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Beschlusstext (Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Beschlusstext (Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.10.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 25.09.2013 TOP 5 Vorlage Nr.: 299/2013 Widmung „Am Theuspfad“ (Hauptstraßenzug und 5 abgehende Verbindungswege) Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt: 1) Die in der Sitzung des Rates am 30.05.2000 erfolgte Widmung der Straße Am Theuspfad (Hauptstraßenzug) wird dahingehend geändert, dass der in der Widmungsverfügung verwendete Begriff der Hauptverkehrsstraße ersatzlos gestrichen wird. 2) Die zwischen den Straßen Am Theuspfad und Thommesweg und der Straße Am Zehnthof verlaufenden 5 Verbindungswege (Flurstücke 261, 288, 310, 334, 357 aus der Flur 3) werden als Gemeindestraßen mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“ gewidmet. Die Fußwege sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: