Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.12.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 04.11.2014
Vorlage Nr.:
TOP 25
126/2014
Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des nachfolgend aufgeführten Weges gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Verbindungsweg zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“
Flur 27
Flurstück 1890 (Teilfläche)
Gemarkung Brauweiler
In der Anlage ist dieser Bereich schraffiert dargestellt.
Der vorgenannte Weg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig