Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
14.04.14, 18:37
Aktualisiert
14.04.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 01.10.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 25.09.2013
Vorlage Nr.:
TOP 8
363/2013
1. Widmung der Erschließungsanlage “Roßackerweg“ in Stommeln
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ in Stommeln
Empfehlung:
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend
genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Roßackerweg
Flur 5
Flur 31
Flurstücke 601, 604, 614, 625, 640, 655, 431
Flurstücke 6, 214, 215, 184
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Roßackerweg“ im Bereich des Stichweges (Flur 5, Flurstücke 604, 614, 625, 640 und 655) in Stommeln gemäß beigefügter Anlage 3 zu beschließen.
Beratungsergebnis: