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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 348/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 05.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit 4.105.000,00 € einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand 4.468.800,00 € und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2.218.800,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 1.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von aufzunehmen. 1.000.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Betriebsleitung hatte bereits mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 angekündigt, dass infolge des stetigen Absatzrückganges in der Wasserversorgung kurzfristig eine Modifizierung der Abrechnung, bei gleichzeitigem Fokus auf die Umlage der Fixkosten erfolgen muss. Die Erträge des vorliegenden Wirtschaftsplanes richten sich dabei nach dem Vorschlag zur Tarifumstellung gem. Vorlage 355/2011. Durch die Veranschlagung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten (rd. 672.000,-€) kann das Unternehmen im Jahr 2012 nicht mit einem Jahresüberschuss rechnen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass kein Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet wird und mithin auch keine Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt gezahlt werden kann. Ferner wird in diesem Jahr keine Kapitalverstärkung der Bäder erfolgen. Es erfolgt in der Praxis zwar kein Transfer von Geldern zwischen den Stadtwerken und der Stadt, dennoch ergibt sich alleine durch die Ausweisung der Rückstellung v.g. Konsequenz. Die Betriebsleitung verfolgt mit den Veranschlagungen im Vermögensplan 2012 konsequent den Kurs der „strukturierten“ Reinvestition. Der Fokus ist dabei auf dauerhaften Erhalt des Anlagevermögens gerichtet. Damit soll gleichzeitig eine Reduzierung der Ansätze für die Aufwandspositionen einhergehen. Ob dies gelingen kann, wird in sehr starkem Maße von der Netzstabilität abhängen. Jeder Rohrbruch, der ein sofortiges und „ausgabenseitig“ nicht planbares Handeln erfordert, läuft zwangsläufig diesem Bemühen zuwider. Der jüngste Rohrbruch an der Transportleitung hat gezeigt, wie wichtig eine kontinuierliche Netzüberwachung- und besonders Wartung sind. Die Betriebsleitung wird daher speziell in dem Bereich der Transportleitungen umfangreiche Untersuchungen und Wartungen veranlassen, um entsprechend -im Rahmen des Möglichen- etwaigen künftigen Havarien vorzubeugen. In einem ersten Schritt werden hierzu die jeweiligen Absperrschieber/klappen an den Transportleitungen sukzessive durch neue ersetzt. Die AVB WasserV sieht im Falle der außerplanmäßigen Unterbrechung der Wasserversorgung, z.B. infolge eines Rohrbruchs, für unterlassene Wasserlieferungen keinen kundenseitigen Schadensersatzanspruch vor. Dabei ist das Unternehmen aber in der Pflicht zu belegen, dass es kein Organisationsverschulden trifft. Hierzu könnten z.B. auch eine unterlassene Wartung oder eine vernachlässigte Reinvestition zählen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass sich eine Intensivierung der Wartung langfristig nicht nur im Hinblick auf eine Verschuldensfrage auszahlt. Die Wasserversorgung hat sich im Jahr 2011 dem Benchmarking der Unternehmen zur Wasserversorgung NRW unterworfen. Im Rahmen dieser Aktion wurde ebenfalls eine Kundenbefragung durchgeführt. Die Stadtwerke haben insgesamt sehr gut bei dieser Befragung abgeschnitten, was nicht zuletzt der allgemeinen -2- Versorgungssicherheit in Erftstadt geschuldet ist. Deswegen ist es wichtig, das Ziel einer stabilen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser rund um die Uhr sicher zu stellen. Es ist belegt, dass sich die Aufwendungen für Personal bei den Stadtwerken insgesamt und insbesondere bei der Wasserversorgung stetig rückläufig entwickelt haben. Obschon in den Betriebszweigen Rohrnetzabteilung und Städtische Dienste seit dem Jahr 2005 acht Auszubildende erfolgreich zum Facharbeiter ausgebildet wurden. Berücksichtigt man dabei dann noch, dass ein Ausbildungsplatz mit jährlichen Kosten von rd. 25.000,- Euro verbunden ist, wird deutlich, wie weitreichend die Personalkosteneinsparungen in den zurückliegenden Jahren waren. So hatten die Stadtwerke im Jahr 2009 sogar zeitweilig sieben Auszubildende gleichzeitig. Aktuell hat die Rohrnetzabteilung fünf weitere Auszubildende. Die Betriebsleitung hat mit diesem Weg das Ziel verfolgt, eigenen qualifizierten Nachwuchs in das Unternehmen zu holen und dem allgemeinen, von der Wirtschaft beklagten, Facharbeitermangel entgegen zu wirken. Leider ist es nicht möglich, alle Auszubildenden im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Frei werdende Stellen sind kurzfristig nicht in Aussicht, und dennoch muss sich das Unternehmen auf die sich zukünftig verändernden Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt vorbereiten. Die Betriebsleitung ist daher willens, im Bereich der Rohrnetzabteilung eine personelle Verstärkung vorzunehmen. Damit soll gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen eines geordneten Netz- bzw. Wartungsbetriebes besonders Rechnung getragen werden. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2010. Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2012 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. (Dr. Rips) -3-