Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 371/2011
Az.: 61. 21-20 / 164
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.09.2011
BM / Dezernent
06.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa;
Vorstellung des Plankonzeptes
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Das vorliegende Plankonzept zur Erweiterung und Umstrukturierung des Betriebsstandortes
(Getreidelager und -vermarktung) der Raiffeisenbank Gymnich in E. – Gymnich, Kehler Weg, wird
zur Kenntnis genommen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Vorentwurfs
und Erläuterungstextes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 in Form einer
Bürgerversammlung durchzuführen und gemeinsam mit dem vom Investor beauftragten
Planungsbüro einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, (V 91/2011) beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ist bereits gemeinsam mit der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung 08 in der Zeit vom
25.07.2011 bis 24.08.2011 durchgeführt worden.
Zur weiteren Begründung s. V 372/2011 (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08).
Das mit den städtebaulichen Planungen beauftragte Büro Schniewind hat nunmehr mit dem
Vorhabenträger (RaiBa Gymnich) in Abstimmung mit der Verwaltung auf der Grundlage der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse
der Gutachten das Betriebskonzept optimiert und ein städtebauliches Konzept (s. Anlagen) für den
Bebauungsplan erarbeitet.
Als nächster Verfahrensschritt kann gemeinsam mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 08 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung
durchgeführt und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden.
(Dr. Rips)
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