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Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
19.01.15, 18:35
Aktualisiert
19.01.15, 18:35
Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 19.01.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung der Stadt Pulheim am 17.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 5 200/2014 Eingabe nach § 24 GO NW Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen Empfehlung: Der Planungsausschuss beschließt, den Antrag der Anlieger des Nelleswegs, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen zur Zulässigkeit von Einfriedungen zu ändern, abzulehnen. Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen Empfehlung: Einfriedungen sind als lebende Hecken bis maximal 2 Meter zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht und Stabgitterzäune bis maximal 1,8 Meter zulässig. Alternativ sind auf bis zu 50 vom Hundert der umlaufenden Grundstücksgrenze Sichtschutzstreifen erlaubt. Dieser Beschluss gilt, wenn nicht eine einvernehmliche Lösung mit den Anliegern gefunden wird. Beratungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen