Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 372/2011
Az.: 61.20-20 / 8. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.09.2011
BM / Dezernent
08.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung
Getreidelager RaiBa
Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Der vorliegende Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), E. – Gymnich,
Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBA, wird zur Kenntnis genommen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung
durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung der 08. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt (V 92/2011) beschlossen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Diese Darstellung wird mit der vorliegenden Planung in „Sonderbaufläche“ mit der
Zweckbestimmung: Ansiedlung von Betrieben zur Lagerung und Behandlung von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen geändert.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ist bereits gemeinsam mit dem im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
164 (V 371/2011) in der Zeit vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 durchgeführt worden.
Darüber hinaus ist auf der Grundlage der Lärmemissionen und des Verkehrsaufkommens an
einem Erntetag mit äußerst hohem Anlieferverkehr ein Lärm- und Verkehrsgutachten erstellt
worden.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die vorliegende Planung die
Schallimmissionen der Gesamtanlage an der Bestandsbebauung nicht nur unerheblich reduzieren;
darüber hinaus können zukünftig auch die Tagesrichtwerte von Mischgebieten gemäß TA-Lärm
von 60 dB (A) eingehalten werden.
Im Verkehrsgutachten wird festgestellt, dass der Verkehrsablauf im Bereich der heutigen Anlage
weitgehend störungsfrei funktioniert. Lediglich auf dem Kehler Weg bilden sich zeitweise
Warteschlangen von Transportfahrzeugen. Durch die geplante Verlegung der Zufahrten zur neuen
Nordzufahrt wird sich die Lage am südlichen Kehler Weg jedoch entspannen. Der Knoten
Siedlerweg / Kehlerweg wird auch in Zukunft leistungsfähig sein. Weitere Auswirkungen auf den
Verkehrsablauf im Umfeld sind nicht zu erwarten.
Zu fordern sind ausreichend breite Verkehrsflächen im Knotenbereich, insbesondere für den
südlichen Kehler Weg und den Siedlerweg. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Warteflächen
für Transportfahrzeuge, insbesondere im Bereich der neuen Zufahrt (Verlängerung des Kehler
Wegs), deren Aufstellbereich nachgewiesen werden muss.
Das mit den städtebaulichen Planungen beauftragte Büro Schniewind hat nunmehr zusammen mit
dem Vorhabenträger (RaiBa Gymnich) in Abstimmung mit der Verwaltung auf der Grundlage der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse
der Gutachten das Betriebskonzept optimiert und ein städtebauliches Konzept für die
Flächennutzungsplan-Änderung erarbeitet.
Das Betriebskonzept (s. Anlage Erläuterungstext) sieht demnach vor, die bisherigen externen
Lagerstellen aufzugeben und am neuen Standort durch den Neubau von Lagerhallen und Silos
einschließlich einer neuen Annahmestelle zusammenzuführen. Die Konzeption umfasst im
Endausbau auch eine Erhöhung der derzeitigen Lagerkapazitäten der RaiBa und somit auch der
Umschlagsmenge auf ca. 4500 to. An der neuen Annahmestelle, die westlich der vorhandenen
Gebäude und Silos errichtet wird und ausschließlich vom Verbindungsweg zwischen dem Kehler
Weg und dem Siedlerweg angefahren werden soll, wird zukünftig die Hauptgetreidemenge
(Gerste und Weizen) umgeschlagen. An der bereits vorhandenen Getreideerfassung am Kehler
Weg sollen zukünftig nur noch die regionalen Sonderkulturen wie z. B. Mais, Raps, Roggen, Hafer
etc. angenommen und gelagert werden. Damit werden sich die Betriebsvorgänge an der
Bestandsanlage (derzeitige Waage und Annahmestelle) auf rund 25 % der bisherigen
durchschnittlichen Menge reduzieren.
Insgesamt betrachtet wird sich somit im Kreuzungsbereich des Kehler Wegs / Verbindungsweg
zwischen der Neustraße und der Kohlstraße sowohl das Verkehrsaufkommen (durch Wegfall des
Verkehrs von und zu den externen Lagerstellen) als auch der Betrieb (Fahrzeugbewegungen
sowie Staub- und Lärmemissionen) an der vorhandenen Annahmestelle erheblich reduzieren.
Als nächster Verfahrensschritt kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung gemeinsam mit dem im Parallelverfahren in Aufstellung
befindlichen
Bebauungsplan
Nr.
164
durchgeführt
und
der
Entwurf
der
Flächennutzungsplanänderung erarbeitet werden.
(Dr. Rips)
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