Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 348/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
05.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird
im Erfolgsplan mit
4.105.000,00 €
einem Gesamtertrag
und
einem Gesamtaufwand
4.468.800,00 €
und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
2.218.800,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
1.000.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsauschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- für das Geschäftsjahr 2012 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Betriebsleitung hatte bereits mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 angekündigt, dass
infolge des stetigen Absatzrückganges in der Wasserversorgung kurzfristig eine Modifizierung der
Abrechnung, bei gleichzeitigem Fokus auf die Umlage der Fixkosten erfolgen muss. Die Erträge
des vorliegenden Wirtschaftsplanes richten sich dabei nach dem Vorschlag zur Tarifumstellung
gem. Vorlage 355/2011.
Durch die Veranschlagung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten (rd. 672.000,-€)
kann das Unternehmen im Jahr 2012 nicht mit einem Jahresüberschuss rechnen. In der
Konsequenz bedeutet dies, dass kein Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet wird und mithin
auch keine Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt gezahlt werden kann. Ferner wird in
diesem Jahr keine Kapitalverstärkung der Bäder erfolgen. Es erfolgt in der Praxis zwar kein
Transfer von Geldern zwischen den Stadtwerken und der Stadt, dennoch ergibt sich alleine durch
die Ausweisung der Rückstellung v.g. Konsequenz.
Die Betriebsleitung verfolgt mit den Veranschlagungen im Vermögensplan 2012 konsequent den
Kurs der „strukturierten“ Reinvestition. Der Fokus ist dabei auf dauerhaften Erhalt des
Anlagevermögens gerichtet. Damit soll gleichzeitig eine Reduzierung der Ansätze für die
Aufwandspositionen einhergehen. Ob dies gelingen kann, wird in sehr starkem Maße von der
Netzstabilität abhängen. Jeder Rohrbruch, der ein sofortiges und „ausgabenseitig“ nicht planbares
Handeln erfordert, läuft zwangsläufig diesem Bemühen zuwider.
Der jüngste Rohrbruch an der Transportleitung hat gezeigt, wie wichtig eine kontinuierliche
Netzüberwachung- und besonders Wartung sind. Die Betriebsleitung wird daher speziell in dem
Bereich der Transportleitungen umfangreiche Untersuchungen und Wartungen veranlassen, um
entsprechend -im Rahmen des Möglichen- etwaigen künftigen Havarien vorzubeugen. In einem
ersten Schritt werden hierzu die jeweiligen Absperrschieber/klappen an den Transportleitungen
sukzessive durch neue ersetzt.
Die AVB WasserV sieht im Falle der außerplanmäßigen Unterbrechung der Wasserversorgung,
z.B. infolge eines Rohrbruchs, für unterlassene Wasserlieferungen keinen kundenseitigen
Schadensersatzanspruch vor. Dabei ist das Unternehmen aber in der Pflicht zu belegen, dass es
kein Organisationsverschulden trifft. Hierzu könnten z.B. auch eine unterlassene Wartung oder
eine vernachlässigte Reinvestition zählen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass sich
eine Intensivierung der Wartung langfristig nicht nur im Hinblick auf eine Verschuldensfrage
auszahlt.
Die Wasserversorgung hat sich im Jahr 2011 dem Benchmarking der Unternehmen zur
Wasserversorgung NRW unterworfen.
Im Rahmen dieser Aktion wurde ebenfalls eine Kundenbefragung durchgeführt. Die Stadtwerke
haben insgesamt sehr gut bei dieser Befragung abgeschnitten, was nicht zuletzt der allgemeinen
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Versorgungssicherheit in Erftstadt geschuldet ist. Deswegen ist es wichtig, das Ziel einer stabilen
Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser rund um die Uhr sicher zu stellen.
Es ist belegt, dass sich die Aufwendungen für Personal bei den Stadtwerken insgesamt und
insbesondere bei der Wasserversorgung stetig rückläufig entwickelt haben. Obschon in den
Betriebszweigen Rohrnetzabteilung und Städtische Dienste seit dem Jahr 2005 acht
Auszubildende erfolgreich zum Facharbeiter ausgebildet wurden. Berücksichtigt man dabei dann
noch, dass ein Ausbildungsplatz mit jährlichen Kosten von rd. 25.000,- Euro verbunden ist, wird
deutlich, wie weitreichend die Personalkosteneinsparungen in den zurückliegenden Jahren waren.
So hatten die Stadtwerke im Jahr 2009 sogar zeitweilig sieben Auszubildende gleichzeitig. Aktuell
hat die Rohrnetzabteilung fünf weitere Auszubildende.
Die Betriebsleitung hat mit diesem Weg das Ziel verfolgt, eigenen qualifizierten Nachwuchs in das
Unternehmen zu holen und dem allgemeinen, von der Wirtschaft beklagten, Facharbeitermangel
entgegen zu wirken. Leider ist es nicht möglich, alle Auszubildenden im Unternehmen weiter zu
beschäftigen. Frei werdende Stellen sind kurzfristig nicht in Aussicht, und dennoch muss sich das
Unternehmen auf die sich zukünftig verändernden Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt
vorbereiten. Die Betriebsleitung ist daher willens, im Bereich der Rohrnetzabteilung eine
personelle Verstärkung vorzunehmen. Damit soll gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen
eines geordneten Netz- bzw. Wartungsbetriebes besonders Rechnung getragen werden.
Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des
laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2010.
Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2012 ergeben sich aus den
Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang.
Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur
Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten.
(Dr. Rips)
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