Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 19.01.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
der Stadt Pulheim
am 17.09.2014
Vorlage Nr.:
TOP 5
200/2014
Eingabe nach § 24 GO NW
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen
Empfehlung:
Der Planungsausschuss beschließt, den Antrag der Anlieger des Nelleswegs, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen zur Zulässigkeit von Einfriedungen zu ändern, abzulehnen.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen
Empfehlung:
Einfriedungen sind als lebende Hecken bis maximal 2 Meter zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht und Stabgitterzäune bis maximal 1,8 Meter zulässig. Alternativ sind auf bis zu 50 vom Hundert der umlaufenden
Grundstücksgrenze Sichtschutzstreifen erlaubt. Dieser Beschluss gilt, wenn nicht eine einvernehmliche Lösung mit den
Anliegern gefunden wird.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen