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Beschlussvorlage (Information zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
37 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 367/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 22.08.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 14.09.2011 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 24.08.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Information zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Information zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Am 22.07.2011 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in 3. Lesung das Erste KiBizÄnderungsgesetz verabschiedet. Am 28.07.2011 ist es im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden, am 01.08.2011 in Kraft getreten. Die Verwaltung des Jugendamtes möchte den JHA über die wichtigsten Neuerungen des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes informieren: Elternbeitragsfreiheit Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung wird mit diesem Kindergartenjahr von August 2011 an beitragsfrei. Für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei. Das Land erstattet den Kommunen die Einnahmeausfälle. Das Nähere regelt eine Verordnung, diese liegt mit heutigem Datum noch nicht vor. Erhöhung des Landeszuschusses für unterdreijährige Kinder Für jedes Kind, welches am 1. März unter drei Jahre alt ist, wird der Landeszuschuss erhöht. In den Gruppenformen I und 11 betragen die (zusätzlichen) U3-Pauschalen damit bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden 1.400 Euro, bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden 1.800 Euro und bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden 2.200 Euro. Die Mittel sind zweckentsprechend für Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen zu verwenden. Ü3-Kinder mit 45-stündiger Betreuungszeit Der Anstieg von Ü3-Plätzen mit 45-stündiger Betreuungszeit wird auf 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr begrenzt. Familienzentren Die Landesförderung für Familienzentren wird von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten darüber hinaus eine zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro. Elternmitwirkung Eltern erhalten auf der Ebene der Einrichtungen ein Mitbestimmungsrecht in Fragen, die sie in finanzieller Hinsicht betreffen wie z. B. die Finanzierung von Festen, Ausflügen und des Essens. Darüber hinaus wird den Eltern eine örtliche und überörtliche Mitwirkung durch Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirates ermöglicht. (Für diese Neuerung könnte Erftstadt Pate gestanden haben, denn wir räumen dem bisherigen Stadteltemrat sogar ein beratendes Stimmrecht im JHA ein.) Betreuung von Kindern mit Behinderungen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen zukünftig gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Das alte KiBiz schränkte die gemeinsame Förderung durch die Worte "nach Möglichkeit" noch ein. Für unter dreijährige Kinder mit Behinderung wird bei einem Betreuungsumfang von 45 Stunden die Kindpauschale um 2.000 Euro erhöht. Das Land zahlt künftig die Pauschale auch, wenn die Behinderung unterjährig festgestellt wird. Tagespflege Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege wird künftig ausnahmsl In Vertretung (Erner) -2-