Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 19.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
der Stadt Pulheim
am 17.09.2014
Vorlage Nr.:
TOP 12
217/2014
Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf "Töpferweg"
Bereich: zwischen der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad
Aufstellung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf (Bereich: zwischen
der Roggendorfer Straße und der Straße Am Theuspfad) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung unter der Berücksichtigung barrierefreien Wohnens sowie für deren Erschließung zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt
sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig