Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
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Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
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Anlage 1
Vorlage 348/2011
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2012
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig RohrnetzabteilungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stelenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Die Rohrnetzabteilung wird im Jahr 2012 nach einem Verlust im Jahr 2009 wieder ein
ausgeglichenes Ergebnis erzielen
Der Wirtschaftsplan 2012 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses
2010 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen,
dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind.
Während sich die Einnahmesituation im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend stabilisiert
hat, wird im Jahr 2012 die gem.§22(3) EigVo NRW geforderte Pensionsrückstellung sich
auf das Ergebnis der Wasserversorgung auswirken. Der hierfür aufzuwendende Betrag
von 672.000 Euro wird zwangsläufig zu einem Verlust führen. Insofern ist auch die
Erwirtschaftung des Handelsbilanzgewinnes nicht gegeben. Dies bedeutet für den
städtischen Haushalt, dass im Jahr 2012 keine Konzessionsabgabe ausgeschüttet
werden kann und dass der Verlustausgleich für die Bäder entfallen wird.
Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die
Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und
damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich
personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe
Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist.
Insofern wirken sich – wenn aktuell auch verlangsamt- rückläufig entwickelnde
Absatzzahlen, unmittelbar auf das Jahresergebnis aus.
Die Betriebsleitung hat daher den Vorschlag unterbreitet, die im Betrieb vorhandenen
Fixkosten über eine Anhebung des monatlichen Grundpreises auf die Kunden umzulegen.
Diese Anhebung soll jedoch nicht zu einer Einnahmesteigerung genutzt werden, sondern
zu einer Einnahmestabilisierung. Demnach würde der Wasserpreis um rd. 20 Cent auf
1,00 Euro gesenkt.
Die entsprechenden Zahlen wurden auf der Ertragseite im Erfolgsplan eingestellt.
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus
der Buchhaltung und den seit 2009 anders aufgestellten Buchungskreisen.
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Anlage 1
Vorlage 348/2011
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005
rückläufig bzw. stagnierend.
(Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 –
2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro,
Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45)
Diese Zahlen belegen, dass der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu führt,
dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich
der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist
wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft
sichergestellt werden muss. Mithin gibt es auch bei der Frage nach der Unterhaltung
oder den Reparaturen kaum eine Möglichkeit des steuernden Eingriffs.
Der Rückgang beim Wasserabsatz ist demzufolge nicht zu kompensieren. Ebenso wie
ein Rohrbruch aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die
Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie repariert werden muss.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zur Tarifumstellung sowie
die entsprechende Vorlage verwiesen.
Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert.
Die Entnahme Baukostenzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung der
Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die
aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch
als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss
deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den
aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden.
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei
verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden.
4.
Materialaufwand
Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von
2011. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich
gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt.
Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten
zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Rohrbrüche), und den
Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten
Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es
darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den
Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der
Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2010
bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang
natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden
Beschaffungskosten auswirkt.
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Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag
verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die
allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden
weitergegeben werden müssten. Ferner beinhaltet der sog. Ersatzwasserliefervertrag
eine Koppelung des Einkaufspreises an den vom Kunden zu zahlenden
Verkaufspreis.
Nachdem es im Jahr 2007 erstmals gelungen war, den Wasserverlustwert unter 4%
zu bekommen, hat auch im Jahr 2010 die kontinuierliche Leckagesuche sowie
Leckagebeseitigung wieder zu einem sehr guten Wert geführt. Es wird aber auch
deutlich, dass der Wasserverlust in einem direkten Zusammenhang mit dem
Netzzustand zu sehen ist.
Im Frühjahr 2011 kam es zu einem Bruch der Transportleitung Kierdorf, welcher
neben den vielen Unannehmlichkeiten für unsere Kunden dem Unternehmen einen
erheblichen Wasserverlust beschert hat. Bei einem Einstandspreis von nunmehr fast
55 Cent je Kubikmeter Frischwasserbezug lässt sich sehr schnell ausrechnen, was
eine entsprechende Störungsprophylaxe sowohl im Hinblick auf reduzierte Verluste
als auch für das Image der Stadtwerke bei den Kunden bedeuten.
Punktuelle Sanierungen werden dabei auch allenfalls einen kurzfristigen Erfolg
bescheren. Die Unternehmensleitung hat daher bereits seit längerem die nachhaltige
Sanierung des Netzes im Blick. Ziel ist dabei die Abkehr vom sogenannten
„Feuerwehrprinzip“ hin zu einer nachhaltigen Störungsprophylaxe durch die
Lokalisierung und umfängliche Sanierung störungsauffälliger Streckenabschnitte.
