtigsten Einkaufsstandort darstellt, ist über die Bundesstraße 265 in rd. 10 km Entfernung zu Liblar sehr gut zu erreichen. Der 1977 eröffnete Hürth-Park verfügt nach umfangreichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen und der vollständigen Wiedereröffnung Ende 2007 aktuell über eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 44.000 qm. Der Angebotsschwerpunkt des Einkaufzentrums mit rd. 150
Fachgeschäften liegt in der Branche Bekleidung, neben den ebenfalls stark vertretenen Sortimentsbereichen Nahrungs- und Genussmittel, Unterhaltungselektronik sowie Sportwaren.
Zu den großflächigen Anbietern im Bekleidungssegment gehören Peek & Cloppenburg, C &
A, Wehmeyer und H & M. Flächenmäßig größter Anbieter ist das SB-Warenhaus Real. Im
Elek-trosortiment bietet ein Saturn Elektrofachmarkt ein umfangreiches Angebot. Im Sportsegment bestehen zudem kompetente Angebote durch das Intersport Fachgeschäft Sport
Voswinkel sowie den bundesweit agierenden Filialisten Runners Point..
Im sonstigen Stadtgebiet gehören der Ende 2008 eröffnete Baumarkt Bauhaus mit rd. 19.000
qm VKF und der Möbelanbieter Dansk Design zu den größten Einzelhandelsbetrieben. Eine
ausgeprägte Fachmarktagglomeration ist außerhalb des Hürth-Parks wie auch in Brühl somit
nicht gegeben.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.4.5 Stadt Kerpen
Das Mittelzentrum Kerpen schließt im Norden an die Stadt Erftstadt an. Obwohl Kerpen infolge der dispersen Siedlungsstruktur über keinen ausgeprägten innerstädtischen Versorgungsstandort verfügt, sind im Stadtgebiet einige großflächige Einzelhandelsbetriebe von regionaler
Bedeutung ansässig. Neuerdings haben im Bereich Falder/Bürrig die ersten Geschäfte im rd.
40.000 qm Handelsfläche umfassende Erft-Karree Kerpen eröffnet. Neben dem bereits vorhandenen Kaufland SB-Warenhaus haben dort ein Obi Baumarkt, ein Roller Möbelmarkt, ein
Saturn-Markt, ein Intersport Drucks, ein Baby One Babyfachmarkt, ein dm Drogeriemarkt, ein
Penny Lebensmitteldiscounter sowie ein Tiergarten Tierfachmarkt eröffnet. Daneben befinden
sich entlang der Kerpener Straße weitere umsatzstarke Fachmarktanbieter. Hierzu gehören
u.a. der Modepark Röther, das Siemes-Schuhcenter, eine weitere dm-Drogeriemarktfiliale, der
Getränkemarktanbieter Dursty sowie ein Tierfachmarkt.
2.4.6 Stadt Frechen
Das Mittelzentrum Frechen liegt rd. 12 km von Erftstadt entfernt. Die Innenstadt der Stadt Frechen erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Hauptstraße zwischen der Breitestraße und
der Blindgasse. Das Verkaufsflächenangebot beläuft sich auf insgesamt rd. 20.000 qm, von
denen rd. ein Drittel auf das dort ansässige Marktkauf SB-Warenhaus entfällt. Weitere größere Einzelhandelsanbieter sind ein Drogeriemarkt Müller sowie das Textil- und Einrichtungskaufhaus Strauss Innovation. Darüber hinaus ist das vorgehaltene Angebot durch eine hohe
Kleinteiligkeit geprägt, die in Kombination mit einem festzustellenden Angebotsschwerpunkt
bei den kurzfristigen Bedarfsgütern sowie einem Angebotsniveau mit einer vorrangigen Ausrichtung auf das niedrige Preis- und Qualitätsgenre darauf schließen lässt, dass die Frechener
Innenstadt in erster Linie Versorgungsfunktionen für das eigene Stadtgebiet übernimmt.
Anders ist die Situation durch die in dezentralen Lagen ansässigen großflächigen Einzelhandelsbetriebe zu bewerten. Im Gewerbegebiet Frechen-Ost, im Bereich der Europaallee, ist im
Laufe der vergangenen Jahre eine der größten Fachmarktagglomerationen im Raum Köln
entstanden. Zu den größten Einzelhandelsfachmärkten gehören die Möbelanbieter Porta und
Möbel Boss, der Bau- und Heimwerkermarkt Bauhaus, der Gartenfachmarkt Blumen Risse,
ein Medimax Elektrofachmarkt, ein Bekleidungsmarkt Robert Ley sowie eine Intersport-Filiale.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.4.7 Gemeinde Weilerswist
Die rd. 6 km in südöstlicher Richtung gelegene Ortsmitte der Nachbargemeinde Weilerswist
ist kleinteilig strukturiert und dürfte über keine nennenswerte Ausstrahlungskraft auf die Bevölkerung Erftstadts verfügen.
Allerdings ist mit der Realisierung des Fachmarktzentrums am östlichen Ortseingang das ehemals ausschließlich nahversorgungsrelevante Angebot im vis-a-vis gelegenen Gewerbegebiet
(u.a. Rewe, Aldi, Lidl und Netto) um mehrere leistungsfähige Anbieter auch von zentrenrelevanten Sortimenten ergänzt worden. Ankermieter im neuen Fachmarktstandort sind neben einem Penny Discounter sowie einer dm Drogerie u.a. auch Kik, Ernstings Family und K&K
Schuhe.
2.4.8 Stadt Düren
Das Mittelzentrum Stadt Düren ist rd. 23 km westlich von Erftstadt gelegen und stellt den
größten Einzelhandelsstandort zwischen den beiden Oberzentren Köln und Aachen dar.
Die Dürener Innenstadt, die sich in etwa zwischen der Kuhgasse im Norden, der Schützenstraße im Osten, der Jesuitengasse im Süden und der Wilhelmstraße im Westen erstreckt,
verfügt insgesamt über rd. 53.000 qm VKF. Zu den größten Anbietern gehört das Kaufhof Warenhaus, die Bekleidungsanbieter C&A und Wehmeyer und H&M sowie der Elektrofachmarkt
Saturn. Mit der Eröffnung der Stadthausgalerie in der Kuhgasse im Jahr 2005, die über insgesamt rd. 13.000 qm Einzelhandelsverkaufsfläche verfügt, hat die Innenstadt von Düren in der
jüngeren Vergangenheit einen bedeutenden Einzelhandelsstandort hinzugewonnen. Bedingt
durch das vielfältige Angebotsspektrum und ansprechende Angebotsniveau verfügt die Innenstadt von Düren über eine hohe Einkaufsattraktivität, die maßgeblich die Umlandbedeutung
der Stadt Düren als Einkaufsstadt begründet.
Außerhalb der Innenstadt im sonstigen Dürener Stadtgebiet sind einige großflächige Einzelhandelsbetriebe ansässig. Zu den größten Anbietern gehören die Möbelanbieter Schäfer und
Möbel Boss, die Bau- und Heimwerkermärkte Bauhaus, Obi9, Praktiker und Toom sowie der
Gartenmarktanbieter Amoflor, zwei Real-SB-Warenhäuser sowie der Fahrradanbieter Gothe.
9
Der Obi-Markt liegt im Gewerbegebiet Stockheim und ist somit offiziell der Nachbargemeinde
Kreuzau zuzuordnen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.5
Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Stadt Erftstadt
Zur Berechnung des in der Stadt Erftstadt vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenziales werden die privaten Verbrauchsausgaben zugrunde gelegt, die sich wiederum aus
dem verfügbaren Einkommen abzüglich der Sparquote ergeben. Von den privaten
Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind demnach für das Jahr 2010 pro Kopf
insgesamt 5.514 EUR einzelhandelsrelevant10.
Die BBE-Marktforschung weist für das Jahr 2010 für die Stadt Erftstadt mit rd. 5.963 EUR ein
einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau je Einwohner von 108,1 % aus. Dem „klassischen“
Einzelhandel stehen hiervon rd. 5.842 EUR zur Verfügung. Der Differenzbetrag von etwa 121
EUR entfällt auf sonstige Umsätze des Einzelhandels worunter bspw. Handelsvermittlungen,
Dienstleistungen, e-Commerce des kleinbetrieblichen stationären Fachhandels etc. zu verstehen sind.11 In Verbindung mit der vorhandenen Einwohnerzahl von rd. 49.705 Personen ergibt
sich somit ein vorhandenes einzelhandelrelevantes Kaufkraftpotenzial von rd. 290,4 Mio.
EUR.
Abbildung 7: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Stadt Erftstadt
und in Vergleichsräumen
116,1
105,6
104,3
105,5
106,7
107,5
108,1
Frechen
Erftstadt
102,7
100,0
101,1
BRD
NRW
100,6
99,1
100,8
99,2
Rhein-Erft- Nörvenich Zülpich Euskirchen Vettw eiß
Kreis
Kerpen Weilersw ist Hürth
Brühl
Pulheim
Quelle: BBE-Marktforschung
10
Unter den einzelhandelsrelevanten Ausgaben ist derjenige Ausgabenteil zu verstehen, der pro Kopf
der Bevölkerung dem Einzelhandel zufließt (ohne die Ausgabenanteile, die von den gesetzlichen und
privaten Krankenkassen für Arzneimittel und Sanitätsartikel erstattet werden). Um zu diesem Wert zu
gelangen, werden von der Gesamtkaufkraft die pro Gebiet unterschiedlichen Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Altersvorsorge abgezogen. Unberücksichtigt bleiben auch die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Brennstoffe und Reparaturen.
11
Bundesweit liegt der entsprechende Betrag im Jahr 2010 bei rd. 5.399 EUR bzw. rd. 116 EUR.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Wie der vorstehenden Abbildung zu entnehmen ist, kann das Kaufkraftniveau von Erftstadt
sowohl im bundesweiten als auch im regionalen Vergleich als überdurchschnittlich eingestuft
werden. So erreichen beispielsweise die Nachbarstädte Kerpen (102,7 %), Hürth (105,5 %)
sowie Brühl (106,7 %) jeweils niedrigere Kaufkraftwerte. Auch die übrigen nahegelegenen
Städte weisen ein Kaufkraftniveau unterhalb des Niveaus der Stadt Erftstadt auf. Lediglich die
ebenfalls dem Rhein-Erft-Kreis angehörige Stadt Pulheim verfügt mit 116,1 % über ein nochmals deutlich höheres Kaufkraftniveau.
Anhand der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten lassen sich darüber hinaus auch Aussagen über das Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen bzw. Sortimentsbereichen treffen. Bei
der Betrachtung des Kaufkraftpotenzials nach Warengruppen lässt sich für die Stadt Erftstadt
feststellen, dass mit rd. 38 % bzw. rd. 109 Mio. EUR das mit deutlichem Abstand größte Kaufkraftpotenzial in der Warengruppe der Nahrungs- und Genussmittel vorhanden ist. Rechnet
man Drogeriewaren und pharmazeutische Artikel12 als klassische nahversorgungsrelevante
Sortimente hinzu, zeigt sich, dass gut die Hälfte des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials auf die nahversorgungsrelevanten Warengruppen entfallen.
Abbildung 8: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
Gesamt
290,4 Mio. EUR
Sonstige
64,3 Mio. EUR
22,1%
Möbel
15,2 Mio. EUR
37,6%
Lebensmittel (NuG)
109,2 Mio. EUR
5,2%
8,0%
5,4%
Bau-/Gartenmarkt-Sortiment
23,2 Mio. EUR
4,5%
8,4%
Unterhaltungselektronik
15,7 Mio. EUR
8,7%
Drogerie/Parfümerie
13,1 Mio. EUR
Pharma/Orthopädie
25,4 Mio. EUR
Bekleidung/Wäsche
24,3 Mio. EUR
Quelle: BBE-Marktforschung; Rundungsdifferenzen möglich
12
Angesprochen werden die pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Artikel ohne die von
den Krankenkassen erstatteten Ausgabenteile.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Für die zentrenrelevanten Leitbranchen Bekleidung und Unterhaltungselektronik lassen sich
für die Stadt Erftstadt rd. 24 Mio. EUR (Bekleidung) bzw. rd. 16 Mio. EUR (Unterhaltungselektronik) ermitteln. Das kumulierte jährliche Kaufkraftpotenzial im Baumarktsortiment und im
Segment Möbel beläuft sich zusammen auf rd. 38 Mio. EUR. Die sonstigen Warengruppen
vereinen ein Kaufkraftpotenzial von etwa 64 Mio. EUR bzw. rd. 22 % der insgesamt in der
Stadt Erftstadt vorhandenen Kaufkraft.
Einen Überblick über das vorhandene Kaufkraftpotenzial im Stadtgebiet nach einzelnen Warengruppen gibt die nachfolgende Tabelle wieder.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 9: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Warengruppen
Warengruppe
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
Pro-KopfAusgaben
Deutschland
in EUR
Kaufkraftniveau
Erftstadt
in %
Pro-KopfAusgaben
Erftstadt
in EUR
Nachfragevolumen
in Erftstadt
in Mio. EUR
2.043
107,5
2.196
109,2
Drogerieartikel, Kosmetik, Parfümerie
237
111,7
264
13,1
Pharmaz., mediz., orthop. Artikel
511
100,0
511
25,4
2.790
106,5
2.972
147,7
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
190
111,7
213
10,6
Bekleidung/Wäsche
435
112,5
490
24,3
Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren
109
111,7
121
6,0
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
GPK**/Haushaltsgegenstände
67
113,2
76
3,8
106
111,7
118
5,9
Sportartikel
57
112,5
65
3,2
Haus- und Heimtextilien
51
109,8
56
2,8
Elektrokleingeräte
37
111,7
41
2,0
UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation
284
111,0
315
15,7
Foto/Optik/Akustik
104
113,2
117
5,8
49
116,1
57
2,8
1.489
112,1
1.668
82,9
47
105,1
50
2,5
Spielwaren/Hobby/ Basteln/Musikinstrumente
Uhren/Schmuck
Zentrenrelevante Leitsortimente gem. § 24a
LEPro NRW gesamt
Schnittblumen
Fahrräder
20
112,5
22
1,1
Einrichtungsbedarf, davon:
116
110,7
129
6,4
Teppiche
29
110,3
32
1,6
Bettwaren
31
110,3
34
1,7
Lampen und Leuchten
19
111,7
22
1,1
Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken
37
111,0
41
2,0
183
109,5
200
10,0
Optional zentrenrelevante Sortimente
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
58
105,1
61
3,0
369
102,9
380
18,9
Kfz-Zubehör
76
102,9
78
3,9
Pflanzen/Gartenbedarf (o. G-Möbel)
80
106,6
86
4,3
Baumarktsortiment
Camping, Kinderwagen
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel)
Elektrogroßgeräte
i.d.R. nicht zentrenrelevante Sortimente
Gesamt
5
112,2
6
0,3
272
112,5
306
15,2
77
111,7
86
4,3
937
106,9
1.002
49,8
5.399
108,1
5.842
290,4
Quelle: BBE-Marktforschung, Kaufkraftkennziffern 2010; Rundungsdifferenzen möglich
* Papier-, Büro-, Schreibwaren
** Glas, Porzellan, Keramik
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die weitere Entwicklung des Kaufkraftpotenzials ist von vielen Einflussfaktoren abhängig, die
in der gegenwärtigen Marktsituation – mehr denn je – starken Veränderungen unterworfen
sind. Zum einen sind es die bis heute andauernden konjunkturellen Folgen der Finanzkrise
mit ihren Auswirkungen auf die Binnennachfrage. Zum anderen sind – maßgeblich aufgrund
der Krise – seitens der Politik verschieden Maßnahmen in Gang gesetzt worden, die das Einkommen der Privathaushalte und somit letztlich auch auf die verfügbare Einzelhandelskaufkraft beeinflussen. Ob, und wenn ja in welchem Maße, die eingeleitete Regelungen reichen,
um die Binnennachfrage nachhaltig zu stärken und ob der gegenwärtige Aufschwung auf dem
nationalen Arbeitsmarkt von dauerhafter Natur ist, ist nicht absehbar. Neueste Untersuchungen der BBE Marktforschung gehen in ihren Szenarien daher auch von vier, teilweise stark
voneinander abweichenden, Entwicklungsperspektiven aus. Eine belastbare Prognose der
Kaufkraftentwicklung ist vor diesen Hintergründen daher kaum möglich. Branchenspezifische
Aussagen sind unter den Voraussetzungen erst recht nicht zielführend.
Eine wesentliche – vergleichsweise gut zu prognostizierende – Einflussgröße auf das zukünftig zur Verfügung stehende Kaufkraftpotenzial ist die absehbare demographische Entwicklung. Nach den in Kapitel 2.3 dargestellten Prognosen wird die Bevölkerungszahl in Erftstadt
in den nächsten Jahren stetig abnehmen, so dass der Einzelhandel bei ansonsten gleich bleibenden Rahmenbedingungen mit leicht sinkenden Umsatzpotenzialen rechnen muss.
Zugleich wird der Anteil der Kinder und Jugendlichen abnehmen, während der Anteil der Älteren ansteigt.
Im Fazit bedeutet das, dass das dem Einzelhandel zur Verfügung stehende Nachfragevolumen trotz prognostiziertem Bevölkerungsrückgang nominal zwar leicht ansteigen wird, es bei
Herausrechnen der unterstellten Preissteigerung bei allenfalls geringen Veränderungen innerhalb der Sortimentsgruppen aber keine nachfrageseitigen Signale gibt, die zu einem erhöhten
Verkaufsflächenbedarf führen. Dennoch wird die immer noch tendenziell rückläufige Flächenproduktivität (Umsatzleistung je qm VKF), verbunden mit einem Trend zu größeren Ladeneinheiten dazu führen, dass in die Umstrukturierung alter bzw. in die Entwicklung neuer Standorte investiert werden muss. Im Ergebnis wird dies zu einem weiteren Zuwachs an Verkaufsflächen führen, ohne dass dies gleichzeitig zu höheren Umsätzen führen wird.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
2.6
Allgemeine Trends im Einzelhandel
Die dynamische Veränderung der Einzelhandelsmärkte in Deutschland vollzieht sich unabhängig von lokalen oder regionalen Einflussfaktoren und wird bei allen Entscheidungen zu
Planvorhaben zu berücksichtigen sein.
Hervorzuheben ist dabei der stetige Wandel der Betriebsformen und ihrer Marktanteile.
Nach dem „optimistischen“ Szenario der BBE Marktforschung (moderates nominales Wachstum des Gesamtmarktes) werden demnach traditionelle, meist inhabergeführte Betriebe des
Facheinzelhandels weiterhin an Marktanteilen verlieren, sofern sie nicht Teil größerer Filialoder Franchisesysteme sind oder werden bzw. diesen vergleichbare Kooperationsstrukturen
aufbauen.
Weiterhin wird der Bedeutungsverlust der Kauf- und Warenhäuser nicht aufzuhalten sein. Allerdings werden sich tendenziell diejenigen Unternehmen am Markt halten können, die flexibel
auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Zielgruppen und Herausforderungen der Standorte
reagieren können. Für undifferenziertes Mittelmaß wird keine Überlebenschance gesehen.
Gewinner werden in jedem Fall Discounter und Fachmärkte sein, während SB-Warenhäuser
ihre einstige Zugkraft nicht erhalten werden können. Längst haben spezialisierte Anbieter nahezu aller Branchen diesem Handelsformat erhebliche Marktanteile abgenommen, sodass
nicht nur Verkaufsflächen reduziert und Einzelstandorte aufgegeben wurden, sondern sich
auch Filialkonzepte vollständig vom Markt zurückgezogen haben.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Markt für Nahrungs- und Genussmittel zu. Während
die Zahl der Lebensmittelmärkte i. e. Sinne (ohne Spezialgeschäfte und nicht organisierten
Lebensmitteleinzelhandel) im Zeitraum 2006-2008 von rd. 55.000 auf rd. 50.000 zurückging,
stiegen deren Umsatz und Verkaufsfläche insgesamt weiter. Am so definierten Gesamtmarkt
von 127,3 Mrd. € (2008) hatten Discounter bereits einen Anteil von 52 Mrd. € (40,8 %) und liegen damit inzwischen weit vor den „Supermärkten“ (27,6 %) – nach EHI-Definition mit einer
Verkaufsfläche zwischen 400 und 2.500 qm, den „Großen Supermärkten“ (9,0 %) mit einer
Verkaufsfläche zwischen 2.500 und 5.000 qm sowie den SB-Warenhäusern (14,7 %) mit einer
Verkaufsfläche ab 5.000 qm. Mittlerweile erreichen die führenden Discounter Aldi und Lidl
durchschnittliche Filialgrößen von 750 – 820 qm Verkaufsfläche bzw. Raumleistungen von
rd. 5.500 – 8.100 € (netto) je qm Verkaufsfläche. 13
Inzwischen hat sich auch der Online-Handel (E-Commerce) zu einer relevanten Dimension
entwickelt. So stiegen die Online-Umsätze im Versandhandel mit Waren in Deutschland von
5,2 Mrd. € im Jahr 2004 auf bereits 13,4 Mrd. € im Jahr 2008. Wesentlichen Anteil daran ha13
Quelle: EHI Retail Institute, Köln: Handel aktuell 2009/2010; alle Angaben sind Nettowerte.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
ben typischerweise zentrenrelevante Sortimente wie Bekleidung/ Schuhe (4,6 Mrd. €) und Unterhaltungselektronik/ Computer (2,3 Mrd. €). Wenn auch mit abnehmenden Zuwachsraten,
kann doch von einer anhaltenden Steigerung des Umsatzvolumens und des Marktanteils ausgegangen werden. Für das Jahr 2009 wurde eine weitere Steigerung um 15 % auf 15,4 Mrd. €
prognostiziert.14
Abbildung 10: Entwicklung der Betriebsformen des Einzelhandels 2007-2015
(Prognose)
Fachhandel
(nicht-filialisiert)
18,5
18,2
17,9
17,5
17,2
17,2
17,1
17,0
17,0
Filialisten des
Fachhandels
Fachmärkte
12,4
12,4
12,4
12,4
12,5
12,4
12,4
12,4
12,3
12,9
13,0
13,1
13,3
13,4
13,5
13,6
13,7
13,7
3,4
3,4
3,3
3,3
3,2
3,2
3,1
3,1
3,0
SB-Warenhäuser /
V-Märkte
5,3
5,3
5,3
5,4
5,3
5,3
5,3
5,3
5,3
Discounter
12,3
12,2
12,1
12,1
12,1
12,0
11,9
11,8
11,7
Supermärkte/
trad. LEH
14,3
14,7
15,0
15,3
15,5
15,7
15,9
16,1
16,3
10,7
10,5
10,3
10,2
10,1
9,9
9,7
9,5
9,3
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
2,3
2,3
2,3
5,1
5,1
5,1
5,1
5,1
5,1
5,0
5,0
5,0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Kauf- und
Warenhäuser
Versender
Handwerk
Online-Handel
Convenience
Verkaufsformen
Ambulanter Handel
(institutionell)
Gebrauchtwarenhandel
Quelle: BBE-Marktforschung
14
Quelle: Bundesverband des Deutschen Versandhandels
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3
Einzelhandelssituation in der Stadt Erftstadt
3.1
Gesamtstädtische Einzelhandelsausstattung
Im Rahmen der Betriebsstättenerhebung wurden die Verkaufsflächen (VKF) aller im Gemeindegebiet ansässigen Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe15 einschließlich der Apotheken und Tankstellen-Convenience-Shops16, differenziert nach Warengruppen, erfasst.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Erhebungen detailliert aufgezeigt. Aus Datenschutzgründen werden dabei zum Teil nur statistisch aggregierte Bestandswerte dargelegt.
Im Stadtgebiet Erftstadt gibt es derzeitig insgesamt
■
260 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe, die zusammen über eine
■
Verkaufsfläche von rd. 57.640 qm verfügen und einen
■
Gesamtumsatz von ca. 207,9 Mio. EUR erwirtschaften.
Zusätzlich waren zum Erhebungszeitpunkt 32 leerstehende Ladenlokale vorhanden.17
Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt Erftstadt (rd. 49.700 Einwohner) lässt sich ein Dichtewert (Arealitätsziffer) von rd. 1,2 qm je Einwohner berechnen. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von rd. 1,4 qm je Einwohner weist die Stadt Erftstadt somit einen leicht unterdurchschnittlichen Flächenbesatz auf.
15
Als Einzelhandelsbetriebe werden hier und im Folgenden diejenigen Betriebe bezeichnet, die Waren
ausschließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Der Gruppe der
Ladenhandwerksbetriebe sind die Betriebe des Bäckerei- und Konditorenhandwerks sowie die Metzgereien zuzuordnen. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks,
des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größeren Verkaufsräumen in Tankstellen) und ähnlichen Waren.
16
Als Tankstellen-Convenience-Shops werden diejenigen Verkaufsstellen der Tankstellenbetriebe erfasst, die Einzelhandelswaren in Verkaufsräumen anbieten.
17
Als Leerstände wurden diejenigen Objekte aufgenommen, die augenscheinlich auch weiterhin als Ladenflächen genutzt werden können/sollen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 11: Stadt Erftstadt - Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze nach Stadtteilen
Betriebe
Stadtteil
Umsatz
absolut
in %
111
43
Liblar
85
Gymnich
in Mio.
EUR
Verkaufsfläche
in %
in m²
in %
71,8
35
20.825
36
33
101,9
49
30.915
54
21
8
14,9
7
3.300
6
Bliesheim
9
3
3,6
2
350
1
Friesheim
8
3
4,2
2
615
1
Erp
7
3
4,2
2
955
2
Kierdorf
6
2
2,5
1
190
*
Köttingen
5
2
2,1
1
150
*
Dirmerzheim
5
2
1,4
1
270
*
Sonstiges Erftstadt
3
1
1,2
1
70
*
260
100
207,9
100
57.640
100
Lechenich/Konradsheim
Gesamt
* weniger als 0,5 %
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen
Rundungsdifferenzen möglich
Im Hinblick auf die räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe (vgl. Abbildung 12) lässt
sich eine eindeutige Dominanz der beiden Hauptsiedlungskörper Liblar und Lechenich feststellen. 76 % der vorhanden Einzelhandelsbetriebe, rd. 84 % des erwirtschafteten Gesamtumsatzes und sogar 90 % des Gesamtverkaufsflächenbestandes der Stadt Erftstadt entfallen
auf die beiden bevölkerungsreichsten Stadtteile. Mit einigem Abstand folgt der nördlich gelegen Stadtteil Gymnich, in dem rd. 20 Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von rd.
3.300 qm aufweisen, ca. 15 Mio. EUR erwirtschaften. In den sonstigen Stadtteilen befinden
sich jeweils weniger als zehn Einzelhandelsbetriebe, von denen der Großteil der wohnungsnahen Grundversorgung zuzuordnen ist.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 12: Räumliche Verteilung des Einzelhandels
Quelle: Eigene Darstellung; Kartengrundlage: GfK GeoMarketing
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2
Analyse relevanter Einzelhandelsstandorte in der Stadt Erftstadt
Wie soeben dargestellt, konzentriert sich das Einzelhandelsangebot der Stadt Erftstadt im
Wesentlichen auf die drei bevölkerungsreichsten Stadtteile Lechenich, Liblar und Gymnich.
Innerhalb der einzelnen Siedlungskörper von Lechenich und Liblar lassen sich dabei gleich
mehrere relevante Standortbereiche unterscheiden. Im Folgenden sollen die die Angebotsstruktur prägenden Einzelhandelsstandorte näher betrachtet werden.
3.2.1 Lechenich
Der Einzelhandelsbesatz im Stadtteil Lechenich konzentriert sich im Wesentlichen auf zwei
bzw. drei Einzelhandelstandortbereiche. Hierbei handelt es sich um die gewachsene Ortsmitte
im Bereich des zentral gelegenen Marktplatzes, die vergleichsweise losen Besatzstrukturen
im östlichen Stadtgebiet im Bereich „An der Patria/Bonner Ring“ sowie den unmittelbar östlich
davon gelegenen „Wirtschaftspark“.
Abbildung 13: Einzelhandelsituation im Stadtteil Lechenich (nach Standortbereichen)
Betriebe
Standortbereich
Verkaufsfläche (in qm)
Durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb
absolut
in %
absolut
in %
Historische Ortsmitte
67
60
4.855
23
70
Ge-Ost/Wirtschaftspark
27
24
13.605
65
505
Sonstiges Lechenich/Konradsheim
17
15
2.365
11
140
Lechenich/Konradsheim gesamt
111
100
20.825
100
190
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen
Rundungsdifferenzen möglich
3.2.1.1 Ortsmitte Lechenich
Die Ortsmitte von Lechenich stellt das historisch gewachsene Versorgungszentrum des Stadtteils Lechenich dar. Im Wesentlichen handelt es sich hier um den zwischen den beiden mittelalterlichen Stadttoren gelegenen Bereich mit dem Marktplatz als Mittelpunkt.
Haupterschließungsachse ist die als L 263 die Ortsmitte in ost-westlicher Richtung querende
Bonner Straße, die zum einen die östlich gelegenen Stadtteile (u.a. Liblar, Blessem, Bliesheim) an den historischen Ortskern anbindet sowie im weiteren Verlauf als Herriger Straße eine Anbindung an die westlich bzw. südwestlich gelegenen Stadtteile (z.B. Erp) darstellt. Darüber hinaus quert im Bereich des Marktes auch die von Norden (Gymnich, Konradsheim)
kommende L 162 die Hauptverkehrsachse, die in südlicher Richtung die dort liegenden Stadtteile (u. a. Ahrem, Friesheim) verkehrlich an die Lechenicher Ortsmitte anbindet.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Das hohe Verkehrsaufkommen im zentralen Ortskern wird durch eine durchgängige Tempobeschränkung auf Tempo 30 auf allen Haupterschließungsstraßen deutlich entschärft – der
übrige Teil der Ortsmitte ist sogar als verkehrsberuhigter Bereich (Schrittgeschwindigkeit) ausgewiesen.
Im Innenstadtbereich wird ein ausreichend großes Parkplatzangebot vorgehalten, das sich auf
mehrere, allesamt fußläufig gut zu erreichende Parkplätze verteilt. Die unterschiedlichen Parkmöglichkeiten sind dabei an den Einfallstraßen durch ein statisches Parkleitsystem auch für
Ortsfremde gut beschildert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um zeitlich bewirtschaftete Parkangebote, an denen das Parken zwar zeitlich begrenzt18, dafür allerdings kostenfrei
ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit entlang der Bonner Straße fahrbahnbegleitend zu
parken – auch hier kostenfrei, aber auf eine Stunde begrenzt.
Abbildung 14: Standortbereich Ortsmitte Lechenich
Quelle: eigene Abbildung
Die zentrale Platzstruktur am Markt wird maßgeblich durch die dort vorhandenen historischen
Gebäude – v. a. dem Historischen Rathaus, Haus Kretz sowie dem Amtsgericht - geprägt und
18
Meist ein oder zwei Stunden mit Parkscheibe
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
verfügt über eine hohe städtebauliche Aufenthaltsqualität. Diese wird durch außengastronomische Angebote auch entsprechend genutzt.
Der östliche Teil des Marktplatzes ist dabei als (Kurzzeit-)Parkplatz nutzbar. Hier befinden
sich rd. 25 Parkmöglichkeiten, die kostenfrei zur Verfügung stehen.19 Gleichzeitig dient der
Marktplatz auch als zentral gelegene ÖPNV-Haltestelle, so dass die Ortsmitte Lechenichs
auch für den nicht-motorisierten Individualverkehr sehr gut zu erreichen ist.
Im Bereich der historischen Ortsmitte von Lechenich befinden sich rd. 70 Einzelhandelsbetriebe, die ein vergleichsweise breites Einzelhandelsangebot mit Schwerpunkt auf den innenstadttypischen Sortimenten – Bekleidung/Wäsche, Uhren/Schmuck, Bücher etc. - anbieten.
Mit der Filiale des Lebensmitteldiscounters Norma (Am Markt) sowie den Drogeriemärkten
von Ihr Platz und Schlecker an der Bonner Straße kann zudem ein relativ hoher Anteil nahversorgungsrelevanter Sortimente festgestellt werden. In einer Entfernung von rd. 200 Metern
westlich des Herriger Tors ist darüber hinaus ein moderner Lidl Discountmarkt ansässig.
Die Besatzstruktur im Lechenicher Einzelhandel wird dabei maßgeblich durch seine Kleinteiligkeit geprägt. So ist in der gesamten Ortsmitte innerhalb der Wallanlage kein einziger großflächiger Einzelhandelsbetrieb vorhanden. Mit über 400 qm Verkaufsfläche ist der Ihr Platz
Drogeriemarkt an der Bonner Straße der flächenmäßig größte Betrieb. Daneben verfügen lediglich vier weitere Betriebe über Verkaufsflächen mit mehr als 200 qm. Hierbei handelt es
sich um den am Markt gelegenen Norma Lebensmitteldiscounter, den an der Bonner Straße
gelegenen Haushaltswarendiscounter Kodi, das ebenfalls an der Bonner Straße gelegene
Einrichtungshaus Rubel-Brüggen Wohnen sowie den benachbarten Sonderpostenmarkt Botex. Alle darüber hinaus vorhandenen Einzelhandelsangebote verfügen dementsprechend
über Verkaufsflächen unterhalb von 200 qm – ein Großteil ist sogar deutlich kleiner als
100 qm.
Zwar werden u. a. durch den Lebensmittel- bzw. den Haushaltswarendiscounter sowie den
Sonderpostenmarkt auch Angebote im unteren Preissegment vorgehalten – das Gesamtbild
des Lechenicher Einzelhandels ist geprägt von inhabergeführten Fachgeschäften, die vornehmlich im mittleren Preissegment agieren.
Das vorhandene Einzelhandelsangebot wird dabei durch eine Vielzahl einzelhandelsnaher
Dienstleistungen ergänzt. So wird neben einem umfassenden gastronomischen Angebot auch
ein hohes Maß an sonstigen zentrenbildenden Dienstleistungen (Banken, Ärzte etc.) vorgehalten.
19
Mit Parkscheibe 1 Stunde
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Auch die Stadtmöblierung passt sich gut in das Erscheinungsbild des Lechenicher Zentrums
ein: So fügen sich die vom Grundsatz her eher gegensätzlichen Strukturen bezüglich Bepflasterung, Sitzgelegenheiten und Begrünung im Bereich des Marktplatzes zusammen mit den
modernen Strukturen entlang der Bonner Straße zu einem in sich stimmigen Gesamtbild von
hoher Aufenthaltsqualität.
Das positive Gesamterscheinungsbild wird zudem nicht durch offensichtlich leerstehende Ladenlokale gestört. Zum Zeitpunkt der Erhebung konnten im zentralen Haupteinkaufsbereich
von Lechenich kaum Leerstände festgestellt werden, lediglich in den Randbereichen sind einzelne leerstehende Ladenlokale zu verzeichnen gewesen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 15: Ortsmitte Lechenich (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2.1.2 Gewerbegebiet Lechenich-Ost
Neben der gewachsenen Ortsmitte im Lechenicher Zentrum hat sich im östlichen Randbereich des Lechenicher Siedlungskörpers ein loser Besatz mehrerer, zum Teil großflächiger
Einzelhandelsbetriebe herausgebildet. In diesem im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt
zum überwiegenden Teil als Gewerbegebiet dargestellten Standortbereich befindet sich mit
rd. 11.600 qm Verkaufsfläche der Großteil der in Lechenich vorhandenen Einzelhandelsfläche. Hierbei handelt es sich vornehmlich um flächenextensive Fachmarktkonzepte, die zudem
von der überaus guten verkehrlichen Erreichbarkeit des Standortbereiches profitieren. Denn
mit der B 256 verläuft die gesamtstädtisch wohl bedeutsamste Hauptverkehrsachse unmittelbar entlang dieses Standortbereiches, wobei der nördlich gelegene Bereich des Gewerbegebietes über die Anschlussstelle „Bonner Straße“, der südliche Bereich über die Anschlussstelle „An der Patria“ angebunden ist. Beide Straßen treffen im weiteren Verlauf aufeinander und
führen letztlich in die Ortsmitte Lechenich, so dass das Gewerbegebiet stark von dem hohen
Durchgangsverkehr profitiert.
Abbildung 16: Standortbereich Wirtschaftspark Lechenich/ Gewerbegebiet
Lechenich-Ost
Quelle: eigene Abbildung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Während der nördliche Teil mit Ausnahme eines Rewe Supermarktes (Kölner Ring, rd.
1.700 qm VKF) kaum Einzelhandelsbesatz aufweist und maßgeblich durch eine Vielzahl an
unterschiedlichen Autohäusern geprägt ist („Lechenicher Automeile“), befinden sich im südlich
gelegenen Abschnitt – hauptsächlich im Bereich Römerhofweg, Zunftstraße, Siemensstraße,
An der Patria und Bonner Ring – eine Vielzahl gesamtstädtisch bedeutsamer Einzelhandelsbetriebe. Im einzelnen handelt es sich hierbei u. a. um:
-
Das Pflanzen-Center (Siemensstraße 36)
-
Bündner Baumaterial (An der Patria 11)
-
Aldi (Zunftstraße 9)
-
Rewe inkl. Getränkemarkt (An der Patria 13)
-
Netto (An der Patria 1)
-
Bike Reiter (Zunftstraße 7)
-
Fressnapf (Zunftstraße 11)
-
ATU (Zunftstraße 2)
Dem Standortbereich kann dabei eine vergleichsweise hohe Bedeutung für die Versorgung
der Lechenicher Bevölkerung unterstellt werden. So befinden sich beispielsweise mit den beiden Rewe-Verbrauchermärkten an Kölner Ring und An der Patria die einzigen großflächigen
Vollsortimentsbetriebe innerhalb Lechenichs in diesem Standortbereich und auch die einzige
Lechenicher Filiale des Lebensmitteldiscounters Aldi ist dort ansässig.
Aber auch gesamtstädtisch werden einige Sortimente ausschließlich an diesem Standortbereich vorgehalten. So sind der Fahrradanbieter „Bike Reiter“, der Zoofachmarkt „Fressnapf“
sowie das Pflanzen-Center die wesentlichen Anbieter in den jeweiligen Sortimenten, so dass
hier eine hohe gesamtstädtische Ausstrahlungskraft angenommen werden kann.
Es sei allerdings nochmals darauf hingewiesen, dass es sich grundsätzlich um ein Gewerbegebiet handelt, das auch durch „gewerbegebietstypische“ Nutzungen u. a. des produzierenden Gewerbes geprägt wird. Neben den „klassischen“ Einzelhandelseinrichtungen haben sich
darüber hinaus mehrere Autohäuser und Kfz-Werkstätten mit angegliedertem Verkauf in diesem Bereich niedergelassen. Zudem ist das einzige Schnellrestaurant innerhalb der Stadt
Erftstadt ebenfalls dort ansässig (McDonalds).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 17: Gewerbegebiet Lechenich Ost (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2.1.3 Wirtschaftspark
Östlich des soeben beschriebenen Gewerbegebietes und nur durch die Bundesstraße B 265
getrennt, liegt der sogenannte „Wirtschaftspark“ der Stadt Erftstadt. Auf einem Gebiet von insgesamt rd. 57 ha entwickelt die Stadt Erftstadt einen modernen Wirtschaftsstandort, in dem
„vor allem unternehmensnahe Dienstleistungsbetriebe und technologieorientierte Unternehmen angesiedelt werden [sollen]“.20 Der Wirtschaftspark wird dabei in zwei Abschnitte unterteilt: Ein südlich der Landstraße L 263 sowie ein nördlich davon gelegenes Areal. Beide sind
über die B 265 sehr gut an die östlich verlaufende Bundesautobahn BAB 1 angebunden und
verfügen demnach über eine als sehr gut zu bezeichnende Verkehrsanbindung.
Im nördlichen Teil des Wirtschaftsparks ist der erste von zwei Bauabschnitten bereits erschlossen – hier haben sich schon die Fa. Intec Bielenberg (Produktion und Vertrieb industrieller Klebeanlagen), das Pferdesporthaus Loesdau (Pferdesportartikel) sowie das Natursteinzentrum Müller angesiedelt. Darüber hinaus wird der Standort derzeitig noch maßgeblich
durch einen hohen, baulich allerdings bereits erschlossenen Freiflächenanteil geprägt.
Seit Mai 2005 gibt es einen rechtsgültigen Bebauungsplan („B-Plan 140 WirtschaftsPark Erftstadt“) für den nördlichen Teilabschnitt der in Punkt 1.2 die Einzelhandelsansiedlung von Betrieben mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten weitestgehend ausschließt.
Zudem liegt seit Januar 2011 der rechtskräftig geänderte Bebauungsplan für den südlichen
Teilabschnitt vor („B-Plan 141a WirtschaftsPark Erftstadt“), in dem ebenfalls die Ansiedlung
von Einzelhandelsbetrieben weitestgehend ausgeschlossen wird. Auch hier werden Betriebe
mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevanten Sortimenten allenfalls im Randsortiment oder als
sog. Annexhandel zugelassen.
Mit den textlichen Festsetzungen in den beiden Bebauungsplänen Nr. 140 und Nr. 141 sowie
dem dort formulierten grundsätzlichen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevante Kernsortimenten wird die grundlegende Ausrichtung des Wirtschaftsparks auf unternehmensnahe Dienstleistungsbetriebe, Unternehmen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie technologieorientierter Betriebe auch bauleitplanerisch
formuliert.
Gleichwohl ist mit dem rd. 2.000 qm großen Reitsporthandel Loesdau ein nicht nur für die
Stadt Erftstadt bedeutender Einzelhandelsbetrieb bereits im Wirtschaftspark ansässig. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage sowie der hohen Eigenattraktivität des Reitsportmarktes
kann hier eine Kundenansprache unterstellt werden, die weit über das Stadtgebiet Erftstadts
hinausgeht,.
20
Quelle: Exposé WirtschaftsPark Erftstadt
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 18: Wirtschaftspark (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2.2 Liblar
In Liblar können im Wesentlichen die beiden Standortbereiche der Carl-Schurz-Straße sowie
des Erftstadt-Centers voneinander unterschieden werden. Hier ist der Großteil des in Liblar
vorhandenen Einzelhandelsangebotes festzustellen: Rd. 81 % der Einzelhandelsbetriebe sowie rd. 66 % der in Liblar vorhandenen Verkaufsfläche konzentrieren sich auf diese beiden
Standortbereiche.
Abbildung 19: Einzelhandelsituation im Stadtteil Liblar (nach Standortbereichen)
Betriebe
Standortbereich
Verkaufsfläche (in qm)
absolut
in %
Durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb
absolut
in %
Erftstadt-Center
41
48
13.790
45
335
Carl-Schurz-Straße
28
33
6.350
21
225
Sonstiges Liblar
16
19
10.775
35
675
Liblar gesamt
85
100
30.915
100
365
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen
Rundungsdifferenzen möglich
3.2.2.1 Erftstadt Center
Mit dem am südwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Liblar gelegenen Erftstadt-Center
wurde in den 1970er Jahren ein neues Verwaltungs- und Versorgungszentrum für die Stadt
Erftstadt gebaut. Neben dem eigentlichen Einkaufszentrum befindet sich mit dem Real SBWarenhaus auch der mit deutlichem Abstand größte und umsatzstärkste Lebensmittelanbieter
der Stadt Erftstadt an diesem Standort. Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot durch das
Rathaus sowie das städtische Hallenbad, so dass diesbezüglich von einer hohen Zentralität
innerhalb der Stadt Erftstadt auszugehen ist.
Verkehrlich ist das Erftstadt-Center über die L 163 (Bliesheimer Straße), die Liblar im westlichen Ortsgebiet durchquert und den Stadtteil mit der nördlich gelegenen Ortschaft Blessem
bzw. dem südlich gelegenen Bliesheim verbindet, zu erreichen. Über die unmittelbar am Einkaufszentrum lokalisierte Bushaltestelle „EKZ, Erftstadt-Liblar“ ist der Standort zudem auch an
das ÖPNV-Netz angeschlossen. Kostenfreie Parkplätze21 befinden sich in direkten Umfeld um
das Erftstadt-Center sowie im Parkhaus des Real SB-Warenhauses.
21
Werktags 2 Stunden von 8 – 18 Uhr mit Parkscheibe
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Abbildung 20: Standortbereich Erftstadt-Center/Liblar
Quelle: eigene Abbildung
Insgesamt verfügt der Standortbereich – inklusive dem Real SB-Warenhaus inkl. Shopzone
sowie dm Drogeriemarkt - über eine Verkaufsflächenausstattung von rd. 13.800 qm. Aufgrund
des vorhandenen SB-Warenhauses sowie dem benachbarten dm-Drogeriemarkt entfällt mit
rd. 6.770 qm knapp die Hälfte der vorhandenen Verkaufsfläche auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente Nahrungs- und Genussmitte (5.650 qm VKF) und Drogeriewaren
(1.120 qm VKF).
Das eigentliche Erftstadt-Center ist eine in den 1970er Jahren gebaute ebenerdige Einkaufspassage, das auf der einen Seite stark durch mehrere nicht großflächige Fachmarktkonzepte
(Tedi, Kik, Zeeman, Dänisches Bettenlager, Schlecker, Schuh-Palast) und auf der anderen
Seite von kleinteiligen, zumeist inhabergeführten Fachgeschäften geprägt wird. Vorgehalten
werden somit vornehmlich Angebote aus dem unteren Preis- und Qualitätsgenre, so dass –
gerade bei den größeren Betrieben – allenfalls von einer geringen Eigenattraktivität auszugehen ist. Die Sortimentsbereiche Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Schuhe, Uhren/Schmuck sowie Bücher werden dagegen von entsprechenden Fachgeschäfte durchaus
kompetent angeboten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Darüber hinaus verfügt das Erftstadt-Center mit der „Delta-Passage“ über einen zentral gelegenen Leerstand, der auch als solcher wahrgenommen wird und entsprechend unattraktiv auf
das gesamte Umfeld wirkt. Potenziell verfügt das Erftstadt-Center allerdings mit diesem prominenten Leerstand über ein Areal, das bei adäquater (Neu-) Nutzung den gesamten Standortbereich positiv beeinflussen könnte.
Rd. 200 Meter südlich des Erftstadt-Centers ist zudem der einzige Baumarkt (Fa. Hagebau)
der Stadt Erftstadt ansässig. Mit einer Verkaufsfläche von rd. 8.000 qm kann auch hier eine
gesamtstädtisch bedeutsame Versorgungsfunktion unterstellt werden.
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Abbildung 21: Erftstadt-Center Liblar (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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3.2.2.2 Carl-Schurz-Straße Liblar
Der gewachsene Versorgungskern des Stadtteils Liblar befindet sich im Bereich der CarlSchurz-Straße. Auf einer Länge von rd. 900 Metern hat sich entlang der Carl-Schurz-Straße
ein loser Besatz verschiedenster Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entwickelt. Aufgrund der vergleichsweise großen räumlichen Ausdehnung und der sich daraus ergebenden
unterschiedlichen Besatzdichten in einzelnen Bereichen, kann der Standortbereich der CarlSchurz-Straße in fünf Teilbereiche untergliedert werden: Seine höchsten Verdichtungen besitzt der Standortbereich zum einen im nördlichen Abschnitt zwischen dem Kreuzungsbereich
Bahnhofstraße im Süden und Brühler Straße im Norden sowie im zwischen Kirche, Kreuzungsbereich Grachtstraße sowie der Abzweigung Köttinger Straße gelegenen Areal. An letzteres sind auch der Aldi Lebensmitteldiscounter und der Rewe Supermarkt fußläufig angebunden. Sowohl im südlich der Grachtstraße als auch im zwischen den beiden Verdichtungsansätzen gelegenen Bereich der Carl-Schurz-Straße dünnen sich die gewerblichen Nutzungen merklich aus, so dass hier vornehmlich reine Wohnnutzungen vorzufinden sind.
Abbildung 22: Standortbereich „Carl-Schurz-Straße“/Liblar
Quelle: Eigene Abbildung
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Aufgrund des geringen räumlichen Zusammenhangs der einzelnen Teilbereiche ergeben sich
kaum positive Synergieeffekte, von denen der Standortbereich der Carl-Schurz-Straße in seiner Gesamtheit profitieren könnte.
Die festgestellten Zäsuren werden dabei maßgeblich von der Verkehrsinfrastruktur beeinflusst. Zwar ist die Carl-Schurz-Straße die Ortsdurchfahrtsstraße für den nordwestlichen Teil
von Liblar, aufgrund von Fahrbahnverengengung und Tempobeschränkung auf Tempo 20
kann diese Funktion allerdings nur noch eingeschränkt wahrgenommen werden. Verkehrlich
wird die Carl-Schurz-Straße v. a. durch die aus Richtung Süden kommende L163 in Richtung
Köttingen22 und die aus östlicher Richtung kommende Bahnhofstraße erschlossen. Der zwischen den beiden Vorfahrtsstraßen gelegene Teil der Carl-Schurz-Straße ist als Tempo 20Zone ausgewiesen und mittels Fahrbahnverengungen zusätzlich verkehrsberuhigt. Gerade in
diesem Bereich sind kaum noch Einzelhandels- bzw. sonstige Dienstleistungsbetriebe vorzufinden, so dass hier eindeutig die Wohnnutzung überwiegt.
Insgesamt beläuft sich der Verkaufsflächenbestand in diesem Standortbereich auf insgesamt
rd. 6.400 qm. Der Angebotsschwerpunkt des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes ist mit rd.
44 % Verkaufsflächenanteil ebenfalls im Bereich der nahversorgungsrelevanter Sortimente
– v.a. Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogeriewaren – auszumachen. Während im südlichen Standortbereich das nahversorgungsrelevante Angebot vor allem durch die großflächigen Angebote von Rewe und Aldi geprägt wird, werden die entsprechenden Angebote im
nördlichen Teil der Carl-Schurz-Straße von deutlich kleineren Strukturen vorgehalten. An dieser Stelle sei auf den Verbund von Bäckerei „Minten’s Back“ und Metzger „Fleischerei Bautz“
sowie den Schlecker Drogeriemarkt verwiesen. Größter Einzelhandelsbetrieb ist allerdings
das an der Carl-Schurz-Straße gelegene Fachgeschäft „Möbel & Küchen Birkhölzer“. Die
sonstigen Einzelhandelsangebote sind durch eine starke Kleinteiligkeit geprägt und bieten vor
allem Waren des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfes an.
Ergänzt wird das vorgehaltene Einzelhandelsangebot durch eine Vielzahl von Dienstleistungsbetrieben. So sind beispielsweise mehrere Banken, Ärzte, Friseure, ein Post-Shop sowie
ein Reisebüro aber auch mehrere Spielhallen („Spielotheken“) ebenfalls dort vorhanden. Zudem befindet sich im nördlichen Teil der Carl-Schurz-Straße das Haus der Bildung, in dem
u.a. die Volkshochschule untergebracht ist. Maßgeblich geprägt wird der Dienstleistungsbesatz allerdings durch etliche gastronomische Betriebe, die vornehmlich im niedrig- bis mittelpreisigen Segment entsprechende Angebote vorhalten und demnach das Gesamterscheinungsbild der Carl-Schurz-Straße wesentlich beeinflussen. Auch etliche Leerstände prägen
den Gesamteindruck der Geschäftslage in negativer Hinsicht und sind ein deutliches Zeichen
für die Problematik des Standortbereichs.
22
Vorfahrtsstraße im Bereich Kirche
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 23: Carl-Schurz-Straße Liblar (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2.3
Ortsmitte Gymnich
Gymnich ist mit rd. 4.200 Einwohnern der drittgrößte Stadtteil und nimmt innerhalb des Stadtgebietes eine nördliche Randlage ein. Aus Richtung Lechenich kommend wird Gymnich maßgeblich durch die L 162 erschlossen, die als Dirmerzheimer Straße bzw. im weiteren Verlauf
als Gymnicher Hauptstraße den Siedlungskörper quert und in den rd. 5 km entfernten Kernort
der benachbarten Stadt Kerpen führt.
Abbildung 24: Standortbereich Gymnich
Quelle: eigene Abbildung
Entlang dieser stark befahrenen Durchgangsstraße hat sich in der Ortsmitte ein kleines Versorgungszentrum verschiedenster Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entwickelt. Ein
fast durchgängiger Besatz kann dabei im Bereich zwischen Spillesstraße im Süden sowie der
im Norden liegenden St. Kunibert Kirche festgestellt werden. Die vorgehaltenen Einzelhandelsangebote konzentrieren sich dabei hauptsächlich auf die häufig wiederkehrenden Sortimente des kurzfristigen Bedarfes (Lebensmittel, Zeitschriften, Tabakwaren, Schnittblumen
etc.) und werden durch diverse Dienstleistungsangebote (Banken, Post-Shop, Versicherung,
Eisdiele, Pizzeria, mehrere Gaststätten etc.) ergänzt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Größter Betrieb innerhalb der Ortsmitte ist der Norma-Discounter mit einer für diese Betriebsform vergleichsweise geringen Verkaufsfläche von rd. 500 qm, nachdem sich der zentral gelegene Rewe-Supermarkt (Eckbereich Gymnicher Hauptstraße/Schützenstraße) an einen am
südlichen Ortseingang gelegenen Standort neu positioniert hat. Hier wurde ein verkehrlich gut
erreichbarer, moderner Supermarkt auf einer Verkaufsfläche von rd. 1.250 qm realisiert, der
somit gleichzeitig auch der größte Betrieb in Gymnich ist.
Das Ladenlokal des ehemaligen Rewe-Supermarktes wird aktuell von einem Drinks & Co. Getränkemarkt genutzt. Hier ist es somit gelungen, an bedeutsamer Stelle innerhalb der Gymnicher Ortsmitte einen größeren Leerstand zu verhindern, denn mit dem Wegzug des Rewe aus
der Ortsmitte an den südlichen Ortseingang ist ein bedeutender Kundenmagnet verloren gegangen.
Im Kreuzungsbereich von Gymnicher Hauptstraße und Schützenstraße ist dabei auch die
höchste Nutzungsverdichtung innerhalb der Ortsmitte festzustellen. Gegenüber des
Drinks & Co. Getränkemarktes befindet sich eine attraktive Bäcker/Metzger-Kombination, die
in ihrem gemeinsamen Ladenlokal auch über ein ausreichendes Angebot an Sitzplätzen verfügt. Zudem befinden sich in dem Bereich auch ein Zeitschriftenladen, ein Post-Shop, ein Blumenladen sowie mehrere gastronomische Angebote. Gerade einmal 100 Meter nordöstlich
befindet sich bereits die erwähnte Filiale des Lebensmitteldiscounters Norma.
Der Drogeriemarkt Schlecker betreibt ebenfalls eine Filiale in Gymnich. Diese befindet sich allerdings nicht in der als Ortsmitte zu bezeichnenden Verdichtung entlang der Gymnicher
Hauptstraße, sondern solitär in der rd. 350 Meter entfernten Kohlstraße.
Ebenfalls zu erwähnen ist das auf Hausrat spezialisierte Fachgeschäft Kranz, dass auf einer
VKF von rd. 300 qm agiert und hier wohl zu den kompetentesten Anbietern innerhalb Erftstadt
gehört. Auch dieses Geschäft verfügt allerdings über keinen räumlichen bzw. funktionalen Bezug zur oben beschriebenen Ortsmitte.
Abbildung 25: Ortseingang Gymnich (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 26: Ortsmitte Gymnich (Fotos)
Quelle: eigene Fotos
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.2.4 Sonstige Einzelhandelsstandorte
Darüber hinaus verfügen einige der dörflich strukturierten Stadtteile Erftstadts ebenfalls über
eigene, wenngleich auch zumeist sehr begrenzte, Versorgungsstrukturen. Diese beschränken
sich dabei im Wesentlichen auf eine gewisse Basisversorgung im Lebensmittel- bzw. Drogeriewarensegment und werden oftmals durch entsprechende Dienstleistungsangebote (Bankfilialen/-automaten, Frisöre, gastronomische Einrichtungen etc.) ergänzt. Beispielhaft erwähnt
werden sollen an dieser Stelle der Bereich des Dorfgemeinschaftsplatzes in Dirmerzheim (u.a.
Schlecker, Kiosk, Raiffeisenbank-Geldautomat, Frisör und Hofladen), der Bereich der Luxemburger Straße in Erp (u. a. Edeka, Bäckerei Minten, Apotheke, VR Bank, Kreissparkasse) sowie die Besatzstrukturen entlang der Friedrich-Ebert-Straße in Kierdorf (u.a. Schlecker, Bäckerei, Apotheke, Kiosk/Post-Shop, Kreissparkasse, VR Bank).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.3
Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten
Das Einzelhandelsangebot der Stadt Erftstadt lässt sich dabei nicht nur räumlich, sondern
auch nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten differenzieren.23 Hierzu wurde die Verkaufsfläche der Betriebe differenziert nach
Branchen erhoben.
Zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten zählen die Warengruppen Nahrungs- und
Genussmittel (inkl. Ladenhandwerksbetriebe), Drogerie / Parfümerie / Kosmetik sowie pharmazeutische, medizinische und orthopädische Artikel. Insgesamt entfällt auf diese Warengruppen eine Verkaufsfläche von über 22.000 qm. Dies entspricht einem Anteil von ca. 39 %
an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Mit ca. 18.600 qm bzw. rd. 32 % der Verkaufsfläche liegt der Angebotsschwerpunkt eindeutig in der Branche Nahrungs- und Genussmittel.
Abbildung 27: Verkaufsflächen und Umsätze in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten in der Stadt Erftstadt
Verkaufsfläche
Nahversorgungsrelevantes Sortiment
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik
Pharmaz., mediz., orthop. Artikel
in m²
Umsatz
in %
in Mio. EUR
in %
18.615
32
98,4
47
3.010
5
11,8
6
785
1
21,9
11
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
22.410
39
132,0
63
Sortimente gesamt
57.640
100
207,9
100
Quelle: Eigene Erhebungen / Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Die flächenbezogene Dominanz im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel ist im Wesentlichen auf eine Vielzahl großflächiger Einzelhandelsangebote zurückzuführen. Hierzu zählen
beispielsweise das Real SB-Warenhaus im Erftstadt Center in Liblar, mehrere Rewe Lebensmittelsupermärkte (u. a. Liblar/Köttinger Straße; Lechenich/An der Patria bzw. Kölner Ring)
sowie diverse – z. T. knapp unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit24 agierende – Lebensmitteldiscounter. Wesentliche Anbieter im Drogeriewarenbereich ist der ebenfalls im Erftstadt
Center ansässige dm Drogeriemarkt, die zentral gelegene Filiale von Ihr Platz in Lechenich
sowie mehrere über das Stadtgebiet verteilte Filialen des Drogeriewarenanbieters Schlecker.
23
Im Rahmen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente anhand der ortsspezifischen Strukturen zu bestimmen (vgl. Kapitel 5.5.1).
Ausgangspunkt sind dabei die in der Anlage zum § 24 a des Landesentwicklungsprogramms (LEPro)
NRW aufgeführten Leitsortimente, die von den nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Festlegung ihrer gemeindlichen Sortimentslisten grundsätzlich als zentrenrelevant zu betrachten sind.
24
Vgl. zum Begriff der Großflächigkeit die Ausführungen in Kapitel 5.5.3
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Darüber hinaus runden insgesamt 15 Apotheken das Angebot in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ab.
Insgesamt wird in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ein Jahresumsatz in Höhe von
ca. 132 Mio. EUR erwirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil von etwa 63 % am insgesamt in
der Stadt Erftstadt getätigten Einzelhandelsumsatz (vgl. Abbildung 27).
Abbildung 28: Verkaufsflächen und Umsätze in den zentrenrelevanten Leitsortimenten
in der Stadt Erftstadt
Verkaufsfläche
Zentrenrelevantes Leitsortiment
gem. § 24a LEPro NRW
in m²
Umsatz
in %
in Mio. EUR
in %
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
1.430
2
5,8
3
Bekleidung/Wäsche
3.870
7
10,2
5
Schuhe/Lederwaren
1.275
2
3,2
2
GPK**/Haushaltsgegenstände
1.795
3
3,3
2
Heimtextilien/Gardinen/Stoffe/Sicht-, Sonnenschutz/
810
1
1,6
1
Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente
770
1
2,0
1
1.440
2
2,5
1
485
1
1,5
1
1.205
2
5,6
3
Foto/Optik/Akustik
520
1
2,5
1
Uhren/Schmuck
160
0
1,0
0
Zentrenrelevante Leitsortimente gesamt
13.760
24
39,2
19
Sortimente gesamt
57.640
100
207,9
100
Sportartikel
Elektrokleingeräte
UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation
* Papier, Büro- und Schreibwaren;
** Glas, Porzellan, Keramik
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Die nach § 24 a LEPro zentrenrelevanten Leitsortimente nehmen in Erftstadt knapp 14.000
qm der Verkaufsfläche ein – dies entspricht einem prozentualen Anteil von rd. 24 %. Über alle
zentrenrelevanten Warengruppe hinweg wird ein einzelhandelsrelevanter Umsatz von rd. 39
Mio. EUR erwirtschaftet. Sowohl bezüglich des Verkaufsflächenbestandes (rd. 3.900 qm bzw.
rd. 7 %) als auch in Bezug auf den dort getätigten Umsatz (rd. 10 Mio. EUR bzw. 5 %) entfällt
der Großteil auf die Warengruppe „Bekleidung/Wäsche“. Die Warengruppen „Papier, Büround Schreibwaren/ Zeitungen/ Zeitschriften/ Bücher“, „Schuhe/Lederwaren“, „Glas/ Porzellan/
Keramik/ Haushaltsgegenstände“, „Sportartikel“ sowie „Unterhaltungselektronik/ Kommunikation“ liegen mit Verkaufsflächen zwischen rd. 1.200 qm und rd. 1.800 qm und Umsatzanteilen
von zwei bzw. drei Prozent in etwa gleichauf (vgl. Abbildung 28). Bis auf wenige Ausnahmen
– vor allem niedrigpreisorientierter Fachmarktkonzepte – werden die entsprechenden Angebo-
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
te vornehmlich durch kompetente, allerdings verhältnismäßig kleine, Fachgeschäfte vorgehalten. Größere und entsprechend spezialisierte Kaufhäuser sind in Erftstadt somit ebenso wenig
ansässig wie das Angebotsformat des klassischen Warenhauses.
Gemäß des Einzelhandelserlasses NRW vom 22.09.2008 bedürfen insbesondere Teilsortimente aus der Warengruppe Einrichtungszubehör einer ortspezifischen Betrachtung hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz. Zu diesen optional zentrenrelevanten Sortimenten gehören die
Warengruppen Teppiche, Lampen / Leuchten / Leuchtmittel, Matratzen / Bettwaren, Bilder /
Bilderrahmen / Spiegel sowie Tapeten. Insgesamt entfallen in der Stadt Erftstadt auf diese
Sortimente rd. 1.600 qm Verkaufsfläche.
Darüber hinaus sind die Sortimente Fahrräder (ca. 1.000 qm VKF) und Schnittblumen (ca.
580 qm VKF) als optional zentrenrelevant zu bewerten (vgl. Abbildung 29). Der Sortimentsbereich „Fahrräder/-zubehör“ wird dabei vornehmlich durch den im Gewerbegebiet Lechenich
ansässigen Fahrradfachmarkt „Bike Reiter“ vorgehalten.
Eine detaillierte Bewertung der Zentrenrelevanz der einzelnen Sortimente in der Stadt Erftstadt erfolgt unter Berücksichtigung der ortspezifischen Gegebenheiten in Kapitel 5.5.1.
Abbildung 29: Verkaufsflächen und Umsätze in den optional zentrenrelevanten Leitsortimenten in der Stadt Erftstadt
Verkaufsfläche
Optional zentrenrelevantes Sortiment
in m²
Umsatz
in %
in Mio. EUR
in %
Schnittblumen
580
1
1,6
1
Fahrräder
980
2
1,8
1
Einrichtungszubehör insgesamt*
1.630
3
2,8
1
Optional zentrenrelevante Sortimente
3.185
6
6,2
3
57.640
100
207,9
100
Sortimente gesamt
* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten), Lampen / Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, Münzen, sonstige Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
In der Regel nicht zentrenrelevante Sortimente (vgl. Abbildung 30) werden auf einer Verkaufsfläche von ca. 18.300 qm angeboten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 32 %. Allerdings werden nur rd. 15 % des Gesamtumsatzes in den nicht zentrenrelevanten Sortimenten
erwirtschaftet – deutliches Indiz für die vergleichsweise geringen Flächenproduktivitäten (Umsatz je qm VKF) der meist flächenextensiven Angebotsformate. Mit rd. 7.100 qm entfällt der
Großteil auf das Baumarktsortiment, das im Wesentlichen von Hagebau in Liblar und dem
Baustoffhändler Bünder in Lechenich angeboten wird. Bedeutendster Anbieter im Gartensegment (insgesamt rd. 4.600 qm VKF) ist das im Gewerbegebiet Lechenich ansässige Garten-
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
center. Auf die Warengruppe Möbel entfällt eine Verkaufsfläche von rd. 4.200 qm. Die größten
Anbieter in diesem Segment sind im Stadtteil Liblar ansässig. Hierbei handelt es sich um „Möbel Küchen Birkhölzer“ an der Carl-Schurz-Straße, „Küchen Wisskirchen“ an der Klosengartenstraße sowie einer Filiale des „Dänischen Bettenlagers“ im Erftstadt-Center.
Abbildung 30: Verkaufsflächen und Umsätze in den nicht zentrenrelevanten Sortimenten in der Stadt Erftstadt
Verkaufsfläche
i.d.R. nicht zentrenrelevantes Sortiment
in m²
Umsatz
in %
in Mio. EUR
in %
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
1.445
3
3,0
1
Baumarkt-Sortiment, Camping
7.070
12
11,6
6
540
1
3,3
2
Pflanzen/ Gartenbedarf (o. G-Möbel)
4.575
8
3,8
2
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel), Kinderwagen
4.210
7
7,3
4
450
1
1,4
1
i.d.R. nicht zentrenrelevante Sortimente
gesamt
18.285
32
30,5
15
Sortimente gesamt
57.640
100
207,9
100
Kfz-Zubehör
Elektrogroßgeräte
Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass sowohl hinsichtlich des Verkaufsflächenanteiles (rd. 39 %) als auch des erwirtschafteten Umsatzes (rd. 63 %) die nahversorgungsrelevanten Sortimente eine bedeutende Rolle im Einzelhandel der Stadt Erftstadt spielen. Alleine auf die Warengruppe der Nahrungs- und Genussmittel entfällt rd. ein Drittel des Gesamtverkaufsflächenbestandes und sogar knapp die Hälfte des getätigten Einzelhandelsumsatzes.
