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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad Aufstellung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg"
Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad
Aufstellung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 19.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung der Stadt Pulheim am 17.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 12 217/2014 Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg" Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad Aufstellung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf (Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung unter der Berücksichtigung barrierefreien Wohnens sowie für deren Erschließung zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig