Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
21.05.2014
Erstellt
29.08.14, 18:37
Aktualisiert
29.08.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.08.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 21.05.2014
Vorlage Nr.:
TOP 3
84/2014
Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Dammfeld
Flur 21
Flur 23
Flurstücke 1191, 1205
Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise)
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Stimmenthaltungen
0 Stimmenthaltungen