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Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungen)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 348/2011 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig RohrnetzabteilungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stelenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Die Rohrnetzabteilung wird im Jahr 2012 nach einem Verlust im Jahr 2009 wieder ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen Der Wirtschaftsplan 2012 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2010 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Während sich die Einnahmesituation im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend stabilisiert hat, wird im Jahr 2012 die gem.§22(3) EigVo NRW geforderte Pensionsrückstellung sich auf das Ergebnis der Wasserversorgung auswirken. Der hierfür aufzuwendende Betrag von 672.000 Euro wird zwangsläufig zu einem Verlust führen. Insofern ist auch die Erwirtschaftung des Handelsbilanzgewinnes nicht gegeben. Dies bedeutet für den städtischen Haushalt, dass im Jahr 2012 keine Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden kann und dass der Verlustausgleich für die Bäder entfallen wird. Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist. Insofern wirken sich – wenn aktuell auch verlangsamt- rückläufig entwickelnde Absatzzahlen, unmittelbar auf das Jahresergebnis aus. Die Betriebsleitung hat daher den Vorschlag unterbreitet, die im Betrieb vorhandenen Fixkosten über eine Anhebung des monatlichen Grundpreises auf die Kunden umzulegen. Diese Anhebung soll jedoch nicht zu einer Einnahmesteigerung genutzt werden, sondern zu einer Einnahmestabilisierung. Demnach würde der Wasserpreis um rd. 20 Cent auf 1,00 Euro gesenkt. Die entsprechenden Zahlen wurden auf der Ertragseite im Erfolgsplan eingestellt. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den seit 2009 anders aufgestellten Buchungskreisen. 1 Anlage 1 Vorlage 348/2011 II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig bzw. stagnierend. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 – 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro, Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45) Diese Zahlen belegen, dass der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu führt, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Mithin gibt es auch bei der Frage nach der Unterhaltung oder den Reparaturen kaum eine Möglichkeit des steuernden Eingriffs. Der Rückgang beim Wasserabsatz ist demzufolge nicht zu kompensieren. Ebenso wie ein Rohrbruch aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie repariert werden muss. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zur Tarifumstellung sowie die entsprechende Vorlage verwiesen. Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert. Die Entnahme Baukostenzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von 2011. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Rohrbrüche), und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2010 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten auswirkt. 2 Anlage 1 Vorlage 348/2011 Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Ferner beinhaltet der sog. Ersatzwasserliefervertrag eine Koppelung des Einkaufspreises an den vom Kunden zu zahlenden Verkaufspreis. Nachdem es im Jahr 2007 erstmals gelungen war, den Wasserverlustwert unter 4% zu bekommen, hat auch im Jahr 2010 die kontinuierliche Leckagesuche sowie Leckagebeseitigung wieder zu einem sehr guten Wert geführt. Es wird aber auch deutlich, dass der Wasserverlust in einem direkten Zusammenhang mit dem Netzzustand zu sehen ist. Im Frühjahr 2011 kam es zu einem Bruch der Transportleitung Kierdorf, welcher neben den vielen Unannehmlichkeiten für unsere Kunden dem Unternehmen einen erheblichen Wasserverlust beschert hat. Bei einem Einstandspreis von nunmehr fast 55 Cent je Kubikmeter Frischwasserbezug lässt sich sehr schnell ausrechnen, was eine entsprechende Störungsprophylaxe sowohl im Hinblick auf reduzierte Verluste als auch für das Image der Stadtwerke bei den Kunden bedeuten. Punktuelle Sanierungen werden dabei auch allenfalls einen kurzfristigen Erfolg bescheren. Die Unternehmensleitung hat daher bereits seit längerem die nachhaltige Sanierung des Netzes im Blick. Ziel ist dabei die Abkehr vom sogenannten „Feuerwehrprinzip“ hin zu einer nachhaltigen Störungsprophylaxe durch die Lokalisierung und umfängliche Sanierung störungsauffälliger Streckenabschnitte. