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Beschlusstext (Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Beschlusstext (Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 12.02.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 24.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 20 126/2014 Widmung des Verbindungsweges zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ in Dansweiler Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des nachfolgend aufgeführten Weges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Verbindungsweg zwischen „Zehnthofstraße“ und „Helenenstraße“ Flur 27 Flurstück 1890 (Teilfläche) Gemarkung Brauweiler In der Anlage ist dieser Bereich schraffiert dargestellt. Der vorgenannte Weg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Empfehlung: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)