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Beschlusstext (Verträge über die Lieferung von Strom hier: Kündigung und Festlegung der Vergabekriterien ab 01.01.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
101 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
16.12.14, 18:35
Aktualisiert
16.12.14, 18:35
Beschlusstext (Verträge über die Lieferung von Strom
hier: Kündigung und Festlegung der Vergabekriterien ab 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.12.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 04.11.2014 Vorlage Nr.: TOP 16 422/2014 Verträge über die Lieferung von Strom hier: Kündigung und Festlegung der Vergabekriterien ab 01.01.2017 Beschluss: 1b. Vorschlag der Verwaltung unter Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 27.09.2011, bei der nächsten anstehenden Ausschreibung für den gesamten Strombedarf der Stadt den Bezug von Atomstrom auszuschließen und stattdessen zertifizierten Ökostrom zu beziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung Vorschläge o o o zur Definition der auszuschreibenden Ökostromqualität und zur Definition von Anlagenkategorien der Stromerzeugungsanlagen sowie zu den Wertungskriterien, die bei der Vergabe zu Anwendung kommen sollen, zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorschläge sollen sich an dem Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Beschaffung von Ökostrom (Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren) in seiner aktuellen Fassung orientieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stromlieferverträge zum Ablauf des Lieferzeitraumes fristgerecht zu kündigen. Beratungsergebnis: Ziffer 1b: 37 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen Ziffer 2: 38 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen