Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107, Erftstadt-Liblar, Am Holzdamm; Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107, Erftstadt-Liblar, Am Holzdamm;
Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107, Erftstadt-Liblar, Am Holzdamm;
Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 382/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.09.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.09.2011 BM / Dezernent 07.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Bebauungsplan Nr. 107, Erftstadt-Liblar, Am Holzdamm; Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 107, E.-Liblar, Am Holzdamm nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Für das im Anlageplan 1 gekennzeichnete Grundstück (Betriebssitz einer in Insolenz befindlichen Schreinerei) liegen z.Zt. Anfragen bzgl. der Bebaubarkeit im Rahmen der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 107 vor. Der Bebauungsplan (Rechtskraft im Jahr 1991, s. Anlageplan 1) setzt für dieses Grundstück u.a. Kerngebiet (MK), geschlossene Bebauung, eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,6 fest. Jedoch entspricht die an das Grundstück angrenzende und ausgebaute Verkehrsfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans: teilweise überlagert die Verkehrsfläche die Baufläche (s. Anlageplan2), sodass insbesondere aufgrund der o.a. aktuellen Situation es erforderlich wird, den Bebauungsplan mit einem entsprechenden Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen und die Bauflächen (überbaubare Grundstücksflächen) entsprechend zu verlegen. Damit können auch vorhandene Erschließungsanlagen öffentlich rechtlich gesichert werden. Gleichzeitig sollen die textlichen Festsetzungen an die Bebauungspläne des Einkaufszentrums angeglichen und somit die allgemein zulässigen und kerngebietstypischen Nutzungen gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990) auch im Bebauungsplan Nr. 107 aufgenommen werden. Die planungsrechtlich erforderliche Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. (Dr. Rips) -2-