Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
13.10.14, 08:14
Aktualisiert
13.10.14, 08:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.10.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 11.09.2014
Vorlage Nr.:
TOP 5
306/2014
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seine Beschlüsse vom
16.05.2013, Vorlagen-Nr. 178/2013 und vom 05.12.2013, Vorlagen-Nr. 420/2013 zum Vermarktungsverfahren von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber.
Die sich im Vermarktungsverfahren nach diesen Beschlüssen ergebende Reihenfolge der Erteilung des Zuschlags (gegebenenfalls nach Auslosung) an die Bewerber wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung festgeschrieben.
Der Rückzug eines Bewerbers, der den Zuschlag für den Erwerb eines Grundstücks erhalten hat, führt dazu, dass der
für dieses Grundstück an zweiter Stelle stehende Bewerber aufrückt und dann dieses Grundstück erwerben kann.
Von diesem Aufrücken und der Möglichkeit dieses Grundstück zu erwerben, sind Bewerber ausgeschlossen, die bereits
für ihren Zweit- oder Drittwunsch den Zuschlag für ein anderes Grundstück im Vermarktungsgebiet erhalten haben.
Beratungsergebnis:
15 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)