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Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Beschlusstext (1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.10.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 25.09.2013 Vorlage Nr.: TOP 8 363/2013 1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Roßackerweg Flur 5 Flur 31 Flurstücke 601, 604, 614, 625, 640, 655, 431 Flurstücke 6, 214, 215, 184 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ im Bereich des Stichweges (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage 3 zu beschließen. Beratungsergebnis: