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Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2014/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
16.07.14, 18:39
Aktualisiert
16.07.14, 18:39
Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2014/2015) Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.07.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim am 29.04.2014 TOP 10 Vorlage Nr.: 147/2014 Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2014/2015 Beschluss: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2014/2015 in folgender Art zu regeln: Sommerferien 07. Juli bis 19. August 2014 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt), Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu)) sind in der Zeit vom 07. Juli bis einschließlich 27. Juli 2014 geschlossen. Ab 28. Juli 2014 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das Gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 06. Oktober bis 18. Oktober 2014 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 22. Dezember 2014 bis 06. Januar 2015 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 01. Januar 2015 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2015 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis 01. Januar 2015 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 30. März bis 11. April 2015 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen soweit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren von Ferienspielen genutzt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom 29.04.2014 Seite 2