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Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in 
    Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg
    zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.10.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 25.09.2013 TOP 7 Vorlage Nr.: 91/2012 1. Widmung der Erschließungsanlage "Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg" in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ in Stommeln gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) in dem gem. Bebauungsplan 28.1 vorgesehenen Umfang zu widmen. Die Flurstücke 956, 943, 1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise) aus der Flur 16 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Das Flurstück 1467 (teilweise) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet. Die Straße und der Fußweg sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung des befahrenen Teils der Erschließungsanlage „Verbindungsweg zwischen Apfelweg und Weißdornweg“ (Flur 16, Flurstücke 956, 943, 1344 (teilweise), 1428, 1427 (teilweise), 1426 (teilweise), 1467 (teilweise)) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage zu beschließen. Beratungsergebnis: