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Antrag (Antrag bzgl. Nutzung des Eu-Programmes "Mittel für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 319/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 26.07.2011 gez. Schwellnuss 01.09.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 20.09.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Nutzung des Eu-Programmes "Mittel für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien" Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit den angesprochenen EU – Mittel werden Investitionen gefördert die die Verpflichtung der EU Staaten sich aufgegeben haben um die 20/20/20 Ziele (Treibhausgasemissionen um 20% kürzen, Nutzung von erneuerbaren Energien um 20% erhöhen und den Energieverbrauch durch Energieeffizientmaßnahmen um 20% verringern) gefördert. Es handelt sich hierbei um einen Investmentfond der eine Kapitalausstattung von derzeit 205 Millionen € hat, die von der Europäischen Kommission mit 125 Mio. €, der Europäischen Investitionsbank mit 75 Mio. € und der Deutschen Bank mit 5 Mio. € .bedient worden sind. Öffentliche Behörden, die eine Finanzierung beantragen, sollten konkrete Ziele für Klimaschutz haben (z.B. Steigerung von Energieeffizienz oder Nutzung von erneuerbaren Energien) Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Reduktion der CO2 Emissionen über die Ziele der EU Klima Bestimmungen hinaus, durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien und sauberen Energieprodukten, oder anderen mehrjährigen Strategien, erfolgen. Unterstützung finden ausschließlich erprobte Technologien. Um Mittel aus dem angesprochenen Programm beantragen zu können, sind noch umfangreiche Vorarbeiten erforderlich um den Förderkriterien gerecht zu werden. Die Erstellung eines Antrages ist äußerst zeitintensiv, fachspezifisch und umfangreich. Der Eigenbetrieb Immobilien sieht sich außer Stande derzeit fachlich und personell diese Leistung zu erbringen. Da die Investitionskriterien vorrangig Kredite. sind, wird der Eigenbetrieb Immobilien die notwendigen Investitionskredite für energetische Sanierungen weiterhin aus dem Programm 218 der KfW Bank finanzieren (siehe auch 316/2011). (Dr. Rips) -2-