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2010 angepasst. Allerdings wird sich der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses erhöhen. Gem. §22(3) Eig VO NRW sind die Pensionsrückstellungen ab dem Jahr 2012 zu passivieren. Im diesjährigen Wirtschaftsplan führt dies zu einen Anstieg der Aufwendungen um rd. 670.000 Euro. In den Folgejahren werden sich die Rückstellungen deutlich reduzieren und ein geringerer Betrag anfallen. 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin könnte nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. Dies würde jedoch eine wesentliche Erhöhung des Wasserpreises voraussetzen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden Konzessionsabgabe. Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können. 3 Anlage 1 Vorlage 348/2011 Aufgrund der Pensionsrückstellung ist im Jahr 2012 jedoch keine Zahlung der Konzessionsabgabe möglich. Es wird weder der erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet noch ein Jahresüberschuss erzielt. Je nach Ergebnisentwicklung der Folgejahre ist es jedoch möglich, die Konzessionsabgabe nachträglich auszuschütten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2012 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2012 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert. Seit nunmehr 15 Jahren sind die Pauschalen für die Herstellung von Wasserhausanschlüssen unverändert in der Preisregelung Wasser festgeschrieben. Mit der neuen Buchhaltungssoftware ist es möglich, direkte Vergleiche zwischen Einnahme- und Ausgabepositionen abzubilden. Es zeigt sich bei den Herstellungspauschalen, dass derzeit jeder von uns erstellte Wasserhausanschluss von den Stadtwerken -zu Lasten der Solidargemeinschaft der Wasserkunden- mit über 100,- Euro subventioniert wird. Die Betriebsleitung wird daher, ggflls. unter Berücksichtigung der in Rede stehenden Tarifumstellung bei den Wasserpreisen, ebenfalls eine kostendeckende Anhebung der Pauschalen vorschlagen. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1.4 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund des – durch die Pensionsrückstellung hervorgerufenen Jahresfehlbetrages- liegt der Kreditbedarf des Unternehmens in 2012 entsprechend höher als in den Jahren zuvor. 4 Anlage 1 Vorlage 348/2011 4. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag von rd. 360.000,-€ gerechnet. Insofern ist weder der Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet noch eine Kapitalverstärkung der Bäder möglich. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies, dass der Verlustausgleich Bäder im Jahr 2017 um den sonst üblichen Betrag der Kapitalverstärkung (rd. 215.000 Euro) erhöht werden muss. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2012 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas eingeschränkten Flexibilität, hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Jahr 2012 bei den Ortslagen Kierdorf und Dirmerzheim. Eine erst jüngst entstandene größere Leckage an einer unserer Transportleitungen gibt Anlass dazu, darüber nachzudenken, auch hier in die strukturierte Reinvestition einzusteigen. Die Reparatur einer Transportleitung ist, neben den Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung, mit erheblichen Kosten verbunden. Die Betriebsleitung wird hierzu noch im Jahr 2012 einen Lösungsansatz mit einem Finanzierungsvorschlag vorstellen. Es stellte sich ebenfalls bei der Havarie heraus, dass die im Transportsammler eingebauten Schieber bzw. Absperrklappen nicht mehr korrekt zu schließen waren. Hier soll im Jahr 2012 eine Grundsanierung erfolgen, wobei mit Kosten von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist. Ferner benötigt die Rohrnetzabteilung einen neuen Kipper LKW als Ersatz für den derzeitigen Kipper. Die Reparaturaufwendungen der jüngsten Zeit und die Tatsache, dass das Fahrzeug abgeschrieben ist, machen eine Neubeschaffung wirtschaftlicher als aufwendige Reparaturen. Ferner fehlt das Fahrzeug für die Zeit der Instandsetzung, was den Betriebsablauf der Rohrnetzabteilung erheblich stört. 5 Anlage 1 Vorlage 348/2011 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2012 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung. 6