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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
21.05.2014
Erstellt
29.08.14, 18:37
Aktualisiert
29.08.14, 18:37
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.08.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 21.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 3 84/2014 Widmung der Erschließungsanlage "Im Dammfeld" in Sinthern Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Im Dammfeld Flur 21 Flur 23 Flurstücke 1191, 1205 Flurstücke 140, 150, 263, 174, 176, 175 (teilweise) In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Stimmenthaltungen 0 Stimmenthaltungen