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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 372/2011 Az.: 61.20-20 / 8. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.09.2011 BM / Dezernent 08.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Der vorliegende Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBA, wird zur Kenntnis genommen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die Aufstellung der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt (V 92/2011) beschlossen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Diese Darstellung wird mit der vorliegenden Planung in „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung: Ansiedlung von Betrieben zur Lagerung und Behandlung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geändert. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist bereits gemeinsam mit dem im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 164 (V 371/2011) in der Zeit vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 durchgeführt worden. Darüber hinaus ist auf der Grundlage der Lärmemissionen und des Verkehrsaufkommens an einem Erntetag mit äußerst hohem Anlieferverkehr ein Lärm- und Verkehrsgutachten erstellt worden. Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die vorliegende Planung die Schallimmissionen der Gesamtanlage an der Bestandsbebauung nicht nur unerheblich reduzieren; darüber hinaus können zukünftig auch die Tagesrichtwerte von Mischgebieten gemäß TA-Lärm von 60 dB (A) eingehalten werden. Im Verkehrsgutachten wird festgestellt, dass der Verkehrsablauf im Bereich der heutigen Anlage weitgehend störungsfrei funktioniert. Lediglich auf dem Kehler Weg bilden sich zeitweise Warteschlangen von Transportfahrzeugen. Durch die geplante Verlegung der Zufahrten zur neuen Nordzufahrt wird sich die Lage am südlichen Kehler Weg jedoch entspannen. Der Knoten Siedlerweg / Kehlerweg wird auch in Zukunft leistungsfähig sein. Weitere Auswirkungen auf den Verkehrsablauf im Umfeld sind nicht zu erwarten. Zu fordern sind ausreichend breite Verkehrsflächen im Knotenbereich, insbesondere für den südlichen Kehler Weg und den Siedlerweg. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Warteflächen für Transportfahrzeuge, insbesondere im Bereich der neuen Zufahrt (Verlängerung des Kehler Wegs), deren Aufstellbereich nachgewiesen werden muss. Das mit den städtebaulichen Planungen beauftragte Büro Schniewind hat nunmehr zusammen mit dem Vorhabenträger (RaiBa Gymnich) in Abstimmung mit der Verwaltung auf der Grundlage der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse der Gutachten das Betriebskonzept optimiert und ein städtebauliches Konzept für die Flächennutzungsplan-Änderung erarbeitet. Das Betriebskonzept (s. Anlage Erläuterungstext) sieht demnach vor, die bisherigen externen Lagerstellen aufzugeben und am neuen Standort durch den Neubau von Lagerhallen und Silos einschließlich einer neuen Annahmestelle zusammenzuführen. Die Konzeption umfasst im Endausbau auch eine Erhöhung der derzeitigen Lagerkapazitäten der RaiBa und somit auch der Umschlagsmenge auf ca. 4500 to. An der neuen Annahmestelle, die westlich der vorhandenen Gebäude und Silos errichtet wird und ausschließlich vom Verbindungsweg zwischen dem Kehler Weg und dem Siedlerweg angefahren werden soll, wird zukünftig die Hauptgetreidemenge (Gerste und Weizen) umgeschlagen. An der bereits vorhandenen Getreideerfassung am Kehler Weg sollen zukünftig nur noch die regionalen Sonderkulturen wie z. B. Mais, Raps, Roggen, Hafer etc. angenommen und gelagert werden. Damit werden sich die Betriebsvorgänge an der Bestandsanlage (derzeitige Waage und Annahmestelle) auf rund 25 % der bisherigen durchschnittlichen Menge reduzieren. Insgesamt betrachtet wird sich somit im Kreuzungsbereich des Kehler Wegs / Verbindungsweg zwischen der Neustraße und der Kohlstraße sowohl das Verkehrsaufkommen (durch Wegfall des Verkehrs von und zu den externen Lagerstellen) als auch der Betrieb (Fahrzeugbewegungen sowie Staub- und Lärmemissionen) an der vorhandenen Annahmestelle erheblich reduzieren. Als nächster Verfahrensschritt kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung gemeinsam mit dem im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 164 durchgeführt und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet werden. (Dr. Rips) -2-