Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 01.10.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 25.09.2013
TOP 9
Vorlage Nr.:
364/2013
Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerturm
Flur 8
Flurstücke: 370, 371, 424, 426
Flur 11
Flurstücke: 2365, 2525
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3
Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis: