Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
37 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 367/2011
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 22.08.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.09.2011
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
24.08.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Information zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Information zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Am 22.07.2011 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in 3. Lesung das Erste KiBizÄnderungsgesetz verabschiedet. Am 28.07.2011 ist es im Gesetz- und Verordnungsblatt
verkündet worden, am 01.08.2011 in Kraft getreten.
Die Verwaltung des Jugendamtes möchte den JHA über die wichtigsten Neuerungen des
1. KiBiz-Änderungsgesetzes informieren:
Elternbeitragsfreiheit
Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung wird mit diesem Kindergartenjahr von August
2011 an beitragsfrei.
Für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen
werden, ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für
maximal 12 Monate beitragsfrei.
Das Land erstattet den Kommunen die Einnahmeausfälle. Das Nähere regelt eine
Verordnung, diese liegt mit heutigem Datum noch nicht vor.
Erhöhung des Landeszuschusses für unterdreijährige Kinder
Für jedes Kind, welches am 1. März unter drei Jahre alt ist, wird der Landeszuschuss
erhöht. In den Gruppenformen I und 11 betragen die (zusätzlichen) U3-Pauschalen damit
bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden 1.400 Euro, bei einer
wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden 1.800 Euro und bei einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 45 Stunden 2.200 Euro. Die Mittel sind zweckentsprechend für
Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen zu verwenden.
Ü3-Kinder mit 45-stündiger Betreuungszeit
Der Anstieg von Ü3-Plätzen mit 45-stündiger Betreuungszeit wird auf 4 Prozent
gegenüber dem Vorjahr begrenzt.
Familienzentren
Die Landesförderung für Familienzentren wird von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich
erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten darüber hinaus eine
zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro.
Elternmitwirkung
Eltern erhalten auf der Ebene der Einrichtungen ein Mitbestimmungsrecht in Fragen, die
sie in finanzieller Hinsicht betreffen wie z. B. die Finanzierung von Festen, Ausflügen und
des Essens.
Darüber hinaus wird den Eltern eine örtliche und überörtliche Mitwirkung durch
Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirates ermöglicht.
(Für diese Neuerung könnte Erftstadt Pate gestanden haben, denn wir räumen dem
bisherigen Stadteltemrat sogar ein beratendes Stimmrecht im JHA ein.)
Betreuung von Kindern mit Behinderungen
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind,
sollen zukünftig gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Das alte
KiBiz schränkte die gemeinsame Förderung durch die Worte "nach Möglichkeit" noch ein.
Für unter dreijährige Kinder mit Behinderung wird bei einem Betreuungsumfang von 45
Stunden die Kindpauschale um 2.000 Euro erhöht.
Das Land zahlt künftig die Pauschale auch, wenn die Behinderung unterjährig festgestellt
wird.
Tagespflege
Die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege wird künftig ausnahmsl
In Vertretung
(Erner)
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