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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
10.10.14, 18:36
Aktualisiert
10.10.14, 18:36
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.10.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 27. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 13.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 2 152/2014 Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)die Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim rückwirkend. Zugleich wird festgestellt, dass der Flächennutzungsplan mit der vorgenannten Änderung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit der Genehmigung und deren Bekanntmachung Bestandteil der geltenden kommunalen Bauleitplanung ist. Der Änderung ist gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Beratungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen