Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung der "Otto-Lilienthal-Straße" Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen "Otto-Lilienthal-Straße" und "August-Euler-Straße" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Beschlusstext (Widmung der "Otto-Lilienthal-Straße"
Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen "Otto-Lilienthal-Straße" und "August-Euler-Straße" in Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.10.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 25.09.2013 Vorlage Nr.: TOP 6 305/2013 Widmung der "Otto-Lilienthal-Straße" Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen "Otto-Lilienthal-Straße" und "August-Euler-Straße" in Pulheim Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „OttoLilienthal-Straße“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Die Anlage „August-Euler-Straße“ wurde bereits 2009 gewidmet (Flurstücke 39 teilweise, 1952 teilweise und 1936 teilweise). Die Flurstücke 2080, 621, 2081, 2083, 39 teilweise, 1952 teilweise, 1936 teilweise, 1937, 1938, 1906, 1939 teilweise, 2065 teilweise, 88, 87, 90 und 93 aus der Flur 3 und die Flurstücke 112, 113, 589, 7 teilweise und 588 aus der Flur 1 werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet (in der Kartenanlage I schraffiert dargestellt). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen „Otto-Lilienthal-Straße“ und „August-Euler-Straße“ in Pulheim (Flurstücke 2080, 621, 2081, 2083, 39 teilweise, 1952, 1936, 1937, 1938, 1906, 1939 teilweise, 2065 teilweise, 88, 87, 90 und 93 aus der Flur 3 und Flurstücke 112, 113, 589, 7 teilweise und 588 aus der Flur 1) gemäß Kartenanlage II zu beschließen. Beratungsergebnis: