Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
03.04.17, 18:32
Aktualisiert
03.04.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 03.04.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 15.02.2017
Vorlage Nr.:
TOP 8
218/2016
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Nellesweg" in
Geyen
Empfehlung:
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend
genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Nellesweg
Gemarkung Geyen
Flur 8
Flurstück 22 (teilweise), 374, 541
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt Pulheim verfügt die Widmung der oben genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr und
beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Nellesweg“ gemäß beigefügter Anlage 2.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 15.02.2017
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