Die zentrenprägenden Sortimente – wie beispielsweise Bekleidung, Schuhe und Unterhaltungselektronik – fallen mit Anteilen von rd. 24 % (Verkaufsfläche) und 19 % (Umsatz) deutlich dahinter zurück.
Vor allem in den zentrenrelevanten Sortimenten zeigt sich eine ausgeprägte Kleinteiligkeit der
vorhandenen Angebotsstrukturen, die auch auf gesamtstädtischer Ebene und über alle Branchen hinweg festzustellen ist: So vereinen 12 der insgesamt 260 Einzelhandelsbetriebe (=
5 %) fast zwei Drittel der insgesamt im Stadtgebiet von Erftstadt vorhandenen Einzelhandelsfläche auf sich. Dagegen weisen rd. 72 % der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe Verkaufsflächen von weniger als 100 qm auf. Auf diese entfallen sogar lediglich 13 % der vorhandenen
Verkaufsfläche – deutliches Indiz für die kleinteilige Struktur des Einzelhandelsangebotes in
Erftstadt (siehe Abbildung 31).
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 31: Betriebsgrößenstruktur in der Stadt Erftstadt
Betriebsgröße
in qm
2.500 und mehr
Betriebe
Anzahl
Verkaufsfläche
in %
Anzahl
in %
2
1
16.350
28
800 und 2.499
10
4
16.515
29
300 bis 799
23
9
11.340
20
100 bis 299
38
15
6.145
11
50 bis 99
58
22
3.990
7
unter 50
129
50
3.300
6
Gesamt
260
100
57.640
100
Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.4
Wohnortnahe Versorgung
Ein Schwerpunktthema des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzepts stellt die Frage der
wohnortnahen Versorgung mit regelmäßig nachgefragten Konsumgütern dar. Dabei handelt
es sich insbesondere um Nahrungs- und Genussmittel, Wasch-, Putz- und Pflegemittel sowie
ergänzende, häufig nachgefragte Randsortimente wie Tierfutter oder Zeitungen/Zeitschriften.
Träger der „Nahversorgung“ sind im Wesentlichen Lebensmittel-Verbrauchermärkte und –
Supermärkte, Discounter sowie Drogerie- und Getränkefachmärkte. Ergänzt wird das Versorgungsnetz i.d. Regel durch Ladenhandwerksbetriebe (Bäcker, Fleischer), Apotheken, Blumenund Zeitschriftenfachgeschäfte, spezialisierte Anbieter von Obst/ Gemüse, Süßwaren und Getränken sowie von Kiosks, Tankstellenshops und bäuerlichen Direktverkaufsstellen („Hofläden“). Auch regelmäßig stattfindende Wochenmärkte können in diesem Zusammenhang von
großer Bedeutung sein, bieten sie doch zumindest die Möglichkeit einer Grundversorgung im
Lebensmittelsegment. Aufgrund des sehr begrenzten Warenangebotes, das zudem vornehmlich auf frische Lebensmittel fokussiert ist, kann es sich hierbei aber lediglich um ein ergänzendes Nahversorgungsangebot handeln. In Erftstadt finden aktuell die in der folgenden Tabelle dargestellten Wochenmärkte statt:
Abbildung 32: Wochenmärkte in der Stadt Erftstadt
Stadtteil
Lechenich
Adresse
Wochentag
Öffnungszeit
Marktplatz
Mittwoch, Samstag
8-13h
Liblar
Viry-Chatillon-Platz
Freitag
8-13h
Liblar
Bürgerplatz
Dienstag
8-13h
Quelle: http://kalender.erftstadt.de
Nachfolgend werden demnach ausschließlich die stationären nahversorgungsrelevanten Angebotsstrukturen in Erftstadt dargestellt und bewertet. Dies ist sowohl für die Einschätzung
der Entwicklungsmöglichkeiten als auch zur Einstufung von Planvorhaben erforderlich.
Dazu wurde um alle Verbrauchermärkte, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 250 qm jeweils ein 700-Meter-Radius (Luftlinie) gezogen. Die innerhalb
dieser Radien lebenden Bevölkerung finden in fußläufiger Entfernung mindestens einen Anbieter vor, so dass ihre Nahversorgung grundsätzlich gewährleistet ist. Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass es in Einzelfällen zu Einschränkungen durch die Barrierewirkung von Verkehrswegen, Wasserläufen oder sonstigen topographischen Gegebenheiten
kommen kann. Außerdem stellen nicht alle dargestellten Anbieter in gleicher Weise attraktive
„Nahversorger“ dar, so dass eine differenzierte Bewertung der einzelnen Standorte erfolgen
muss.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 33: Nahversorgungssituation in der Stadt Erftstadt
Quelle: eigene Darstellung und Berechnungen; Kartengrundlage GfK GeoMarketing
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Unter den vorab beschriebenen Gesichtspunkten sollen daher in einem ersten Schritt die bestehenden Versorgungsstrukturen in den Erftstädter Stadtteilen beschrieben werden. Als Maß
für die quantitative Bewertung der Nahversorgungsstrukturen dient hierbei die sogenannte
„Arealität“, die die vorhandenen Verkaufsflächen für Nahrungs- und Genussmittel in Relation
zur Einwohnerzahl setzt.25 Einen Überblick der entsprechenden Arealitäten nach Stadtteilen
gibt die nachfolgende Tabelle.
Abbildung 34: Nahversorgungsrelevante Kennziffern nach Stadtteilen
Einwohner
VKF NuG*
gesamt
VKF NuG
je EW
Umsatz
NuG
Kaufkraft
NuG
(in Mio.)
UKR**
(in %)
Liblar
12.344
9.230
0,75
46,6
27,1
172
Lechenich/Konradsheim
11.178
5.925
0,53
31,7
24,6
129
Gymnich
4.223
2.225
0,53
10,6
9,3
114
Köttingen
3.734
35
0,01
0,7
8,2
8
Bliesheim
3.296
265
0,08
2,1
7,2
29
Kierdorf
3.154
50
0,02
0,8
6,9
11
Friesheim
2.907
275
0,09
2,1
6,4
33
Erp
2.535
480
0,19
1,9
5,6
35
Dirmerzheim
2.047
90
0,04
0,8
4,5
17
Blessem
1.507
20
0,01
0,5
3,3
16
Ahrem
1.089
20
0,02
0,5
2,4
23
Herrig
575
0
0,00
0,0
1,3
0
Niederberg
557
0
0,00
0,0
1,2
0
Borr/Scheuren
386
0
0,00
0,0
0,8
0
Frauenthal
173
0
0,00
0,0
0,4
0
0,37
98,4
109,2
Stadtteil
Erftstadt Gesamt
49.705
18.615
90
* NuG = Nahrungs- und Genussmittel
** UKR = Umsatz-Kaufkraft-Relation
Quelle: eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Darüber hinaus dient auch die Umsatz-Kaufkraft-Relation im Bereich „Nahrungs- und Genussmittel“ als wichtiger Indikator für die Versorgungssituation in den jeweiligen Stadtteilen.
25
Einen Orientierungswert für die Arealitätskennziffer im Lebensmitteleinzelhandel ist dem „Handel aktuell 2009/2010“ des Kölner Handels- und Marktforschungsunternehmen „EHI Retail Institute“ zu entnehmen. Für die Betriebsformen Supermarkt (400 – 2.500 qm VKF), Großer Supermarkt (2.500 –
5.000 qm VKF), SB-Warenhaus (>5.000 qm VKF; inkl. Non-Food) und Lebensmitteldiscounter lässt
sich eine bundesdurchschnittliche Arealität von 0,35 errechnen. Hierin nicht enthalten sind Lebensmittelspezialgeschäfte sowie der nicht organisierte Lebensmitteleinzelhandel. Der entsprechend berechnete Arealitätskennziffer für die Stadt Erftstadt liegt bei rd. 0,36 und somit in etwa auf Bundesdurchschnitt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die aus dem Verhältnis von generiertem Umsatz und vorhandenem Kaufkraftpotenzial gebildete Umsatz-Kaufkraft-Relation stellt sich für den nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel auf gesamtstädtischer Ebene leicht negativ dar: Mit 90 %
wird folglich nicht die gesamte zur Verfügung stehende Kaufkraft durch den ortsansässigen
Einzelhandel gebunden – per Saldo fließen rd. 11 Mio. EUR in den nahversorgungsrelevanten
Sortimenten aus dem Stadtgebiet. Die UKR nach Stadtteilen ist ebenfalls in der vorstehenden
Tabelle dargestellt (vgl. Abbildung 34). Auf diese sowie die vorstehende Karte wird in den folgenden Standortbeschreibungen Bezug genommen.
Liblar
Die Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Gütern im Stadtteil Liblar wird maßgeblich von
den beiden Standorten „Erftstadt Center“ sowie dem Standortverbund von Rewe/Aldi an der
Köttinger Straße übernommen. Die Dominanz beider Standorte zeigt sich auch in der Verkaufsflächenausstattung: rd. 82 % des in Liblar vorgehaltenen Verkaufsflächenbestandes im
Lebensmittelsegment entfallen auf die Anbieter Real am Erftstadt Center sowie Rewe und Aldi
an der Köttinger Straße.
Größter Anbieter von nahversorgungsrelevanten Sortimenten ist das Real SB-Warenhaus mit
einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 8.000 qm, das zudem auch das einzige SB-Warenhaus in
der Stadt Erftstadt ist. Direkt benachbart ist ein dm-Drogeriemarkt mit rd. 400 qm ansässig, im
eigentlichen Einkaufszentrum zudem ein Schlecker-Drogeriemarkt mit rd. 270 qm.
Als zweiter bedeutender Versorgungsschwerpunkt hat sich der Verbundstandort von Rewe
Supermarkt und Aldi Discounter an der Köttinger Straße, im Kreuzungsbereich zur CarlSchurz-Straße herausgebildet. Beide Anbieter verfügen mit 1.700 (Rewe) bzw. rd. 900 qm (Aldi) über moderne, marktgerechte Verkaufsflächendimensionierungen. Daneben bestehen im
nördlich gelegenen Bereich der Carl-Schurz-Straße mit einem kleinen Schlecker-Drogeriemarkt, dem Neko Bio-Markt sowie mehreren Anbietern des Lebensmittelhandwerks zusätzlich
Angebote im nahversorgungsrelevanten Segment. Mit den Neueröffnungen von Rewe und Aldi an der Köttinger Straße hat sich der innerörtliche Versorgungsschwerpunkt in den vergangenen Jahren allerdings eindeutig an diesen Standort verschoben.
Darüber hinaus befindet sich an der Theodor-Heuss-Straße – im Bereich des Bürgerplatzes –
ein kleiner Nahversorgungsschwerpunkt mit ausgeprägtem Wohngebietsbezug. Bedeutendster Anbieter ist hier ein rd. 600 qm großer Edeka-Supermarkt, der von einer Apotheke, einem
Kiosk sowie mehreren Dienstleistungsbetrieben ergänzt wird.
Hinsichtlich der Verkaufsflächenausstattung je Einwohner weist der Stadtteil Liblar mit rd. 0,75
qm je Einwohner im Lebensmittelbereich einen deutlich über dem Erftstädter Durchschnitt liegenden Wert auf. Dies ist vor allem auf das Vorhandensein des einzigen SB-Warenhauses
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
der Stadt Erftstadt zurückzuführen, das aufgrund seiner Größe und Ausstrahlungskraft auch
eine gesamtstädtische Versorgungsfunktion und Kundenansprache übernimmt. Dieser Bedeutungsüberschuss spiegelt sich auch in einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von 172 wider: Der
vorhandenen Kaufkraft in Höhe von rd. 27,1 Mio. EUR steht ein erzielter Umsatz in Höhe von
rd. 46,6 Mio. EUR im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel gegenüber – per Saldo fließen
somit rd. 19,5 Mio. EUR nach Liblar.
Mit Blick auf die fußläufige Versorgungsmöglichkeit zeigt sich, dass der komplette Siedlungsbereich Liblar von den 700-Meter-Radien abgedeckt wird und somit eine wohnortnahe Versorgung auch für den nicht mobilen Bevölkerungsteil von Liblar gegeben ist.
Lechenich
Der Lebensmitteleinzelhandel in Lechenich wird maßgeblich von den im östlichen Teil von Lechenich vorhandenen Lebensmittelanbietern geprägt. Im Einzelnen sind dort ein Rewe Supermarkt („Istas“) am Kölner Ring, ein Aldi Lebensmitteldiscounter in der Zunftstraße sowie
ein Rewe Supermarkt bzw. Netto-Discountmarkt „An der Patria“ vorzufinden. Während der
nördlich liegende Rewe Supermarkt „Istas“ sowie die beiden an der Patria liegenden Lebensmittelanbieter zumindest teilweise von Wohnnutzung umgeben sind, befindet sich der Aldi
Discountmarkt in Gewerbegebietslage ohne größeren Wohngebietsbezug.
Eine wichtige Versorgungsfunktion für die in der Altstadt lebende Bevölkerung übernimmt dagegen die unmittelbar am Marktplatz gelegene Filiale des Lebensmitteldiscounters Norma.
Diese verfügt allerdings mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 340 qm über eine nur noch
als bedingt zukunftsfähige Flächengröße. Darüber hinaus sind in der zentralen Ortsmitte mit
Ihr Platz und Schlecker zwei Drogeriemärkte vorhanden. Das Angebot an nahversorgungsrelevanten Sortimenten wird zudem durch zahlreiche Bäcker und Metzger abgerundet.
Die Bevölkerung im westlichen Teil von Lechenich kann sich fußläufig über den dort vorhandenen Lidl Discountmarkt versorgen. Dieser im Jahre 2004 eröffnete Anbieter verfügt mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 800 qm ebenfalls über eine wettbewerbsfähige Verkaufsfläche, bietet als Lebensmitteldiscounter aber lediglich ein eingeschränktes Sortiment an.
Die derzeitige Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Gütern in Lechenich kann somit unter Erreichbarkeitsaspekten ebenfalls als gut bewertet werden. Lediglich die südlich des Bonner Rings lebende Bevölkerung kann in einer Entfernung von 700 Metern keinen Lebensmittelanbieter erreichen. Allerdings befinden sich die einzigen Lebensmittelvollsortimentsbetriebe
im Osten von Lechenich – im Zentrum bzw. dem westlichen Teil werden dagegen ausschließlich Discountangebote vorgehalten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die gute Versorgungssituation wird durch eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 133 ebenfalls wiedergegeben. Die vorhandenen Lebensmittelanbieter im Stadtteil Lechenich erwirtschaften mit einem Umsatz von rd. 31,6 Mio. EUR somit rd. 8 Mio. EUR mehr, als im Stadtteil
an Kaufkraft vorhanden ist.
Gymnich
Der Stadtteil Gymnich stellt innerhalb des Siedlungsgefüges der Stadt Erftstadt einen eigenen
Siedlungsbereich im nördlichen Stadtgebiet dar – hier leben derzeit rd. 4.200 Personen. Maßgebliche Anbieter von nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind zum einen der unmittelbar
in der Ortsmitte gelegene Norma Discountmarkt an der Gymnicher Hauptstraße sowie der am
südlichen Ortseingang neugebaute Rewe Supermarkt. Zudem befindet sich ein Schlecker
Drogeriemarkt in der Kohlstraße.
Nach der Verlagerung des Rewe-Marktes aus der Ortsmitte ist der Norma-Discountmarkt der
einzige größere Lebensmittelanbieter im Ortskern von Gymnich. Hier befindet sich zudem eine Bäcker/Metzger-Kombination, ein Kiosk, ein Blumenladen sowie ein Drinks & Co. Getränkemarkt, der die ehemalige Rewe-Immobilie nachnutzt. Mit einer Verkaufsfläche von rd.
500 qm und nur 35 eigenen Stellplätzen ist aber davon auszugehen, dass die Norma-Filiale
perspektivisch erweitert werden muss, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.
Mit einer Verkaufsflächenausstattung von rd. 0,5 qm je Einwohner liegt das Ausstattungsniveau über dem Erftstädter Durchschnitt, auch hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit können keine Defizite erkannt werden. Die gute Versorgungssituation im Bereich der Nahrungsund Genussmittel wird durch eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von 114 ebenfalls bestätigt. Die
vorhandenen Lebensmittelanbieter können somit per Saldo rd. 1,3 Mio. EUR mehr Umsatz
erwirtschaften, als rechnerisch an Kaufkraft im Segment der Nahrungs- und Genussmittel in
Gymnich vorhanden ist. Die Kaufkraftabflüsse an andere Angebotsstandorte sind folglich geringer als die Kaufkraftzuflüssen von außen.
Kierdorf
Kierdorf (rd. 3.150 Einwohner) nimmt wie Gymnich eine Randlage innerhalb des Stadtgebietes ein und bildet mit dem Kerpener Ortsteil Brüggen einen zusammenhängenden Siedlungsbereich. Die Ortsteile werden lediglich durch die L 495 getrennt. In Kierdorf selbst befindet
sich kein größerer Lebensmittelanbieter. Eine Basisversorgung wird über einen an der Friedrich-Ebert-Straße ansässigen Schlecker Drogeriemarkt sowie die Konditorei Höhne bzw. einen Kiosk gewährleistet. Der geringe Besatz drückt sich auch in einer entsprechend unterdurchschnittlichen Arealität von rd. 0,02 qm je Einwohner aus.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Allerdings befindet sich unmittelbar auf der Stadtgrenze, aber auf Brüggener Seite, ein moderner Lidl-Discountmarkt, der v.a. für die im nördlichen Teil von Kierdorf lebende Bevölkerung auch fußläufig gut erreichbar ist.
Köttingen
Der Stadtteil Köttingen schließt sich nördlich an Liblar an und wird maßgeblich durch die dort
verlaufende Bundesstraße 265 von Liblar getrennt. Hier leben rd. 3.700 Einwohner. In Köttingen befinden sich außer einer Bäckerei, einer Apotheke sowie einem Kiosk keine nahversorgungsrelevanten Betriebe. Somit fällt auch die Arealität mit rd. 0,01 entsprechend gering aus.
Dirmerzheim
Der Stadtteil Dirmerzheim (rd. 2.050 Einwohner) liegt zwischen Lechenich und Gymnich und
weist ebenfalls mit Ausnahme eines Schlecker Drogeriemarktes, einer Bäckerei, eines Kiosks
sowie eines Hofladens keine nahversorgungsrelevanten Anbieter auf. Somit wird auch hier
ausschließlich eine rudimentäre Basisversorgung gewährleistet.
Bliesheim
Der Stadtteil Bliesheim liegt rd. 1 km südlich von Liblar und verfügt ebenfalls über keine größeren Lebensmittelbetriebe. Allerdings befindet sich im Bereich Merowinger Straße/ Frankenstraße ein kleiner Nahversorgungsbereich, in dem neben einem Getränkemarkt, einem Kiosk,
einer Bäckerei und einer Metzgerei auch eine Apotheke vorhanden ist. Bezieht man den Verkaufsflächenbestand auf die vorhandene Einwohnerzahl von rd. 3.300 Personen ergibt sich
eine Arealität von rd. 0,08 qm je Einwohner, die somit auch deutlich unterhalb des Erftstädter
Durchschnitts liegt.
Erp
Rd. 5 km südöstlich von Lechenich befindet sich der Stadtteil Erp. Hier wohnen rd. 2.500 Personen. Erp verfügt mit dem dort ansässigen inhabergeführten Edeka Simons zwar über einen
kleinen Ortsteilversorger, dieser kann aufgrund seiner Größe von rd. 350 qm allerdings lediglich Ergänzungsfunktion zu den Angeboten im übrigen Stadtgebiet übernehmen. Für die Erper
Wohnbevölkerung gewährleistet er dennoch eine Basisversorgung und ist vor diesem Hintergrund von besonderer Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität.
Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot durch eine Bäckerei, einen Getränkeanbieter sowie
eine Apotheke in räumlicher Nähe zum bestehenden Supermarkt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Friesheim
Der Stadtteil Friesheim liegt rd. 4,5 km südlich von Lechenich und umfasst etwa 2.900 Einwohner. Auch hier ist ein kleiner Edeka Lebensmittelmarkt vorhanden – mit einer Verkaufsfläche von rd. 270 qm verfügt aber auch dieser Lebensmittelanbieter über eine ebenfalls als sehr
gering zu bezeichnende Verkaufsfläche. Somit wird auch in Friesheim eine Basisversorgung
gewährleistet, die durch zwei Bäckereien, einen Kiosk sowie eine Apotheke zwar noch ergänzt wird, letztlich allerdings keine vollwertige Versorgung darstellt.
Mit einer Verkaufsflächenausstattung von rd. 0,09 qm je Einwohner stellt sich demnach auch
unter quantitativen Aspekten die Nahversorgungssituation als vergleichsweise schwach dar.
Sonstige Stadtteile
Während die Stadtteile Blessem (rd. 1.500 Einwohner) und Ahrem (rd. 1.100 Einwohner) jeweils über eine Bäckerei verfügen, sind in den verbleibenden Stadtteile Herrig (575 Einwohner), Niederberg (rd. 550 Einwohner, Niederberg/Scheuren (rd. 390 Einwohner) und Frauenthal (rd. 170 Einwohner) keinerlei nahversorgungsrelevante Anbieter vorhanden. Für die Deckung des täglichen Bedarfes müssen daher die bereits beschriebenen Angebotsstandorte
innerhalb der Stadt Erftstadt bzw. in den benachbarten Kommunen aufgesucht werden.
Als Zwischenfazit ist zunächst festzuhalten, dass in den drei bevölkerungsreichsten Stadtteilen Liblar, Lechenich und Gymnich die derzeitige wohnortnahe Versorgungssituation sowohl
hinsichtlich der quantitativen Verkaufsflächenausstattung als auch unter Erreichbarkeitsaspekten prinzipiell als gut zu bezeichnen ist.
Die kleinen Ortslagen der Flächenstadt Erftstadt verfügen dagegen teilweise über sehr geringe, oftmals sogar über gar keine nahversorgungsrelevanten Angebote. Eine jeweils eigene
wohnortnahe (Basis-)Versorgung wäre aus versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten zwar
wünschenswert, ist aufgrund der jeweils nur sehr geringen Bevölkerungspotenziale aber häufig wirtschaftlich nicht rentabel zu betreiben.
Bei der Analyse nach Stadtteilen hat sich zudem gezeigt, dass die Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Gütern vor allem von 14 Lebensmittelbetrieben geprägt wird, die eine Verkaufsfläche über 250 Quadratmetern aufweisen. Aufgrund dieser großen Bedeutung für die
Versorgung der Erftstädter Bevölkerung soll im Folgenden die Zukunftsfähigkeit dieser relevanten Märkte in Form kurzer Standort-Checks beurteilt werden. Dabei wird einerseits die betriebliche Situation aus Betreibersicht, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der Verkaufsfläche
und die PKW-Erreichbarkeit betrachtet. Zweitens wird die städtebauliche Integration der Betriebe in zentrale Versorgungsbereiche und/ oder ihr Wohngebietsbezug bewertet.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die Kriterien und ihre Wertungsstufen im Einzelnen:
Betriebsgröße: Orientierung an den heute üblichen Größen neu projektierter Objekte
der jeweiligen Betriebsform. Discounter erhalten eine negative Wertung bei Verkaufsflächen von deutlich unter 800 qm, eine neutrale Wertung bei rund 800 qm und eine
positive Wertung bei über 800 qm Verkaufsfläche; bei Vollsortimentsbetrieben werden
negative Wertungen bei Verkaufsflächen von unter 1.200 qm, neutrale Wertungen bei
Größen zwischen 1.200 und 1.600 qm und positive Wertungen bei über 1.600 qm Verkaufsfläche vergeben.
PKW-Erreichbarkeit: Kriterien sind die Sichtbeziehung zu einer Hauptverkehrsstraße
und die Verfügbarkeit eigener Kundenparkplätze. Fehlt die Sichtbeziehung zu einer
Hauptverkehrsstraße oder ist der Kundenparkplatz schlecht zugänglich und klein dimensioniert, ist die Erreichbarkeitssituation aus Betreibersicht allenfalls als durchschnittlich zu bewerten. Werden beide Punkte in negativer Hinsicht erfüllt, ist eine negative Wertung zu vergeben.
Zentrenbezug: Lage innerhalb (positive Wertung), am Rand (neutrale Wertung) oder
außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs.
Wohngebietsbezug: Integrierte Lage innerhalb eines größeren Wohngebiets (positive
Wertung), am Rand eines größeren Wohngebiets (neutrale Wertung) oder an einem
isolierten Standort ohne bzw. mit nur eingeschränktem fußläufigen Wohngebietsbezug.
Wie die folgende Abbildung illustriert, weisen insbesondere die Lebensmittelbetriebe mit hohem Zentren- bzw. Wohngebietsbezug Schwächen in der betrieblichen Situation auf. Sowohl
der zentral gelegene Norma in Lechenich, der im Ortszentrum von Gymnich ansässige Norma
Discountmarkt sowie der Edeka Supermarkt am Bürgerplatz in Liblar liegen mit ihren Verkaufsflächen zum Teil deutlich unter den heute marktüblichen Größenordnungen, die bei Vollsortimentern bzw. Discountmärkten anzusetzen sind. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten
nehmen alle Märkte dagegen optimale Lagen ein, da sie sich an zentralen Standorten innerhalb der jeweiligen Siedlungskörper befinden.
Aus städtebaulicher Sicht sind ebenfalls die in den Stadtteilen Erp und Friesheim ansässigen
Edeka-Märkte positiv zu bewerten, da diese sich innerhalb der Ortszentren befinden und dort
einen hohen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten.
Über zufriedenstellende Lagebeziehungen verfügen auch der Lidl Markt in Lechenich sowie
die Aldi und Rewe Kombination an der Köttinger Straße in Liblar, da beide Standorte einen
ausreichenden Wohngebietsbezug aufweisen.
Unter Integrationsgesichtspunkten suboptimal zu bewerten sind dagegen die Lagebeziehungen des Aldi Discountmarktes in Lechenich. Denn dieser Betrieb befindet sich in einem Gewerbegebiet, das nur einen eingeschränkten Wohngebietsbezug aufweist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle aus städtebaulicher Sicht positiv zu bewertenden Lebensmittelanbieter Defizite in der betrieblichen Positionierung aufweisen – ein Befund,
dem das Nahversorgungskonzept Rechnung zu tragen hat.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 35: Standort-Check Lebensmittelbetriebe (> 250 qm)
Stadtteil
Betriebliche Situation
Städtebaulich Situation
Betriebsgröße
PKW-Erreichbarkeit
Zentrenbezug
Wohngebietsbezug
Real (8.250 qm),
Gustav-Heinemann-Straße
+
∅
+
--
Edeka (650 qm)
Theodor-Heuss-Straße
--
--
--
+
Rewe (1.530 qm)
Köttinger Straße
∅
+
∅
∅
Aldi (900)
Köttinger Straße
+
+
∅
∅
Norma (350 qm)
Markt
--
--
+
+
Lidl (800 qm)
Zeithstraße
∅
+
∅
∅
Rewe (1.700 qm)
Kölner Ring
+
+
--
∅
Rewe (1.950 qm)
An der Patria
+
+
--
∅
Netto (700 qm)
An der Patria
∅
+
--
+
Aldi (790 qm)
Zunftstraße
∅
∅
--
--
Rewe (1.250 qm)
Dirmerzheimer Straße
∅
∅
--
∅
Norma (600 qm)
Gymnicher Hauptstraße
--
--
+
+
Edeka (360 qm)
Abt-Horchem-Straße
--
∅
--
+
--
--
--
+
Liblar
Lechenich
Gymnich
Erp
Friesheim
Edeka (270 qm)
Niederweg
+ positive Wertung, ø neutrale Wertung, -- negative Wertung
Quelle: eigene Erhebungen und Bewertungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5
Kundeneinzugsgebiet des Erftstädter Einzelhandels
Um die Attraktivität des Einzelhandelsstandorts Erftstadt und dessen Ausstrahlung in umliegende Städte und Kommunen zu ermitteln, wurde an zwei Tagen im April 2010 eine jeweils
sechs- bzw. dreistündige stichprobenartige Kundenwohnorterhebung an den bedeutendsten
Angebotsstandorten der Stadt Erftstadt durchgeführt. Hierzu zählen die Ortsmitte von Lechenich, die Carl-Schurz-Straße in Liblar sowie das Erftstadt-Center. Im Erftstadt-Center wurde
zudem zwischen den Standorten im Bereich des Real SB-Warenhauses, des südlichen Eingangsbereiches zum Erftstadt-Center sowie dem nördlichen Bereich im Erftstadt-Center unterschieden. Die genauen Befragungsstandorte sind in Abbildung 37 abgebildet.
Als Befragungstage wurden ein Dienstag und ein Freitag als repräsentative Einkaufstage gewählt. Die Befragung fand jeweils zwischen 10 Uhr und 19 Uhr statt, wobei zwischen den
Standorten gewechselt wurde, um Schwankungen im Tagesverlauf abbilden zu können.
Abbildung 36: Erhebungsmethodik Kundenwohnorterhebung
Erftstadt-Center
Ortsmitte
Lechenich
Datum
Liblar: CarlSchurz-Straße
„Real“
„Süd“
„Nord“
Dienstag;
27.04.2010
10:00 – 12:00
16:00 – 18:00
12:30 – 15:30
14:00 – 15:30
12:30 – 14:00
10:00 – 12:00
16:00 – 18:00
Freitag;
30.04.2010
13:30 – 15:30
16:00 – 19:00
16:00 – 17:30
17:30 – 19:00
13:30 – 15:30
6 Stunden
3 Stunden
3 Stunden
Erhebungsdauer
6 Stunden
6 Stunden
Quelle: eigene Darstellung
In kurzen Interviews wurde der Wohnort der Passanten/Kunden ermittelt. Die Kundenwohnorte wurden dabei differenziert nach Stadtteilen der Stadt Erftstadt sowie den Umlandgemeinden und -städten erfragt.
Insgesamt wurden auf diese Weise 770 Kundenwohnorte erfasst.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 37: Übersichtskarte Befragungsstandorte
Quelle: eigene Erhebungen und Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5.1 Standort Ortsmitte Lechenich
Insgesamt sind in der Ortsmitte von Lechenich rd. 170 Kunden nach ihrem jeweiligen Herkunftsort befragt worden. Mit rd. 53 % kommen über die Hälfte der befragten Personen aus
dem Stadtteil Lechenich selbst. Es folgen mit deutlichem Abstand die Erftstädter Stadtteile Ahrem, Bliesheim, Gymnich und Liblar mit Werten zwischen rd. 5 und 6 %. Aus den sonstigen
Stadtteilen Erftstadts kommen insgesamt rd. 16 % der befragten Personen. Somit summiert
sich der Anteil der in Erftstadt lebenden Personen auf rd. 89 %.
Von außerhalb der Stadt Erftstadt kommen folglich insgesamt rd. 11 % der Kunden, wobei rd.
6 % aus den umliegenden Nachbarkommunen Nörvenich, Kerpen, Brühl, Hürth, Zülpich und
Euskirchen stammen. Aus weiter entfernt liegenden Ortschaften kommen knapp 5 % der angetroffenen Kunden.
Abbildung 38: Kundenstruktur Ortsmitte Lechenich
Anzahl der Befragten = 173
5,8%
4,6%
53,2%
4,6%
5,2%
15,6%
4,6%
Lechenich/Konradsheim
Gymnich
Nachbargemeinden*
6,4%
Ahrem
Liblar
Sonstige Orte**
Bliesheim
Sonstige Erftstadt
* Nörvenich, Kerpen (50170), Brühl, Hürth, Zülpich, Euskirchen (53879)
** Düren/Krauthausen (52355), Pingsheim (52388), Wissersheim (52388), Aachen, Pulheim (50259), Düren (50349), Vettweiß (52391), Düren
(52351)
Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: eigene Erhebung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5.2 Standort „Carl-Schurz-Straße“/Liblar
Im Bereich der Carl-Schurz-Straße in Liblar zeigt sich ein ähnliches Bild wie in Lechenich. Mit
knapp 60 % der befragten 150 Personen dominiert auch hier die örtliche Bevölkerung, während sich die restliche Kundschaft überwiegend auf die weiteren Stadtteile der Stadt Erftstadt
verteilt. Insgesamt kommen rd. 80 % der angetroffenen Kunden aus der Stadt Erftstadt.
Somit ist mit rd. 20 % der Kundenanteil von Auswärtigen allerdings fast doppelt so hoch wie in
der Ortsmitte von Lechenich.
Abbildung 39: Kundenstruktur „Carl-Schurz-Straße“
Anzahl der Befragten = 150
5,3%
58,7%
4,7%
11,3%
12,0%
8,0%
Liblar
Sonstige Erftstadt
Köttingen
Nachbargemeinden*
Lechenich/Konradsheim
Sonstige Orte**
* Weilerswist, Nörvenich, Kerpen (50169), Brühl, Hürth
** Köln, Mannheim (68162), Düsseldorf (40251), Mönchengladbach (41179), Jülich (52428), Rösrath (51503), Brüggen (50169), Elsdorf (50189)
Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: eigene Erhebung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5.3 Standort Erftstadt-Center; Liblar
Im Bereich des Erftstadt-Centers wurde insgesamt an drei unterschiedlichen Standorten befragt: Im Eingangsbereich des Real SB-Warenhauses, im nördlichen Bereich des ErftstadtCenters auf Höhe des Hallenbades sowie am südlichen Eingangsbereich zum ErftstadtCenter. Da hinsichtlich der jeweiligen Kundenstruktur keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden konnten, werden die Befragungsergebnisse im Folgenden zusammengefasst
dargestellt.
Auch das Erftstadt-Center weist eine Kundenstruktur auf, die dem Grundmuster der oben aufgeführten Standorte folgt. Von den insgesamt rd. 450 befragten Personen kommt mit rd. 43 %
der überwiegende Teil der Kunden aus Liblar selbst, während der Großteil der übrigen befragten Personen aus den sonstigen Stadtteilen von Erftstadt stammt. Insgesamt summiert sich
der Anteil der Erftstädter Kunden auf rd. 85 %.
Somit kann auch im Erftstadt-Center kein überproportional hoher Anteil an auswärtigen Kunden festgestellt werden. Mit rd. 15 % Kundenanteil aus den Nachbarkommunen (rd. 10 %)
bzw. sonstigen Orten (rd. 5 %) liegt der Anteil Auswärtiger in etwa auf gleichem Niveau wie in
der Ortsmitte von Lechenich (11 % auswärtige Kunden).
Abbildung 40: Kundenstruktur Erftstadt-Center/Liblar (gesamt)
Anzahl der Befragten = 447
10,5%
5,8%
4,9%
42,7%
21,5%
4,5%
Liblar
Bliesheim
Sonstige Orte**
10,1%
Lechenich/Konradsheim
Sonstige Erftstadt
Blessem
Nachbargemeinden*
* Weilerswist, Nörvenich, Kerpen (50169-50171), Brühl, Hürth, Euskirchen (53879)
** Jülich (52428), Brüggen (50169), Köln (51109), Köln (50672), Köln (50859), Elsdorf (50189), Bergheim, Mönchengladbach, Iserlohn (58636),
Dresden (01097), Trier, Fischenich (50354), Mechernich (53894), Bergisch Gladbach (51403), Düren (52353)
Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: eigene Erhebung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Für den Bereich des Erftstadt-Centers ist zudem ein Vergleich mit Erhebungsergebnissen aus
dem Jahr 2008 möglich, die im Zuge der Erstellung des Revitalisierungsgutachtens für das
Erftstadt-Center durch die BBE RETAIL EXPERTS 26 erhoben worden sind.
Im Zeitvergleich zeigt sich, dass es bei einem nahezu konstanten Anteil auswärtiger Kunden
zu deutlichen Verschiebungen innerhalb der aus Erftstadt stammenden Kunden gekommen
ist. So ist der Kundenanteil der aus Liblar selbst stammenden Personen von rd. 48 % im Jahr
2008 auf aktuell rd. 43 % gesunken. Gleiche Tendenz gilt auch für das südlich gelegene Bliesheim (2008: rd. 7 % vs. 2010: rd. 5 %) sowie die nördlich von Liblar angrenzende Ortslage
Köttingen (2008: rd. 7 % vs. 2010: rd. 4 %). Da sich der Kundenanteil aus Lechenich nahezu
konstant bei rd. 10 bzw. 11 % gehalten hat, steht den geringeren Kundenanteilen aus Liblar,
Bliesheim und Köttingen eine entsprechende Zunahme von Kunden aus dem sonstigen
Stadtgebiet von Erftstadt gegenüber. Offenbar ist diese stärker auf das Erftstadt-Center ausgerichtet, als dies noch vor zwei Jahren der Fall gewesen ist.
Abbildung 41: Ergebnisse der Kundenwohnorterhebungen aus den 2008 und 2010
43%
Liblar
48%
11%
10%
Lechenich/Konradsheim
Bliesheim
Köttingen
Blessem
5%
7%
4%
7%
6%
3%
17%
Sonstiges Erftstadt
11%
10%
10%
Nachbargemeinden
Sonstige Orte
0%
5%
4%
5%
10%
15%
20%
2008
25%
30%
35%
40%
45%
50%
2010
Quelle: eigene Kundenwohnorterhebungen 2008 und 2008; eigene Berechnungen
26
Die BBE RETAIL EXPERTS Unternehmensberatung GmbH & Co KG ging zum 31.05.2010 in die BBE
Handelsberatung GmbH über.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.5.4 Einzugsgebiet des Erftstädter Einzelhandels
Werden alle Erhebungsergebnisse der aktuellen Kundenwohnorterhebung zusammengefasst
zeigt sicht, dass die erfassten Kunden fast ausschließlich aus dem eigenen Stadtgebiet stammen. Etwa 660 Personen und damit rd. 85 % aller Kunden haben angegeben, in Erftstadt
wohnhaft zu sein.
Abbildung 42: Kundenstruktur Gesamtstadt
Anzahl der Befragten = 770
18,6%
4,9%
4,5%
37,4%
19,4%
5,2%
Liblar
Bliesheim
Sonstige Orte**
9,6%
Lechenich/Konradsheim
Sonstige Erftstadt
Blessem
Nachbargemeinden*
* Weilerswist, Nörvenich, Kerpen (50169-50171), Brühl, Hürth, Zülpich, Euskirchen (53879)
** Düren/Krauthausen (52355), Düren (52351), Düren (50349), Pingsheim (52388), Wissersheim (52388), Aachen, Pulheim (50259), Vettweiß (52391),
Mannheim (68162), Mönchengladbach (41179), Rösrath (51503), Brüggen (50169), Düsseldorf (40251), Jülich (52428), Rösrath (51503), Brüggen
(50169), Köln (50672), Köln (50859), Elsdorf (50189), Bergheim, Iserlohn (58636), Dresden (01097), Trier, Fischenich (50354), Mechernich (53894),
Bergisch Gladbach (51403)
Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: eigene Erhebung
Kunden von außerhalb des Stadtgebietes kaufen folglich nur selten in Erftstadt ein. Ihr Anteil
an den angetroffenen Kunden liegt bei rd. 15 %. Die meisten auswärtigen Kunden stammen
dabei aus der benachbarten Gemeinde Weilerswist (22 Nennungen), die selber über kein
umfassendes Einzelhandelsangebot verfügt, gefolgt von Einwohnern der benachbarten Städte
Kerpen (19 Nennungen) und Hürth (14 Nennungen). Insgesamt rd. 10 % (74 Kunden) der befragten Personen kommen aus den Nachbargemeinden – weiter entfernt liegenden Orten sind
insgesamt 40 Kunden bzw. etwa 5 % zuzuordnen.
Eine genaue Auflistung der Herkunftsorte liefert die nachfolgende Tabelle.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 43: Kundenherkunft insgesamt
Kunden
Stadt Erftstadt, davon
Anzahl
in %
656
85
Liblar
288
37
Lechenich/Konradsheim
146
19
Blessem
38
5
Bliesheim
35
5
Köttingen
34
4
Ahrem
23
3
Gymnich
23
3
Kierdorf
19
2
Dimerzheim
17
2
Friesheim
14
2
Erp
8
1
Niederberg/Borr/Scheuren
6
1
Herrig
5
1
Nachbargemeinden, davon
74
Weilerswist
Kerpen
Hürth
Nörvenich
Brühl
Euskirchen
Zülpich
10
22
3
19
2
14
2
8
1
7
1
3
0
1
0
Sonstige Orte
40
5
Gesamt
770
100
Quelle: Kundenwohnorterhebung BBE 2010; eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, das der ortsansässige Einzelhandel im Wesentlichen die eigene Bevölkerung anspricht. Eine deutlich über das eigene Stadtgebiet hinausgehende Ausstrahlungskraft kann weder dem Einzelhandel der Stadt Erftstadt insgesamt noch
einem der drei Befragungsorte attestiert werden.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.6
Ergebnisse der Telefonbefragung
3.6.1 Einkaufsorientierung in Erftstadt
Im Rahmen einer telefonischen Haushaltsbefragung wurden im April 2010 insgesamt 800 Bürgerinnen und Bürger per Zufallsstichprobe ausgewählt und nach ihren bevorzugten Einkaufsorten der Warengruppen Lebensmittel, Bekleidung, Bau- und Gartenmarktartikel, Unterhaltungselektronik und Möbel sowie der Einkaufshäufigkeit an ausgewählten Standorten befragt.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der telefonischen Bürgerbefragung dargestellt. Dabei
sind benachbarte Stadtteile mit ähnlichen Befragungsergebnissen der besseren Übersicht halber zusammengefasst worden.
Im Einzelnen handelt es sich hier um:
Lechenich sowie die angrenzenden Stadtteile Konradsheim, Herrig und Ahrem,
Blessem und Frauenthal,
Gymnich und Dirmerzheim sowie
die südlich gelegenen Stadtteile Niederberg, Borr, Scheuren und Friesheim.
Die Einkaufsorientierung weist hinsichtlich der unterschiedlichen Warengruppen erwartungsgemäß deutliche Unterschiede auf.
Die Wahl des Einkaufsorts in der Warengruppe Lebensmittel als klassischer nahversorgungsrelevanter Sortimentsbereich fällt eindeutig auf den eigenen Wohnort. Über 90 % der
befragten Hauhalte geben an, ihre Lebensmittel vorwiegend in Erftstadt selbst einzukaufen.
Lediglich in den in peripher gelegenen Stadtteilen Kierdorf, Gymnich/Dirmerzheim sowie dem
südlichen Stadtgebiet suchen die Befragten vermehrt die in den angrenzenden Städten und
Gemeinden vorgehaltenen Angebotsstandorte auf. So geben beispielsweise rd. 7 % der befragten Personen aus Gymnich bzw. Dirmerzheim an, ihren Lebensmitteleinkauf bevorzugt im
benachbarten Kerpen zu tätigen, wo u. a. ein Kaufland SB-Warenhaus sowie mehrere Lebensmitteldiscounter in verkehrlich gut erreichbarer Lage ansässig sind. In den südlich gelegenen, vergleichweise weit von den Lebensmittelangeboten in Liblar bzw. Lechenich entfernten Stadtteilen werden zudem vermehrt die Nachbargemeinden Weilerswist bzw. Euskirchen
und Nörvenich zur Bedarfsdeckung aufgesucht. Allerdings ist auch hier mit rd. 88 % die überwiegende Mehrheit der befragten Personen auf die entsprechenden Angebote in Erftstadt
ausgerichtet.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die in Kapitel 3.4 dargestellte gute Nahversorgungssituation für die Stadtteile Liblar sowie Lechenich spiegelt sich auch in den Befragungsergebnissen wider. Mit rd. 4 % werden kaum
außerhalb des Stadtgebietes liegende Angebotsstandorte zum Lebensmitteleinkauf aufgesucht.
Die insgesamt sehr hohe Orientierung auf die Stadt Erftstadt ist Ausdruck einer prinzipiell guten Versorgungssituation im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel – sonstige Angebotsstandorte in den umliegenden Kommunen haben folglich für den Lebensmitteleinkauf der Bevölkerung Erftstadts nur eine geringe Bedeutung.
Abbildung 44: Bevorzugte Einkaufsorte für Lebensmittel (Angaben in %)
n=
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
96%
210
Liblar
96%
180
5%
95%
Köttingen
100%
Bliesheim
7%
7% 9%
84%
Gymnich/Dirmerzheim
95%
Erp
5%
88%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
12%
93%
Erftstadt
0%
Kerpen
20%
Hürth
40%
Nörvenich
50
60
50
93%
Blessem/ Frauenthal
Erftstadt
10%
90%
Kierdorf
7%
60%
80%
30
100
40
80
800
100%
Sonstige Orte
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Erwartungsgemäß ändert sich das Bild beim Einkaufsverhalten bei den mittelfristigen Bedarfsgütern.
Für das Sortiment Bekleidung ist festzustellen, dass nur rd. 16 % der befragten Personen ihren Bekleidungsbedarf vorzugsweise in Erftstadt decken und somit der überwiegende Teil des
Bekleidungskaufs außerhalb der Stadt Erftstadt getätigt wird. Dabei sind zwischen den Wohnorten innerhalb des Stadtgebietes keine grundlegenden Unterschiede in der Intensität der Einkaufsorientierung festzustellen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Als wichtigstes Einkaufsziel beim Bekleidungskauf fungiert die benachbarte Großstadt Köln.
Insgesamt geben 38 % der befragten Personen an, ihren Bekleidungseinkauf bevorzugt dort
zu tätigen. Mit rd. 30 % der Antworten folgt das benachbarte Mittelzentrum Hürth, das v.a.
durch das attraktive Bekleidungsangebot des Hürth-Park-Einkaufszentrums als Wettbewerbsstandort wahrgenommen wird. Hier sind mit den großen Bekleidungskaufhäusern von C&A,
H&M, Wehmeyer und Peek & Cloppenburg sowie einer Vielzahl an Bekleidungsfilialisten (u.a.
Cecil, Esprit, Engbers, It’z, Mister + Lady, Olymp & Hades, s.Oliver) Angebotsformate vorhanden, die in der Stadt Erftstadt nicht vorzufinden sind.
Die einzige deutliche Abweichung bei der Betrachtung nach Raumeinheiten ist für die südlichen Stadtteile Niederberg, Borr, Scheuren und Friesheim festzustellen. Mit deutlichem Abstand wird hier der Bekleidungskauf bevorzugt im benachbarten Euskirchen getätigt. Dagegen
orientiert sich mit rd. 11 % nur noch rd. jeder Zehnte auf die entsprechenden Angebote in Erftstadt. Für den südöstlichen Stadtteil Bliesheim wird mit rd. 14 % der Nennungen zudem das
verkehrlich gut angebundene Mittelzentrum Brühl als Wettbewerbsstandort genannt.
Abbildung 45: Bevorzugte Einkaufsorte für Oberbekleidung (Angaben in %)
n=
Gymnich/Dirmerzheim
7%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
35%
18%
11%
0%
28%
23%
26%
20%
40%
8% 6%
50
7%
30
10%
100
5% 8% 10%
30%
60%
180
60
31%
38%
9%
8%
34%
10%
33%
16%
Erftstadt
14%
210
50
40%
43%
11%
Erp
18%
13%
12%
38%
30%
24%
Bliesheim
42%
38%
15%
Köttingen
29%
34%
12%
Kierdorf
29%
40%
22%
Liblar
Blessem/ Frauenthal
44%
14%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
5%
80%
40
9%
80
8%
800
100%
Erftstadt
Köln
Kerpen
Hürth
Euskirchen
Düren
Brühl
Bonn
Internet/Versandhandel
Sonstige Orte
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Seite 81 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Auch der Bedarf aus der Warengruppe der Unterhaltungselektronik wird überwiegend an
außerhalb der Stadt Erftstadt gelegenen Angebotsstandorten gedeckt. Allerdings ist mit rd.
29 % der Anteil derer, die ihren Elektronikbedarf bevorzugt in Erftstadt decken etwa 13 Prozentpunkte höher als im Bereich der Oberbekleidung. Gleichwohl sucht der überwiegende Teil
der befragten Personen somit außerhalb der Stadt Erftstadt liegende Angebotsstandorte auf,
wobei das Oberzentrum Köln (u.a. Media Markt in Köln-Marsdorf) sowie das benachbarte
Hürth (v.a. Saturn im Hürth-Park) mit Werten von 23 bzw. 24 % in etwa gleichauf liegen. Auch
das Mittelzentrum Frechen (v.a. MediMax im Gewerbegebiet-Ost) wird von rd. 14 % der befragten Personen vergleichsweise häufig aufgesucht. Zudem dürfte die Stadt Kerpen durch
die zwischenzeitlich erfolgte Eröffnung des Saturn Elektronikkaufhauses im Fachmarktzentrum Erft-Karree zukünftig merklich an Bedeutung hinzugewinnen.
Hinsichtlich der einzelnen Stadtteile lassen sich nur geringe Unterschiede in der Einkaufsorientierung feststellen. Allerdings kann auch in der Warengruppe der Unterhaltungselektronik
eine hohe Orientierung der befragten Personen aus den südlichen Stadtteilen Niederberg,
Borr, Scheuren und Friesheim in die Stadt Euskirchen (rd. 24 %) festgestellt werden.
Abbildung 46: Bevorzugte Einkaufsorte für Unterhaltungselektronik (Angaben in %)
n=
33%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
24%
28%
Liblar
38%
Bliesheim
25%
25%
14%
34%
43%
Blessem/ Frauenthal
15%
Gymnich/Dirmerzheim
17%
5%
25%
30%
Erp
18%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
Erftstadt
25%
29%
0%
21%
18%
20%
23%
40%
9%
210
13% 6% 7%
180
22%
50
10% 7%
60
22%
16%
32%
Köttingen
21%
26%
38%
Kierdorf
12%
22%
8% 6%
50
7%
30
30%
28%
19%
15%
23%
8%
24%
60%
24%
13%
5%
100
5%
40
8%
8%
80%
80
800
100%
Erftstadt
Köln
Kerpen
Hürth
Frechen
Euskirchen
Brühl
Sonstige Orte
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Seite 82 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
In der Warengruppe der Baumarktartikel zeigen die Ergebnisse der Telefonbefragung hingegen ein anderes Bild: Hier stellt die Stadt Erftstadt mit rd. 64 % der Nennungen den Haupteinkaufsort für entsprechende Bedarfsgüter dar. Erst mit deutlichem Abstand folgen die Nachbarstädte Frechen (u.a. Bauhaus, Max Bahr) und Hürth (u. a. Bauhaus), in denen rd. 11 bzw.
10 % der befragten Personen ihren Einkäufe tätigen.
Dabei zeigt sich auch in dieser Warengruppe hinsichtlich der Einkaufsorientierung ein vergleichsweise homogenes Bild. Lediglich in Gymnich bzw. Dirmerzheim fällt der Anteil von Erftstadt als bevorzugter Einkaufsort für Baumarktartikel unter die 50 %-Schwelle. Hier werden
mit rd. 20 % verstärkt die Angebotsstandorte im benachbarten Kerpen aufgesucht, was im
Wesentlichen auf die räumliche Nähe sowie den dort ansässigen Obi-Baumarkt zurückzuführen sein dürfte. Mit der Umsiedlung und Neueröffnung dieses Baumarktes in das Fachmarktzentrum im Erft-Karree dürfte auch im Bereich der Baumarktartikel künftig von einer höheren
Orientierung in Richtung Kerpen zu rechnen sein.
Abbildung 47: Bevorzugte Einkaufsorte für Baumarktartikel (Angaben in %)
n=
67%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
73%
Liblar
12% 8% 7%
180
16%
50
78%
Bliesheim
5%
37%
Gymnich/Dirmerzheim
20%
12%
50
7% 7%
30
5% 10% 9%
54%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
0%
Erftstadt
Hürth
Brühl
20%
8%
15%
8%
5% 10% 11% 8%
64%
Erftstadt
18%
5% 10% 5% 5%
73%
Erp
60
12% 10%
87%
Blessem/ Frauenthal
12%
10% 8% 12%
67%
Köttingen
210
6% 8%
58%
Kierdorf
11% 6%
7% 9%
40%
Köln
Frechen
Sonstige Orte
60%
80%
100
40
80
800
100%
Kerpen
Euskirchen
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Wohnmöbel werden vorwiegend bei den großen Anbietern im Umfeld der Stadt Erftstadt eingekauft. Mit jeweils rd. 30 % der Nennungen werden bevorzugt die jeweiligen Angebotsstandorte in Köln (u.a. Roller, Trösser in Köln-Marsdorf; Ikea in Köln-Godorf bzw. am Butzweiler
Hof) bzw. Frechen (u.a. Porta; Möbel Boss) aufgesucht. Auf das benachbarte Mittelzentrum
Hürth (v.a. Dansk) entfallen rd. 14 % der Nennungen. Mit rd. 10 % spielt die Stadt Erftstadt
nur eine untergeordnete Rolle. Da Möbel nur in großen Zeitabständen gekauft werden, sind
hier die Verbraucher bereit, größere Fahrstrecken in Kauf zu nehmen. Dieses Verhalten kann
auch bei der Einkaufsorientierung der Erftstädter Bevölkerung festgestellt werden.
Da im bereits mehrfach erwähnten Erft-Karree in der Stadt Kerpen zudem ein großflächiger
Roller Möbelmarkt eröffnet hat, sind zukünftig Verschiebungen zugunsten der Stadt Kerpen zu
erwarten.
Abbildung 48: Bevorzugte Einkaufsorte für Möbel (Angaben in %)
n=
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
14%
Liblar
Blessem/ Frauenthal
Gymnich/Dirmerzheim
35%
28%
16%
11%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
11%
Erftstadt
12%
0%
22%
16%
5% 11%
26%
18%
Erp
20%
7% 13%
23%
33%
21%
30%
20%
11% 8%
180
12%
5% 7% 5%
60
6% 12%
50
28%
5% 8% 6%
100
10% 5%
40
6% 6% 6% 11%
80
20%
30%
8%
50
7% 7%
30%
40%
210
37%
13%
8%
12% 6%
16%
5% 7%
40%
7%
26%
6%
48%
12%
Bliesheim
34%
6%
24%
Kierdorf
Köttingen
34%
8%
60%
14% 7%
80%
Erftstadt
Köln
Kerpen
Hürth
Frechen
Euskirchen
Bergheim
Kall
Sonstige Orte
Keine Angabe
30
800
100%
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
In der zusammenfassenden Betrachtung wird noch einmal deutlich, dass ausschließlich im
Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente eine hohe Orientierung auf die in der Stadt
Erftstadt vorgehaltenen Angebotsstandorte festgestellt werden kann und somit kaum außerhalb liegende Wettbewerbsstandorte aufgesucht werden.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Auf etwas geringerem Niveau ist dies auch für die Warengruppe der Baumarktartikel zu verzeichnen.
In allen weiteren abgefragten Warengruppen tritt die Stadt Erftstadt als bevorzugter Einkaufsort teilweise deutlich in den Hintergrund. Deutliches Indiz dafür, dass das aktuelle Einzelhandelsangebot den aktuellen Bedürfnissen der Erftstädter Wohnbevölkerung -vor allem in den
für die Attraktivität von Innenstädten bedeutsamen Sortimenten „Bekleidung“ und „Unterhaltungselektronik“ – nicht gerecht werden kann.
Abbildung 49: Bevorzugte Einkaufsorte Gesamtüberblick (Angaben in %)
Lebensmittel
93%
Oberbekleidung
Bau- /Heimwerkerbedarf
5%
64%
Unterhaltungselektronik
Wohnmöbel
30%
12%
0%
20%
Erftstadt
Hürth
Frechen
Sonstige
10%
24%
23%
29%
5%
30%
38%
16%
8%
40%
11%
13%
7%
30%
60%
Köln
Euskirchen
Internet/Versandhandel
Keine Angaben
80%
100%
Kerpen
Brühl
Kall
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Da bei der telefonischen Befragung zudem nach dem Alter der befragten Personen gefragt
wurde, lassen sich die Befragungsergebnisse nicht nur räumlich sondern auch nach Altersklassen auswerten und darstellen. Dabei sind Personen die keine Angabe über ihr Alter gemacht haben, nicht berücksichtigt worden. Somit spiegelt die Fallzahl „n“ nur den Personenkreis wieder, der eine eindeutige Antwort gegeben hat.
Bei der Unterscheidung nach Altersgruppen lässt sich über alle Warengruppen hinweg mit
zunehmenden Alter eine abnehmende Mobilität verzeichnen. Dabei lassen sich kaum Unter-
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
schiede hinsichtlich der einzelnen Stadtteile feststellen. Im Alter werden somit die einzelnen
Angebote im Stadtgebiet bevorzugt aufgesucht.
Abbildung 50: Einkaufshäufigkeit in ausgewählten Leitbranchen in Erftstadt nach Altersgruppen
n=
Nahrungs- und
Genussmittel
19,7
12,8
Oberbekleidung
16,3
Bau- /Heimwerkerbedarf
Unterhaltungselektronik
5,7
Wohnmöbel
6,3
0%
35
22,9
20%
<= 40 Jahre
40%
41 bis 50 Jahre
230
36,1
95
43,2
26,3
24,2
515
25,8
36,5
21,7
125
35,2
34,4
17,6
745
23,1
32,3
24,8
60%
80%
51 bis 65 Jahre
100%
> = 66 Jahre
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Während Lebensmittel und Genussmittel von allen Altersgruppen in nahezu gleichem Maße in
Erftstadt eingekauft werden, steigt die Bedeutung der ortsansässigen Angebote in den mittelund langfristigen Warengruppen Oberbekleidung, Unterhaltungselektronik sowie Wohnmöbel
mit zunehmendem Alter der Befragten stetig an. Dieser Sachverhalt lässt sich mit einer zunehmenden Immobilität älter werdender Menschen erklären, die einen Großteil ihrer Einkäufe
mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder schlichtweg zu Fuß erledigen.
Dabei korrespondieren die Befragungsergebnisse grundsätzlich mit den Ergebnissen der Fragebogenaktion „Seniorengerechtes Einkaufen in Erftstadt“ des Amtes für Jugend, Familie und
Soziales der Stadt Erftstadt im März 2008. Hierbei wurde gezielt nach dem Einkaufsverhalten
im Lebensmitteleinzelhandel der über 60-Jährigen abgestellt. Insgesamt wurden bei der Befragung rd. 880 ausgefüllte Fragebögen ausgewertet. Hierbei zeigt sich u. a., dass das Auto
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
zwar das mit Abstand am häufigsten genutzte Verkehrsmittel für den Lebensmitteleinkauf darstellt, die entsprechenden Versorgungsstandorte allerdings auch mit dem Fahrrad (rd. 43 %)
bzw. zu Fuß (rd. 45 %) regelmäßig aufgesucht werden.27
Neben den bevorzugten Einkaufsorten nach einzelnen Warengruppen wurden darüber hinaus
auch die Einkaufshäufigkeiten an relevanten Einzelhandelsstandorten innerhalb der Stadt
Erftstadt erfragt. Hierzu zählen das Erftstadt-Center in Liblar, die sonstigen Einzelhandelsangebote in Liblar sowie die der Stadtteile Lechenich und Gymnich. Die Befragungsergebnisse
geben somit Aufschluss darüber, wie intensiv ein Standortbereich von Personen der einzelnen
Stadtteile Erftstadts für Einkäufe genutzt wird und lassen Rückschlüsse über die Attraktivität
als Einzelhandelsstandort zu.
Abbildung 51: Einkaufshäufigkeit Erftstadt-Center (Angaben in %)
n=
31%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
31%
38%
76%
Liblar
210
16%
8%
180
Kierdorf
48%
36%
16%
50
Köttingen
50%
32%
18%
60
12% 6%
82%
Bliesheim
17%
50%
Blessem/ Frauenthal
26%
27%
Gymnich/Dirmerzheim
Erp
40%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
40%
Erftstadt
0%
Mind. 1x wöchentlich
20%
26%
Mind. 1x im Monat
100
30%
40
33%
25%
40%
30
47%
30%
48%
33%
60%
Seltener
50
80
26%
80%
800
100%
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Das Erftstadt-Center wird im Durchschnitt von fast der Hälfte (rd. 48 %) der befragten Personen mindestens einmal in der Woche aufgesucht. Wie dargestellt, beläuft sich das vorgehaltene Angebot des Standortbereiches vornehmlich auf nahversorgungsrelevante Sortimente,
die eine häufige Wiederkehr in der Bedarfsdeckung implizieren. Berücksichtigt man, dass hier
27
Quelle: Auswertung der Fragebogenaktion „Seniorengerechtes Einkaufen in Erftstadt“ – Amt für Ju
gend, Familie und Soziales; Mehrfachantworten möglich
Seite 87 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
mit Real das einzige SB-Warenhaus im Stadtgebiet ansässig ist, so überrascht die relativ geringe Einkaufshäufigkeit der Bewohner weiter entfernter Stadtteile.
Die Befragungsergebnisse spiegeln somit auch die im Rahmen der Kundenwohnorterhebung
festgestellte geringe Ausstrahlungskraft wider. So ist vor allem aus den Stadtteilen Liblar sowie dem unmittelbar südlich gelegenen Bliesheim eine überdurchschnittlich hohe Einkaufshäufigkeit zu verzeichnen. Rd. 76 % der befragten Personen aus Liblar bzw. rd. 82 % aus
Bliesheim gehen mindestens einmal in der Woche am Standort Erftstadt-Center einkaufen.
Entsprechend häufig (rd. 48 %) sind sie auch im Rahmen der Kundenwohnorterhebung dort
angetroffen worden. Aus den peripheren Stadtteilen Gymnich und Dirmezheim sowie Niederberg, Borr, Scheuren und Friesheim kommt die Bevölkerung dagegen nur unregelmäßig – d.h.
seltener als einmal im Monat – ins Erftstadt-Center. Auch in Lechenich ist der Anteil der Personen, die angeben das Erftstadt-Center seltener als einmal im Monat aufzusuchen mit rd.
38 % sehr hoch.
Das Erftstadt-Center wird somit vor allem von der eigenen Bevölkerung in Liblar sowie den
unmittelbar angrenzenden Stadtteilen als Einkaufsstandort wahrgenommen und regelmäßig
aufgesucht.
Abbildung 52: Einkaufshäufigkeit im sonstigen Liblar (Angaben in %)
n=
25%
23%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
74%
Liblar
24%
17%
180
50
24%
73%
Köttingen
11%
15%
52%
Kierdorf
210
50%
10%
60
50
50%
Bliesheim
40%
10%
30
Blessem/ Frauenthal
23%
60%
17%
100
29%
Gymnich/Dirmerzheim
20%
51%
40
15%
43%
Erp
30%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
25%
0%
Mind. 1x wöchentlich
20%
40%
Mind. 1x im Monat
80
45%
22%
46%
Erftstadt
40%
60%
Seltener
800
32%
80%
100%
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Gleiches ist grundsätzlich auch für die sonstigen Einzelhandelsangebote in Liblar festzustellen. Da es sich hierbei im Wesentlichen um die im Bereich der Carl-Schurz-Straße vorgehaltenen Einzelhandelsangebote mit Schwerpunkt auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente
handelt (u. a. durch Aldi und Rewe), ist auch hier vor allem in Liblar selbst bzw. den unmittelbar angrenzenden Stadtteilen eine hohe Wiederkehr in der Einkaufshäufigkeit zu verzeichnen.
Allerdings ist der Anteil der Personen, die die vorgehaltenen Angebote seltener als einmal im
Monat nutzen mit rd. 32 % etwa 6 Prozentpunkte höher, als es im Erftstadt-Center der Fall ist.
Im Stadtteil Lechenich zeichnet sich ein ähnliches Bild ab, wie es im benachbarten Stadtteil
Libalr der Fall ist. Die vorgehaltenen Angebote werden vornehmlich durch die ortsansässige
Bevölkerung aus Lechenich bzw. dem benachbarten Konradsheim, Ahrem und Herrig regelmäßig aufgesucht.
Vor allem in den östlich der Autobahn gelegenen Stadtteilen Liblar und Köttingen sinkt die Einkaufshäufigkeit von Personen, die die Einzelhandelsangebote seltener als einmal im Monat
aufsuchen mit Werten von 52 bzw. 53 % merklich ab.
Abbildung 53: Einkaufshäufigkeit Stadtteil Lechenich (Angaben in %)
n=
80%
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
21%
Liblar
26%
28%
Kierdorf
52%
34%
22%
Köttingen
Erp
20%
24%
44%
0%
Mind. 1x wöchentlich
20%
40%
Mind. 1x im Monat
60%
Seltener
50
37%
30
35%
100
28%
33%
48%
Erftstadt
60
18%
32%
53%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
53%
17%
33%
Gymnich/Dirmerzheim
50
56%
47%
Blessem/ Frauenthal
210
180
38%
22%
26%
Bliesheim
8% 12%
20%
32%
80%
40
80
800
100%
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die Einzelhandelsangebote im nördlich gelegenen Stadtteil Gymnich sprechen dagegen nahezu ausschließlich die in Gymnich bzw. Dirmerzheim lebende Bevölkerung an. Rd. 69 % der
befragten Personen aus Gymnich bzw. Dirmerzheim geben folglich an, die dort vorgehaltenen
Angebote regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, aufzusuchen – rd. 53 % davon sogar
wöchentlich.
Insgesamt ist der Anteil derer, die Gymnich seltener als einmal im Monat zum Einkauf aufsuchen mit rd. 82 % als extrem hoch zu werten und ist Ausdruck einer ausschließlich lokalen
Kundenansprache.
Abbildung 54: Einkaufshäufigkeit Stadtteil Gymnich (Angaben in %)
n=
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem 5%
88%
6%
Liblar
89%
16%
Kierdorf
210
180
18%
66%
50
95%
Köttingen
10%
Bliesheim
60
88%
Blessem/ Frauenthal
50
97%
Gymnich/Dirmerzheim
30
16%
53%
8%
Erp
30%
100
90%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
40
98%
9% 7%
Erftstadt
0%
Mind. 1x wöchentlich
80
82%
20%
40%
Mind. 1x im Monat
60%
800
80%
Seltener
100%
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass die einzelnen Standorte vornehmlich
von der jeweils eigenen bzw. der Bevölkerung der unmittelbar angrenzenden Stadtteilen aufgesucht werden. Während die Einzelhandelsangebote in Lechenich und Liblar - bei unterschiedlicher Herkunft nach Stadtteilen – in etwa ähnliche Einkaufshäufigkeiten aufweisen,
weicht Gymnich mit ausschließlich lokaler Kundenansprache deutlich davon ab.
