Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
961 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erftstadt, Stadtteil Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Legende:
Verfahren:
Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB)
Sondergebiet
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen.
die Aufstellung
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Fläche für die Landwirtschaft und für den Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB)
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom
bis
.
Fläche für die Landwirtschaft
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einwöchigen
Offenlage erfolgte vom
bis
.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Sonstige Darstellung
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom
zur Offenlegung beschlossen worden.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
der Flächennutzungsplanänderung
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist
am
erfolgt.
Erftstadt, den
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bürgermeister
der Stadt Erftstadt, Stadtteil Gymnich,
Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
(Dr. Rips)
Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
bis
öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
Übersichtsplan
(Dr. Rips)
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen und über die Planänderung erfolgte am
.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
N
M. 1 : 5000
Bisherige Darstellungen im FNP
(Dr. Rips)
Der Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung erfolgte am
N
M. 1 : 5000
Neue Darstellungen im FNP
.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
(Dr. Rips)
Dieser Plan ist gemäß § 6 BauGB mit Verfügung vom
genehmigt worden.
Köln, den
Bezirksregierung Köln
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetzes vom
17.12.2009 (GV.NRW.S.863, 975).
N
M. 1 : 10.000
(Im Auftrag)
Die Bekanntmachung der Genehmigung des Regierungspräsidenten gemäß § 6 BauGB ist
am
erfolgt.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung vom 14.07.1994
(GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.950).
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV.NRW.S.442,481).
Bearbeitung:
Plangrundlage:
Die vorliegende Plangrundlage ist eine DGK 5.
Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand (August 2011).
Erftstadt, den
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
(Dr. Rips)
(Ehrenstein, ÖbVI)
(Planverfasser)
Auftr.Nr.116072/Änderung FNP/FNP01+Alt-FNP+Neu-FNP2 (AFNP1) B Sta
Brühl, den 23.08.2011
(Ehrenstein, ÖbVI)
(Planverfasser)