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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
03.04.17, 18:32
Aktualisiert
03.04.17, 18:32
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 03.04.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 15.02.2017 Vorlage Nr.: TOP 8 218/2016 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in Geyen Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Nellesweg Gemarkung Geyen Flur 8 Flurstück 22 (teilweise), 374, 541 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen. 3. Der Rat der Stadt Pulheim verfügt die Widmung der oben genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr und beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 15.02.2017 Seite 2