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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
13.10.14, 08:14
Aktualisiert
13.10.14, 08:14
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.10.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 11.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 5 306/2014 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seine Beschlüsse vom 16.05.2013, Vorlagen-Nr. 178/2013 und vom 05.12.2013, Vorlagen-Nr. 420/2013 zum Vermarktungsverfahren von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber. Die sich im Vermarktungsverfahren nach diesen Beschlüssen ergebende Reihenfolge der Erteilung des Zuschlags (gegebenenfalls nach Auslosung) an die Bewerber wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung festgeschrieben. Der Rückzug eines Bewerbers, der den Zuschlag für den Erwerb eines Grundstücks erhalten hat, führt dazu, dass der für dieses Grundstück an zweiter Stelle stehende Bewerber aufrückt und dann dieses Grundstück erwerben kann. Von diesem Aufrücken und der Möglichkeit dieses Grundstück zu erwerben, sind Bewerber ausgeschlossen, die bereits für ihren Zweit- oder Drittwunsch den Zuschlag für ein anderes Grundstück im Vermarktungsgebiet erhalten haben. Beratungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)