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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt -Dirmerzheim, Landstraße Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt -Dirmerzheim, Landstraße
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt -Dirmerzheim, Landstraße
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 322/2011 Az.: 61. 21-20 / 162 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 02.08.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 22.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 08.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 162, Erftstadt -Dirmerzheim, Landstraße Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Entwurf eines Planungsbüros wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Für die bisher nicht beplanten, östlich der Landstraße gelegenen innerörtlichen Flurstücke 262, 536 und 537, Flur 3, Gemarkung Dirmerzheim (s. Anlageplan), hat der Rat in seiner Sitzung am 29.03.2011 (s. V 70/2011) die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfamilienhausbebauung beschlossen. Nunmehr liegt ein mit der Verwaltung abgestimmter Planvorentwurf eines externen Büros vor (s. Anlage Vorentwurf). Dieser Entwurf sieht eine bis zu II-geschossige Bebauung mit etwa 10 bis12 Einzel oder Doppelhäusern entlang der Landstraße sowie an einem nach Osten von der Landstraße abzweigenden, als verkehrsberuhigten Bereich auszubauenden Stichweg vor. Gleichzeitig soll das bisher für eine öffentliche Verkehrsfläche vorgesehene, jedoch dafür nicht mehr benötigte Flurstück 240 der Stadt Erftstadt mit in das Plangebiet als Wohnbaufläche einbezogen werden. Die Grundstücke sollen sowohl von der Landstraße als auch von einer Stichstraße erschlossen, welcher sich im östlichen Teil zu einem kleinen Platz aufweitet, erschlossen werden. Im Plangebiet ist zur Beseitigung des Oberflächenwassers ein Versickerungsbecken vorgesehen, das durch einen Unterhaltungsweg vom kleinen Quartiersplatz aus zugänglich ist. Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses bezüglich einer städtebaulich sinnvollen Ausweitung des Bebauungsplangebietes bei den betreffenden Eigentümern der nördlich angrenzenden Gartengrundstücke das Interesse einer Umwandlung der rückwärtigen Gärten in Bauland abgefragt; die Bereitschaft dafür war jedoch im Ergebnis überwiegend negativ, sodass vorgeschlagen wird, den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes zunächst in der vorgeschlagenen Form zu belassen. Für eine eventuelle Erweiterung des Plangebietes nach Osten wird jedoch eine 4,5 m breite Trasse für die Verlängerung der Erschließungsstraße freigehalten. Auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung erfolgen. (Dr. Rips) -2- kann nunmehr die