Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 12.02.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 24.09.2014
Vorlage Nr.:
TOP 20
126/2014
Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des nachfolgend aufgeführten Weges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Verbindungsweg zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“
Flur 27
Flurstück 1890 (Teilfläche)
Gemarkung Brauweiler
In der Anlage ist dieser Bereich schraffiert dargestellt.
Der vorgenannte Weg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3
Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Empfehlung:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)