Seite 90 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 55: Übersicht Einkaufshäufigkeiten nach Standorten (Angaben in %)
n= 800
Stadtteil Liblar:
Erftstadt-Center
48%
Sstadtteil Liblar:
Sonstiges Liblar
46%
Stadtteil Lechenich
Stadteil Gymnich
0%
25%
44%
9%
7%
26%
22%
32%
24%
32%
82%
20%
Mind. 1x wöchentlich
40%
60%
Mind. 1x im Monat
80%
Seltener
100%
Keine Angabe
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Seite 91 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.6.2 Der Einzelhandelsstandort Erftstadt im Meinungsbild
der Befragten
Über die Einkaufsorientierung hinaus wurde mit der Telefonbefragung auch nach vermissten
Einzelhandelsangeboten in der Stadt Erftstadt gefragt. Bei dieser offenen Frage waren mit
zwei Antwortmöglichkeiten somit Mehrfachnennungen möglich.
Von den 800 befragten Haushalten haben 37 % bei der Frage, ob sie am bestehenden Einzelhandelsangebot etwas vermissen würden, keine Angabe gemacht. Lediglich 5 % der Befragten haben sich ausdrücklich mit der derzeitigen Situation zufrieden gezeigt. Dagegen sind
58 % mit der bestehenden Situation unzufrieden. Diese haben 611 Vorschläge abgegeben,
wie ihrer Meinung nach das Einzelhandelsangebot in der Stadt Erftstadt auszubauen bzw. zu
ergänzen wäre.
Abbildung 56: Vermisste Einzelhandelsangebote in Erftstadt
(Mehrfachnennungen möglich)
n=
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
36%
Liblar
34%
Kierdorf
36%
Köttingen
25%
Bliesheim
24%
Erp
43%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
44%
Erftstadt
0%
5% 19%
25%
30%
37%
5%
34%
20%
40%
60%
keine Angaben
Bekleidung
(Unterhaltungs-) Elektronik
Schuhe
Generell mehr EH
12%
17%
16%
15%
30
6% 5%
100
5% 5% 13%
40
14% 8%
9% 7% 7%
80%
60
50
7%
25%
5%
50
14% 6% 8% 6%
28%
16%
50%
Gymnich/Dirmerzheim
10% 12%
45%
210
180
7% 12%
14% 10% 6% 8%
34%
43%
Blessem/ Frauenthal
9%
40%
6%
10%5% 8%
9% 7%
35%
100%
10%
80
9%
800
120%
140%
bin zufrieden
Nahrungs- und Genussmittel
Baumarkt
Kurzwarengeschäft
Sonstiges
Quelle: telefonische Haushaltsbefragung im April 2010
Bereits in den vorherigen Analysen wurde deutlich, dass die Stadt Erftstadt bei der Bedarfsdeckung mit Oberbekleidung lediglich eine geringe Rolle spielt und folglich vor allem außerhalb der Stadt liegende Angebotsstandorte zur Bedarfsdeckung aufgesucht werden. Dement-
Seite 92 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
sprechend ist auch der Sortimentsbereich der Bekleidung mit rd. 34 % der Nennungen die
Warengruppe in der die befragten Personen den höchsten Ergänzungsbedarf sehen. Werden
die 7 % im Bereich Schuhe hinzuaddiert, summieren sich die Nennungen im Bereich Mode/
Fashion auf insgesamt rd. 41 %. Mit deutlichem Abstand werden mit rd. 10 % der Nennungen
erst zusätzliche Angebote im Lebensmittelsegment bzw. in der Branche Unterhaltungselektronik (rd. 7 %) vermisst. Darüber hinaus sind sowohl im Bereich Bau- und Gartenmarkt (rd.
3 % der Nennungen) sowie hinsichtlich eines Kurzwarengeschäftes (rd. 4 %) noch messbare
Ansiedlungswünsche zu verzeichnen. Auf die sonstigen Nennungen entfallen insgesamt rd.
9 %, wobei diese vornehmlich aus Einzelnennungen mit jeweils unter 2 % bestehen.
Seite 93 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.7
Einzelhandelsstandort Erftstadt in der Expertensicht
Um den Erftstädter Einzelhandel frühzeitig an der Konzepterstellung zu beteiligen, wurden
sowohl am 14.07.2010 in Lechenich als auch am 29.09.2010 in Liblar zwei Informations- und
Diskussionsveranstaltungen veranstaltet. Hierzu wurden über die jeweiligen Werbe- und Interessengemeinschaften – AHAG in Lechenich28 bzw. IWG29 und die Firmengemeinschaft Erftstadt-Center in Liblar – auch die ortsansässigen Einzelhändler eingeladen.
Zu Beginn wurde seitens der Gutachter der derzeitige Sachstand in der Konzepterarbeitung
dargestellt. An die Präsentation schloss sich in beiden Fällen eine lebhafte und informative
Diskussion an.
Da zu diesem Zeitpunkt die Angebots- und Nachfrageevaluierungen bereits vollständig abgeschlossen waren, standen vor allem die Einschätzung der Einzelhandelssituation durch die
Einzelhändler - sowohl insgesamt als auch im jeweiligen Stadtteil - sowie die zukünftige Entwicklung als Einzelhandelsstandort im Fokus der Veranstaltungen. Dabei wurden auch Befürchtungen der Einzelhändler sowie konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung geäußert.
Einen Überblick über die diskutierten Sachverhalte gibt die folgende Abbildung wieder.
Abbildung 57: Diskussionspunkte der Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltung in Lechenich
(14.07.2010)
Informationsveranstaltung in Liblar
(29.09.2010)
Wo endet das Zentrum?
Versorgungszentrum C-S-S
Aufgabenverteilung Lechenich vs. Erftstadt-Center
Potenzialflächen in Alt-Liblar prüfen
Nur verträglicher Einzelhandel im GE-Gebiet
Integriertes Wohnen benötigt Versorgungsangebote
Kein EKZ im Wirtschaftspark
Umfeld Kloster/Leerstände an C-S-S aufwerten
Randsortimente/Aktionswaren als Konkurrenz
Einzelhandelsentwicklung am „Zentralparkplatz“
Altstadt braucht Flächen
Sportplatz als Entwicklungsstandort?
Aktivierung der Innenblockbereiche
Durchfahrtssperren notwendig?
Grundstückseigentümer einbeziehen
Ausbauzustand C-S-S/Köttinger Str.
Entwicklungsflächen an der Steinstraße & Bonner
Straße
Stellplätze fehlen in der C-S-S
Flächenmanagement
Zu schmale Bürgersteige
Gibt es Standorte für Frequenzbringer in der Altstadt?
Sauberkeit/Beleuchtung
Status Quo erhalten
Sicherheit in Erftstadt
Junge Mode/Zielgruppen-Textilanbieter
Filialbetriebe fehlen im Erftstadt-Center
Kundenparken optimieren
Parkleitsystem verbessern?
Quelle: eigene Darstellung
28
Aktionsgemeinschaft Handel & Gewerbe Lechenich (AHAG)
29
Interessen- und Werbegemeinschaft Liblar e.V. (IWG)
Seite 94 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
3.8
Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse:
Umsatz-Kaufkraft-Relation
Aufbauend auf den Ergebnissen der Angebots- und Nachfrageanalyse lässt sich die funktionale Bedeutung des Einzelhandels mit Hilfe der Einzelhandelszentralität ermitteln, die auch
Aussagen zum Ausstattungsgrad im Einzelhandel zulässt. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation
(UKR) stellt das Verhältnis zwischen den erwirtschafteten Umsätzen des ansässigen Einzelhandels und dem örtlichen Kaufkraftpotenzial dar. Für die Stadt Erftstadt liegt die UmsatzKaufkraft-Relation bei ca. 72 %, so dass der erwirtschaftete Gesamtumsatz ca.
28 Prozentpunkte unter dem vorhandenen Kaufkraftpotenzial liegt und per Saldo somit Kaufkraft in Höhe von ca. 82,5 Mio. EUR an außerhalb des Stadtgebiets liegende Angebotsstandorte fließt.
Die Umsatz-Kaufkraft-Relationen nach Sortimenten lassen Rückschlüsse auf die Stärken und
Schwächen des Einzelhandels in der Stadt Erftstadt zu.
Abbildung 58: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Kaufkraftpotenzial
in Mio. EUR
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
Umsatz
in. Mio. EUR
UmsatzKaufkraftRelation
KaufkraftSaldo
in %
in Mio. EUR
109,2
98,4
90%
-10,8
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik
13,1
11,8
89%
-1,4
Pharmaz., mediz., orthop. Artikel
25,4
21,9
86%
-3,5
Nahversorgungsrelevante Sortimente
gesamt
147,7
132,0
89%
-15,7
Sortimente gesamt
290,4
207,9
72%
-82,5
Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Im Bereich der nahversorgungsrelevanten Sortimente kann mit einer Umsatz-KaufkraftRelation von rd. 89 % eine vergleichsweise hohe Kennziffer verzeichnet werden. Über alle
nahversorgungsrelevanten Sortimenten hinweg liegt sie rd. 17 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Umsatz-Kaufkraft-Relation der Stadt Erftstadt (rd. 72 %). Umsatzstärkstes Sortiment ist der Bereich der Nahrungs- und Genussmittel, in der eine Umsatz-Kaufkraft-Relation
von rd. 90 % Ausdruck einer grundsätzlich guten Versorgungssituation widerspiegelt. Dies
korrespondiert mit den Ergebnissen der Telefonbefragung, in der eine hohe Orientierung im
Lebensmittelsegment auf die Stadt Erftstadt aufgezeigt werden konnte. Trotz einer vergleichsweise hohen Bindung fließen per Saldo allerdings immer noch rd. 11 Mio. EUR der
vorhandenen Kaufkraft im Lebensmittelsegment an Angebotsstandorte außerhalb Erftstadts
ab. Auch im Segment der pharmazeutischen Produkte sowie der Drogeriewaren kann eine relativ hohe Kaufkraftbindung von 86 % bzw. 89 % festgestellt werden, die auf eine zufrieden-
Seite 95 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
stellende Ausstattung durch die im Stadtgebiet ansässigen Apotheken und Drogerien zurückzuführen ist. Per Saldo fließen in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten somit rd. 16
Mio. EUR aus dem Stadtgebiet ab, so dass sich bei einem vorhandenen Kaufkraftpotenzial
von etwa 148 Mio. EUR eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von etwa 89 % berechnen lässt.
Abbildung 59: Umsatz-Kaufkraft-Relation – zentrenrelevante Leitsortimente
Kaufkraftpotenzial
Zentrenrelevante Leitsortimente
gem. § 24a LEPro NRW
in Mio. EUR
Umsatz
in. Mio.
EUR
UmsatzKaufkraftRelation
in %
KaufkraftSaldo
in Mio.
EUR
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
10,6
5,8
55%
-4,7
Bekleidung/Wäsche
24,3
10,2
42%
-14,2
Schuhe (ohne Sportschuhe)/Lederwaren
6,0
3,2
54%
-2,8
GPK**/Haushaltsgegenstände
3,8
3,3
87%
-0,5
Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente
5,9
2,0
35%
-3,8
Sportartikel
3,2
2,5
77%
-0,7
Gardinen/
Stoffe/Sicht- , Sonnenschutz
1,6
0,8
51%
-0,8
Haus-, Tisch-, Bettwäsche
1,2
0,8
64%
-0,4
Elektrokleingeräte
2,0
1,5
73%
-0,5
UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation
15,7
5,6
36%
-10,1
Foto/Optik/Akustik
5,8
2,5
43%
-3,3
Uhren/Schmuck
2,8
1,0
34%
-1,8
Zentrenrelevante Sortimente gesamt
82,9
39,2
47%
-43,8
Sortimente gesamt
290,4
207,9
72%
-82,5
Papier, Büro und Schreibwaren; ** Glas, Porzellan, Keramik
Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Bei den zentrenrelevanten Leitsortimenten30 sind ebenfalls ausschließlich negative Kaufkraftsalden festzustellen. Aufsummiert ergibt sich per Saldo ein Abfluss über die Stadtgrenze
hinaus von rd. 44 Mio. EUR. Stellt man das entsprechende Kaufkraftpotenzial den erzielten
Umsätzen gegenüber, so lässt sich eine UKR von rd. 47 % errechnen. Die geringste Kaufkraftbindung kann dabei in der Warengruppe Uhren/Schmuck mir rd. 34 % festgestellt werden. Hier liegt die entsprechende Umsatz-Kaufkraft-Relation somit rd. 38 Prozentpunkte unterhalb der Gesamtzentralität von 72 %. Auch in den Warengruppen Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente bzw. bei Elektronikwaren liegen die jeweiligen Umsatz-Kaufkraft-Relationen
mit Werten zwischen rd. 35 % bzw. 36 % deutlich unterhalb des Gemeindedurchschnitts. Die
absolut gesehen höchsten Kaufkraftabflüsse liegen allerdings mit rd. 14 Mio. EUR im Beklei-
30
Vgl. Anlage 1 zum § 24a LEPro NRW
Seite 96 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
dungs- und Wäschesegment. Hier können nur 42 % der vorhandenen Kaufkraft gebunden
werden. Das defizitäre Einzelhandelsangebot im Bereich Bekleidung wird sowohl durch die
Ergebnisse der telefonisch abgefragten Einkaufsorientierung als unmittelbar über die vermissten Einzelhandelsangebote bestätigt.
Lediglich die Warengruppen Sportartikel mit rd. 77 % sowie Elektrokleingeräte mit rd. 73 %
liegen über dem gesamtstädtischen Mittelwert, sind dabei allerdings ebenfalls negativ.
Abbildung 60: Umsatz-Kaufkraft-Relation – optional zentrenrelevante Sortimente
Kaufkraftpotenzial
Optional zentrenrelevante Sortimente
in Mio. EUR
Umsatz
UmsatzKaufkraft-
KaufkraftSaldo
in %
in Mio. EUR
in. Mio. EUR
Schnittblumen
2,5
1,6
64%
-0,9
Einrichtungszubehör insgesamt, davon*
6,4
2,8
45%
-3,5
Teppiche
1,6
0,5
31%
-1,1
Bettwaren (Lattenroste, Matratzen,
Oberbetten)
1,7
0,6
34%
-1,1
Lampen und Leuchten
1,1
0,7
69%
-0,3
Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken,
Münzen, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
2,0
1,0
51%
-1,0
10,0
6,2
62%
-3,7
290,4
207,9
72%
-82,5
Optional zentrenrelevante Sortimente
Sortimente gesamt
* Teppiche, Bettwaren (Lattenroste, Matratzen, Oberbetten), Lampen/Leuchten, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, Münzen, sonst. Geschenkartikel, Antiquitäten
Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
In allen optional zentrenrelevanten Warengruppen werden ebenfalls durchgängig Umsatzleistungen erreicht, die deutlich unterhalb des vorhandenen Kaufkraftpotenzials im Stadtgebiet
liegen. Insgesamt summiert sich hier der Kaufkraftverlust auf rd. 3,7 Mio. EUR.
Absolut betrachtet wird vor allem in den unter dem Oberbegriff „Einrichtungszubehör“ zusammengefassten Warengruppen Teppiche/ Bettwaren/ Lampen und Leuchten etc. das vorhandene Kaufkraftpotenzial bei weitem nicht gebunden. Lediglich rd. 45 % der vorhanden Kaufkraft wird durch den ortsansässigen Einzelhandel gebunden. Hier fließen per Saldo rd. 3,5
Mio. EUR an Konkurrenzstandorte ab.
Die Umsatz-Kaufkraft-Relation der Warengruppe Schnittblumen beträgt rd. 64 %. Das Kaufkraftsaldo beträgt folglich rd. 0,9 Mio. EUR.
Seite 97 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Werden die in der Regel nicht-zentrenrelevanten Sortimente betrachtet, so ist festzustellen,
dass hier mit Ausnahme der Warengruppe Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere ebenfalls
ausschließlich negative Umsatz-Kaufkraft-Relationen auftreten. Während in letztgenannter
Warengruppe nahezu die gesamtstädtisch zur Verfügung stehende Kaufkraft durch den ortsansässigen Einzelhandel per Saldo gebunden werden kann – die entsprechende UmsatzKaufkraft-Relation liegt bei rd. 99 % - sind in den restlichen Warengruppen zum Teil deutliche
Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen. So liegt die Umsatz-Kaufkraft-Relation in den Warengruppen Elektrogroßgeräte und Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel) bei rd. 33 bzw. 48 %, so
dass alleine in diesen beiden Warengruppen per Saldo rd. 11 Mio. EUR aus dem Stadtgebiet
fließen. Auch hier korrespondieren die errechneten Umsatz-Kaufkraft-Relationen mit den Ergebnissen der Telefonbefragungen. Demnach werden beispielsweise im Segment Möbel bevorzugt Angebotsstandorte außerhalb des Gemeindegebietes aufgesucht. Hohe absolute
Kaufkraftabflüsse (rd. 7,5 Mio. EUR) sind per Saldo auch im Bereich Baumarkt zu verzeichnen. Insgesamt fließen somit per Saldo rd. 19 Mio. EUR aus dem Stadtgebiet in andere Kommunen ab.
Abbildung 61: Umsatz-Kaufkraft-Relation – nicht-zentrenrelevante Sortimente
Kaufkraftpotenzial
i.d. R. nicht-zentrenrelevante Sortimente
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
in Mio. EUR
Umsatz
in. Mio. EUR
UmsatzKaufkraftRelation
KaufkraftSaldo
in %
in Mio. EUR
3,0
3,0
99%
0,0
18,9
11,5
61%
-7,4
Kfz-Zubehör
3,9
3,3
85%
-0,6
Pflanzen/ Gartenbedarf (o. G-Möbel)
4,3
3,8
90%
-0,4
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel)
15,2
7,3
48%
-7,9
Elektrogroßgeräte
4,3
1,4
33%
-2,9
sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen)
0,3
0,2
55%
-0,1
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
49,8
30,5
61%
-19,3
Sortimente gesamt
290,4
207,9
Baumarktsortiment
72%
-82,5
Quelle: Eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Im Fazit ist somit festzuhalten, dass das Mittelzentrum Erftstadt vor allem in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, Apotheken) hohe
Kaufkraftbindung erreichen kann.
In den innenstadtprägenden Angeboten wie Spielwaren, Foto, Optik, Uhren, Schmuck, vor allem aber bei Elektronikwaren und Bekleidung/Wäsche sind dagegen deutliche Angebotsdefizite zu erkennen, die in relativ geringen Kaufkraftbindungen ihren Ausdruck finden. Über alle
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
zentrenrelevanten Warengruppen hinweg sind mit einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd.
47 % sowohl prozentual als auch absolut betrachtet die höchsten Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen.
Auch bei den langfristigen Bedarfsgütern werden bevorzugt die attraktiven Einkaufsalternativen der benachbarten Mittelzentren aufgesucht, so dass auch hier (fast) ausschließlich negative Umsatz-Kaufkraft-Relationen festzustellen sind.
Seite 99 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
4
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung und grundlegende Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Das Mittelzentrum Erftstadt steht maßgeblich mit den umliegenden Mittelzentren in Wettbewerb und wird zudem durch die nahegelegenen Oberzentren Köln und Bonn in seiner Entwicklungsfähigkeit begrenzt. Zusätzlich lassen die Bevölkerungsprognosen keinen (weiteren)
Bevölkerungszuwachs erwarten – mittel- bis langfristig muss sogar eher von einer abnehmenden Bevölkerungszahl ausgegangen werden. Da weder hohe Zuflüsse von außen, noch
eine „endogene“ Zunahme der Kaufkraft zu erwarten sind, hängen die Entwicklungspotenziale
der Stadt Erftstadt im Wesentlichen davon ab, inwieweit es gelingt, das vorhandene Kaufkraftpotenzial stärker anzusprechen und derzeitig abfließende Kaufkraft zukünftig im Stadtgebiet zu halten.
Dabei wird die zukünftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Erftstadt nicht ausschließlich
von marktseitigen Voraussetzungen bestimmt. Kaufkraftabflüsse sind somit nicht per se mit
zusätzlicher Einzelhandelsfläche gleichzusetzen. Mindestens genauso bedeutsam wie eine
ausreichend hohe Kaufkraftpotenzialbasis, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit zusätzlicher
Einzelhandelsangebote ermöglicht, sind standortseitige Anforderungen, die (neue) Einzelhandelseinrichtungen zu erfüllen haben. Denn nur am „richtigen“ Standort machen Neuan- bzw.
Umsiedlungen von Einzelhandelsbetrieben städtebaulich Sinn und stärken tatsächlich den
Einzelhandelsstandort Erftstadt. Die Regeln, nach denen sich die künftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Erftstadt richten soll, werden im folgenden Zentrenkonzept festgelegt.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen werden für folgende Sortimente Verkaufsflächenergänzungen in der Stadt Erftstadt empfohlen:
Nahrungs- und Genussmittel
Durch das vorhandene Lebensmittelangebot wird bei einer UKR von rd. 90 % nicht die gesamt zur Verfügung stehende Kaufkraft in Erftstadt gebunden - per Saldo fließen rd. 11 Mio.
EUR aus dem Stadtgebiet.
Zudem ist aufgezeigt worden, dass viele der integriert gelegenen Lebensmittelanbieter klare
Defizite aufzeigen und vor diesem Hintergrund bestandssichernde Verkaufsflächenerweiterungen –wenn möglich- mittelfristig zum Erhalt der wohnungsnahen Versorgung notwendig
sind.
Seite 100 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Bekleidung & Schuhe
Das Bekleidungsangebot in der Stadt Erftstadt wird durch eine Vielzahl von kleineren und
mittleren Fachgeschäften geprägt, das durch wenige Filialisten ergänzt wird. Dem Erftstädter
Einzelhandel fehlen bundesweit agierende Filialisten des mittleren Preisgefüges und der Jungen Mode, die aufgrund der Bekanntheit die Ausstrahlungskraft des Erftstädter Einzelhandels
ergänzen können. Auch im Schuhsegment lassen sich bei Kaufkraftabflüssen von per Saldo
rd. 2,8 Mio. EUR Ansiedlungsspielräume erkennen.
Papier-/ Büro-/ Schreibwaren/Bücher
Die entsprechenden Angebote im Bereich Papier-, Büro- und Schreibwaren werden im Wesentlichen von kleineren, kompetenten Fachgeschäften sowie im Randsortiment des Real-SBWarenhauses angeboten. Ein entsprechend spezialisiertes Fachmarktkonzept wie z.B. McPaper ist dagegen im Stadtgebiet von Erftstadt nicht vertreten. Für die Ansiedlung eines kleineren Fachmarktkonzeptes für Papier-, Büro und Schreibwaren können deshalb relativ gute
Marktchancen gesehen werden.
Die Entwicklungsperspektiven im Sortiment Bücher liegen vor allem in einer Differenzierung
des Angebotes der ansässigen Betriebe.
Spielwaren
Das flächenmäßig größte Spielwarenangebot entfällt auf das entsprechende Angebot im Real
SB-Warenhaus. Darüber hinaus wird das Sortiment Spielwaren zwar durch mehrer kleine
Fachgeschäfte vorgehalten, ein Kaufkraftabfluss von per Saldo rd. 3,8 Mio. EUR bzw. eine
Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 35 % macht allerdings deutlich, dass hier durchaus Marktpotenzial für zusätzliche, wirtschaftlich tragbare Angebote vorhanden ist.
Elektrowaren / Unterhaltungselektronik
Bei Elektrowaren und Unterhaltungselektronik besteht in der Stadt Erftstadt ein Angebotsdefizit, das durch die Ansiedlung eines größeren Fachgeschäftes / Fachmarktes mit mindestens
1.000 qm Verkaufsfläche oder die Verkaufsflächenerweiterung bestehender Betriebe beseitigt
werden sollte. Bei einem aktuellen Kaufkraftabfluss von insgesamt rd. 10 Mio. EUR sind gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik realistische Ansiedlungspotenziale zu erkennen.
Möbel / Einrichtungsbedarf
Im Einrichtungsbedarf sind aufgrund der örtlichen Standortsituation und des regionalen Wettbewerbs Entwicklungsperspektiven im Möbelangebot sowie im spezialisierten Einrichtungsbedarf (u. a. Bettwaren, Lampen / Leuchten) gegeben.
Seite 101 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
So fließt beispielweise mit rd. 7,9 Mio. EUR derzeitig mehr als die Hälfte der vorhandenen
Möbelkaufkraft aus dem Stadtgebiet.
Bau- und Gartenbedarf
Der Heimwerker- und Gartenbedarf wird aktuell maßgeblich durch den in Liblar ansässigen
Hagebaumarkt sowie das Pflanzencenter im Lechenicher Gewerbegebiet abgedeckt. Trotzdem lassen sich – gerade im Baumarktsegment – Ansiedlungspotenziale erkennen, die die
Versorgungsqualität in der Stadt Erftstadt verbessern würden.
Für die Stadt Erftstadt ist insbesondere die Weiterentwicklung der beiden Stadtteilzentren mit
modernen, leistungsfähigen Angeboten von strategischer Bedeutung. Hierbei steht die Ergänzung des Angebotes durch frequenzstarke, namhafte Anbieter im Vordergrund (u. a. Bekleidung, Spielwaren und Unterhaltungselektronik). Für die wohnungsnahe Versorgung ist eine
Weiterentwicklung mit marktüblichen Betriebsgrößen zu empfehlen, so dass nur ein moderate
Ergänzungsbedarf abzuleiten ist. Zusätzliche Ansiedlungspotenziale im nicht-zentrenrelevanten Bereich bestehen vor allem bei Möbeln und im Heimwerker- und Gartenbedarf.
Die „Spielregeln“, nach denen sich die künftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Erftstadt
richten soll, werden mit dem folgenden Zentrenkonzept vorgeschlagen.
Seite 102 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erftstadt
5.1
Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung
Aus Sicht der Landesplanung soll ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept in erster Linie Vorschläge für die Ausgestaltung des landesplanerischen Steuerungsansatzes unter
Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten entwickeln.
Dabei formuliert § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) die Grundsätze der Raumordnung für die Planung großflächiger Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO.31 Demnach kommen für großflächigen Einzelhandel künftig nur noch Standorte in zentralen Versorgungsbereichen (d.h. in Innenstädten, Ortsmitten, Stadtteilzentren) in Betracht, sofern es sich um Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten handelt. Vorhandene Standorte
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche genießen Bestandsschutz. Vorhaben mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten (insbesondere Möbelmärkte, Gartencenter, Baumärkte) und
begrenztem Randsortiment dürfen weiterhin außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen
entstehen.
Im Einzelnen gilt:
■
Die zulässigen Nutzungen müssen sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereiches richten, in dem ihr Standort liegt. Sie dürfen weder zentrale
Versorgungsbereiche noch die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet beeinträchtigen.
■
Die räumliche und funktionale Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt
durch die Kommunen, ist aber an Kriterien gebunden, etwa die „städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichs“
(ASB) und die „gute verkehrliche Anbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz“.
■
Eine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der Nahversorgung wird regelmäßig nicht unterstellt, solange der erwartete Umsatz eines Planvorhabens die zurechenbare Kaufkraft weder in einzelnen Sortimentsbereichen noch insgesamt übersteigt. Bezugsmaßstab ist bei Hauptzentren die Kommune, bei Nebenzentren und Nahversorgungszentren sind es die funktional zugeordneten Stadtteile bzw. die zu versorgenden Bereiche.
31
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. 2007
S. 225)
Seite 103 von 161
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
■
Gemäß § 24 a Abs. 3 LEPro dürfen Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen geplant werden, wenn ergänzend zu dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment nur ein begrenztes zentrenund nahversorgungsrelevantes Randsortiment vorgesehen ist. Von einer Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Grundversorgung ist in
der Regel dann nicht auszugehen, wenn für das Kernsortiment ausreichend Kaufkraft
innerhalb der Standortgemeinde zur Verfügung steht und sich der Umfang des Randsortiments auf 10 % bzw. höchstens 2.500 qm der insgesamt in dem betreffenden Sondergebiet zulässigen Verkaufsfläche beschränkt.
■
Standorte von zwei oder mehr Vorhaben mit mind. 50.000 qm Verkaufsfläche müssen
in den Regionalplänen als ASB mit Zweckbindung dargestellt werden. Ihre Randsortimente dürfen insgesamt max. 5.000 qm VKF umfassen.
Ergänzend wurde auch der „Einzelhandelserlass Nordhein-Westfalen“ im September 2008
durch die Landesregierung aktualisiert. Die Verwaltungsvorschrift erläutert die wesentlichen
Punkte der gesetzlichen Rahmenbedingungen und bestimmt das Verwaltungshandeln, in dem
sie
„(…) den Trägern der Regionalplanung, den Bezirksregierungen, den Gemeinden als
Trägern der Bauleitplanung und den Bauaufsichtsbehörden als Grundlage für die Beurteilung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben i. S. v. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen und für Investitionswillige, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und den Einzelhandel Planungs- und Investitionssicherheit schaffen [soll].“
Zu gemeindliche Einzelhandelskonzepten wird unter Punkt 4.1 ausgeführt:32
„Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne unterstützen die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren und sorgen für eine ausgewogene
Versorgungsstruktur. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungsund Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben,
andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und
Grundstückseigentümer.
32
Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass NRW). Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.4/ VI A 1 - 16.21 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie- 322/323 – 30.28.17. vom 22.09.2008.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
In den Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre Entwicklungsziele für
den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben den angestrebten Zentrengefügen über
die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche auch die Bestimmung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige Sonderstandorte (u. a. Großeinrichtungen gem. § 24 a
Abs. 4 LEPro). Dabei werden auf der Grundlage einer konkreten Bestandserhebung
und -analyse der Einzelhandelssituation sowie der städtebaulichen Konzeption für die
Einzelhandelsentwicklung die bestehenden tatsächlichen zentralen Versorgungsbereiche sowie die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche räumlich und funktional festgelegt. Zu einem Einzelhandelskonzept gehört auch die ortsspezifisch zu entwickelnde
Liste zentrenrelevanter Sortimente.“
Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen wurde §
24 a Abs. 1 LEPro auf den Prüfstand gestellt. Im Urteil vom 26.08.2009 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro NRW, wonach FOCs mit mehr als
5.000 qm Verkaufsfläche nur in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen
werden dürfen, mit der Landesverfassung nicht vereinbar ist. Die Regelung verletzt das Recht
auf kommunale Selbstverwaltung und ist deshalb nichtig.
§ 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro wirke gegenüber Gemeinden mit nicht mehr als 100.000 Einwohnern
als striktes Verbot, ein FOC mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche eigenverantwortlich anzusiedeln. Dieser Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot. Die Verbotsregelung in § 24 a Abs. 1 S. 4 LEPro sei
nicht durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt. Nachvollziehbare Erwägungen für die ausnahmslose Festlegung der Schwellenwerte für die Verkaufsfläche und
die Einwohnerzahl seien nicht ersichtlich (Urteil des VerfGH Nordrhein-Westfalen vom
26.08.2009, Az.: VerfGH 18/08).
In Fortsetzung dieses Rechtsstreites hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seinem Urteil vom 30.09.2009 (10 A 1676/08) die Bezirksregierung Münster verpflichtet, den Flächenutzungsplan der Stadt Ochtrup, der eine Erweiterung des bestehenden FOC von 3.500
qm auf 11.500 qm Verkaufsfläche vorsah, zu genehmigen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Planung nicht gegen verbindliche Ziele der Raumordnung verstoße, weil § 24 a LEPro – soweit er hier noch einschlägig sei – allenfalls in der Abwägung zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung enthalte. Denn die Regelungen
des § 24 a LEPro erfüllen nach Auffassung des OVG nicht die gesetzlichen Anforderungen an
die Gemeinden bindende Ziele der Landesplanung im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB. Der Landesgesetzgeber habe keine der kommunalen Bauleitplanung vorgelagerte abschließende
Entscheidung getroffen. Dies aber sei Voraussetzung für die Einordnung einer Regelung als
Ziel der Landesplanung. Außerdem sei die Vorschrift nicht hinreichend bestimmt.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Das Urteil hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.04.2010
Rechtskraft erlangt. Damit wird die Verantwortung für die Entwicklung des Einzelhandels von
den Landesplanungsbehörden wieder auf die Gemeinden zurückverlagert. Grundsätzlich wird
den Kommunen damit wieder freigestellt, großflächige Einzelhandelsvorhaben selbst dann
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu planen, wenn diese zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente führen.
Der Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit über die Verfahren der Bauleitplanung bleibt
aber selbstverständlich weiterhin die wichtigste Genehmigungsvoraussetzung.
Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept folgende
Aussagen getroffen:
Ableitung eines funktional differenzierten Zentrennetzes (Funktionsbestimmung der
zentralen Versorgungsbereiche mit Festlegung der von den jeweiligen Zentren zu versorgenden Bereiche),
genaue Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Identifizierung von Entwicklungsarealen für standortgerechte Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Zentren
(räumliche Festlegung),
Begründung zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente unter Beachtung der
ortsspezifischen Besonderheiten in den Angebotsstrukturen,
Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts im Rahmen der Bauleitplanung.
Ziel ist es, ein Einzelhandelskonzept zu entwickeln, dass als Leitlinie für die künftige Stadtentwicklungsplanung dienen kann. Beschließt der Rat der Stadt Erftstadt das Konzept als
städtebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, wäre es künftig bei der Aufstellung
einzelhandelsrelevanter Bauleitpläne zu berücksichtigen und als wichtige, abwägungsrelevante Planungsgrundlage zu beachten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2
Leitziele und Standortkonzept
Die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung bilden den Orientierungsrahmen für
das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erftstadt, das sich aus Sicht des Gutachters an folgenden Leitzielen ausrichten sollte:
Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen der beiden
Stadtteilzentren Lechenich und Liblar,
Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung,
Konzentration des nicht-zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandels auf städtebaulich geeignete Standorte im Stadtgebiet.
Neben der strukturellen Entwicklung des Einzelhandels sind die vorhandenen bzw. zu
entwickelnden Standortbereiche mittels gemeinsamer Marketingaktivitäten zu stärken
und zu profilieren.
Konsequenzen für die Zentrenentwicklung der Stadt Erftstadt
Aufgrund der spezifischen Siedlungsstruktur wird auf die Ausweisung eines Hauptzentrums
verzichtet; stattdessen werden mit der Ortsmitte Lechenich und dem Erftstadt Center in
Liblar zwei gleichrangige Stadtteilzentren vorgeschlagen. Damit sind diese Zentren als einzige dazu privilegiert, auch großflächige Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche und zentrenrelevanten Kernsortimenten aufzunehmen Die Dimensionierung möglicher
Einzelhandelsnutzungen ist im Falle der Ortsmitte von Lechenich am Bevölkerungspotenzial
des westlich der Bundesautobahn 61 gelegenen Stadtgebietes (rd. 25.500 Einwohner), im
Falle des Erftstadt Centers am Potenzial des östlich der Autobahn gelegenen Stadtgebietes
(rd. 24.200 Einwohnern) auszurichten.
Gleichzeitig übernimmt die Ortsmitte Lechenich die Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile
Lechenich, Konradsheim, Herrig und Ahrem mit insgesamt rd. 12.800 Einwohnern, während
dem Erftstadt Center in Liblar die Nahversorgungsfunktion für den südlichen Teil von Liblar
sowie den Stadtteil Bliesheim zugewiesen wird.
Die Funktion von Nahversorgungszentren wird der Ortsmitte Gymnich und dem Bereich
der Carl-Schurz-Straße in Liblar zugewiesen. Der Verflechtungsbereich des Nahversorgungszentrums Carl-Schurz-Straße umfasst dabei den nördlichen Teil von Liblar sowie die
unmittelbar angrenzenden Stadtteile Köttingen (rd. 3.700 Einwohner), Blessem (rd. 1.500
Einwohner) und Fraunthal (rd. 170 Einwohner), während das Nahversorgungszentrum Gym-
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
nich die Nahversorgung für die Ortslagen Gymnich und Dirmerzheim mit insgesamt rd. 6.300
EW übernimmt.
Mit dieser Funktionszuweisung werden die genannten Zentren dazu privilegiert, großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten anzusiedeln. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Vorhaben sich in ihrer Versorgungsreichweite auf den Verflechtungsbereich der Nahversorgungszentren beschränken. Darüber hinaus ist in den Nahversorgungszentren auch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten bis zur einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm grundsätzlich möglich.
Neben den innerhalb der vorab dargestellten zentralen Versorgungsbereiche ansässigen nahversorgungsrelevanten Betrieben sind im Stadtgebiet Erftstadt darüber hinaus weitere Lebensmittelbetriebe ansässig, denen wichtige Aufgaben der wohnungsnahen Versorgung zufallen. Diese Ergänzungsstandorte der Nahversorgung sind als Solitärstandorte mit hohem
Wohngebietsbezug ebenfalls städtebaulich von großer Bedeutung. Im Einzelnen handelt es
sich hierbei um den Edeka-Supermarkt an der Theodor-Heuss-Straße, der die Versorgung der
im östlichen Teil von Liblar lebende Bevölkerung ergänzt, den Edeka-Supermarkt an der AbtHorchem-Straße als Versorger für die Bevölkerung von Erp sowie den Edeka-Supermarkt am
Niederweg in Friesheim, der auch die Nahversorgungsfunktion für die benachbarten Stadtteile
Niederberg und Borr/Scheuren übernimmt.
Um die Nahversorgung im Stadtteil Kierdorf zu stärken, ist aus Sicht der Gutachter darüber
hinaus nachzudenken, auf der Freifläche im Kreuzungsbereich der beiden Landstraßen 163
und 495 einen Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment zuzulassen. Im Sinne dieses Konzeptes ist er als potenzieller Ergänzungsstandort für die Nahversorgung einzuordnen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten können unter der Voraussetzung der raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeit außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden. Als Standort für zusätzliche
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten kommt im
Wesentlichen der Bereich des Wirtschaftsparks infrage.
Für eine Konzentration von zentrenverträglichen Großbetrieben auf diesen Standortbereich
sprechen vor allem folgende Gründe:
■
Die zentrale Lage zwischen den beiden Hauptsiedlungskörpern von Liblar und
Lechenich.
■
Die hohe Verkehrsgunst des Wirtschaftsparks bietet auch betreiberseitige Vorteile.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
■
Generell reduziert die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben den Ressourceneinsatz (Verbrauch von Flächen, Bau und Unterhaltung von Verkehrswegen).
Zu beachten ist, dass der Wirtschaftspark in seiner heutigen räumlichen Ausdehnung vorrangig als Gewerbegebiet für die Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven Unternehmen aus dem
produzierenden Gewerbe- und Dienstleistungssektor vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund
wird abzuwägen sein, ob die Ansiedlung produzierender Betriebe bei Zulassung ausgewählter
großflächiger Einzelhandelsbetriebe behindert würde. Ggf. wird eine Modifizierung der Gewerbegebietsplanung erforderlich, um mögliche Zielkonflikte zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Besatzstrukturen empfehlen die Gutachter somit,
die künftige Entwicklung der Versorgungsstrukturen in Erftstadt an folgendem räumlichen
Versorgungsmodell auszurichten:
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 62: Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt
Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage: Gfk GeoMarketing
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.1
Räumliche Abgrenzung des Stadtteilzentrums Liblar
Das Stadtteilzentrum Liblar umfasst das gesamte Areal des Erftstadt-Centers sowie die westlich angrenzenden Gebäudekörper des Real SB-Warenhauses bzw. des dm Drogeriemarktes.
Auch das südöstlich gelegene Grundstück des Ärzte- und Gesundheitshauses, des Parkplatzes sowie das benachbarte Grundstück der Feuerwehr sind dem zentralen Versorgungsbereich zuzuordnen. Ebenso ist die nördlich an das Erftstadt-Center angrenzende Parkplatzfläche sowie das vornehmlich durch Dienstleistungsbetriebe genutzte Wohn- und Geschäftshaus
ebenfalls in den zentralen Versorgungsbereich zu integrieren.
Ausdrücklich nicht einbezogen in das Stadtteilzentrum wird der Standortbereich des südlich
angrenzenden Hagebaumarktes, da er als (großflächiger) Baumarkt keine zentrenprägende
Funktion übernimmt. Die genaue Abgrenzung ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 63: Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Liblar
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.2
Empfehlungen zur Entwicklung des Stadtteilzentrums Liblar
Die künftige Entwicklung des Stadtteilzentrums Liblar wird im Wesentlichen davon abhängen,
in welchem Maße die Ausstrahlungskraft des Erftstadt-Centers gesteigert werden kann.
Dazu bietet die Entwicklung der „Delta-Liegenschaft“ vielfältige Ansatzpunkte, die die Attraktivität des gesamten Standortbereiches steigern könnte.
Im westlichen Teil – der sog. Delta-Passage - ist die Ansiedlung eines Discountmarktes angedacht. Dieser wird das Lebensmittelvollsortiment des SB-Warenhauses arrondieren und zusätzliche Kundenfrequenz erzeugen. Um Synergieeffekte für die umliegenden Geschäftslagen
des Centers zu generieren, sollte der Eingangsbereich des Discounters in den räumlichen
Bezug zum inneren Bereich des Centers gesetzt werden.
Im östlichen Teil der Delta-Liegenschaft sind zunächst die vorhandenen Flächen zu arrondieren. Ggf. ist hier ein Teilabriss des vorhandenen Gebäudebestandes vonnöten, um Einzelhandelsflächen für attraktive Fachmarktkonzepte zu schaffen. Denn große, modern zugeschnittene Einzelhandelsflächen sind die Grundvoraussetzung um weitere Kundenmagnete
anzusiedeln. Hierbei könnte es sich in erster Linie um ein größeres Fachmarktkonzept aus
dem Modesegment oder dem Bereich der Unterhaltungselektronik handeln: In letzterem fließen derzeitig rd. 10 Mio. EUR aus dem Stadtgebiet, die als Kaufkraftpotenzial grundsätzlich
zur Verfügung stehen, derzeitig allerdings nicht durch den örtlichen Einzelhandel gebunden
werden können. Zudem lassen sich die dafür benötigten Einzelhandelsflächen im ErftstadtCenter – im Gegensatz zum Stadtteilzentrum in Lechenich – vergleichsweise einfach realisieren.
Darüber hinaus ist auch das Gebäudeobjekt im Südosten des Erftstadt-Centers neu zu strukturieren und den Flächenansprüchen moderner Einzelhandelsbetriebe anzupassen. Gleichzeitig sollte die bestehende „Hinterhof“-Situation im Bereich der ehemaligen Anlieferungszone
des Supermarktes aufgehoben und baulich attraktiviert werden.
Den zuvor skizzierten Aus- und Umbau vorausgesetzt, bilden sich so auch neue Ansieldungspotenziale für attraktive, kleinteilige Einzelhandelsstrukturen im nördlichen Teil des ErftstadtCenters.
Gestärkt werden sollte der Standortbereich des Erftstadt-Centers zudem durch eine Neuordnung des Parkens, insbesondere im Bereich der Eingangszonen. Das große Parkraumangebot in ringförmiger Anordnung um das Center, stellt einen großen Standortvorteil dar und sollte künftig noch besser erschlossen werden
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Abbildung 64: Entwicklungsansätze Erftstadt-Center
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.3
Räumliche Abgrenzung des Stadtteilzentrums Lechenich
Das Stadtteilzentrum Lechenich erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Bonner bzw. der
Herriger Straße. Innerhalb der historischen Wallanlage umfasst es den gesamten Bereich der
im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als MK-Gebiet dargestellten Flächen. Somit werden die nord- bzw. südöstlich gelegenen Wohngebiete zum überwiegenden Teil nicht dem
zentralen Versorgungsbereich zugeordnet. Im Osten, entlang der Bonner Straße, werden darüber hinaus die als MI-Flächen dargestellten Grundstücke, in etwa bis auf Höhe der ElsaBrandström-Straße, hinzugerechnet.
Westlich des Herriger Tors erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich bis zum dort gelegenen Lidl-Discountmarkt, der im Westen die Grenze des Stadtteilzentrums darstellt. Da das
Stadteilzentrum auch Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Lechenich, Konradsheim,
Herrig und Ahrem mit insgesamt rd. 12.800 Einwohnern übernehmen soll, wird der Bereich
zwischen Herriger Tor und dem Lidl-Discountmarkt mit der Funktionszuweisung „Schwerpunktstandort Nahversorgung“ gekennzeichnet (siehe folgendes Kapitel).
Abbildung 65: Zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Lechenich
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.4
Empfehlungen zur Entwicklung des Stadtteilzentrums Lechenich
Innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ist eine hohe Kleinteiligkeit der Ladenstruktur
festzustellen. Dies gilt vor allem für die innerhalb der Wallanlage gelegenen Einzelhandelsstrukturen. So verfügen im Bereich der historischen Ortsmitte rd. 78 % der erhobenen Einzelhandelsbetriebe über Verkaufsflächen von weniger als 100 qm. Dabei liegt ihr Anteil am Gesamtverkaufsflächenanteil bei rd. 46 %. Dementsprechend können die Einzelhandelsbetriebe
mit 100 und mehr qm Verkaufsfläche - rd. 22 % der Betriebe - die verbleibenden rd. 55 % des
Verkaufsflächenbestandes auf sich vereinen. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt folglich
bei gerade einmal rd. 72 qm.
Abbildung 66: Betriebsgrößenstruktur in der historischen Ortsmitte von Lechenich
Betriebsgröße
in qm
Betriebe
Anzahl
Verkaufsfläche
in %
Anzahl
Ø Betriebsgröße
(in qm VKF)
in %
2.500 und mehr
-
-
-
-
-
800 und 2.499
-
-
-
-
-
300 bis 799
3
4
1.070
22
357
100 bis 299
12
18
1.585
33
132
50 bis 99
20
29
1.345
28
67
unter 50
33
49
870
18
26
Gesamt
68
100
4.870
100
72
Quelle: Eigene Erhebungen, eigene Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Somit sind innerhalb des zentralen Bereiches zwischen den beiden Stadttoren bzw. innerhalb
der historischen Wallanlage kaum Flächengrößen vorhanden, die zur Aufnahme moderner
Einzelhandelskonzepte fähig sind.
Auch die Entwicklung des Lechenicher Stadtteilzentrums wird folglich stark davon abhängen,
inwieweit moderne Einzelhandelsflächen geschaffen werden können, die die Ansiedlung größerformatiger Einzelhandelsnutzungen ermöglichen.
Hier ist zu klären, ob die Innenblockbereiche an der Steinstraße bzw. Bonner Straße als potenzielle Entwicklungsflächen aktiviert werden können. Denn dort stehen größere, zentral gelegene und derzeitig mindergenutzte Flächen (Parkplatz) ggf. zur Disposition.
Dabei ist die Dimensionierung möglicher Einzelhandelsnutzungen im Falle der Ortsmitte von
Lechenich grundsätzlich am Bevölkerungspotenzial des westlich der Bundesautobahn 61 gelegenen Stadtgebietes (rd. 25.500 Einwohner) auszurichten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Die benötigten Flächengrößen bzw. – zuschnitte vorausgesetzt, ist v. a. eine Angebotsausweitung im Modesektor (z.B. durch Bekleidungsfilialisten) anzustreben. Diese würden den vorhandenen, kleinteiligen Besatz ergänzen und die Gesamtattraktivität der Lechenicher Ortsmitte steigern.
Das Stadtteilzentrum Lechenich übernimmt darüber hinaus auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.
Die Analyse der Nahversorgungsstrukturen innerhalb der Stadt Erftstadt hat dabei u.a. aufgezeigt, dass der unmittelbar am Marktplatz gelegene Norma Lebensmitteldiscounter über eine
mittelfristig nicht zukunftsfähige Größe verfügt. Evtl. besteht hier die Möglichkeit - beispielsweise durch Zusammenlegung einzelner Ladenlokale - eine entsprechend große Ladenfläche
zu schaffen, um das Nahversorgungsangebot innerhalb der Ortsmitte von Lechenich mittelund langfristig zu stabilisieren. Im Falle einer Betriebsaufgabe sollte man versuchen, die Immobilie gegebenenfalls durch spezialisierten Lebensmitteleinzelhandel - beispielsweise durch
einen Bio-Supermarkt - adäquat nachzunutzen.
Die Funktion als Nahversorgungszentrum für die Stadtteile Lechenich, Konradsheim, Herrig
und Ahrem mit insgesamt rd. 12.800 Einwohnern wäre ausschließlich über die zwar zentral
gelegene, aber vergleichsweise kleine Norma-Filiale am Marktplatz nur rudimentär erfüllt.
Dagegen hat der westliche Standortbereich durch den dort ansässigen Lidl-Discountmarkt bereits heute eine wichtige Funktion als Nahversorgungsstandort.
Daher wurde seitens der Gutachter vorgeschlagen, den in räumlichen Zusammenhang zum
innerhalb der Wallanlage gelegenen Einzelhandel- und Dienstleistungsbesatz stehenden
Standortbereich des Lidl-Discountmarktes auch dem zentralen Versorgungsbereich zuzuweisen und mit der Funktionszuweisung „Schwerpunktstandort Nahversorgung“ zu versehen.
Zukünftige Angebotsausweitungen in diesem Bereich sollten demnach vornehmlich im Lebensmitteleinzelhandel vorgenommen werden. Sollte sich dabei allerdings herausstellen, dass
keines der dort vorhandenen Grundstücke mittelfristig verfügbar ist, wären ggf. an den vorgeschlagenen zentralen Versorgungsbereich unmittelbar angrenzende Grundstücke ebenfalls
auf ihre Standorteignung zur Aufnahme des Lebensmitteleinzelhandels zu prüfen.
Mittels geeigneter Bebauungspläne ist sicherzustellen, dass der westliche Teil des zentralen
Versorgungsbereichs somit auch perspektivisch auf seine heutige Funktion als Nahversorgungsstandort beschränkt bleibt.
Verkaufsflächen für Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur in deutlich untergeordnetem Maße zu entwickeln, um für die zentral gelegene Hauptgeschäftslage unverträgliche Standortkonkurrenzen zu vermeiden.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.5
Räumliche Abgrenzung des Nahversorgungszentrums
„Carl-Schurz-Straße“
Die räumliche Abgrenzung des Nahversorgungszentrum Carl-Schurz-Straße folgt weitestgehend der MI-Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt. Ausgeschlossen davon
ist der nordöstliche Bereich der Carl-Schurz-Straße, in etwa ab der Einmündung der Brühler
Straße, sowie der südlich der Einmündung „Grachtstraße“ gelegene Teil der Carl-SchurzStraße . Dagegen ist das Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ (Rewe-Standort) dem
zentralen Versorgungsbereich zuzuordnen.
Somit erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich im Wesentlichen vom süd-westlichen
Kreuzungsbereich von Grachtstraße und Carl-Schurz-Straße bis zur Einmündung der Brühler
Straße im Nordosten, so dass alle in diesem Teil von der Carl-Schurz-Straße erschlossenen
Grundstücke in den zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen sind. Darüber hinaus werden die Grundstücke entlang der Köttinger Straße bis zu den Standorten von Rewe bzw. dem
gegenüberliegenden Aldi ebenfalls mit einbezogen.
Abbildung 67: Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum
„Carl-Schurz-Straße“
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.6
Empfehlungen zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums
„Carl-Schurz-Straße“
Das Nahversorgungszentrum „Carl-Schurz-Straße“ soll zukünftig der (Nah-)Versorgung des
nördlichen Teils von Liblar sowie der unmittelbar angrenzenden Stadtteile Köttingen (rd. 3.700
Einwohner), Blessem (rd. 1.500 Einwohner) und Frauenthal (rd. 170 Einwohner) mit zusammen insgesamt rd. 8.200 Einwohnern dienen.
Die planerische Zielsetzung bei der Entwicklung des Nahversorgungszentrums besteht demnach insbesondere in der langfristigen Sicherung des nahversorgungsrelevanten Angebotes.
Hierunter sind beispielweise bestandssichernde Maßnahmen der beiden Lebensmittelanbietern Aldi und Rewe zu verstehen, die derzeitig als wesentliche Träger der Nahversorgung fungieren und auch zukünftig einen wichtigen Bestandteil der Nahversorgungsstrukturen darstellen werden. Im Nahversorgungszentrum Carl-Schurz-Straße lässt sich aktuell allerdings kein
zwingender Handlungsbedarf diesbezüglich erkennen. Perspektivisch sollten sich Angebotsausweitungen an der Einwohnerentwicklung im zugewiesenen Versorgungsbereich orientieren.
Auch in den sonstigen Sortimenten sollte der jetzige Bestand im Wesentlichen gesichert werden. Ein wesentlicher Ausbau im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente würde zudem in
Konkurrenz zu den prioritär zu entwickelnden Stadtteilzentren in Liblar bzw. Lechenich stehen
und ist demnach nicht weiter zu verfolgen.
Zukünftige Entwicklungspotenziale im Bereich der Carl-Schurz-Straße bestehen aus Sicht der
Gutachter vor allem als attraktiver Wohnstandort. Darüber hinaus besteht durch einen Ausbau
des gastronomischen Angebotes - maßgeblich im nördlichen Teil der Carl-Schurz-Straße - die
Möglichkeit, sich dementsprechend zu profilieren und ggf. als „Gastronomiemeile Erftstadts“
zu vermarkten.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.7
Räumliche Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Gymnich
Das Nahversorgungszentrums Gymnich beinhaltet alle zwischen dem Kreuzungsbereich
Gymnicher Hauptstraße, Kerpener Straße und Am Flutgraben im Norden sowie dem Kreuzungsbereich von Gymnicher Hauptstraße, Sternenstraße und Kunibertusplatz am südlichen
Ende gelegenen und von der Gymnicher Hauptstraße erschlossenen Grundstücke. Im Osten
fungiert die Pfarrer-Weißenfeld-Straße bzw. ihre gedachte Verlängerung als Grenze des zentralen Versorgungsbereiches. Im Westen markieren die von der Haagstraße erschlossenen
Grundstücke im Wesentlichen das Ende des zentralen Versorgungsbereiches.
Abbildung 68: Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Gymnich
Quelle: eigene Darstellung
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.2.8
Empfehlungen zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums
Gymnich
Das Nahversorgungszentrum Gymnich soll im Wesentlichen die eigene Bevölkerung sowie
die Bewohner des Stadtteils Dirmerzheim mit Gütern des täglichen Bedarfes versorgen. Mit
rd. 4.220 Einwohnern in Gymnich bzw. rd. 2.050 Einwohnern in Dirmerzheim sind insgesamt
rd. 6.270 Einwohner dem Nahversorgungszentrum in Gymnich funktional zugeordnet.
Im zugewiesenen Verflechtungsbereich liegt die vorhandene Arealität im Lebensmittelsegment mit rd. 0,37 qm je Einwohner genau im Erftstädter Durchschnitt. Die entsprechende Umsatz-Kaufkraft-Relation belegt mit 83 % zwar per Saldo Kaufkraftabflüsse in Höhe von rd. 2,4
Mio. EUR, ein quantitatives Versorgungsdefizit lässt sich daraus aber (noch) nicht ableiten. Allerdings verfügt der in der Ortsmitte gelegene Norma Lebensmitteldiscounter über eine vergleichsweise geringe Flächenausstattung. Perspektivisch besteht somit der Bedarf, die Filiale
baulich zu erweitern. Nach Informationen der Stadt Erftstadt wurden hierzu seitens des Betreibers auch schon erste Planungen erarbeitet.
Die Norma-Filiale übernimmt durch ihre zentrale Lage dabei nicht nur eine wichtige Versorgungsfunktion für die Gymnicher Bevölkerung, sondern dient vor allem den ebenfalls entlang
der Gymnicher Hauptstraße vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben als
wichtiger Frequenzbringer. Denn mit dem Wegzug des Rewe-Supermarktes hat die Ortsmitte
von Gymnich bereits einen wichtigen Kundenmagneten verloren, der auch durch den als
Nachnutzer eingemieteten Getränkemarkt nicht adäquat kompensiert werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist ein moderner Lebensmittelanbieter für den Erhalt der jetzigen Besatzstrukturen in der Ortsmitte von großer Bedeutung. Da mit dem Rewe Supermarkt bereits ein
Vollsortimentsbetrieb in Gymnich ansässig ist, wird kein weiterer Vollsortimenter, sondern wie bisher auch - nur ein Discountmarkt als zweiter Anbieter in Gymnich rentabel zu betreiben
sein.
Die Erweiterung der Norma-Filiale am Altstandort bzw. die Neuansiedlung eines zukunftsfähigen Lebensmitteldiscounters in vergleichbarer Lage innerhalb der Ortsmitte sollte mit Priorität
verfolgt werden. Als Alternativstandort sollte neben dem jetzigen Grundstück an der Gymnicher Hauptstraße das ebenfalls zentral gelegene und derzeitig mindergenutzte Areal im Bereich des Parkplatzes an der Kreissparkasse, begrenzt durch Sternenstraße im Süden und
Haagstraße im Westen, geprüft werden. Alternativstandorte in Randlage zur Ortsmitte – z.B.
im Standortverbund mit dem Rewe-Markt – sollten nur dann für die Ansiedlung eines Discountmarktes geöffnet werden, wenn Standortalternativen in der Ortsmitte ausgeschlossen
werden müssen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.3
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgung
Zur weiteren Entwicklung der Nahversorgung in Erftstadt ergeben sich aus diesem dargelegten Konzept folgende Handlungsempfehlungen:
Im Stadtteil Liblar sind mit dem modernen und leistungsfähigen Verbundstandort an der Köttinger Straße, den Angeboten am Erftstadt Center sowie dem wohngebietsintegrierten Edeka
Supermarkt an der Theodor-Heuss-Straße quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte nahversorgungsrelevante Angebotsstrukturen vorhanden.
Im Sinne einer umfassenden Nahversorgung wäre es allerdings wünschenswert, wenn der am
Einkaufszentrum vorhandene Vollsortimentsbetrieb (Real SB-Warenhaus) bzw. die dort ansässigen Drogeriemärkte um einen Anbieter aus dem Lebensmitteldiscountsegment ergänzt
würden und somit die Versorgungssituation, die vor der Betriebsaufgabe des PennyDiscountmarktes bestand, wieder hergestellt werden könnte.
Im Bereich der Lebensmittelvollsortimentsbetriebe besteht dagegen kein Handlungsbedarf.
In Lechenich stellt sich die Versorgungssituation wie folgt dar: Neben den eigenen rd. 10.860
Einwohnern soll der Stadtteil Lechenich darüber hinaus auch die Versorgung der Stadtteile
Konradsheim (rd. 320 Einwohner), Herrig (rd. 580 Einwohner) und Ahrem (rd. 1.090 Einwohner) übernehmen. Somit addiert sich die zu versorgende Bevölkerung auf insgesamt rd.
12.800 Einwohner.
Aufgrund der vorgefundenen Besatzstrukturen lassen sich in Lechenich folgende Entwicklungsperspektiven formulieren:
In Lechenich sind derzeit sechs Lebensmittelbetriebe vorhanden, die eine Verkaufsfläche
über 250 qm aufweisen. Von diesen sechs Betrieben sind vier als Lebensmitteldiscounter zu
klassifizieren (Aldi, Lidl, Netto, Norma), im Lebensmittelvollsortiment sind dagegen nur zwei
Anbieter (Rewe Istas; Rewe Richrath) vorhanden. Zudem sind beide Vollsortimentsbetriebe
im östlichen Teil von Lechenich ansässig –das Altstadtumfeld und die westlichen Wohngebiete verfügen somit über keinerlei Angebote im Lebensmittelvollsortiment.
Im Sinne einer umfassenden Nahversorgung könnte perspektivisch ein Vollsortimentsbetrieb
die derzeitige Angebotssituation im westlichen Bereich von Lechenich sinnvoll ergänzen.
Denn diese wird aktuell ausschließlich über die Betriebsform des Lebensmittel-Discounters
geprägt. Dabei ist aber zu beachten, dass ein zusätzlicher Vollsortimentsbetrieb im westlichen
Teil von Lechenich allerdings auch in Konkurrenz zu den bestehenden Edeka-Märkten in Erp
bzw. Friesheim stehen wird und sich die Wettbewerbssituation für diese Anbieter verschärfen
würde.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Der östliche Standortbereich (An der Patria, Zunftstraße, Kölner Ring) verfügt über keinen optimalen Wohngebietsbezug und sollte – vor dem Hintergrund der vorstehend formulierten Entwicklungsvorschläge – nicht weiter ausgebaut werden. Den vorhandenen Anbietern Rewe
Istas, Rewe Richrath und Netto sollten aber aufgrund der bestehenden Versorgungsfunktion,
die sie für das östliche Stadtgebiet übernehmen, bestandssichernde Erweiterungen am Standort ermöglicht werden.
Für die Stadtteile Köttingen und Kierdorf ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
Beide Ortslagen verfügen mit Einwohnern von rd. 3.150 (Kierdorf) bzw. rd. 3.730 Personen
(Köttingen) über ein vergleichsweise geringes Bevölkerungspotenzial, das eine eigenständige
Nahversorgung durch einen modernen Lebensmittelbetrieb – Vollsortiment oder Lebensmitteldiscounter – aus Gutachtersicht zumindest stark limitiert.
Zwar fehlen im Stadtteil Köttingen größere Anbieter nahversorgungsrelevanter Sortimente –
das entsprechende Angebot beschränkt sich auf eine Bäckerei, einen Kiosk und eine Apotheke – so dass eine Ergänzung der wohnortnahen Versorgung prinzipiell gewünscht wäre. Bisher liegt allerdings nur für das Gewerbegebiet Köttingen eine Anfrage zur Ansiedlung eines
Discounters vor. Aus gutachterlicher Sicht stellt das Gewerbegebiet jedoch keinen geeigneten
Standort zur Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen Nahversorgung dar. Denn aufgrund
dieser Lage kann einem sich dort ansiedelnden Lebensmittelanbieter eine hohe PKWKundenansprache unterstellt werden – die fußläufige Versorgung für einen Großteil der Köttinger Bevölkerung würde sich jedoch nicht verbessern. Zudem befindet sich der Rewe/Aldi
Verbundstandort im benachbarten Liblar lediglich rd. 700 Metern vom Gewerbegebiet Köttingen entfernt. Gerade bei einem hohen PKW-Kundenanteil kann folglich auch keine wesentliche Verbesserung der (mobilen) Versorgungssituation festgestellt werden.
Im benachbarten Stadtteil Kierdorf stellt sich die Situation ähnlich dar. Auch hier ist mit rd.
3.150 Personen eine für einen modernen Lebensmittelbetrieb sehr geringe Bevölkerungsbzw. Kaufkraftpotenzialbasis vorhanden. Ein von Investoren angefragter Standort befindet
sich in südlicher Randlage von Kierdorf, unmittelbar an der vielbefahrenen Landesstraße 163,
die Kierdorf mit Liblar im Süden bzw. Kerpen im Norden verbindet. Am nördlichen Rand der
Ortslage – gegenüber des bestehenden Lidl-Discountmarktes und im Übergangsbereich zum
Brüggener Siedlungsbereich - ist ebenfalls eine mögliche Entwicklungsfläche vorhanden. Hier
bestehen gute Ansätze gemeinsam mit dem Lidl-Discountmarkt, durch einen neu anzusiedelnden Vollsortimentsbetrieb einen leistungsfähigen Verbundstandort der wohnortnahen
Versorgung zu entwickeln. Standortstrukturell wäre einer Entwicklung in Scharnierlage zwischen Kierdorf und Brüggen der Vorzug zu geben. Denn aufgrund der zentralen Lage zwischen den beiden Ortslagen Erftstadt-Kierdorf und Kerpen-Brüggen kann ein Verbundstandort
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eine umfassende Nahversorgung für die Wohnbevölkerung beider Stadtteile sicherstellen.
Dabei lässt das Bevölkerungspotenzial im Umfeld eine wirtschaftliche Tragfähigkeit grundsätzlich zu. Vor diesem Hintergrund wird der Stadt Erftstadt empfohlen, den Dialog mit der
Stadt Kerpen zu suchen, um hier einen interkommunalen Versorgungsstandort für beide
Stadtteile zu entwickeln.
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5.4
Empfehlungen zur Entwicklung des zentrenverträglichen
großflächigen Einzelhandels
Die Einzelhandelsanalyse hat ebenfalls Angebotsdefizite im Bereich der nichtzentrenrelevanten Nutzungen aufgezeigt. Angebotsergänzungen sind insbesondere in den
Bereichen Möbel sowie Bau- und Gartenbedarf wünschenswert.
Für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten wird seitens
der Gutachter die Konzentration auf den Bereich „WirtschaftsPark Erftstadt“ empfohlen. Hierfür spricht neben der zentralen Lage im Stadtgebiet bzw. zwischen den beiden Hauptsiedlungskörpern auch die hohe Verkehrszentralität des Standortbereiches sowie die Flächenverfügbarkeit.33
Für die Zulässigkeit eines Vorhabens in diesem Standortbereich sind grundsätzlich im Rahmen von Einzelfallprüfungen in jedem Fall negative raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen im Sinne des § 11 Ab. 3 BauNVO auszuschließen. Hierbei ist insbesondere auf
evtl. zentrenrelevante Randsortimente abzustellen.
Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sind dagegen an diesem Standort nicht zuzulassen, um keine Standortkonkurrenzen zu den ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen zu schaffen.
Ausnahmsweise sollten Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben („Annex-Handel“) zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet, in betrieblichem Zusammenhang errichtet, dem
Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist und die Grenze der Großflächigkeit
nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird.
33
Die vorhandenen Flächen im Wirtschaftspark sollen allerdings vornehmlich arbeitsplatzintensiven Betrieben aus dem produzierendem Gewerbe sowie dem Dienstleistungssektor vorbehalten sein. Insofern wird es zu klären sein, inwieweit dieser Zielsetzung durch die Ansiedlung von ausgewählten
großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment widersprochen wird.
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5.5
Planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zentrenkonzeption erfordert einen maßvollen Einsatz
planungsrechtlicher Steuerungsinstrumente. Denn nur so wird es gelingen, die aus unternehmerischer Sicht am Standort Erftstadt zusätzlich wettbewerbsfähigen Einzelhandelsnutzungen
auf diejenige Standorte zu lenken, die sich städtebaulich bestmöglich in das Siedlungsgefüge
einordnen.
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden grundlegende Empfehlungen zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels ausgesprochen.
5.5.1
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie für das Einzelhandelsangebot von Innenstädten (Haupt- und Nebenzentren) prägend und funktional von
Bedeutung sind. Als zentrenrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen, deren Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch nennenswerte Umsatzumlenkungen und daraus resultierenden Verdrängungseffekten in der Innenstadt führen
kann.
Die Einstufung als "zentrenrelevantes Sortiment" setzt allerdings nicht voraus, dass ein Sortiment bereits in einer Innenstadt vertreten ist. Dies bedeutet, dass auch Sortimente als zentrenrelevant eingestuft werden können, die gegenwärtig nicht bzw. nur in einem geringen Umfang in einer Innenstadt angeboten werden, jedoch als ein wichtiger Beitrag zu einer attraktiven und leistungsstarken Innenstadt anzusehen sind.
Als wesentliche Merkmale zentrenrelevanter Sortimente anzusehen sind:
eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten
eine hohe Beratungsintensität
eine hohe Flächenproduktivität
eine gute Handlichkeit bzw. geringe Sperrigkeit (weshalb sie nicht nur mit dem Pkw
transportierbar sind)
Dagegen sind alle diejenigen Sortimente als nicht-zentrenrelevant anzusehen, die nicht oder
nur in geringem Umfang in der Innenstadt vertreten sind und für das innerstädtische Angebotsspektrum keine bzw. nur geringe Synergieeffekte hervorrufen.
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Vielfach können diese Sortimente aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Standortanforderungen der auf sie spezialisierten Betriebe (z.B. hoher Flächenbedarf, starke PkwOrientierung, Sperrigkeit der Waren) kaum in innerstädtische Bereiche integriert werden.
Eine Untergruppe der zentrenrelevanten Sortimente stellen die nahversorgungsrelevanten
Sortimente dar. Es handelt sich dabei vor allem um Angebote des kurzfristigen Grundbedarfs, die von allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen gleichermaßen nachgefragt
werden.
Die Nahversorgungsrelevanz von derartigen Sortimenten ergibt sich aus den in sehr kurzen
Abständen wiederkehrenden Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile Verbraucher ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit verbrauchernah
gelegenes Angebot gewährleistet werden sollen. Eine Beschränkung solcher Angebote ausschließlich auf die größeren Zentren würde die verbrauchernahe Versorgung mit Waren des
Grundbedarfs einschränken. Insofern können bei Beachtung der spezifischen städtebaulichen
und versorgungsstrukturellen Rahmenbedingungen nahversorgungsrelevante Sortimente
auch an Standorten zugelassen werden, die zwar außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen liegen, aber einen deutlichen Wohngebietsbezug aufweisen.
Gleichwohl weisen nahversorgungsrelevante Warenangebote auch eine wichtige Bedeutung
für Versorgungszentren auf. Insbesondere in den Zentren von Klein- und Mittelstädten bzw. in
„kleinen“ zentralen Versorgungsbereichen (Nebenzentren, Nahversorgungszentren) größerer
Städte können kundenfrequenzstarke Lebensmittelbetriebe die wichtige Funktion von Frequenzbringern übernehmen. Auch in der Stadt Erftstadt ist dies der Fall. Als Beispiel können
hier das SB-Warenhaus im Einkaufszentrum „Am Holzdamm“ in Liblar, die Norma-Filiale in
der historischen Ortsmitte von Lechenich sowie der Norma-Discounter in der Ortsmitte von
Gymnich angeführt werden.
In der Vergangenheit wurden bundesweit von verschiedenen Kommunen, Planungsbehörden
und Trägern öffentlicher Belange Sortimentslisten entwickelt, in denen die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente auf Basis grundsätzlicher Überlegungen definiert wurden
(u. a. „Kölner Liste“).
Eine allgemeingültige Aufstellung genügt jedoch der aktuellen Rechtsprechung zufolge nicht
den Anforderungen, die etwa an textliche Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung zu
stellen sind. Sollen zum Schutz des Innenstadtbereiches bestimmte Warensortimente an
nicht-integrierten Standorten ausgeschlossen werden, bedarf es beispielsweise nach Ansicht
des OVG Münster ausdrücklich einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation.
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Dabei gibt es erfreulicherweise keine grundsätzlichen Zweifel daran, dass das Ziel der Erhaltung der Attraktivität und der Einzelhandelsfunktion einer Innenstadt zur städtebaulichen
Rechtfertigung des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten herangezogen werden darf34.
Mit der Novellierung des LEPro NRW ist den Kommunen die Aufgabe zugewiesen worden,
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente eigenverantwortlich festzulegen. Allerdings
sind dabei die in der Anlage zum neu eingefügten § 24 a benannten „Zentrenrelevanten Leitsortimente“ zu beachten.
Demzufolge sind folgende Leitsortimente grundsätzlich als zentrenrelevant definiert:
Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren
Bekleidung, Lederwaren, Schuhe
Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren
(Kleingeräte)
Foto, Optik
Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel)
Uhren, Schmuck
Spielwaren, Sportartikel
Für einen großen Teil des gesamten Sortimentsspektrums ist die Zentrenrelevanz unter Würdigung der oben skizzierten Kriterien demnach unstrittig. Weiter gehende Festlegungen können und sollten unter Würdigung der ortspezifischen Gegebenheiten getroffen werden.
Für die Sortimentsgruppe Einrichtungszubehör eröffnet der neue Einzelhandelserlass explizit die Möglichkeit für die Gemeinden anhand der Prüfung der ortspezifischen Gegebenheiten in einer Einzelfallbetrachtung einzelne Teilsortimente ggf. als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Im Einzelnen betrifft dies die Warengruppen:
Teppiche (Rollware und Einzelware)
Lampen/Leuchten/Leuchtmittel
Matratzen/Bettwaren
Bilder/Bilderrahmen/Spiegel
Tapeten
34
Vgl. Schmitz / Federwisch (Hrsg.): Einzelhandel und Planungsrecht (2005), S. 165
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Das Landesentwicklungsprogramm NRW verzichtet auf die Vorgabe nahversorgungsrelevanter Sortimente, die in jedem Fall von den Kommunen zu bestimmen sind. Als nahversorgungsrelevant gelten üblicherweise die Sortimente
Lebensmittel, Getränke
Drogerie, Kosmetik
Von den Vorschlägen der Landesplanung ausgehend, wird auch für die Stadt Erftstadt eine
differenzierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Warengruppen in einer Positivliste darstellt. Übertragen auf die Stadt Erftstadt ist die
Sortimentszuordnung wie folgt zu beurteilen:
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Drogeriewaren werden auch in Erftstadt erfüllt. Sie decken den Grundbedarf jedes Haushaltes
ab und werden häufig eingekauft.
Grundsätzlich ist auch das Sortiment „Getränke“ zunächst als nahversorgungsrelevant einzustufen. Im Falle der Vertriebsform des Getränkefachmarktes ist jedoch eine differenzierte Betrachtung sinnvoll. Denn diese Betriebe bieten überwiegend Getränke in großen Gebinden
und in Mehrwegverpackungen an. Dies bedeutet, dass die Märkte fast ausschließlich von
Pkw-Kunden aufgesucht werden und deshalb über Standorte mit guter Anfahrbarkeit und
großzügig bemessenen Stellplatzangeboten verfügen müssen. Darüber hinaus ergibt sich bei
den großen Volumina der Waren ein großer Flächenbedarf.
Vor diesem Hintergrund ist die Integration von Getränkefachmärkten in zentrale Versorgungsbereiche oder Wohngebietslagen nicht grundsätzlich zu fordern und eine Ansiedlung z.B. in
einer Gewerbegebietslage ggf. im Einzelfall genau zu betrachten.
Zentrenrelevante Leitsortimente
Die in der Anlage des § 24a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei der Festlegung der
ortsspezifischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten uneingeschränkt als zentrenrelevant,
so dass hier von Seiten der Kommunen keine Abweichungen möglich sind.
Waren der Unterhaltungselektronik, Computer, Computerzubehör und auch Telekommunikationsgeräte sind somit ebenfalls als uneingeschränkt zentrenrelevant zu betrachten.
Im Bereich der Elektrohaushaltswaren ist dagegen zwischen Elektrogroßgeräten und sonstigen elektrischen Haushaltsgeräten zu unterscheiden. Während Elektrogroßgeräte (nur
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Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen; sog. „Weiße
Ware“) mit Möbeln vergleichbare Standortanforderungen stellen und deshalb je nach spezifischer Gegebenheit ebenfalls als nicht-zentrenrelevant angesehen werden können, sind Elektrokleingeräte generell den zentrenrelevanten Sortimenten zuzuweisen. Das Sortiment der
Elektrogroßgeräte wird in der Stadt Erftstadt allerdings maßgeblich von einem innerhalb des
zentralen Versorgungsbereiches Liblar ansässigen Fachhändler bzw. im Randsortiment des
ebenfalls im Stadtteilzentrum Liblar ansässigen Real SB-Warenhauses vorgehalten.
Hinzu kommt, dass mit dem vorliegenden Gutachten die Vertriebsform des großflächigen
Elektronik-Fachmarktes als potenzieller Magnetbetrieb für ein modernisiertes Erftstadt-Center
empfohlen wird. Insbesondere im Bereich der Delta-Liegenschaft könnte im Falle eine Neuentwicklung ein entsprechender Flächengrundriss geschaffen werden.
So wird seitens der Gutachter empfohlen, neben den Elektrokleingeräten auch die Elektrogroßgeräte als zentrenrelevant einzustufen.
Spielwaren sowie Sportbekleidung, Sportschuhe und die meisten Sportartikel sind ebenfalls grundsätzlich als zentrenrelevante Leitsortimente zu bewerten. Für einzelne Sortimente innerhalb der Warengruppe Sportartikel ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich:
• Sport- und Freizeitboote: Anbieter von Sport- und Freizeitbooten sind hinsichtlich ihrer
Standortanforderungen
dem
Kfz-Handel
gleichzusetzen
und
deshalb
als
nicht-
zentrenrelevant zu bewerten.
• Campingartikel: Aufgrund des hohen Flächenbedarfs der Ausstellungsflächen - insbesondere für Zelte und Zeltzubehör - werden diese Waren nur noch in Ausnahmefällen vom
innerstädtischen Einzelhandel geführt. Dieses Sortiment wird vielfach als Randsortiment in
erster Linie von Bau- und Gartenmärkten – in den meisten Fällen jedoch außerhalb der
Zentren – oder bei den meisten Lebensmittel-Discountmärkten in Form von wöchentlich
wechselnden Aktionswaren angeboten. Vor diesem Hintergrund wird der Stadt Erftstadt
empfohlen, das Sortiment „Campingartikel“ in Sinne einer planerischen Zielsetzung als
nicht-zentrenrelevant einzustufen.
Optional zentrenrelevante Sortimente
Gemäß den Ausführungen des Einzelhandelserlasses gelten die o.g. Untergruppen des Sortiments „Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als optional zentrenrelevant, abhängig von
den ortsspezifischen Gegebenheiten.
Die Warengruppe Bettwaren umfasst u. a. Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken.
Während das Teilsortiment Ober- und Unterdecken durch ein hohes Maß an Flächenintensität
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
und Verbundwirkung mit anderen Branchen gekennzeichnet ist, sind z.B. Matratzen und Lattenroste sehr sperrig und weisen einen großen Flächenbedarf auf. Vor diesem Hintergrund
wird vorgeschlagen, eine Aufteilung des Sortimentes Bettwaren vorzunehmen:
Die Gruppe Ober- und Unterbetten wird der zentrenrelevanten Warengruppe Haushalts-/Heimtextilien zugeordnet.
Matratzen und Lattenroste werden dagegen den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
zugeordnet.
Auch die Warengruppe Teppiche ist angesichts einer überwiegend geringen Handlichkeit und
der hierdurch bedingten Notwendigkeit, dass Teppiche fast nur mit dem Pkw transportierbar
sind, als nicht-zentrenrelevant anzusehen. Bereits heute wird das Sortiment de facto ausschließlich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vorgehalten. Gleiches gilt auch für
die Warengruppe Tapeten, so dass aus Sicht der Gutachter vorgeschlagen wird, diese ebenfalls den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen.
Das Segment Lampen/Leuchten wird in der Stadt Erftstadt auf insgesamt rd. 510 qm vorgehalten. Davon entfallen über die Hälfte auf das entsprechende Angebot des Hagebaumarktes in Liblar, ein weiterer Schwerpunkt ist im entsprechenden Angebot der Fa. Kranz in Gymnich auszumachen. Beide Anbieter liegen allerdings außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, so dass die Warengruppe Lampen und Leuchten in der Stadt Erftstadt ebenfalls als
nicht-zentrenrelevant anzusehen ist.
Im Marktsegment Fahrrad und Fahrradzubehör ist in Deutschland eine zunehmende Polarisierung zu verzeichnen. Ähnlich wie in anderen Sortimenten, etablieren sich zunehmend
großflächige Fachmärkte, die gemeinsam mit den Fachabteilungen der Baumärkte und SBWarenhäuser den niedrig- bis mittelpreisigen Bereich abdecken. Mit Bike Reiter befindet sich
ein solcher Fachmarkt im Gewerbegebiet Lechenich-Ost.
Der Facheinzelhandel spezialisiert sich dagegen verstärkt auf höherpreisige Waren und versucht, sich durch eine intensive fachliche Kundenberatung und den Service nach dem Kauf
von discountorientierten Fachmärkten abzusetzen.
Vor dem Hintergrund der absehbaren Marktentwicklungen sowie der Tatsache, dass bereits
heute der einzige kompetente Anbieter von Fahrrädern außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ansässig ist wird vorgeschlagen, die Warengruppe Fahrräder und Fahrradzubehör
als nicht-zentrenrelevant zu bestimmen.
Bei der Warengruppe „Pflanzen und Blumen“ wird empfohlen, eine Differenzierung zwischen Schnittblumen und gartenmarktspezifischen Sortimenten vorzunehmen.
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Während Schnittblumen zumeist über Fachgeschäfte verkauft werden und daher als zentrenrelevantes Sortiment anzusehen sind, werden Waren des Gartenbedarfes (z.B. Erde,
Torf), Gartenhäuser, -geräte, Pflanzen und Pflanzgefäße vor allem über Gartenmärkte verkauft, die aufgrund ihrer geringen Flächenproduktivität und des Flächenbedarfes in integrierten Lagen in der Regel nicht rentabel zu betreiben sind. Diese Verteilung ist auch in der Stadt
Erftstadt vorzufinden (Bsp. „PflanzenCenter“ an der Siemensstraße), so dass gartenmarktspezifische Sortimente daher als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden.
Das Sortiment Zoologischer Bedarf und lebende Tiere hat für die Funktionsfähigkeit von
Zentren nur eine geringe Bedeutung und sollte auch in der Stadt Erftstadt als nichtzentrenrelevant eingestuft werden. Die drei größten Anbieter dieses Sortimentes (Fressnapf,
Hagebaumarkt und Reitsport Loesdau) befinden sich allesamt außerhalb der gewachsenen
Ortsmitten; darüber hinaus erscheint die Ansiedlung größerer Betriebe in den Zentren wenig
realistisch. Obwohl das Teilsortiment Tierfutter neben den genannten Fachmarktstandorten
regelmäßig im Randsortiment der Lebensmittel- und Drogeriewarenanbieter vorgehalten wird,
lässt sich hieraus keine grundsätzliche Zentren- bzw. Nahversorgungsrelevanz ableiten. Das
Sortiment sollte deshalb auch den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente
Das Möbelsortiment zeichnet sich im Allgemeinen durch einen hohen Flächenbedarf und
Sperrigkeit aus, so dass sich die Standortanforderungen von Möbelanbietern in Innenstadtlagen kaum realisieren lassen. Angesichts dessen wird empfohlen, das Möbelsortiment als
nicht zentrenrelevant einzustufen.
Die Anbieter von Baumarktsortimenten weisen in der Regel einen großen Flächenbedarf
und eine starke Pkw-Orientierung auf, weshalb sie im Allgemeinen nicht in innerstädtische
Gefüge integrierbar sind. Beide auf Baumarktsortimente spezialisierte Anbieter (Hagebaumarkt/Liblar; Bünder Baustoffe/Lechenich) sind auch in der Stadt Erftstadt nicht in den zentralen Versorgungsbreichen ansässig. Angesichts dieser Aspekte sind Baumarktsortimente auch
in der Stadt Erftstadt als nicht-zentrenrelevant einzustufen.
Anbieter für Autozubehör sind in der Regel nicht in Innenstädten vorzufinden, da ihre spezifischen Standortanforderungen einen Betrieb in zentralen Lagen nur in Ausnahmefällen ermöglichen. Auch in Erftstadt ist der auf Kfz-Zubehör spezialisierte Fachmarktanbieter ATU in einer
Gewerbegebietslage (An der Patria; Stadtteil Lechenich) anzufinden. Deshalb ist diese Warengruppe in der Stadt Erftstadt ebenfalls als nicht-zentrenrelevant einzustufen.
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In der nachstehenden „Erftstädter–Liste“ ist die Zuordnung der einzelnen Warengruppen nach
zentren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimenten für die
Stadt Erftstadt detailliert aufgeführt. Die Bezeichnung der Warengruppen stützt sich auf die
vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Abbildung 69:
Erftstädter Liste zur Definition der nahversorgungsrelevanten,
zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
Nahversorgungsrelevante Sortimente
47.11.1
47.11.2
47.73
aus 47.75
47.41
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräten und
Software
47.42
Telekommunikationsgeräte
47.43
aus 47.51
Geräte der Unterhaltungselektronik
Haushaltstextilien (z.B. Haus- und Tischwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Ober- und Unterdecken;
Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und
Wäsche o h n e Matratzen, Lattenroste
aus 47.54
WZ 2008
Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge,
dekorative Decken)
Nicht-zentrenrelevante Sortimente
45.32.0
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
aus 47.51
Matratzen, Lattenroste
47.52.1
Metall- und Kunststoffwaren (u.a. Schrauben und zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, Beschläge, Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf
für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge
aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und
Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher)
Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und
Heimwerkerbedarf
47.52.3
aus 47.53
Tapeten und Bodenbeläge, Teppiche
47.59.1
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
aus
47.59.9
Holz-, Kork- , Flecht- und Korbwaren (u.a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren, Kinderwagen)
sonstige Haushaltsgegenstände (u.a. Bedarfsartikel
für den Garten, Gartenmöbel, Grillgeräte)
elektrische Haushaltsgeräte (Klein- und Großgeräte)
47.59.2
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
47.59.3
aus
47.59.9
Musikinstrumente und Musikalien
Haushaltsgegenstände (u.a. nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke)
aus
47.59.9
aus
47.59.9
47.61.0
Bücher
47.62.1
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
47.62.2
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln
47.63
bespielte Ton- und Bildträger
aus
47.64.2
Bezeichnung
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art,
Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke
und Tabakwaren
Apotheken
Drogerieartikel (ohne kosmetische Erzeugnisse und
Parfümerieartikel)
zentrenrelevante Sortimente
aus 47.53
Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe, SportKleingeräte)
47.64.1
aus
47.64.2
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör
Sport-Großgeräte, Boote, Campingartikel und Campingmöbel
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
zentrenrelevante Sortimente (Fortsetzung)
47.65
Spielwaren, Bastelartikel
47.71
Bekleidung
47.72
Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck
47.74
47.75
medizinische und orthopädische Artikel
kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel,
(ohne Drogerieartikel)
aus 47.76.1
Schnittblumen
47.77
Uhren und Schmuck
47.78.1
Augenoptiker
47.78.2
47.78.3
Foto- und optische Erzeugnisse
Nicht-zentrenrelevante Sortimente (Fortsetzung)
aus 47.76.1
Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (u.a. Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe)
47.76.2
Zoologischer Bedarf und lebende Tiere
aus 47.78.9
Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräte
47.79
Einzelhandel mit Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel
Quelle: Eigene Zusammenstellung im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008)
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.5.2
Steuerung des Einzelhandels mit Umsatzschwerpunkten bei zentrenrelevanten Sortimenten
Um das Ziel einer weitgehenden Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die
zentralen Versorgungsbereiche zu erreichen, wird der Stadt Erftstadt mit dem vorliegenden
Konzept empfohlen, Ausschlussregelungen für die Standortbereiche außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche zu treffen.
Dazu sind der Stadt Erftstadt weitgehende Möglichkeiten gegeben:
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2001 klarstellt,
lässt § 1 Abs. 9 BauNVO auch Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zu, wenn diese
Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (BVerwG, 4 BN 45.01 – BRS 64
Nr.28). Diese Anforderung ist dann erfüllt, wenn die gewählten Sortimentsbezeichnungen
zweifelsfrei die in der Realität vorhandenen Einzelhandelsbetriebe bezeichnen (siehe OVG
NRW, Urteil vom 22. April 2004, Az. 7a D 142/02, Seite 18).
Als rechtlicher Hintergrund für die vorgeschlagenen Ausschlussregelungen in bestimmten
Standortbereichen ist weiterhin zu beachten, dass die Zulässigkeit von Sortimentsbeschränkungen nicht nur auf großflächige Einzelhandelsbetriebe35 begrenzt ist, die mit einer Geschossfläche von mehr als 1.200 qm der so genannten Regelvermutung des § 11 Abs. 3
BauNVO unterliegen. Nach dem zitierten Urteil des OVG NRW vom 22. April 2004 lässt
§ 1 Abs. 9 BauNVO den Ausschluss aller Arten baulicher Anlagen im Sinne der BauNVO zu,
mithin auch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nach § 8,
Industriegebieten nach § 9 und sogar in Mischgebieten nach § 6 BauNVO.
Allerdings ist zu beachten, dass eine Feindifferenzierung der zulässigen Art der baulichen Nutzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO eine städtebauliche Begründung erfordert, die
sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss und geeignet ist,
die Abweichung vom normativen Regelfall der Baugebietsausweisung zu rechtfertigen.
35
Zur Definition der Großflächigkeit vgl. Ausführungen im folgenden Kapitel 6.7.3.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.5.3
Städtebauliche Prüfung von Ansiedlungsvorhaben
des großflächigen Einzelhandels
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält mit § 11 Abs. 3 eine Sondervorschrift für die
planungsrechtliche Behandlung des großflächigen Einzelhandels. Die grundlegende Vorgabe
besteht darin, großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich auf die Ziele der Raumordnung
oder die städtebauliche Entwicklung auswirken können, lediglich in Kerngebieten und in Sondergebieten zuzulassen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten, sollten
aufgrund ihrer zumeist nicht unerheblichen Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Versorgungsstrukturen, die Umwelt und die Stadtentwicklung nur dann zugelassen werden, wenn
sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen und regionalen Versorgungsstruktur stehen. Darüber hinaus gibt § 24 a LEPro NRW als Grundsatz vor, dass sich
der Planstandort innerhalb eines ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches befindet.
Aus städtebaulicher Sicht ist im Zuge von Ansiedlungsverfahren zu prüfen, ob der großflächige Einzelhandelsbetrieb mit dem städtebaulichen Gefüge vereinbar ist. Dabei ist ein wesentlicher öffentlicher Belang das Interesse der Kommunen an der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Zentren.
Mit seinem Urteil vom 24. November 2005 (BVerwG 4 C 10.04) hat sich das Bundesverwaltungsgericht zur Grenze der Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben verbindlich geäußert.
Demnach sind Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreiten (Tatbestandsmerkmal, unabhängig von lokalen Gegebenheiten).
Im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit den Bestimmungsgrößen großflächiger Einzelhandelsbetriebe hat das Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Frage beantwortet, wann die
Funktionseinheit mehrerer Einzelhandelsbetriebe als großflächiger Einzelhandelsbetrieb im
Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO zu betrachten ist. Die Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen (BVerwG 4 C 14.04, Urteil vom 24. November 2005):
Ob es sich bei einer Verkaufsstätte um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten.
Für die räumliche Abgrenzung eines Einzelhandelsbetriebs ist auf die nach außen erkennbaren baulichen Gegebenheiten abzustellen.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Eine Verkaufsstätte kann nur dann ein selbstständiger Einzelhandelsbetrieb sein, wenn
sie selbstständig, d.h. unabhängig von anderen Einzelhandelsbetrieben genutzt werden
kann und deshalb baurechtlich auch als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig
wäre. Hierzu muss die Verkaufsstätte jedenfalls
- einen eigenen Eingang,
- eine eigene Anlieferung und
- eigene Personalräume haben sowie
- unabhängig von anderen Betrieben geöffnet und geschlossen werden können.
Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (z.B. Backshop, Lotto/ Toto/Zeitschriften).
Nach § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 sind städtebauliche Auswirkungen bei Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche des
Betriebes 1.200 qm überschreitet.
Weist das Vorhaben mehr als 800 qm Verkaufsfläche, aber weniger als 1.200 qm Geschossfläche auf, ist die Genehmigungsbehörde darlegungspflichtig dafür, ob mit Auswirkungen zu
rechnen ist. Bei mehr als 1.200 qm Geschossfläche obliegt es dem Antragsteller, die Regelvermutung zu widerlegen.
Hierzu bedarf es zunächst des Nachweises einer "atypischen Fallgestaltung". Dazu müssen
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von einem Vorhaben jenseits der Vermutungsgrenze keine Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche oder die wohnungsnahe
Versorgung der Bevölkerung ausgehen.
Dabei sind nach dem Verordnungstext "... in Bezug auf die in Satz 2 [des § 11 Abs. 3 BauNVO] bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und
ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das
Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen."
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Insofern kann diese Atypik aus betrieblichen oder städtebaulichen Besonderheiten des konkreten Sachverhaltes resultieren. Dabei können betriebliche Besonderheiten z.B. vorliegen
bei einer Abweichung des Verhältnisses von Geschossfläche zur Verkaufsfläche, d. h.
wenn der Anteil der Verkaufsfläche trotz Überschreitung des Schwellenwertes von
1.200 qm Geschossfläche unter 800 qm liegt,
wenn der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment (z.B. Baustoffe),
bei Artikeln, die üblicherweise in Verbindung mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden (z.B. Kfz-Handel mit Werkstatt).
Städtebauliche Besonderheiten können beispielsweise vorliegen,
wenn der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt war und
innerhalb des Einzugsbereichs des Betriebs keine zentralen Versorgungsbereiche vorhanden sind,
wenn der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage (städtebaulich integriert) errichtet werden soll und das Vorhaben aufgrund eines außergewöhnlich hohen Nachfragepotenzials im Nahbereich überwiegend von der lokalen
Nachfrage getragen wird.
Auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, jedoch außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten
Bebauungsplanes) kann die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO in bestimmten Fällen
Anwendung finden. Sie gilt beispielsweise dann, wenn nach § 34 Abs. 2 BauGB die Eigenart der näheren Umgebung faktisch einem der Baugebiete der BauNVO, z.B. einem
Gewerbe- oder Industriegebiet, entspricht. Auch in diesem Fall ist die Ansiedlung von
großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Regel unzulässig, es sei denn
die Eigenart der näheren Umgebung wird bereits durch großflächige Einzelhandelsbetriebe geprägt und entspricht somit faktisch einem Sondergebiet nach § 11 Abs. 3
BauNVO oder
die nähere Umgebung des Vorhabens ist als Gemengelage nach § 34 Abs. 1 BauGB
zu beurteilen und ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb fügt sich ein. Im letzteren Fall
bleiben die Fernwirkungen des § 11 Abs. 3 BauNVO außer Betracht.
Zur Festsetzung „Sondergebiet“ wird im Einzelhandelserlass des Landes NRW im Kapitel
4.2.4 ausgeführt, dass
„... für Sondergebiete die Zweckbestimmung speziell festgesetzt werden muss. Während die BauNVO bei den übrigen Baugebieten (§§ 2 bis 9) die Zweckbestimmung des
Gebietes und die zulässige Art der Nutzung selbst festlegt, müssen diese Regelungen
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
bei Sondergebieten im Bebauungsplan getroffen werden. Dadurch ergibt sich ein größerer Spielraum, die zulässige Nutzung zu konkretisieren. Neben der Angabe der
Zweckbestimmung (SO-Gebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe) ist die Festsetzung der Art der Nutzung (d. h. der einzeln aufzuführenden zulässigen Anlagen) unerlässlich.
Bei Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen ist zwischen baugebietsbezogenen und vorhabenbezogenen Obergrenzen zu unterscheiden. Die Festsetzung baugebietsbezogener Verkaufsflächenbeschränkungen ist vom Bundesverwaltungsgericht für
ein Sondergebiet für unwirksam erklärt worden, weil sie weder als Bestimmung des
Maßes der baulichen Nutung noch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung zulässig ist.
Festsetzungen zu vorhabenbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen sind jedoch zulässig, da die Gemeinde auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 BauNVO die Art der baulichen
Nutzung näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen kann, die
ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen.
Insbesondere darf sie in einem von ihr festgesetzten Sondergebiet den vorhabenbezogenen Anlagentyp durch die von ihr bestimmte Begrenzung der Verkaufsflächen selbst
festsetzen (BVerwG, 27.04.1990, 4 C 36.87 und 03.04.2008, 4 CN 4.07).“
5.5.4
Festsetzungen zur Art und Umfang von Einzelhandelsnutzungen
in Sondergebieten des großflächigen Einzelhandels
Um potenzielle raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen grundsätzlich in einem
'verträglichen Rahmen' zu halten und die zukünftige Flächenentwicklung in den Sonderlagen
gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO planungsrechtlich abzusichern, sind in der Regel Begrenzungen
der zulässigen Verkaufsfläche und genaue Sortimentsfestsetzungen zu empfehlen. Insbesondere sollten verbindliche und definitorisch eindeutige Festsetzungen der zentrenrelevanten
Sortimente erfolgen, die auf der Erftstädter Sortimentsliste basieren.
Bei großflächigen Betrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten hängt die städtebaulich verträgliche Obergrenze für zentrenrelevante Randsortimente jeweils von der Art und Größe des konkreten Vorhabens sowie auch von der örtlichen Situation ab.
Gemäß § 24 a LEPro ist die Höchstgrenze für Vorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten an nicht-integrierten Standorten auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche, max. jedoch
auf 2.500 qm zu beschränken. Sollten zwei oder mehr Einzelhandelsvorhaben an einem
Standort realisiert werden und beträgt deren Gesamtverkaufsfläche zusammen mehr als
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
50.000 qm, darf der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente insgesamt maximal 5.000 qm betragen.
5.5.5
Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen
in Gewerbegebieten
Eine Beschränkung von bestimmten, in einem Baugebiet an sich zulässigen Nutzungen ist der
Stadt Erftstadt nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO grundsätzlich dann möglich, wenn besondere
städtebauliche Gründe dies rechtfertigen.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung bleibt beispielsweise der Gebietscharakter bei Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen in einem Gewerbegebiet gewahrt, wie das Bayerische Verwaltungsgericht bereits 1985 im Rahmen eines Normenkontroll-Verfahrens bestätigte.36
In dem vorgenannten Urteil wird u. a. ausgeführt, dass der Einzelhandel nur einen schmalen
Ausschnitt aus der Fülle der nach § 8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen eines
Gewerbegebietes darstellt, so dass die Wahrung des Gebietscharakters auch dann gegeben
ist, wenn ein Bebauungsplan diese Nutzungsart ausschließt.
Vor diesem Hintergrund wird der Stadt Erftstadt empfohlen, Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne auszuschließen, sofern sich das Kernsortiment aus
zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten zusammensetzt. Zentrenrelevante Sortimente sollten nur als Randsortimente zulässig sein, die dem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment sachlich zugeordnet und diesem im Angebotsumfang deutlich untergeordnet sind.
Ausnahmen sind für Einzelhandelsbetriebe denkbar, die aufgrund ihres Warensortiments und
ihrer begrenzten Verkaufsfläche überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen
dienen (z. B. ein Kiosk).
Auch sollten Verkaufsstätten von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie
Handwerksbetrieben als „Annexhandel“ zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche
dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet,
in betrieblichem Zusammenhang errichtet,
dem Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist
36
Bay VGH, Normenkontroll-Urteil vom 23.05.1985, Nr. 2 N 83 A 1490.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Dabei ist den bestehenden Einzelhandelsbetrieben Bestandsschutz einzuräumen.
Mit den vorgeschlagenen Empfehlungen zu den textlichen Festsetzungen werden:
die unkontrollierbare Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben verhindert,
Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben, funktional untergeordneten Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen und
zum Zeitpunkt der Planänderung bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugestanden.
5.5.6
Beschränkungen von Einzelhandelsnutzungen
in sonstigen Baugebieten
Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann es erforderlich werden, auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 oder Mischgebieten nach § 6
BauNVO Regelungen zum Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen zu treffen.
Diese setzen jedoch in der Regel besondere städtebauliche Begründungen voraus, die zum
Beispiel auf Zielaussagen eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beruhen können.
Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass jeweils der Gebietscharakter gewahrt bleibt, was einem
generellen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen entgegenstehen dürfte.
5.5.7
Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen
im unbeplanten Innenbereich
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft getreten. Mit ihm sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und die Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) geändert worden.
Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ist in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB
als bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigender Belang ausdrücklich aufgenommen
worden. Als zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment ist es nach § 9 Abs. 2 a
BauGB möglich, in einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Aus-
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
weisung von Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen insbesondere zum Einzelhandel zu treffen, um zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten und zu entwickeln.
Die Anwendung des neuen Steuerungsinstruments macht eine genaue Begründung erforderlich. Denn wie bereits in früheren Urteilen auch von hohen Gerichten klargestellt wurde, „… ist
der bauplanerische Ausschluss einzelner Nutzungsarten nur dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn er anhand eines schlüssigen Plankonzepts auf Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden kann“ (VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2005).37
37
zitiert nach Schmitz, H: Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung der spezifischen
Berliner Planungsbedingungen, Berlin 2007.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.6
Möglichkeiten zur Umsetzung des Einzelhandelskonzepts durch
die Bauleitplanung – Zusammenfassung der Empfehlungen
Zur Umsetzung des vorgeschlagenen Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzepts werden
für die künftige Bauleitplanung zusammengefasst folgende Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sind grundsätzlich nur noch innerhalb der beiden abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche in
Liblar und Lechenich (=Stadtteilzentren) möglich. Die Ansiedlung von großflächigen
Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ist darüber hinaus auch in den beiden Nahversorgungszentren „Gymnich“ und „Carl-Schurz-Straße“
möglich.
Sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen bisher fehlen, ist die Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche durch Bebauungspläne mit Kerngebietsfestsetzung gemäß § 7 BauNVO oder über genaue Festlegungen von Verkaufsflächen und Sortimenten nach § 11 Abs. 3 BauNVO zu regeln.
Großflächiger Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten ist auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs an städtebaulich geeigneten Standorten
grundsätzlich zuzulassen. Dabei ist der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente
auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche, max. jedoch auf 2.500 qm zu beschränken. Bei
einem Ausbau vorhandener Standorte dürfen zentrenrelevante Randsortimente über
den Bestand hinaus nur noch nur in einem eng begrenzten Umfang zugelassen werden.
Um Schädigungen der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten in Gewerbegebieten konsequent über Bebauungsplanfestsetzungen auszuschließen. Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
Endverbraucher sind in Gewerbegebieten auszuschließen, sofern sich das Kernsortiment aus zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten zusammensetzt. Zentrenrelevante Sortimente sollten nur als Randsortimente zulässig sein, die dem nichtzentrenrelevanten Kernsortiment sachlich zugeordnet und diesem im Angebotsumfang
deutlich untergeordnet sind.
Ausnahmen sind für Einzelhandelsbetriebe denkbar, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer begrenzten Verkaufsfläche überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dienen (z. B. ein Kiosk). Auch sind Verkaufsstätten von produzie-
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renden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben zuzulassen,
wenn die Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet, in betrieblichem Zusammenhang errichtet, dem Hauptbetrieb flächenmäßig deutlich untergeordnet ist.
In Mischgebieten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollten Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nur dann zugelassen werden, wenn deren Ansiedlung die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche nicht gefährdet. Dies ist im Einzelfall gutachterlich nachzuweisen.
In Wohngebieten sollten nur noch Läden für die Gebietsversorgung wie Nachbarschaftsläden, Lebensmittel SB-Geschäfte, Ladenhandwerksbetriebe und Kioske zugelassen werden.
Vorhandene Bebauungspläne sind daraufhin zu überprüfen, ob der angestrebte Schutz
der zentralen Versorgungsbereiche den Teilausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen erfordert. Ggf. sind unter Beachtung der Anforderungen des Bestandsschutzes
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment bis auf eng begrenzte Ausnahmen gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO durch geeignete Bebauungspläne auszuschließen.
Für den unbeplanten Innenbereich sind Bebauungspläne aufzustellen, die die Einhaltung der vorab definierten städtebaulichen Ziele gewährleisten. Dabei ist auch zu prüfen, ob als zusätzliches planungsrechtliches Steuerungsmoment Bebauungspläne nach
§ 9 Abs. 2 a BauGB Anwendung finden können. Danach ist es möglich, in einem Bebauungsplan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ohne Ausweisung von Baugebieten die Zulässigkeit beschränkende Festsetzungen zu treffen, um die zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und zu entwickeln.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.7
Ansatzpunkte für das Stadtmarketing
Im Rahmen der Standortprüfungen zur Erstellung des Zentren- und Einzelhandelskonzept für
die Stadt Erftstadt haben die Gutachter bei den vorhandenen Einzelhandelsgeschäften vereinzelt Verbesserungspunkte im Rahmen des einzelbetrieblichen Marktauftritts feststellen
können. Dieses Element der Strukturanalyse spannt einen wichtigen Bogen zu den Aufgaben
des Stadtmarketings.
Versteht man unter dem Begriff des Stadt- oder Citymarketings „die Entwicklung eines umfassenden Marketingkonzeptes, das unter Einbindung der Anspruchsgruppen einer Stadt (z.B.
Unternehmen und Bürger) […] die Attraktivität der Innenstädte für unterschiedliche Zielgruppen wieder anheben [soll]“38, zeigt sich in der Stadt Erftstadt sehr deutlich, dass mit den jeweiligen Interessen- und Firmengemeinschaften in Lechenich, dem Erftstadt-Center sowie der
Carl-Schurz-Straße in Liblar und Gymnich lokale Ansatzpunkte für entsprechende Maßnahmen vorhanden sind und auch bereits gelebt werden, diese auf gesamtstädtischer Ebene allerdings bislang weitestgehend gefehlt haben. Hier gilt es zukünftig, maßgeblich aufgrund einer besseren Zusammenarbeit bzw. Koordination der einzelnen Interessensgemeinschaften,
die Stadt Erftstadt als Einkaufsdestination stärker in den Vordergrund zu stellen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen den einzelnen Interessensgemeinschaften Ende diesen
Jahres ist dies nun auch umgesetzt worden.
Im Hinblick auf die Gesamtattraktivität der Stadt Erftstadt als Einkaufsziel und deren nachhaltiger funktionaler Entwicklung sind aber auch einzelbetriebliche Maßnahmen gefordert, da der
Auftritt aller örtlichen Betriebe in der Gesamtheit die Attraktivität eines Einkaufsbereiches bestimmt.
Die durch die BBE festgestellten einzelbetrieblichen Verbesserungspunkte umfassen dabei
die gesamte Palette der für einen Markterfolg wichtigen Parameter. Deswegen sollen im Folgenden jedem interessierten Geschäft konkrete Hilfestellungen an die Hand gegeben werden,
die vornehmlich die einzelnen Teilbereiche der Außenwahrnehmung betreffen.
Um einen „Schwarzen-Peter-Effekt“ zu vermeiden – der weder beabsichtigt noch förderlich ist
- wird bei der nachfolgenden Darstellung auf die namentliche Erwähnung von Betrieben verzichtet. Auch soll der Eindruck vermieden werden, es gehe darum, dem örtlichen Einzelhandel
in Erftstadt 'mit erhobenem Zeigefinger' gegenübertreten zu wollen, da sich dies erfahrungsgemäß nachteilig auf die Mitwirkungsbereitschaft der Akteure auswirkt. Vielmehr wird angestrebt, einen Weg zu finden, der allen Beteiligten Möglichkeiten aufzeigt, einen eigenen Beitrag zur Steigerung der Gesamtattraktivität der Einkaufsdestination Erftstadt zu leisten.
38
Gabler Wirtschaftslexikon
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Um der Erftstädter Händlerschaft über die nachfolgenden Darstellungen hinaus ein höchst
mögliches Maß an Unterstützung zu geben, ist seitens der BBE eine Checkliste erarbeitet
worden, welche die nachfolgend dargestellten Erfolgsfaktoren beinhaltet und als Anlage beigefügt ist. Wir empfehlen, diese an die jeweiligen Geschäftsinhaber weiterzuleiten und in
Form einer kritischen Selbstanalyse einzusetzen. Mit Hilfe der angeführten Punkte der Checkliste soll jedem Interessierten die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, das eigene Leistungsbündel kritisch unter die Lupe zu nehmen und die hierdurch herausgefundenen
Schwachstellen zu beseitigen.
Durch gewählte Vorgehensweise, nach der jeder Einzelhändler anhand der Checkliste seinen
Betrieb selbst analysiert, können kontraproduktive Wirkungen, wie sie bei namentlichen Nennungen im Gutachten unvermeidlich wären, weitgehend vermieden werden. Sicherlich sind
einige der folgenden Gedanken bzw. der in der Checkliste enthaltenen Parameter den Einzelhändlern von Erftstadt bereits vertraut. Diese können dann Anlass zur erneuten Selbstkontrolle sein; andere sollen Anregungen für Veränderungen geben.
5.7.1
Sortiment
Aufgrund der stetig zunehmenden Entwicklungsdynamik im Handel besteht für jeden Einzelhändler die Notwendigkeit, die eigene Sortimentspolitik - das Kernelement des individuellen
Marktauftritts - einer regelmäßigen kritischen Überprüfung zu unterziehen. Eine Prüfung sollte
unter nachstehenden Kriterien erfolgen:
An welche Kundengruppen richtet sich das betreffende Sortiment?
Entspricht das Sortiment aktuellen Trends bezogen auf gewählte Kundenzielgruppen.
Erfolgt eine laufende Aktualisierung?
Stimmen Sortimentsbreite und -tiefe (abhängig von der Größe des Geschäftes)?
Bestehen Möglichkeiten, das Hauptsortiment durch ergänzende Sortimente abzurunden?
Ist eine weitere Spezialisierung aus Sicht der Zielgruppe, des Einzugsgebietes, der
Wettbewerbssituation, der Ladengestaltung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit notwendig und möglich?
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5.7.2
Außenfront
Bereits die Außenfront der Geschäfte in Erftstadt muss etwas über den Anbieter aussagen.
Für Kunden ist sie erster und nachhaltiger Gradmesser jeweiliger Handelsleistung und maßgeblich für die Entscheidung, ein Geschäft zu betreten. Der Kunde sollte schon bevor er in
das Geschäft kommt wissen, mit wem er es zu tun hat. Also muss er bereits vor Betreten des
Ladenlokals wichtige Informationen erhalten über
den Namen des Geschäfts,
die Branche, in der das Geschäft aktiv ist,
die Ladengestaltung; das setzt eine Einsichtnahme in das Innere des Geschäftes voraus.
Anhand folgender Gestaltungskriterien sollte geprüft werden, ob schon alle Möglichkeiten zu
einer gestalterischen Verbesserung der Geschäfte in Erftstadt ausgeschöpft sind. Nachstehende Fragen sind zu prüfen:
Ist das Geschäft schon von weitem erkennbar, ohne aufdringlich zu wirken?
Hebt sich die Geschäftsfassade von der Umgebung sichtbar ab?
Entsprechen Farben und Beschriftung dem aktuellen Erscheinungsbild des Geschäftes
nach innen und außen (Corporate Identity der Firma)?
Vermittelt die Außenfront den Eindruck von der Größe des Geschäfts und wird Leistungsstärke suggeriert?
Umfasst die Fassadengestaltung die gesamte zur Verfügung stehende Außenfront?
Wecken Fassade und Schaufenster beim Betrachter Neugierde?
Besteht eine gestalterische Homogenität zwischen dem Innen- und Außenbereich des
Unternehmens?
Wird die Fassadengestaltung durch Beleuchtung, Bepflanzung, graphische Gestaltungselemente o.ä. unterstützt?
Vermittelt die Außenfront einen gepflegten Eindruck (neuer Anstrich, Fensterscheiben
u. -sockel sind stets gereinigt)?
Ist der bauliche Zustand der Außenfront in Ordnung?
Hat der Schaufensterbetrachter genügend Witterungsschutz?
Ist der Gehweg / Platz vor dem Schaufenster in sauberem Zustand?
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.7.3
Firmierung/Firmenschriftzug
Hinsichtlich der Firmierung und des Firmenschriftzuges ergeben sich folgende Kontrollfragen:
Ist ein Firmenzeichen am Geschäft vorhanden und ist dieses auch zur Laufrichtung der
Einkaufsstraße ausgerichtet und aus einiger Entfernung deutlich lesbar (gute Nah- und
Fernwirkung) ?
Ist die Firmierung ansprechend und werbewirksam?
Stehen Form und Größe der Außenwerbung in einem harmonischen Verhältnis zum
Geschäftshaus?
Wird die Firmierung nicht durch Markennamen optisch überlagert?
Ist der Firmenschriftzug zeitgemäß und graphisch individuell gestaltet?
Prägt sich der Firmenschriftzug leicht ins Gedächtnis ein und besitzt er einen hohen
Wiedererkennungswert?
Wird der Firmenschriftzug ganzheitlich verwendet an Fassade, im Schaufenster, beim
Namensschild und im Eingangsbereich?
Passt der Schriftcharakter in Form und Farbe zu Branche und Sortiment?
Ist bei Dunkelheit für Sicherheit durch die Verwendung von Leuchtschrift bzw. Auslegestrahlern gesorgt?
5.7.4
Schaufenster
Das Schaufenster eines Einzelhandelsbetriebes ist die „Visitenkarte“ des jeweiligen Geschäftes. Es sollte mit dreifacher Zielsetzung genutzt werden: als Informationsmittel, als Imagefaktor und als Verkaufsinstrument. Häufig hat der Kunde hier den ersten vertiefenden Eindruck
von einem Anbieter. Die Botschaft des Schaufensters sollte im günstigsten Fall einen nicht
explizit vorgefassten Kaufwunsch auslösen. Die Bedeutung eines solchen Anreizes rechtfertigt die Anstrengungen, durch geschickte Warenpräsentation Passanten als Kunden zu gewinnen. Bei nicht überzeugender Schaufenstergestaltung kann ungewollt der Effekt entstehen, dass Kunden ein Geschäft erst gar nicht betreten, um sich von dessen Leistungsfähigkeit
zu überzeugen. Aus diesem Grund sollten folgende Fragen geprüft werden:
Wird das Schaufenster seiner Funktion als Visitenkarte des Geschäfts gerecht?
Sind Schaufensterartikel, die einen Impulskauf hervorrufen können, optisch reizvoll positioniert?
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Weist das Schaufenster eine gestalterische und farbliche Harmonie auf und passt es
zum Charakter von Haus, Ware, Zeit und Trend?
Veranschaulicht das Schaufenster eine aktuelle Thematik, (z.B. saisonal Herbst- oder
Frühjahrsthema); ist eine Dekorationsidee bzw. ein Werbeslogan erkennbar?
Ermöglicht das Schaufenster die Durchsicht nach innen in den Verkaufsraum (Glasfront)?
Besitzt das Schaufenster einen attraktiven, hervorstechenden Blickfang?
Wird die ausgestellte Ware vor einem szenarischen Hintergrund dargestellt?
Ist die ausgestellte Ware nach Bedarfsgruppen zusammengestellt?
Ist der Firmenname so platziert, dass er ins Auge fällt (ohne dabei den Blick auf die
Ware zu verstellen)?
5.7.5
Preisauszeichnung
In diesem Aktionsfeld sind folgende Aspekte von Bedeutung:
Stimmt das Preisniveau im Schaufenster mit dem im Geschäft überein?
Ist jeder Artikel mit einem Preis ausgezeichnet?
Sind die Preisschilder klar lesbar und den Produkten unverwechselbar zugeordnet?
Werden erklärungsbedürftige Artikel auf Schildern kurz erläutert?
Harmonieren die Preisschilder in Größe, Material und Gestaltung mit den ausgestellten
Waren?
5.7.6
Beleuchtung
Folgende Aspekte sind im Rahmen der einzelbetrieblichen Warenpräsentation wichtig:
Ist die Grundbeleuchtung des Schaufensters ausreichend und hell?
Ist die Beleuchtung gepflegt, in technisch gutem Zustand und ausreichend dimensioniert?
Hat das Fenster keine massiven Dunkelzonen?
Werden Spiegelungen der Ware in der Scheibe vermieden?
Wird der Betrachter vom Licht nicht geblendet?
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Werden attraktive Artikel durch Punktstrahler hervorgehoben?
Ist die Beleuchtungszeit über eine Zeitschaltuhr der abendlichen Passantenfrequenz
angeglichen?
Ergänzend zur individuellen Ladenbeleuchtung stellt das Thema „Beleuchtung“ auch hinsichtlich von Veranstaltungen - also im gesamtstädtischen Kontext - einen strategischen Wettbewerbsfaktor dar. Viele Städte setzen auf das Gestaltungsmerkmal, die zentralen Einkaufslagen und kulturell bedeutende Gebäude durch bestimmte Farben beleuchten zu lassen. Dies
wird oftmals mit Sonderveranstaltungen kombiniert (Blaue Nacht, Kneipenfestival, etc…), die
besonders auch den Einzelhandel integrieren.
Während der Wintermonate trägt Weihnachtsbeleuchtung in entscheidender Form zum Einkaufserlebnis bei. Diese Maßnahme fügt die Betriebe aus Sicht des Kunden enger zusammen
und lässt sie als Einheit empfinden - jenes Gefühlsmoment das moderne, erfolgreiche Shopping-Center konsequent und ganzjährig bieten. Die Weihnachtsbeleuchtung bietet auch für
Erftstadt die große Chance die dafür baulich sehr gut geschaffenen Einzelhandelsstrukturen
in Lechenich und Liblar - gerade auch in der „kalten Jahreszeit“ - emotional zu einer Einheit zu
verbinden. Gastronomie und Außenbestuhlung bilden diese Schlüsselfunktion in den Sommermonaten ab.
5.7.7
Ladengestaltung/Warenpräsentation
Gute Warenpräsentation heißt klar gegliederte Sortimentsbereiche und übersichtlich angeordnete Waren, beeinflusst von Sortiment, Ladengröße und Ladeneinrichtung. Erst die Warenpräsentation bietet Kunden die Möglichkeit, die Ware zu sehen, zu prüfen, zu vergleichen und
letztlich die Kaufentscheidung zu treffen. Insofern ist die Warenpräsentation einer der maßgeblichen Faktoren, die Kaufentscheidung des Kunden zu fördern. Grundlegendes Ziel muss
es daher sein, eine für den Kunden angenehme Atmosphäre zu schaffen, in der er sich ungehindert und ausführlich über das Warensortiment informieren kann. Wichtige Fragen sind:
Findet der Kunde ungehinderten Zugang zur Ware?
Werden verkaufsaktive Plätze und günstige Sichthöhen den interessantesten Waren
vorbehalten?
Unterstützt die Warenpräsentation den gewünschten Kundendurchlauf?
Wird aus der Warenpräsentation das gesamte Angebotsspektrum für den Kunden ersichtlich?
Entspricht die Ladeneinrichtung den aktuellen Anforderungen der Hauptzielgruppe und
harmoniert die Warenpräsentation mit dem angebotenen Sortiment?
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Folgende Fragen sollten hinsichtlich des Schaufensters beantwortet werden:
Ist die Warenpräsentation geschickt, wirkt das Schaufenster ”überladen”?
Wird der Eindruck fehlender Auswahl vermieden?
Stehen die Einzelteile im Schaufenster in logischem Zusammenhang?
Sind besondere Angebote herausgehoben und werden diese auch im Verkaufsraum
durch Zweitplatzierung betont?
5.7.8
Eingangsgestaltung
Der Eingangsbereich muss die Funktion übernehmen, den Kunden zum Betreten des Geschäftes zu animieren. Er muss daher einladend und offen wirken. Der Eingang ist die
Schwelle, die ein Kunde überwinden muss, um in den Laden zu gelangen. Er darf daher nicht
zum Hindernis werden. Die Kunden müssen in den Laden geführt werden. Daher muss der
Eingangsbereich möglichst einen reibungslosen und kaum wahrnehmbaren Übergang von der
Laufzone in den Verkaufsraum ermöglichen. Zusammengefasst sollte sich jeder Einzelhändler
fragen: ”Würde ich als Kunde gerne durch diese Tür gehen?” Damit diese Frage stets mit ”Ja”
zu beantworten ist, sollte die Eingangszone anhand des nachfolgenden Fragenkatalogs überprüft und ggf. umgestaltet werden:
Ist das Geschäftslokal ebenerdig erreichbar?
Befindet sich der Eingang in günstiger Ausrichtung zum Kundenstrom?
Ist vom Eingang aus eine gute Weiterführung zu den internen Wegen (Kundenführung)
gewährleistet?
Ist die Eingangstür für Passanten gut erkennbar und bequem erreichbar?
Berücksichtigt die Größe der Eingangstür die potentielle Kundenfrequenz?
Bietet der Eingangsbereich Komfort für den Kunden, passen auch Rollstühle und Kinderwagen problemlos hindurch?
Lässt die Eingangszone einen ungehinderten Blick auf das Ladeninnere zu, um optische Hemmschwellen abzubauen?
Kann die Eingangszone für Aktionen und Platzierung von Sonderangeboten genutzt
werden (abhängig von Branche und Platzangebot)?
Gewähren die Warenträger in der Eingangszone noch einen ungehinderten Durchlass?
Ist die Eingangszone durch ein helleres Reizlicht optisch betont?
Ist vor allem bei Dunkelheit für auffällige Beleuchtung gesorgt?
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Sind der Inhaber des Geschäfts und die Öffnungszeiten an der Eingangstür oder am
angrenzenden Schaufenster ausgewiesen?
Werden die Türen werblich genutzt, z. B. durch Firmenlogo?
Sind Plakate - wenn zum Laden passend - nicht an der Tür, sondern an einsehbaren
Flächen in der Eingangszone angebracht?
Leitet der Fußbodenbelag der Eingangszone ohne optische Schwelle in den Verkaufsraum?
Ist der Eingangsbereich frei von unfallträchtigen und behindernden Elementen, z.B. lose Fußmatten oder Bodengitter?
5.7.9
Beratungsqualität
Fachmännische, freundliche und persönliche Beratung genießt bei den Kunden einen hohen
Stellenwert. Gerade im Beratungssektor eröffnen sich mittelständischen Unternehmen beachtliche Profilierungschancen und damit Möglichkeiten, sich von großbetrieblichen Einzelhandelsformen abzuheben. Freundlichkeit und Höflichkeit sind elementare Bestandteile von Kundenberatung und Betreuung. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Personals untermalt eine
niveauvolle Firmenphilosophie. Nachstehend werden bewährte Maßnahmen zusammengefasst, die vorrangig dem Ziel dienen, die betriebliche Beratungsleistung zu steigern:
Regelmäßige interne Personalschulung.
Nutzung externer Schulungs- und Fortbildungseinrichtungen, z. B. Angebote von Einkaufs- oder Einzelhandelsverbänden, Messebesuche.
Mitarbeit in Erfahrungsaustauschgruppen (ERFA-Arbeit); solche werden beispielsweise
von der BBE-Handelsberatung organisiert und fachlich betreut.
Vertiefung der Waren- und Produktkenntnisse, beispielsweise anhand von Fachzeitschriften.
Anwenderorientierte Fachpublikationen bestehen für alle Branchen. Sie zeigen aktuelle
Strömungen auf und geben betriebliche Entscheidungshilfen an die Hand.
Betriebsinternes Training gleichermaßen einfühlsamer wie selbstbewusster und überzeugender Gesprächsführung (eventuell mittels Videoeinsatz etc.).
Einführung eines leistungsbezogenen Prämiensystems.39
39
Es empfiehlt sich, vorab fachkundigen Rat einzuholen, ob dieser Schritt angemessen ist und, wenn ja,
welcher Modus gewählt werden sollte.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
5.7.10 Service
Aus Kundensicht genießt im Servicebereich der Facheinzelhandel höheres Ansehen als großbetriebliche Einzelhandelsformen. Über den Verkauf hinausgehende Dienstleistungen bieten
Fachgeschäften umfangreiche Profilierungs- und Konturierungschancen; insbesondere im
Textil- und Bekleidungsbereich. Da auch Großbetriebsformen ihren Marktanteil durch vermehrten Kundenservice, wie eigene Lieferdienste, Werkstätten, Ateliers usw., zu erhöhen beginnen, ist es für Fachgeschäfte wichtig, vorhandene Imagevorteile zu vertiefen und auszubauen. Nachfolgender Überblick sich bietender Service-Möglichkeiten soll als Anregung für
die Einzelhändler in Erftstadt gesehen werden. Selbstverständlich entscheidet jeder Geschäftsinhaber für sich, welche Leistungen er anbieten kann und will. Guter Service kostet
Zeit und Geld, stellt jedoch eine Zukunftsinvestition dar.
Branchenübergreifend:
Kostenloser Lieferservice,
Abhol- und Lieferdienst für Behinderte, alte und kranke Kunden,
Warentransport zum Kundenfahrzeug,
Warenreservierung und -zurücklegung,
Problemloser Warenumtausch,
Ratenzahlung,
Sammelrechnung,
Ausgabe von Gebrauchs- und Pflegeanleitungen,
Geschenkverpackung,
Gepäckaufbewahrung,
Bestelldienst für nicht vorrätige Katalogwaren und
Rücknahme von Verpackungsmaterial.
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Bekleidungsspezifisch:
Vorführungen, Modeschauen,
Änderungsschneiderei, Reparaturservice,
Zuschnitte nach Kundenwunsch,
Anfertigung und/oder Beschaffung von Sondergrößen,
Anprobe zu Hause (gegen Anzahlung),
Zugabe von Kleiderbügeln und
Informationsdienst über Modetrends.
5.7.11 Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit/ Events
Fachgeschäfte sind auf eine stimmige Werbekonzeption angewiesen, wollen sie Umsatzverlusten, insbesondere an filialisierte Großbetriebe, begegnen. Während im großbetrieblichen
Einzelhandel Werbebudgets zwischen 3 % und 5 % des Bruttoumsatzes keine Seltenheit
sind, investieren kleinere Betriebe häufig kaum 1 % desselben in Werbung und Kundeninformation; sie ”sparen am falschen Platz”. Werbende Information bildet ein Kernelement absatzpolitischer Instrumentarien. Gute Werbung bietet den Verbrauchern handfeste Entscheidungsund Orientierungshilfen.
Stärkste Werbewirksamkeit entfalten in der Regel Schaufenster, Tageszeitungen, Prospekte
und Zeitungsbeilagen. Insbesondere im Hinblick auf jüngere Zielgruppen, welche die Basis für
die zukünftigen Erfolgsaussichten darstellen, dürfen auch die Neuen Medien als Werbeträger
nicht vernachlässigt werden – eine eigene, informative und übersichtlich gestaltete Homepage
ist inzwischen unabdingbar. Diese bieten zudem in einigen Bereichen Möglichkeiten, die klassischen Vertriebswege zu ergänzen und so ggf. neue Absatzpotentiale zu erschließen.40
Unverzichtbar für bestimmte Branchen (Bekleidung, Kosmetik, Schmuck, Raumausstatter
etc.) ist die Direktwerbung auf der Grundlage einer aktuellen Kundenkarte. Da die Einrichtung
einer Kundenkarte als eine Maßnahme anzusehen ist, welche zwar mit einigem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, tun sich hier jedoch Möglichkeiten für eine sicherlich nicht geringe
Zahl von Geschäften auf, zukünftig den Aufbau einer Stammkundschaft zu verstärken und die
Kundenbindung zu erhöhen.
40
Hier empfiehlt es sich jedoch ebenfalls, vorab spezielles Expertenwissen einzuholen, ob und wie neue
Marketing- und Vertriebswege als eine Möglichkeit zur Verbesserung des Marktauftrittes bzw. der Absatzmöglichkeiten genutzt werden können.
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Erftstadt
Besonders kleine Geschäfte, welche aufgrund ihrer Kleinteiligkeit ohnehin darauf angewiesen
sind, sich zu spezialisieren und eine bestimmte Zielgruppe anzusprechen, können hiervon in
Zukunft positive Impulse erwarten. Hierbei sollte - ebenfalls in positiver Hinsicht - gesehen
werden, dass die ohne Zweifel notwendige Pflege der Kundendatei zu solchen Geschäftszeiten erfolgen kann, wo kein Kundenbetrieb gegeben ist, so dass die ohnehin nötige Präsenz
innerhalb des Geschäftes für eine verkaufsfördernde Aktivität genutzt werden kann.
Veranstaltungen/Events und Organisation
Neben dem Aufbau einer Kundenkartei können positive Wirkungen auf die Umsatzentwicklung eines Geschäftes auch durch weitere verkaufsfördernde Maßnahmen, wie beispielsweise
Märkte, Modeschauen und Demonstrationsvorführungen ausgeübt werden - zweckmäßig und
vielfach erfolgreicher sind sortimentsübergreifende Veranstaltungen, an denen sich mehrere
Einzelhändler/ Dienstleister beteiligen, z.B. Modeschau mit Bekleidung, Schuhen, Schmuck,
Kosmetik.
Derartige Aktionen können der fachlichen Profilierung der Unternehmen in Erftstadt dienen.
Engagierte Aktionen für Umweltschutz, soziale Zwecke oder zur Stadtverschönerung fördern
die Verfestigung positiver Imagefelder.
Ein organisatorisch klar positioniertes Standortmarketing stellt vor diesem Hintergrund den
entscheidenden Erfolgsfaktor dar - es treibt die notwendigen Entwicklungen und Prozesse,
um eine Innenstadt lebendig und attraktiv zu erhalten, entscheidend an. Der gesteigerte Zuspruch durch die Kunden ist dann im Umkehrschluss in der Lage, bei den Handelsbetriebe einen echten „Mehrwert“ zu generieren, was sich auf die langfristige Stabilität eines gesamten
Einzelhandelsstandortes auswirkt.
Ein Erfolgsrezept gerade für Mittelstädte liegt besonders auch darin begründet, individuelle
Veranstaltungen als Alleinstellungsmerkmale zu kreieren. Dies geschieht bereits heute auch
in der Stadt Erftstadt – allerdings nur auf „lokaler“ Ebene und zeitlich nicht synchronisiert. So
organisiert beispielsweise die AHAG in Lechenich u. a. einen Bauernmarkt, die Verkaufsnacht
sowie die sogenannte Kunstmeile, die Firmengemeinschaft des Erftstadt-Centers ein Herbstfest und die Interessensgemeinschaft in Liblar ein Maifest sowie einen Weihnachtsmarkt.
Zentrenübergreifende Veranstaltungen, die die Gesamtstadt Erftstadt repräsentieren und
auch entsprechend nach außen kommuniziert werden können, fehlen allerdings. So könnte
beispielsweise die Lechenicher Veranstaltungsserie „Kunstmeile“, bei der Künstler und Künstlerinnen des „Künstlerforums Schau-Fenster Erftstadt e.V.“ in den Schaufenstern der ortsansässigen Geschäfte ihre Kunstobjekte ausstellen, auch auf die Standortbereiche des ErftstadtCenters sowie der Carl-Schurz-Straße räumlich ausgedehnt werden und so eine gesamtstäd-
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tische Zusammengehörigkeit kommuniziert werden. Auch das parallele Veranstalten verkaufsoffener Sonntage wäre für die Außenwirkung der Gesamtstadt Erftstadt von größerem
Vorteil, als es beispielweise jeweils separate Veranstaltungen in Lechenich und Liblar sind.41
Vor dem Hintergrund einer gesamtstädtischen Profilierung ist die aktuell getroffene Kooperationsvereinbarung zwischen den einzelnen Interessengemeinschaften mit der Bezeichnung
"Erftstädter Werbe- und Interessengemeinschaften" (EWIG) uneingeschränkt zu befürworten
und ein bedeutender Schritt in die Profilierung der Gesamtstadt Erftstadt als Einzelhandelsstandort.
41
So plant beispielsweise die AHAG in Lechenich für den 12.12.2010 einen verkaufsoffenen Sonntag,
während die Firmengemeinschaft des Erftstadt-Centers dies für den 19.12.2010 organisiert.
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6
Anhang
Abbildung 70:
Fragebogen Telefonbefragung
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Abbildung 71:
Checkliste für einzelbetrieblichen Marktauftritt
Kritische Erfolgsfaktoren
Trifft das auf
mich zu?
Kann ich das
ändern?
ja
ja
tlw. nein
Anmerkung
tlw. nein
Außenfront
Geschäft schon von weitem erkennbar
Name des Anbieters erkennbar
Branchenname vorhanden
Fassadengestaltung über gesamte Außenfront
Aufmerksamkeitswirkung der Fassade hoch
originelle Gestaltungselemente
Anstrich o.k.
Witterungsschutz vorhanden
Gehweg sauber
Bemerkungen
Eingangsbereich
Geschäftslokal ebenerdig erreichbar
Eingang wirkt einladend und offen
reibungsloser Übergang Eingang zu
Laufzone/Verkaufsraum
Eingang breit genug (Rollstühle, Kinderwagen)
ungehinderter Blick auf das Ladeninnere
Sonderplazierungen möglich
genügend Licht / optische Betonung
Inhabername vorhanden
Öffnungszeiten erwähnt
Firmenlogo vorhanden
kein "Plakatproblem"
keine unfallträchtigen Elemente (lose
Fußmatten, Bodengitter)
Bemerkungen
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Kritische Erfolgsfaktoren
Trifft das auf
mich zu?
Kann ich das
ändern?
ja
ja
tlw. nein
Anmerkung
tlw. nein
Schaufenster
Impulskaufartikel im Schaufenster vorhanden
Durchsicht in das Innere des Geschäftes
möglich
ausgestellte Ware nach Bedarfsgruppen
zusammengestellt
Schaufenster nicht "überladen"
Firmenname im Schaufenster (erkennbar,
jedoch nicht zu aufdringlich)
jeder Artikel ausgezeichnet
Preisschilder o.k. (klar lesbar, unverwechselbar
zugeordnet)
erklärungsbedürftige Artikel werden erläutert
besondere Angebote hervorgehoben
Bemerkungen
Beleuchtung
Grundbeleuchtung ausreichend und hell
keine Dunkelzonen im Schaufenster
keine Spiegelungen im Schaufenster
Betrachter vom Licht nicht geblendet
Punktstrahler für attraktive Artikel
Bemerkungen
Sortiment
Sortiment an klar umrissenen Zielgruppen
definiert
Sortiment optisch gut gegliedert
Sortiment korrespondiert mit
Einkaufsatmosphäre
Zweitplazierung von Sonder-angeboten
(Schaufenster) auch im Verkaufsraum
Aufmerksamkeitswirkung durch besondere
Ausstellungsstücke
Bemerkungen
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Kritische Erfolgsfaktoren
Trifft das auf
mich zu?
Kann ich das
ändern?
ja
ja
tlw. nein
Anmerkung
tlw. nein
Innenraum
Raumzuschnitt übersichtlich
Innenraum freundlich und einladend
ausreichende Grundhelligkeit
Warenträger/-zonen lichttechnisch betont
Sonderangebote durch Strahler hervorgehoben
farbliche Gestaltung harmonisch
sauberer, ordentlicher Eindruck
Ruhezonen im Verkaufsraum vorhanden
Bemerkungen
Abstimmung
Kernöffnungszeiten werden eingehalten
auf Ruhetage wird verzichtet
Teilnahme an Weihnachtsbeleuchtung
Teilnahme an Veranstaltungen
Bemerkungen
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