Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 322/2011
Az.: 61. 21-20 / 162
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.08.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
08.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt -Dirmerzheim, Landstraße
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Entwurf eines Planungsbüros wird zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Für die bisher nicht beplanten, östlich der Landstraße gelegenen innerörtlichen Flurstücke 262,
536 und 537, Flur 3, Gemarkung Dirmerzheim (s. Anlageplan), hat der Rat in seiner Sitzung am
29.03.2011 (s. V 70/2011) die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer
Einfamilienhausbebauung beschlossen.
Nunmehr liegt ein mit der Verwaltung abgestimmter Planvorentwurf eines externen Büros vor (s.
Anlage Vorentwurf). Dieser Entwurf sieht eine bis zu II-geschossige Bebauung mit etwa 10 bis12
Einzel oder Doppelhäusern entlang der Landstraße sowie an einem nach Osten von der
Landstraße abzweigenden, als verkehrsberuhigten Bereich auszubauenden Stichweg vor.
Gleichzeitig soll das bisher für eine öffentliche Verkehrsfläche vorgesehene, jedoch dafür nicht
mehr benötigte Flurstück 240 der Stadt Erftstadt mit in das Plangebiet als Wohnbaufläche
einbezogen werden.
Die Grundstücke sollen sowohl von der Landstraße als auch von einer Stichstraße erschlossen,
welcher sich im östlichen Teil zu einem kleinen Platz aufweitet, erschlossen werden. Im Plangebiet
ist zur Beseitigung des Oberflächenwassers ein Versickerungsbecken vorgesehen, das durch
einen Unterhaltungsweg vom kleinen Quartiersplatz aus zugänglich ist.
Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses bezüglich einer städtebaulich
sinnvollen Ausweitung des Bebauungsplangebietes bei den betreffenden Eigentümern der
nördlich angrenzenden Gartengrundstücke das Interesse einer Umwandlung der rückwärtigen
Gärten in Bauland abgefragt; die Bereitschaft dafür war jedoch im Ergebnis überwiegend negativ,
sodass vorgeschlagen wird, den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes zunächst in der
vorgeschlagenen Form zu belassen. Für eine eventuelle Erweiterung des Plangebietes nach
Osten wird jedoch eine 4,5 m breite Trasse für die Verlängerung der Erschließungsstraße
freigehalten.
Auf
der
Grundlage
der
vorliegenden
Vorentwurfsplanung
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung erfolgen.
(Dr. Rips)
-2-
kann
nunmehr
die