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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 
  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 19.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung der Stadt Pulheim am 17.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 8 236/2014 Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: Einstimmig