5. Personalaufwand
Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2010 angepasst. Allerdings wird sich der
Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses
erhöhen. Gem. §22(3) Eig VO NRW sind die Pensionsrückstellungen ab dem Jahr
2012 zu passivieren. Im diesjährigen Wirtschaftsplan führt dies zu einen Anstieg der
Aufwendungen um rd. 670.000 Euro. In den Folgejahren werden sich die
Rückstellungen deutlich reduzieren und ein geringerer Betrag anfallen.
6.
Abschreibungen
Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung
der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der
Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu
außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass
diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch
die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin
könnte nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für
Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung
und Investition gehalten werden kann. Dies würde jedoch eine wesentliche Erhöhung
des Wasserpreises voraussetzen.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr
starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der
Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden
Konzessionsabgabe.
Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein
Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften.
Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den
zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über
Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können.
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Aufgrund der Pensionsrückstellung ist im Jahr 2012 jedoch keine Zahlung der
Konzessionsabgabe
möglich.
Es
wird
weder
der
erforderliche
Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet noch ein Jahresüberschuss erzielt. Je
nach Ergebnisentwicklung der Folgejahre ist es jedoch möglich, die
Konzessionsabgabe nachträglich auszuschütten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung
angepasst.
8.
Zinserträge
Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2012 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können.
9.
Zinsaufwand
Für 2012 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet.
Vermögensplanung
III. Vermögensplan - Einnahmen
1.
Baukostenzuschüsse
Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise
schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von
Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund
entbehrlich speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und
im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag
prognostiziert.
Seit nunmehr 15 Jahren sind die Pauschalen für die Herstellung von
Wasserhausanschlüssen unverändert in der Preisregelung Wasser festgeschrieben.
Mit der neuen Buchhaltungssoftware ist es möglich, direkte Vergleiche zwischen
Einnahme- und Ausgabepositionen abzubilden. Es zeigt sich bei den
Herstellungspauschalen, dass derzeit jeder von uns erstellte Wasserhausanschluss
von den Stadtwerken -zu Lasten der Solidargemeinschaft der Wasserkunden- mit
über 100,- Euro subventioniert wird. Die Betriebsleitung wird daher, ggflls. unter
Berücksichtigung der in Rede stehenden Tarifumstellung bei den Wasserpreisen,
ebenfalls eine kostendeckende Anhebung der Pauschalen vorschlagen.
2.
Verdiente Abschreibungen
Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen
Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen.
3.
Kreditaufnahme
Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von rd. 1.4 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund des – durch die
Pensionsrückstellung hervorgerufenen Jahresfehlbetrages- liegt der Kreditbedarf des
Unternehmens in 2012 entsprechend höher als in den Jahren zuvor.
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4.
Jahresüberschuss
Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag von rd.
360.000,-€ gerechnet. Insofern ist weder der Mindesthandelsbilanzgewinn
erwirtschaftet noch eine Kapitalverstärkung der Bäder möglich. Für den städtischen
Haushalt bedeutet dies, dass der Verlustausgleich Bäder im Jahr 2017 um den sonst
üblichen Betrag der Kapitalverstärkung (rd. 215.000 Euro) erhöht werden muss.
IV. Vermögensplan - Ausgaben
1.
Investitionen
1.1 Verteilung
Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei
wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für
die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet
wurden.
Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl.
Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits
berücksichtigt.
Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine
besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2012 – wie auch in den
kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive
Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust
als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte
Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der
Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine
Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas
eingeschränkten Flexibilität, hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht
es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen.
Der Schwerpunkt liegt dabei im Jahr 2012 bei den Ortslagen Kierdorf und
Dirmerzheim.
Eine erst jüngst entstandene größere Leckage an einer unserer
Transportleitungen gibt Anlass dazu, darüber nachzudenken, auch hier in die
strukturierte Reinvestition einzusteigen. Die Reparatur einer Transportleitung ist,
neben den Problemen mit der Sicherstellung der Versorgung, mit erheblichen
Kosten verbunden. Die Betriebsleitung wird hierzu noch im Jahr 2012 einen
Lösungsansatz mit einem Finanzierungsvorschlag vorstellen.
Es stellte sich ebenfalls bei der Havarie heraus, dass die im Transportsammler
eingebauten Schieber bzw. Absperrklappen nicht mehr korrekt zu schließen
waren. Hier soll im Jahr 2012 eine Grundsanierung erfolgen, wobei mit Kosten
von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist.
Ferner benötigt die Rohrnetzabteilung einen neuen Kipper LKW als Ersatz für den
derzeitigen Kipper. Die Reparaturaufwendungen der jüngsten Zeit und die
Tatsache, dass das Fahrzeug abgeschrieben ist, machen eine Neubeschaffung
wirtschaftlicher als aufwendige Reparaturen. Ferner fehlt das Fahrzeug für die
Zeit der Instandsetzung, was den Betriebsablauf der Rohrnetzabteilung erheblich
stört.
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1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen
Im Jahr 2012 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder
Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die
zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung
weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher
Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Abführung an Gewinngemeinschaften
Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro
an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in
dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten
des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen
Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung.
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