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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.12.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 24 176/2014 Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Falkenhorst Flur 21 Flur 11 Flur 21 I. II. Flurstück 912, 911 Flurstück 2393, 2394 Flurstück 1080, 1081 Gemarkung Brauweiler Gemarkung Geyen Gemarkung Brauweiler Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt). Der in Anlage 2 mit Punkten dargestellte Bereich (Flurstücke 2393, 2394, 1080, 1081) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig