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Beschlusstext (Widmung eines Weges zwischen den Erschließungsanlagen "Zum Sonnenberg" und "Heckenweg" in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Beschlusstext (Widmung eines Weges zwischen den Erschließungsanlagen "Zum Sonnenberg" und "Heckenweg" in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.12.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 23 262/2014 Widmung eines Weges zwischen den Erschließungsanlagen "Zum Sonnenberg" und "Heckenweg" in Dansweiler Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung des nachfolgend aufgeführten Weges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Weg zwischen den öffentlichen Erschließungsanlagen „Zum Sonnenberg“ und „Heckenweg“ Flur 20 Flurstück 86/6 Gemarkung Brauweiler Der Weg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage schraffiert dargestellt). Beratungsergebnis: Einstimmig