Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.12.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 04.11.2014
Vorlage Nr.:
TOP 3
393/2014
3. Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim:
1. § 19 (3) erhält folgende Fassung:
(3) Personen, die
1. einen Haushalt mit
a) mindestens zwei Personen führen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren
oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach § 14 SGB XI ist, oder
b) mindestens drei Personen führen und
2. nicht oder weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,
erhalten für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine
Vertretung im Haushalt ersetzt.
2. § 19 (4) erhält folgende Fassung:
(4) Gem. § 45 Abs. 4 GO NRW werden entgeltliche Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der Arbeitszeit aufgrund der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt notwendig sind, auf Antrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten erstattet. Kinderbetreuungskosten werden nicht erstattet bei Kindern, die das 14. Lebensjahr
vollendet haben, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls werden glaubhaft nachgewiesen.
Des Weiteren werden Kinderbetreuungskosten nicht für Zeiträume erstattet, für die Entschädigung nach Absatz 2 oder 3 geleistet wird.
3. Die Satzungsänderung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig