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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Vorstellung des Plankonzeptes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung  Getreidelager RaiBa;
Vorstellung des Plankonzeptes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung  Getreidelager RaiBa;
Vorstellung des Plankonzeptes)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 371/2011 Az.: 61. 21-20 / 164 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.09.2011 BM / Dezernent 06.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa; Vorstellung des Plankonzeptes Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Das vorliegende Plankonzept zur Erweiterung und Umstrukturierung des Betriebsstandortes (Getreidelager und -vermarktung) der Raiffeisenbank Gymnich in E. – Gymnich, Kehler Weg, wird zur Kenntnis genommen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Vorentwurfs und Erläuterungstextes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen und gemeinsam mit dem vom Investor beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, (V 91/2011) beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist bereits gemeinsam mit der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung 08 in der Zeit vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 durchgeführt worden. Zur weiteren Begründung s. V 372/2011 (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08). Das mit den städtebaulichen Planungen beauftragte Büro Schniewind hat nunmehr mit dem Vorhabenträger (RaiBa Gymnich) in Abstimmung mit der Verwaltung auf der Grundlage der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse der Gutachten das Betriebskonzept optimiert und ein städtebauliches Konzept (s. Anlagen) für den Bebauungsplan erarbeitet. Als nächster Verfahrensschritt kann gemeinsam mit der Flächennutzungsplanänderung Nr. 08 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden. (Dr. Rips) -2-