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Beschlusstext (Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Beschlusstext (Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.12.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 25 126/2014 Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend aufgeführten Weges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Verbindungsweg zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ Flur 27 Flurstück 1890 (Teilfläche) Gemarkung Brauweiler In der Anlage ist dieser Bereich schraffiert dargestellt. Der vorgenannte Weg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig